Die Kosten durch den Unterjährigkeitszuschlag lassen sich vermeiden
Wer eine Versicherung abschließt oder auch schon seit Jahren in eine Versicherung einzahlt, der ist gut beraten, sich hin und wieder mit den Konditionen und Zahlungsbedingungen zu befassen. In den meisten Fällen kann die Versicherung gekündigt und ersetzt werden, um bessere Leistungen zu bekommen, oder um bei gleicher Leistung weniger Beiträge bezahlen zu müssen. Ein Ärgernis, welches vielen Versicherten unnötige Kosten beschert, ohne dass dafür eine echte Gegenleistung oder ein sonstiger Vorteil entsteht, ist der sogenannte Unterjährigkeitszuschlag. Wir möchten Ihnen zunächst zeigen, worum es sich bei diesem Unterjährigkeitszuschlag überhaupt handelt und welche Vor- sowie vor allem Nachteile dieser für Sie bringt. In vielen Fällen ist dieser Zuschlag nicht rechtens und kann sogar zurückgefordert werden. Mitunter lohnt ein Blick in das Kleingedruckte!
Worum handelt es sich beim Unterjährigkeitszuschlag?
Wer eine Versicherung abschließt, verpflichtet sich, die vereinbarten Prämien an das Unternehmen zu zahlen. Wird die Zahlung versäumt, dann kann dies nicht nur zu Vertragsstrafen führen, sondern der Versicherte läuft Gefahr, seinen Versicherungsschutz aufs Spiel zu setzen. Tritt dann ein Schadensfall ein, ist die Versicherung nicht verpflichtet, diesen zu ersetzen. Die Modalitäten der Prämienzahlungen stellen daher eine durchaus wichtige Frage dar. Wenn Sie eine Versicherung abschließen, werden Sie in aller Regel gefragt, in welcher Form Sie Ihre Prämien zahlen möchten.
Prinzipiell haben Sie dabei die Wahl zwischen diesen zwei Möglichkeiten:
- Zahlung der vollen Jahresprämie
- Zahlung in unterjährigen Teilprämien
Bei den meisten Versicherungen, wie Hausratsversicherung, Unfallversicherung oder KFZ Versicherungen wird der Versicherungsschutz auf jährlicher Basis gewährt. Demzufolge wird die dafür vereinbarte Prämie als jährliche Zahlung vereinbart. Diese ist jeweils vor Beginn des Versicherungsjahres zu zahlen. Gerade bei umfangreichen Versicherungen kann diese Prämie einen durchaus beträchtlichen Einmalbetrag ausmachen, der den einen oder anderen in eine finanzielle Bredouille bringt. Viele Versicherungsgesellschaften kommen Ihren Kunden entgegen, in dem Sie die Prämie auf mehrere Beträge stückeln, also etwa eine quartalsweise oder auch monatliche Prämienzahlung anbieten. Statt einmalig 800 Euro zum Jahresanfang müssen dann viermal 200 Euro jeweils vor Quartalsbeginn an die Versicherung überwiesen werden. Jedoch ist diese Möglichkeit für den Kunden längst nicht immer umsonst. Für die Staffelung wird eine Art Zins berechnet, der jedoch die Bezeichnung Unterjährigkeitszuschlag trägt. Wie hoch der Zuschlag ist, ist von Angebot zu Angebot recht unterschiedlich. Grundsätzlich ist aber zu beobachten, dass der Zuschlag umso höher ausfällt, je mehr Teilraten vereinbart wurden. Sind bei zwei Teilraten Zuschläge um etwa zwei Prozent üblich, kann der Zuschlag auf bis zu sechs Prozent und mehr ansteigen, wenn monatliche Teilarten vereinbart wurden.
Ist der Unterjährigkeitszuschlag überhaupt rechtmäßig?
Um diese Unterjährigkeitszuschläge gab und gibt es immer wieder Streit. Grundsätzlich gilt aber, dass der Unterjährigkeitszuschlag verrechnet werden darf. Laut Gesetz sind die Versicherungsunternehmen dazu berechtigt, neben den vereinbarten Prämien auch Gebühren zu nehmen, um damit besondere Leistungen abzudecken. Genau darauf hatten die Versicherungsunternehmen auch immer wieder hingewiesen. Durch die unterjährige Zahlungsweise entstehen regelmäßige Zusatzkosten, wie etwa für Mahnungen und erhöhten Verwaltungsaufwand. Auch die entgangenen Zinserträge müssen laut Versicherungswirtschaft ausreichend berücksichtigt werden. Allerdings verlangt der Gesetzgeber, dass eventuell entstehende Zusatzkosten in den Versicherungsbedingungen auch klar dargestellt werden müssen. Viele Formulierungen in den Verträgen sind in dieser Hinsicht nicht eindeutig. Ein Blick in das Kleingedruckte Ihres Versicherungsvertrages kann daher durchaus Klarheit bringen, ob Sie den Unterjährigkeitszuschlag zahlen müssen oder nicht. Ein im Jahre 2016 getroffenes Urteil kann dabei als Orientierung dienen.
Aktuelles Urteil zum Unterjährigkeitszuschlag schafft etwas Klarheit
Im Jahre 2016 hatte der Verein für Konsumenteninformation gegen die Wüstenrot Versicherung geklagt. Im Blickpunkt stand eine Formulierung im Vertragstext, die grundsätzlich betonte, dass Prämien kostenfrei zu bezahlen sind. Laufende Jahresbeiträge könnten darüber hinaus aber auch nach Vereinbarung in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten, dann aber mit Zuschlägen bezahlt werden. Diese Formulierung war auch dem obersten Gerichtshof von Österreich zu vage, weshalb diese Regelung für unwirksam erklärt wurde. Die Versicherungsgesellschaften sind also angehalten, transparent und klar zu beziffern, mit welchen Kosten die Kunden zu rechnen haben, wenn sie sich für eine unterjährige Ratenzahlung entscheiden. Kunden, die bis dahin einen entsprechenden Zahlungsmodus vereinbart haben, können daher sogar die zu viel gezahlten Gebühren zurückfordern.
Ist eine Rückforderung möglich?
Nicht nur die Erhebung von zusätzlichen Gebühren für eine unterjährige Prämienzahlung ist unter Umständen gesetzeswidrig, sondern zu viel gezahlte Gebühren können durch die Kunden auch zurückgefordert werden. Um zu prüfen, ob dies in Ihrem Versicherungsvertrag der Fall ist, sollten Sie einen Blick in den Vertragstext werfen. Von unklaren Formulierungen betroffen sind vor allem Verträge, die in den Jahren ab 1997 abschlossen wurden. Bis zum Jahre 2007 wurden derartige Formulierungen von der Wüstenrot Versicherung aber auch von anderen Gesellschaften verwendet. Findet sich ein entsprechender Passus in den Vertragsunterlagen, sollte der Fall zunächst von einem Anwalt oder auch von einer Beratungsstelle geprüft werden. Wird Ihnen von dieser Seite Aussicht auf Erfolg bescheinigt, sollten Sie sich anschließend direkt an die Versicherungsgesellschaft wenden. In den meisten Fällen wird die zu viel gezahlte Gebühr anstandslos zurückerstattet.
Wie kann der Unterjährigkeitszuschlag noch vermieden werden?
Doch längst nicht in allen Fällen liegt eine entsprechende Formulierung in den Versicherungsunterlagen vor, die eine Rückerstattung der gezahlten Zuschläge ermöglicht. Doch es gibt auch noch andere Optionen. Zunächst sollten Sie herausfinden, wie hoch die Zuschläge überhaupt sind. Wird nur ein geringer Unterjährigkeitszuschlag berechnet, kann sich dieses Verfahren sogar lohnen, denn schließlich können Sie den Betrag in der Zwischenzeit selber anlegen und dafür Zinsen erhalten. Liegen die Zuschläge jedoch unangemessen hoch, sollten Sie so schnell wie möglich auf eine jährliche Zahlungsweise umstellen. Dies kann, je nach Versicherungsgesellschaft, mit einem Anruf, online oder auch mit einem formlosen Schreiben an die Gesellschaft erledigt werden.
Sollte es Ihnen schwerfallen, den Jahresbetrag in vollem Umfang aufzubringen, können Sie zu einem einfachen Trick greifen und die Monatsbeiträge selber ansparen. Hierfür kann ein Unterkonto oder auch ein separates – möglichst kostenloses Online Konto eingerichtet werden. Auch ein Tagesgeldkonto ist sinnvoll, da dabei das Geld sogar noch verzinst wird. Steht ein Neuabschluss bei einer Versicherung an, sollten Sie unbedingt auf den Unterjährigkeitszuschlag achten. Vergleichen Sie möglichst viele Angebote miteinander und sprechen Sie die Versicherer an. In einigen Fällen lassen diese auch mit sich reden und verzichten auf den Zuschlag.
Fazit – Der Unterjährigkeitszuschlag ist teuer und nicht immer rechtens
Beim Unterjährigkeitszuschlag handelt es sich um ein vermeintliches Entgegenkommen der Versicherungsgesellschaften, in dem sie ihren Kunden gestattet, die Jahresprämien auch in Form von Teilbeiträgen zu entrichten. Einige Gesellschaften lassen sich dieses Entgegenkommen aber ordentlich bezahlen. Dies ist prinzipiell rechtlich in Ordnung, jedoch muss in den Verträgen auch klar auf die Zuschläge hingewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, können die Zuschläge sogar zurückgefordert werden. Bei Neuverträgen sollten Sie auf die Konditionen für Teilzahlungen achten, Da die Versicherer ihre Formulierungen mittlerweile rechtlich konform formuliert haben und eine Rückforderung nicht mehr möglich ist. Setzen Sie entweder auf einen Vertrag ohne Zuschläge oder entscheiden Sie sich gleich für eine jährliche Prämienzahlung.