Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat zwölf Rechtsschutz-Produkte verglichen. Für eine Familie mit umfangreichem Kfz- und Privat-Rechtsschutz lagen die Jahresprämien zwischen 233 und 484 Euro, die Versicherungssummen zwischen 140.000 und 400.000 Euro - zwei Anbieter übernehmen die Kosten sogar unbegrenzt. Der doppelte Preis bedeutet dabei selten doppelte Leistung. Er bedeutet meistens: andere Bausteine.
Denn die Rechtsschutzversicherung ist kein einheitliches Produkt, sondern ein Baukasten. Gedeckt ist ausschließlich, was als Baustein in der Polizze steht. Wer eine Kombination für Fahrzeughalter abgeschlossen hat und mit dem Vermieter über die Betriebskostenabrechnung streitet, hat keine Deckung - nicht weil der Versicherer trickst, sondern weil der Baustein Grundstückseigentum und Miete nie vereinbart wurde.
Der zweite Punkt, an dem die meisten Deckungsanfragen scheitern, ist die Zeit. Für Arbeitsgerichts-, Sozialversicherungs-, Vertrags- und Miet-Rechtsschutz gilt eine Wartefrist von drei Monaten, im Familienrecht sind es sechs, im Erbrecht zwölf. Dazu kommt die Vorvertraglichkeit: Löst eine Handlung aus, die vor Versicherungsbeginn gesetzt wurde, besteht kein Schutz - auch wenn der Streit erst Jahre später ausbricht. Eine Rechtsschutzversicherung, die man abschließt, wenn das Problem schon da ist, ist eine reine Prämienzahlung.
Die folgenden Regelungen stammen aus den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2023). Die Bedingungen der einzelnen Versicherer folgen demselben Aufbau, weichen im Detail aber ab - maßgeblich ist immer die eigene Polizze.
Was der Versicherer tatsächlich zahlt
Der Leistungsumfang ist in Artikel 6 der ARB geregelt und umfasst mehr als das Anwaltshonorar:
- die angemessenen Anwaltskosten bis zur Höhe des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG), bei nicht tarifierten Leistungen bis zur Höhe der Allgemeinen Honorar-Kriterien
- Vorschüsse und Gebühren für das gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Verfahren sowie für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen
- im Zivilprozess die Kosten der Gegenseite, soweit Sie zu deren Zahlung verpflichtet werden - der teuerste Einzelposten, wenn ein Verfahren verloren geht
- im Ausland die Kosten eines behördlich anerkannten Dolmetschers, begrenzt mit 0,7 Prozent der Versicherungssumme je Fall
- Reisekosten zu einem ausländischen Gericht in Höhe einer Bahnfahrt zweiter Klasse, ab 1.500 Kilometern Entfernung ein Linienflug in der Economy-Klasse, Nächtigungen bis 0,7 Prozent der Versicherungssumme
- vorschussweise eine Strafkaution im Ausland, die binnen sechs Monaten zurückzuzahlen ist - nicht jedoch beim Vorwurf einer vorsätzlichen Tat
Nicht ersetzt werden Kosten für Urteilsveröffentlichungen und strafrechtliche Vollzugsmaßnahmen. Für Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof besteht kein Versicherungsschutz, für Beschwerden an Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof nur bei bestimmten Bausteinen.
Voraussetzung für jede Zahlung ist, dass die Rechtsverfolgung zweckentsprechend, nicht mutwillig und mit hinreichender Aussicht auf Erfolg geführt wird. Diese Erfolgsprüfung entfällt im Straf-, Führerschein- und im Allgemeinen Beratungs-Rechtsschutz: Wer sich verteidigen muss, bekommt die Kosten unabhängig von der Prognose.
Die Bausteine und ihre Wartefristen
Versicherer bündeln die Bausteine zu Kombinationen für Fahrzeughalter, Arbeitnehmer, Betriebe oder Landwirte. Was davon in der Polizze steht, entscheidet über die Deckung:
| Baustein | Was gedeckt ist | Wartefrist |
|---|---|---|
| Fahrzeug-Rechtsschutz | Schadenersatz nach Unfällen, Strafverfahren, Führerscheinentzug, auf Wunsch Streit aus Fahrzeugverträgen (Kauf, Reparatur) | keine |
| Lenker-Rechtsschutz | dasselbe für den Lenker, unabhängig davon, wem das Fahrzeug gehört | keine |
| Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz privat, beruflich, betrieblich | Schadenersatzansprüche wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Verteidigung in Strafverfahren | keine |
| Arbeitsgerichts-Rechtsschutz | Streit aus dem Dienstverhältnis, ausgenommen kollektives Arbeitsrecht | 3 Monate |
| Sozialversicherungs-Rechtsschutz | Verfahren gegen Sozialversicherungsträger in Leistungssachen und über die Versicherungspflicht, ausgenommen Pflegegeld | 3 Monate |
| Allgemeiner Beratungs-Rechtsschutz | anwaltliche Beratung ohne Verfahren | keine |
| Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz | Streit aus Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen, nicht aus Fahrzeug- und Arbeitsverträgen | 3 Monate |
| Grundstückseigentum und Miete | Streit mit Vermieter, Mieter, Nachbarn oder Hausverwaltung zum versicherten Objekt | 3 Monate |
| Erbrecht | gerichtliche Verfahren aus dem Erbrecht | 12 Monate |
| Familienrecht | Scheidung, Obsorge, Unterhalt, Abstammung | 6 Monate |
| Pflegegeld-Rechtsschutz | Verfahren über Zuerkennung oder Höhe des Pflegegeldes | 6 Monate |
Im Erbrecht kommt zur zwölfmonatigen Wartefrist eine zweite Hürde: Liegt der Erbfall vor Versicherungsbeginn oder innerhalb eines Jahres danach, besteht ohnehin kein Schutz. Wer die Polizze abschließt, weil ein Erbstreit droht, kommt praktisch nie in die Deckung.
Der Baustein für Pflegegeldverfahren erstreckt sich in den ARB 2023 auch auf Eltern und Großeltern - allerdings nur, solange die Pflege zu Hause stattfindet. Ab dem Einzug ins Pflegeheim endet dieser Schutz. Welche Stufe überhaupt zusteht, steht im Beitrag zu Pflegegeld und Pflegestufen.
Vorvertraglichkeit und die Zwei-Jahres-Regel
Zwei zeitliche Regeln stehen neben den Wartefristen und werden regelmäßig übersehen.
Die Vorvertraglichkeit: Löst eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Versicherungsbeginn vorgenommen wurde, den Versicherungsfall aus, besteht kein Versicherungsschutz. Der unterschriebene Vertrag mit der später mangelhaften Leistung, die Kündigung, die Sie schon erhalten haben - all das liegt außerhalb der Deckung, unabhängig davon, wann die Auseinandersetzung eskaliert.
Die Zwei-Jahres-Regel: Deckungsansprüche, die später als zwei Jahre nach dem Ende des Vertrags geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen, wenn Sie die späte Meldung verschuldet haben. Ein Wechsel des Versicherers hebt den Schutz für Altfälle also nicht sofort auf, aber eben auch nicht dauerhaft.
Beim Wechsel entsteht dadurch leicht eine Lücke: Der alte Vertrag deckt nur noch begrenzt nach, der neue lässt erst die Wartefrist laufen. Die Arbeiterkammer rät, mit dem neuen Versicherer einen Verzicht auf die Wartefristen zu vereinbaren, wenn der Vorvertrag lückenlos bestanden hat. Viele Anbieter machen das mit.
Die Ausschlüsse, an denen Deckungen scheitern
Artikel 7 der ARB nimmt ganze Lebensbereiche aus dem Schutz heraus. Die praktisch wichtigsten:
Das Baurisiko. Ausgeschlossen ist alles, was mit der Errichtung oder der baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderung von Gebäuden und Grundstücken zusammenhängt - einschließlich der Planung und der Finanzierung des Bauvorhabens samt Grundstückserwerb. Genau daran scheitern die meisten Streitigkeiten mit Baufirmen. Die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbands der Versicherungsmakler hat das in einem Fall zu Fassadenmängeln an einem Neubau bestätigt: Der Ausschluss greift auch dann, wenn der Mangel erst nach Fertigstellung auftritt. Ausgenommen vom Ausschluss bleiben Personenschäden und der Straf-Rechtsschutz.
Kapitalanlagen. Kein Schutz besteht bei Spekulationsgeschäften, Fremdwährungskrediten, Termingeschäften und Kryptoassets. Die Liste der ausgeschlossenen Finanzinstrumente ist lang und umfasst Aktien, Schuldverschreibungen, Zertifikate, Optionen, Swaps sowie Fondsanteile aller Art bis hin zu Crowdfunding-Veranlagungen nach dem Alternativfinanzierungsgesetz. Wer Schadenersatz gegen einen Anlageberater durchsetzen will, findet in Standardpaketen keine Deckung - hier lohnt der Blick auf die Sonderbausteine einzelner Anbieter.
Steuern und Abgaben. Verfahren aus dem Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgabenrecht sind ausgeschlossen, ebenso das Vergabe- und das Disziplinarrecht.
Unternehmensrecht. Kein Schutz im Gesellschafts-, Genossenschafts- und Vereinsrecht, bei Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, im Immaterialgüterrecht sowie im Kartell- und Wettbewerbsrecht.
Weitere Ausschlüsse betreffen Kriege und innere Unruhen, Katastrophen, Streit unter mitversicherten Personen, die eigene Insolvenz, Spiel- und Wettverträge, Ansprüche aus der Datenschutz-Grundverordnung sowie Streitigkeiten aus dem Rechtsschutzvertrag mit dem eigenen Versicherer. Neu in den Bedingungen der letzten Jahre: hoheitliche Anordnungen an eine Personenmehrheit wegen einer Epidemie oder Pandemie oder wegen des Ausfalls kritischer Infrastruktur.
Vorsatz. Im Straf-Rechtsschutz sind fahrlässige Delikte gedeckt. Bei Handlungen, die nur vorsätzlich begangen werden können, besteht rückwirkend Schutz, wenn ein rechtskräftiger Freispruch von allen Vorsatzdelikten erfolgt oder wegen desselben Vorfalls eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts. Zwei Einschränkungen: Wer bereits einmal rechtskräftig wegen eines einschlägigen Vorsatzdelikts verurteilt wurde, bekommt unabhängig vom Ausgang nichts, und eine Erledigung durch Diversion führt nicht zum rückwirkenden Schutz.
Versicherungssumme und Streitwertgrenze
Die Versicherungssumme ist die Obergrenze pro Versicherungsfall. Im AK-Vergleich reichte sie von 140.000 bis 400.000 Euro. Für einen durchschnittlichen Zivilprozess ist auch der untere Wert ausreichend; eng wird es bei mehrinstanzlichen Verfahren mit hohem Streitwert, Sachverständigengutachten und Auslandsbezug.
Weniger bekannt ist die Streitwertgrenze im Vertrags-Rechtsschutz. Sie wirkt in beide Richtungen: Übersteigen die Gesamtansprüche den vereinbarten Betrag, besteht kein Versicherungsschutz. Sinken sie vor der gerichtlichen Geltendmachung durch Zahlung oder Vergleich darunter, lebt der Schutz auf. Steigen sie nach der Deckungsbestätigung darüber, entfällt er ab diesem Zeitpunkt. Wer eine hohe Forderung verfolgt, sollte diese Grenze in der Polizze kennen, bevor die Klage eingebracht ist.
Für Wohnungseigentümer gilt eine weitere Begrenzung: Geht es nicht um das ausschließliche Nutzungsrecht am eigenen Objekt und nicht um Verfahren der Eigentümergemeinschaft gegen Dritte, übernimmt der Versicherer maximal sieben Prozent der Versicherungssumme.
Wenn der Versicherer ablehnt
Der Ablauf nach einer Deckungsanfrage ist eng getaktet. Nach § 158n VersVG hat der Versicherer binnen zwei Wochen ab Geltendmachung des Deckungsanspruchs in geschriebener Form zu bestätigen oder abzulehnen; er kann diese Frist einseitig um zwei weitere Wochen verlängern. Kann er die rechtzeitige Erledigung nicht beweisen, muss er alle Kosten tragen, die zwischen dem Zeitpunkt der fälligen Stellungnahme und der verspäteten Ablehnung aufgelaufen sind.
Bei der Erfolgsaussicht kennen die Bedingungen drei Stufen: Ist ein Obsiegen wahrscheinlich, sind alle Kosten zu übernehmen. Ist ein Unterliegen wahrscheinlicher als ein Obsiegen, darf der Versicherer die Übernahme der gegnerischen Kosten ablehnen - die eigenen bleiben gedeckt. Besteht erfahrungsgemäß keine Aussicht auf Erfolg, darf er die Kostenübernahme zur Gänze ablehnen.
Jede Ablehnung muss die Gründe nennen und auf das Schiedsgutachterverfahren hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, gilt der Versicherungsschutz für die begehrte Maßnahme als anerkannt. Die bis zur Ablehnung aufgelaufenen Kosten trägt der Versicherer.
Das Schiedsgutachterverfahren läuft so ab:
- Sie beantragen es binnen vier Wochen ab Erhalt der Ablehnung in geschriebener Form und nennen dabei einen Rechtsanwalt.
- Der Versicherer macht binnen 14 Tagen seinerseits einen Rechtsanwalt namhaft und beauftragt ihn.
- Kommen die beiden zu einer einheitlichen Meinung, sind beide Seiten daran gebunden.
- Einigen sie sich binnen vier Wochen nicht, wird ein Obergutachter bestellt - ein Richter im Ruhestand, ausgewählt vom Bezirksgericht am Sitz des Gerichtshofs erster Instanz Ihres Wohnsitzes. Seine Entscheidung ist endgültig.
Die Kosten des versicherereigenen Anwalts und des Obergutachters trägt in jedem Fall der Versicherer. Ihren eigenen Anwalt zahlen Sie selbst - es sei denn, das Verfahren bestätigt Ihre Einschätzung der Erfolgsaussichten. Sie müssen dieses Verfahren übrigens nicht führen: Der Deckungsanspruch kann auch direkt gerichtlich geltend gemacht werden.
Verzögert der Versicherer die Bestätigung oder lehnt er verspätet, ohne Begründung oder zu Unrecht ab, dürfen Sie den Vertrag im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall kündigen.
Freie Anwaltswahl - und ihre Grenzen
Nach § 158k VersVG sind Sie berechtigt, zu Ihrer Vertretung in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person frei zu wählen. Der Versicherer muss Sie auf dieses Recht hinweisen, sobald Sie Deckung für ein Verfahren verlangen, und ebenso bei einer Interessenkollision - etwa wenn die Gegenseite beim selben Versicherer versichert ist.
Die Einschränkung steht im zweiten Absatz und in Artikel 6 der ARB: Für das Verfahren erster Instanz darf die Wahl auf Vertreter am Ort des Gerichts beschränkt werden, sofern dort mindestens vier solche Personen ihren Kanzleisitz haben. Sind es weniger, übernimmt der Versicherer die tariflich vorgesehenen Mehrkosten der Sprengelfremdheit. Nebenleistungen des Anwalts werden maximal in Höhe des Einheitssatzes eines am Gerichtsort ansässigen Anwalts gezahlt.
Praktisch heißt das: Sie dürfen den Anwalt Ihres Vertrauens nehmen - aber wenn seine Kanzlei weit vom zuständigen Gericht entfernt ist, bleiben Sie auf einem Teil der Wegkosten sitzen. Und Honorarvereinbarungen über dem Tarif deckt keine Polizze. Das Sozialministerium warnt ausdrücklich vor Stundensatzvereinbarungen, die der Versicherer nicht ersetzt. Klären Sie den Honorarrahmen im Erstgespräch.
Der Versicherer darf den Vertreter selbst auswählen, wenn er die außergerichtliche Erledigung übernimmt, im Beratungs-Rechtsschutz und dann, wenn Sie binnen eines Monats nach dem Hinweis auf Ihr Wahlrecht keinen Anwalt namhaft machen.
Ihre Pflichten im Schadenfall
Die Obliegenheiten aus Artikel 8 entscheiden häufiger über die Auszahlung als die Deckungsfrage selbst. Wesentlich sind vier Punkte:
- Deckungszusage vor der Beauftragung. Holen Sie die Bestätigung ein, bevor Sie einen Anwalt beauftragen oder ein Rechtsmittel erheben. Nur wenn eine Frist läuft und sofortiges Einschreiten unbedingt erforderlich ist, gilt die Maßnahme auch ohne vorherige Zusage als zweckentsprechend - dann ist der Versicherer aber unverzüglich zu informieren.
- Vergleiche abstimmen. Der Abschluss eines Verfahrens, insbesondere ein Vergleich, ist mit dem Versicherer abzustimmen.
- Kostenvorschreibungen vorlegen. Rechnungen sind vor der Begleichung zur Prüfung zu übermitteln.
- Dem Versicherer den ersten Versuch lassen. Er darf zunächst selbst versuchen, die Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen oder abzuwehren.
Wird eine dieser Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, wird der Versicherer insoweit leistungsfrei, als die Verletzung für die Feststellung des Versicherungsfalls oder den Umfang der Leistung bedeutsam war.
Wer mitversichert ist
Mitversichert sind je nach Baustein Ehegatte, eingetragener Partner oder Lebensgefährte sowie die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder. Nach Vollendung des 25. Lebensjahres bleiben Kinder versichert, solange sie in häuslicher Gemeinschaft leben und für sie nachweislich Familienbeihilfe bezogen wird. Eine vorübergehende Abwesenheit wegen Lehre, Studium, Präsenz- oder Zivildienst schadet nicht, solange sie nicht länger als zwölf Monate dauert.
Mitversicherte können Deckungsansprüche nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers geltend machen, und diese Zustimmung ist bei bestimmten Schritten widerrufbar - etwa vor Einleitung eines Zivilverfahrens oder der Anfechtung einer Entscheidung. Streitigkeiten der mitversicherten Personen untereinander und gegen den Versicherungsnehmer sind ohnehin ausgeschlossen; bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften gilt das auch nach dem Ende der häuslichen Gemeinschaft, soweit der Streit mit der Lebensgemeinschaft zusammenhängt.
Prämie, Versicherungssteuer und Selbstbehalt
In der vorgeschriebenen Prämie steckt Versicherungssteuer. Nach § 5 VersStG beträgt der allgemeine Steuersatz 11 Prozent des Versicherungsentgelts; das Finanzministerium weist denselben Satz für Sachversicherungen aus. Von 300 Euro Jahresprämie sind damit rund 30 Euro Steuer - der Vergleich zwischen Anbietern wird davon nicht verzerrt, weil alle denselben Satz abführen.
Ein Selbstbehalt senkt die Prämie spürbar. Das Sozialministerium weist auf den Zusammenhang hin: Wer einen höheren Selbstbehalt akzeptiert, bekommt bei gleicher Prämie eine höhere Versicherungssumme - und damit Schutz genau dort, wo es teuer wird. Kleine Streitigkeiten trägt man ohnehin leichter selbst als ein Berufungsverfahren.
Für Betriebe gilt eine Besonderheit: Ist der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt, ersetzt der Versicherer die Anwalts- und Verfahrenskosten ohne Umsatzsteuer. Details dazu im Beitrag zum Vorsteuerabzug.
Kündigen und wechseln
Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Danach kann jeweils zum Ablauf eines Versicherungsjahres mit einmonatiger Frist gekündigt werden. Die Kündigung wird erst mit Zugang beim Vertragspartner wirksam - der Poststempel hilft nicht.
Bei Verbraucherverträgen muss der Versicherer frühestens fünf und spätestens drei Monate vor Ablauf darüber informieren, dass gekündigt werden kann, und über die Folgen aufklären. Wer diese Verständigung ignoriert, hat einen unbefristeten Vertrag - kündbar, aber eben erst zum nächsten Versicherungsjahr.
Fällt ein versichertes Risiko weg, etwa weil kein Fahrzeug mehr gehalten wird, endet der Vertrag auf Antrag für dieses Risiko vorzeitig; die übrigen Bausteine bleiben bestehen.
Wenn Sie sich mit dem Versicherer nicht einigen
Neben dem Schiedsgutachterverfahren und der Klage gibt es zwei weitere Anlaufstellen. Die Versicherungsbeschwerdestelle im Sozialministerium nimmt seit 1. Oktober 2018 kostenlos Beschwerden über in- und ausländische Versicherungsunternehmen entgegen, trifft eine rechtliche Beurteilung und fordert eine Stellungnahme des Unternehmens ein. Kontakt: versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at, Stubenring 1, 1010 Wien. Legen Sie Polizze, Bedingungen und die gesamte Korrespondenz bei.
Die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbands der Versicherungsmakler in der Wiedner Hauptstraße 57 in 1040 Wien beurteilt Streitfälle aus Maklerverträgen und Deckungsfragen; Rechtsschutz gehört dort zu den häufigsten Sparten. Ihre Entscheidungen werden veröffentlicht und geben eine gute Orientierung, wie Ausschlüsse in der Praxis ausgelegt werden.
Häufige Fragen
Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch, wenn ich den Prozess verliere?
Ja. Bei bestätigter Deckung trägt der Versicherer im Zivilprozess auch die Kosten der Gegenseite, zu deren Zahlung Sie verpflichtet werden. Genau deshalb ist die Prüfung der Erfolgsaussicht vor der Deckungszusage so streng: Der Versicherer haftet für beide Seiten.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle in Europa im geografischen Sinn, in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren, wenn auch die Rechtsverfolgung dort erfolgt. Für Miet-, Erb-, Familienrechts- und Pflegegeld-Rechtsschutz gilt eine Einschränkung: Der Fall darf im selben Gebiet eintreten, die Rechtsverfolgung muss aber in Österreich vor einem österreichischen Gericht oder einer österreichischen Behörde stattfinden.
Deckt der Kfz-Rechtsschutz auch den Streit über den Autokauf?
Nur wenn der Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz vereinbart ist. Der allgemeine Vertrags-Rechtsschutz nimmt Verträge über Motorfahrzeuge ausdrücklich aus - hier entsteht eine der häufigsten Deckungslücken. Wer regelmäßig Fahrzeuge kauft oder least, sollte diesen Zusatz prüfen, ebenso den Umfang der Kfz-Versicherung.
Brauche ich die Rechtsschutzversicherung, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
Das sind verschiedene Deckungen. Die Haushaltsversicherung enthält üblicherweise eine Privathaftpflicht - die zahlt, wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen, und wehrt unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab. Die Rechtsschutzversicherung finanziert umgekehrt Ihre eigene Rechtsverfolgung. Wie weit die Abwehrfunktion reicht, steht im Beitrag zur privaten Haftpflichtversicherung.
Was kostet der Rechtsschutz für eine Familie?
Im Vergleich der Arbeiterkammer Oberösterreich lagen die Jahresprämien für eine Familie mit umfangreichem Kfz- und Privat-Rechtsschutz zwischen 233 und 484 Euro. Der Preisunterschied erklärt sich weniger über die Qualität als über Umfang der Bausteine, Versicherungssumme, Selbstbehalt und Zusatzdeckungen wie Ausfallversicherung, Auslandsreise- oder Internet-Rechtsschutz.
Ab wann gilt der Schutz nach Vertragsabschluss?
Für Fahrzeug-, Lenker-, Schadenersatz-, Straf- und Beratungs-Rechtsschutz sofort mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn und bezahlter Erstprämie. Für Arbeitsgerichts-, Sozialversicherungs-, Vertrags- und Miet-Rechtsschutz nach drei Monaten, im Familienrecht und beim Pflegegeld nach sechs, im Erbrecht nach zwölf Monaten.