Private Unfallversicherung in Österreich 2026 - Gliedertaxe, Progression und die Ein-Jahres-Frist

Die gesetzliche Unfallversicherung der AUVA zahlt bei Arbeits- und Wegunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Der Sturz von der Leiter im eigenen Garten, der Skiunfall und der Fahrradsturz am Sonntag fallen nicht darunter. Genau diese Lücke schließt die private Unfallversicherung - und laut Sozialministerium hat einer von zehn Menschen in Österreich im Lauf eines Jahres einen Unfall.

Was die Polizze im Ernstfall auszahlt, entscheidet aber nicht die Versicherungssumme allein. Es entscheiden zwei Mechanismen, die beim Abschluss selten erklärt werden: die Gliedertaxe, die jedem Körperteil einen Prozentsatz zuordnet, und die Progression, die erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad spürbar wirkt.

Und es entscheidet eine Frist. Die dauernde Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten - was später auftritt, ist kein Fall für die Invaliditätsleistung.

Was die private Unfallversicherung leistet

Der Leistungskatalog ist modular. Üblich sind nach den Angaben der Arbeiterkammer diese Bausteine:

  • Dauernde Invalidität - die Kernleistung, ein einmaliger Kapitalbetrag abhängig vom Invaliditätsgrad
  • Unfallkosten - Heilbehandlung, Bergungskosten, Rückholung aus dem Ausland
  • Todesfallleistung - Kapital an die Hinterbliebenen
  • Spitalgeld und Taggeld - ein Fixbetrag pro Tag im Krankenhaus beziehungsweise während der Arbeitsunfähigkeit

Der Versicherungsschutz beginnt nach Erhalt der Polizze, frühestens zum darin genannten Zeitpunkt, und setzt die Zahlung der ersten Prämie voraus. Anders als bei Kranken- oder Rechtsschutzpolizzen gibt es üblicherweise keine Wartefrist - der Unfall am Tag nach Vertragsbeginn ist gedeckt.

Die Gliedertaxe: Was welcher Körperteil wert ist

Die Gliedertaxe legt fest, welcher Prozentsatz der Versicherungssumme bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit eines Körperteils oder Sinnesorgans ausbezahlt wird. Ist die Funktion nur teilweise eingeschränkt, wird anteilig gekürzt: Wer einen Daumen zur Hälfte in seiner Funktion verliert, bekommt die Hälfte des Daumen-Prozentsatzes.

Die Gliedertaxe ist Teil der Versicherungsbedingungen und unterscheidet sich zwischen den Anbietern. Seit der Versicherungsverband keine Empfehlungen zur Höhe der Gliedertaxe mehr abgibt, ist der Vergleich der Tabellen der wichtigste Teil der Angebotsprüfung - für Handwerker, Musikerinnen oder Chirurgen kann der Prozentsatz für Hand und Finger den Unterschied zwischen ausreichender und wirkungsloser Absicherung ausmachen.

Progression: der Hebel für schwere Fälle

Mit einer Progression steigt die Leistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad überproportional. Bei einer Progression von 350 Prozent und einer Versicherungssumme von 100.000 Euro werden bei 100 Prozent Invalidität 350.000 Euro fällig.

Der wichtige Teil steht im Kleingedruckten: Bis zu einem vereinbarten Invaliditätsgrad - häufig 25 oder 50 Prozent - erhöht sich die Leistung nur geringfügig. Die Progression wirkt also dort, wo die finanziellen Folgen existenzbedrohend werden, nicht bei kleineren Dauerfolgen. Wer die Prämie begrenzen will, fährt mit hoher Grundsumme und moderater Progression oft besser als umgekehrt.

Fristen, die über die Leistung entscheiden

Drei zeitliche Vorgaben stehen in praktisch jeder Polizze:

  1. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten. Spätfolgen, die sich erst danach zeigen, lösen keine Invaliditätsleistung aus.
  2. Die Invalidität muss binnen 15 Monaten ab dem Unfall ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden - unter Vorlage eines Befundberichts, aus dem Art und Umfang der Gesundheitsschädigung hervorgehen. Das Sozialministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Ausschlussfrist handelt: Wird sie versäumt, erlischt der Anspruch.
  3. Der Unfall ist unverzüglich zu melden. Wer den vermeintlich harmlosen Sturz erst zwei Jahre später meldet, wenn die Beschwerden bleiben, hat ein Beweisproblem.

Dazu kommt eine vierte Frist, die erst später relevant wird: Beide Seiten können den Invaliditätsgrad üblicherweise bis vier Jahre nach dem Unfall neu bemessen lassen, wenn sich der Zustand verändert hat.

Deshalb gilt: Jeden Unfall mit ärztlicher Behandlung melden, auch wenn zunächst alles gut aussieht. Die Meldung kostet nichts und hält den Anspruch offen.

Was nicht versichert ist

Die typischen Ausschlüsse betreffen:

  • Krankheiten und Infektionen - mit Ausnahmen für FSME, Tetanus, Kinderlähmung und Tollwut
  • Vorsätzlich herbeigeführte Unfälle und Straftaten
  • Extremsportarten, teils auch bestimmte Motorsport- und Flugsportarten
  • Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, meist ab einer in den Bedingungen genannten Promillegrenze
  • Krieg, innere Unruhen und Kernenergie

Nicht versicherbar sind in der Regel Personen, die dauernd völlig arbeitsunfähig sind, sowie Menschen mit schweren Erkrankungen des Nervensystems oder psychischen Erkrankungen. Auch das gehört zur Planung: Die Polizze wird abgeschlossen, solange sie noch zu bekommen ist.

Abgrenzung zu anderen Deckungen

Deckung Leistet bei Form der Leistung
Gesetzliche Unfallversicherung (AUVA) Arbeits- und Wegunfällen, Berufskrankheiten Heilbehandlung, Rehabilitation, Versehrtenrente
Private Unfallversicherung Unfällen rund um die Uhr, auch in der Freizeit Einmalkapital nach Invaliditätsgrad
Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit monatliche Rente

Der entscheidende Unterschied liegt in der Ursache: Die Unfallversicherung zahlt nur nach einem Unfall. Die häufigsten Gründe für dauerhafte Erwerbsunfähigkeit sind aber Krankheiten - dafür braucht es die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer nur eine der beiden Polizzen finanzieren kann, sollte das bedenken. Welche Leistungen die gesetzliche Seite abdeckt, steht im Beitrag zur Sozialversicherung.

Prämie, Laufzeit und Kündigung

Die Prämie hängt von Versicherungssumme, Progression, Beruf und den eingeschlossenen Bausteinen ab. Berufsgruppen mit körperlicher Tätigkeit zahlen mehr, weil das Unfallrisiko höher liegt. Eine Berufsänderung ist zu melden - sonst droht im Schadenfall die Kürzung.

Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können nach Ablauf des dritten Jahres gekündigt werden, danach jährlich unter Einhaltung einer einmonatigen schriftlichen Frist. Auf die Prämie kommt Versicherungssteuer: Der allgemeine Satz nach § 5 VersStG beträgt 11 Prozent des Versicherungsentgelts.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Eine gängige Orientierung ist das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens für die Grundsumme bei Vollinvalidität. Entscheidend ist, welcher Betrag den Umbau der Wohnung, den Verdienstentfall und dauerhafte Betreuungskosten abfedern kann - die reine Kopfzahl aus dem Werbeprospekt sagt darüber wenig aus.

Sind Kinder sinnvoll mitversichert?

Kinder haben keine gesetzliche Absicherung für Freizeitunfälle und keinen Erwerbsschaden, aber im Fall einer bleibenden Behinderung sehr lange Folgekosten. Kinderpolizzen oder Familienverträge sind deshalb verbreitet; wichtig ist auch hier die Gliedertaxe, nicht der Prämienunterschied von wenigen Euro.

Zahlt die Unfallversicherung auch Schmerzensgeld?

Nein. Sie leistet nach den vereinbarten Bausteinen, unabhängig davon, ob jemand anderer den Unfall verschuldet hat. Schmerzensgeld ist ein zivilrechtlicher Anspruch gegen den Schädiger - dessen Durchsetzung kann eine Rechtsschutzversicherung finanzieren.

Was passiert bei Vorerkrankungen?

Wirken Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen mit, kürzen die Bedingungen die Leistung anteilig. Bestehende Beeinträchtigungen sind bei Antragstellung wahrheitsgemäß anzugeben; falsche Angaben können zur Leistungsfreiheit führen.

Gilt der Schutz weltweit?

In der Regel ja, rund um die Uhr und weltweit. Zu prüfen sind aber die Regelungen für längere Auslandsaufenthalte sowie die Höchstbeträge für Bergung und Rückholung - gerade bei Bergsport im Ausland sind das die Positionen, die den Unterschied machen.