Die Arbeiterkammer hat 14 Haushaltsversicherungen für eine 90 Quadratmeter große Mietwohnung mit üblicher Einrichtung verglichen. Die Jahresprämien lagen zwischen 155 und 295 Euro, mit einem Selbstbehalt von maximal 200 Euro zwischen 122 und 236 Euro. Das ist wenig Geld für eine Polizze, die im Schadenfall den gesamten Wohnungsinhalt ersetzt - und genau deshalb wird beim Abschluss meist auf den Preis geschaut statt auf die Versicherungssumme.
Das ist die falsche Reihenfolge. Denn die Haushaltsversicherung ersetzt nicht den Schaden, sondern einen Anteil davon, sobald die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert des Hausrats liegt. Bei einer um die Hälfte zu niedrigen Summe bekommen Sie auch bei einem kleinen Wasserschaden nur die Hälfte ersetzt. Diese Unterversicherung ist der häufigste teure Fehler in dieser Sparte.
Der zweite ist die Annahme, eine Haushaltsversicherung decke Unwetter. Sturm und Hagel sind voll versichert, Hochwasser dagegen nur mit einem Sublimit von typischerweise 3.000 bis 10.000 Euro - für eine überflutete Erdgeschosswohnung ist das ein Bruchteil des Schadens.
Was die Haushaltsversicherung abdeckt
Versichert ist der bewegliche Inhalt der Wohnung: Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung, Geschirr. Fast jede Polizze kombiniert diesen Sachteil mit einer privaten Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die Sie anderen zufügen. Die versicherten Gefahren im Sachteil sind nach den Angaben des Sozialministeriums weitgehend standardisiert:
| Gefahr | Gedeckt | Nicht gedeckt |
|---|---|---|
| Feuer | Brand, direkter Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser | Sengschäden (etwa die Zigarette auf dem Sofa), indirekte Blitzschäden über das Stromnetz |
| Sturm | Sturm ab mehr als 60 km/h, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch samt Folgeschäden | schwächere Windereignisse |
| Leitungswasser | Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren sowie aus Zentralheizungsanlagen | Reinigungswasser, Grundwasser, Hochwasser |
| Einbruchdiebstahl | Schäden und Folgeschäden durch Einbruch und Beraubung | einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren |
| Glasbruch | Tür- und Fensterscheiben, Spiegel, Bilder- und Möbelverglasungen bis 5 m² | größere Scheiben, sofern nicht eigens vereinbart |
Die Unterscheidung zwischen indirektem und direktem Blitzschlag ist teurer, als sie klingt: Zerstört eine Überspannung nach einem Blitzeinschlag in der Nachbarschaft die Elektronik, greift die Grunddeckung nicht. Dafür braucht es die Zusatzdeckung für Überspannungsschäden.
Haushalt oder Eigenheim - welche Polizze wofür
Die Trennlinie verläuft zwischen Inhalt und Gebäude. Die Haushaltsversicherung ersetzt, was in der Wohnung steht. Die Eigenheimversicherung - bei mehreren Einheiten Gebäudeversicherung genannt - deckt Schäden am Bauwerk selbst: Mauerwerk, Dach, Rohre, Nebengebäude.
- Mieter brauchen die Haushaltsversicherung. Das Gebäude versichert der Eigentümer.
- Hauseigentümer brauchen beides; die Haushaltsdeckung ist häufig Bestandteil der Eigenheimversicherung.
- Wohnungseigentümer haben das Gebäude in der Regel über die Eigentümergemeinschaft mitversichert, den Wohnungsinhalt aber nicht.
Wer eine Wohnung vermietet, versichert seinen eigenen Hausrat nicht mit: Für die Einrichtung des Mieters ist dessen Polizze zuständig.
Unterversicherung - der teure Standardfehler
Die Versicherungssumme soll dem Neuwert des gesamten Hausrats entsprechen, also dem Betrag, mit dem sich die Wohnung heute in gleicher Qualität wieder einrichten ließe. Liegt sie darunter, kürzt der Versicherer im Verhältnis - und zwar bei jedem Schaden, nicht erst beim Totalverlust.
Für die Ermittlung gibt es zwei Wege. Die Quadratmeter-Methode multipliziert die Wohnnutzfläche mit einem Pauschalwert je Ausstattungskategorie; sie ist schnell und die Versicherer verzichten bei korrekt angegebener Fläche üblicherweise auf den Unterversicherungseinwand. Die Inventarmethode zählt den Hausrat einzeln auf, ist genauer und aufwendiger. Die Arbeiterkammer empfiehlt beide Wege, warnt aber davor, die Fläche kleiner anzugeben als sie ist - der Verzicht auf den Unterversicherungseinwand fällt damit weg.
Prüfen Sie die Summe alle paar Jahre. Eine neue Küche, ein E-Bike im Keller oder die Anschaffung eines Heimbüros verschieben den Wert schnell um fünfstellige Beträge. Umgekehrt ist eine deutlich zu hohe Summe nur teuer, aber nicht nützlich: Ersetzt wird immer der tatsächliche Schaden.
Wertsachen, Fahrräder und der Keller
Für Schmuck, Bargeld, Uhren und Sammlungen gelten Sublimits - meist ein Prozentsatz der Versicherungssumme, und für Bargeld ein niedriger Fixbetrag. Wer teureren Schmuck besitzt, braucht entweder eine Sondervereinbarung oder einen Safe, dessen Vorhandensein das Limit anhebt. Auch Fahrräder und E-Bikes sind oft nur im versperrten Kellerabteil und nur bis zu einer bestimmten Summe gedeckt; für den Diebstahl vor dem Bahnhof braucht es eine eigene Zusatzdeckung.
Für die Wohnung selbst gilt eine Obliegenheit, die im Schadenfall regelmäßig zum Streit führt: Fenster und Türen müssen bei Abwesenheit ordnungsgemäß verschlossen sein. Ob ein gekipptes Fenster als ordnungsgemäß verschlossen gilt, regeln die Bedingungen unterschiedlich - wer die Wohnung häufig mit gekipptem Fenster verlässt, sollte diesen Punkt vor dem Abschluss in der Polizze nachlesen.
Hochwasser und Naturgefahren: das Sublimit kennen
Sturmschäden sind laut Sozialministerium im Normalfall zur Gänze versichert, begrenzt nur durch die Versicherungssumme. Bei Hochwasser sieht es anders aus: Der Standardschutz liegt bei 3.000 bis 10.000 Euro, gegen Prämienzuschlag lässt er sich auf 20.000 bis 40.000 Euro erhöhen. Wer in einem gefährdeten Gebiet wohnt, sollte die Erweiterung rechnen - und wissen, dass Versicherer in ausgewiesenen roten Zonen die Deckung auch ablehnen können.
Bleibt ein Schaden ungedeckt, kommt der Katastrophenfonds ins Spiel: Bund und Länder leisten daraus Beihilfen für Schäden durch Naturkatastrophen. Es handelt sich um eine Unterstützung nach Richtlinien der Länder, nicht um einen Rechtsanspruch auf vollen Ersatz. Zusätzlich lassen sich die selbst getragenen Kosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
Was die Prämie bestimmt
Neben Versicherungssumme und Selbstbehalt beeinflussen Wohnort, Bauart, Ausstattung und der gewählte Deckungsumfang den Preis. Der AK-Vergleich zeigt die Größenordnung: 155 bis 295 Euro jährlich für 90 Quadratmeter, mit Selbstbehalt 122 bis 236 Euro. Ein Selbstbehalt von 200 Euro senkt die Prämie also um rund ein Fünftel - sinnvoll für alle, die Kleinschäden ohnehin nicht melden würden.
In der vorgeschriebenen Prämie steckt Versicherungssteuer. Nach § 5 VersStG beträgt der allgemeine Steuersatz 11 Prozent des Versicherungsentgelts. Bei 250 Euro Jahresprämie sind das rund 25 Euro, die bei jedem Anbieter gleich anfallen.
Im Schadenfall richtig vorgehen
- Schaden begrenzen. Sie sind verpflichtet, Schäden und Folgeschäden möglichst gering zu halten - Wasser abdrehen, Möbel wegräumen, provisorisch abdichten.
- Sofort melden. Die Meldung hat so rasch wie möglich zu erfolgen. Bei Einbruch zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten, die Bestätigung braucht der Versicherer.
- Dokumentieren. Fotos und Videos vor dem Aufräumen, Liste der beschädigten Gegenstände mit Anschaffungsjahr und Preis, Rechnungen und Fotos aus der Zeit davor sind Gold wert.
- Nichts wegwerfen. Beschädigte Sachen bleiben, bis der Sachverständige sie gesehen hat.
- Reparaturen abstimmen. Größere Aufträge erst nach Rücksprache vergeben, sonst bleibt ein Teil der Kosten hängen.
Häufige Fragen
Zahlt die Haushaltsversicherung den Neuwert oder den Zeitwert?
In der Regel den Neuwert, also die Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte. Voraussetzung ist eine ausreichende Versicherungssumme; bei Unterversicherung wird anteilig gekürzt. Bei manchen Positionen - etwa älteren Geräten über einer bestimmten Altersgrenze - sehen Bedingungen eine Zeitwertentschädigung vor.
Ist der Keller mitversichert?
Ja, Kellerabteile und Nebenräume der Wohnung sind grundsätzlich mitgedeckt, meist aber mit eigenen Limits und der Bedingung, dass das Abteil versperrt ist. Fahrräder, Werkzeug und Sportgeräte fallen häufig unter gesonderte Höchstbeträge.
Was passiert bei einem Umzug?
Die Deckung geht auf die neue Wohnung über, wenn Sie den Versicherer informieren; während des Umzugs besteht meist für beide Adressen befristet Schutz. Ändert sich die Wohnnutzfläche, muss die Versicherungssumme angepasst werden - sonst entsteht Unterversicherung durch die Hintertür.
Deckt die Polizze auch Schäden durch Haustiere oder Kinder?
Nicht im Sachteil - Schäden am eigenen Hausrat durch die eigenen Bewohner sind kein Versicherungsfall. Verursacht das Tier oder das Kind aber einen Schaden bei anderen, greift der Haftpflichtteil der Polizze.
Brauche ich zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung?
Das sind unterschiedliche Deckungen. Die Haftpflicht in der Haushaltsversicherung wehrt Ansprüche ab, die gegen Sie gerichtet sind. Die Rechtsschutzversicherung finanziert umgekehrt Ihre eigene Rechtsverfolgung, etwa gegen den Vermieter oder einen Handwerker.