Steuerreform 2020 – das Jahressteuergesetz in Österreich

Die Steuerreform 2020 bringt für Unternehmen und Privatpersonen doch einige Neuerungen. Von Seiten der österreichischen Regierung wird argumentiert, dass sie viele Vereinfachungen bringen soll. Konkret werden folgende Ziele genannt:

  • finanzielle Entlastung von Familien und geringverdienende AlleinerzieherInnen und -verdienerInnen
  • stärkere Planungs- und Rechtssicherheit
  • Verbesserung der Betrugsbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene
  • Anpassung des österreichischen Rechts an EU-Vorgaben und höchstrichterliche Rechtsprechung

Die dazu notwendigen gesetzlichen Regelungen finden sich im Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018), welches am 4. Juli 2018 vom Nationalrat beschlossen wurde. Am 11. Juli 2018 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2018 mehrheitlich zugestimmt. Veröffentlicht wurde das JStG 2018 am 4. August 2018 im Bundesgesetzblatt.

Das JStG 2018 umfasst eine Vielzahl von Änderungen. Die wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Familien

Das Jahressteuergesetz 2018 bringt mit dem sog. Familienbonus Plus Neuerungen für Familien:

  • Ab dem 1. Jänner 2020 bekommen berufstätige Eltern, die einkommenssteuerpflichtig sind, pro Jahr 1.500 Euro für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Danach beträgt der Absetzbetrag für jedes Kind, solange es Familienbeihilfe bekommt, 500 Euro.
  • Für geringverdienende Alleinerzieher- und AlleinverdienerInnen beträgt die Steuererstattung ab dem 1. Jänner 2020 250 Euro pro Kind (Kindermehrbetrag).

Allerdings gibt es beim Familienbonus Plus auch Ausnahmen:

  • Kinder, die dauerhaft in einem anderen EU-Staat, in einem Staat des EWR oder in der Schweiz leben, leben, wird der Familienbonus Plus dem Preisniveau des Aufenthaltsstaates des Kindes angepasst. Dies gilt auch für den Absetzbetrag für Alleinerzieher- und AlleinverdienerInnen.
  • Lebt das Kind in einem Drittstaat, dann kann der Absetzbetrag nicht beantragt werden.

Der Familienbonus Plus kann bereits während des laufenden Jahres im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt werden, oder er wird im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beantragt.

Behinderte

Mit dem Jahressteuergesetz wird die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, umgangssprachlich auch KFZ-Steuer genannt, mit der kostenlosen Vignette zusammengeführt. Außerdem wird das bisherige reine „Papierverfahren“ durch ein automationsunterstütztes Verfahren neu aufgesetzt. Dies soll zu einer Vereinfachung des Verfahrens führen.

Ausländische Tochtergesellschaften

Ab dem 1. Jänner 2020 sind ausländische Tochtergesellschaften in Österreich körperchaftssteuerpflichtig, wenn ihre Gewinne nicht an den österreichischen Mutterkonzern bzw. die Konzernmutter gehen.

Hinzurechnungssteuer

Die Hinzurechnungssteuer betrifft Gewinne aus niedrig besteuerten beherrschten ausländischen Betriebsstätten und Körperschaften. So werden zukünftig auch nicht ausgeschüttete Passiveinkünfte dem österreichischen Mutterkonzern zugerechnet.

Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Hinzurechnungssteuer:

Beherrschung

Hält die österreichische Körperschaft unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals, liegt eine Beherrschung vor. Eine Beherrschung liegt auch vor, wenn ein Anspruch auf mehr als 50 Prozent der Gewinne besteht.

Niedrigbesteuerung

Beträgt die tatsächliche ausländische Steuerlast nicht mehr als 12,5 Prozent, dann handelt es sich um eine Niedrigbesteuerung.

Passiveinkünfte

Passiveinkünfte sind:

  • Zinsen
  • Lizenzgebühren
  • Dividenden und
  • Einkünfte aus Anteilsveräußerungen
  • Einkünfte aus Abrechnungsunternehmen
  • Einkünfte aus der Tätigkeit von Versicherungen und Banken

Wegzugsbesteuerung

Die Wegzugsbesteuerung betrifft

  • die grenzüberschreitende Sitzverlegung oder
  • die Überführung von Wirtschaftsgütern oder Betrieben ins Ausland.

Hierfür waren bisher in bestimmten Fällen Ratenzahlungen für einen Zeitraum von sieben Jahren möglich. Dieser Zeitraum wird nun auf fünf Jahre verkürzt. Damit passt der österreichische Gesetzgeber den Ratenzahlungszeitraum an die Anti-BEPS-Richtlinie der EU an. Die Zwei-Jahresraten-Regelung für Umlaufvermögen bleibt aber weiter bestehen.

Abzugssteuer für Leitungsrechte

Leitungsbetreiber können ab dem 1. Jänner 2020 für die Einräumung von Leitungsrechten (z.B. bei Infrastrukturprojekten) eine 10-prozentige Abzugsteuer von der Entschädigungssumme einbehalten. Außerdem wird nunmehr die Gesamtsumme für ein Kalenderjahr an das Betriebsfinanzamt abgeführt. Die Meldung über das Portal Finanz-Online erfolgt durch den Abzugsverpflichteten. Dabei sind Empfänger und Steuerbetrag anzugeben.

Eine Regelbesteuerung in der Veranlagung kann mittels Antrag beantragt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, wie bisher, einer Besteuerung nach den tatsächlichen Verhältnissen. Basis dafür ist ein Gutachten.

Grunderwerbssteuer

Bei der Grunderwerbssteuer wird in Bezug auf Gesellschaften eine Gesetzeslücke geschlossen. Die rechtliche Klarstellung betrifft die Grunderwerbssteuer beim qualifizierten Grundstückswechsel. Bei der Grunderwerbssteuer wird in Bezug auf Gesellschaften eine Gesetzeslücke geschlossen. Die rechtliche Klarstellung betrifft die Grunderwerbssteuer beim qualifizierten Grundstückswechsel. Zum Gesellschaftsvermögen gehören in Zukunft Grundstücke nur dann, wenn sie bereits beim Kauf die Grunderwerbssteuer fällig geworden war.

Weiter soll eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer bei Schenkungen auf den Todesfall zwischen Eheleuten eingeführt werden. Die Befreiung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

  • die Immobilie war zum Todeszeitpunkt der Hauptwohnsitz des beschenkten Ehepartners und
  • die Wohnfläche 150 Quadratmeter nicht überschreitet.

Landwirtschaftliche Versicherungen

Mit der Steuerreform 2020 wird die Versicherungssteuer für landwirtschaftliche Betriebe herabgesetzt. Die Versicherungssteuer beträgt dann bei allen landwirtschaftlichen Elementarrisikoversicherungen 0,2 Promille der Versicherungssumme.

Auskunftsbescheid (Bundesabgabenordnung)

Bisher wurde ein verbindlicher Auskunftsbescheid nur für Fragen in Bezug auf Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreise erteilt. Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wird das sog. Advanced Ruling auf die Bereiche internationales Steuerrecht, Umsatzrecht und das Vorliegen von Missbrauch ausgedehnt. Für die Erledigung der Fragen ist im Gesetz eine Frist von zwei Monaten vorgesehen.

Begleitende Kontrolle

Das in der Steuerreform vorgesehen „Horizontal Monitoring“ ist ein ständiger Austausch zwischen der Finanzverwaltung und Unternehmen. Diese begleitende Kontrolle soll zukünftig an die Stelle von steuerlichen Großprüfungen treten. Mit anderen Worten, die Finanzverwaltung prüft nicht mehr nachträglich, sondern „begleitet“ das Unternehmen kontinuierlich.
Das „Horizontal Monitoring“ können Unternehmen beantragen, deren Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren größer als 40 Millionen Euro war. Voraussetzungen für die begleitende Kontrolle sind u.a.:

  • die steuerliche Unbescholtenheit
  • der Einsatz eines vom Unternehmen entwickeltes Steuerkontrollsystem, das von einem Wirtschaftsprüfer überprüft worden ist
  • eine höhere Offenlegungspflicht

Ziel des „Horizontal Monitorings“ ist, die Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen.

Q&A-Bereich:

Ab wann gelten die neuen Bestimmungen der Steuerreform 2020?

Das Inkrafttreten der verschiedenen Regelungen ist unterschiedlich. Manche Neuerungen, wie zum Beispiel der Familienbonus Plus, gelten ab dem 1. Jänner 2020.

Was versteht man unter dem „Horizontal Monitoring“?

„Horizontal Monitoring“ wird mit begleitender Kontrolle übersetzt. Das meint, dass die Finanzverwaltung die Abgabe der Steuern nicht mehr nachträglich überprüft, sondern das Unternehmen „laufend“ begleitet.

Was bringt die Steuerreform für Behinderte?

Für Behinderte sollen Verwaltungsverfahren vereinfacht werden, da nun nicht mehr ausschließlich die Papierform als Nachweis akzeptiert wird, sondern ein automationsgestütztes Verfahren aufgesetzt wird.

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