Wer 2026 eine Photovoltaik-Anlage auf das eigene Dach setzt, kann sich Förderungen zwischen 750 und 8.000 Euro vom Bund holen - je nach Anlagengröße. Der EAG-Investitionszuschuss zahlt für private Haushalte 150 Euro pro kWp bis 10 kWp und sinkt stufenweise auf 120 Euro/kWp bei Anlagen über 100 kWp. Stromspeicher werden zusätzlich mit 150 Euro pro kWh gefördert, ein Bonus für europäische Komponenten kommt obendrauf.
Eine wichtige Klarstellung gleich vorweg: Der mediale Mythos vom „0 %-USt-Tarif für PV-Anlagen“ gilt nicht mehr. Diese Begünstigung lief von 1. Januar 2024 bis 31. März 2025 und ist seit 1. April 2025 nicht mehr in Kraft - für Anschaffungen 2026 fällt wieder der normale Umsatzsteuersatz von 20 Prozent an. Viele Vergleichsportale und Anbieter führen die Begünstigung weiter, das ist veraltet.
Dafür ist die einkommensteuerliche Seite weiterhin entspannt: Bis zu 12.500 kWh Einspeisung pro Jahr sind für private Anlagenbetreiber komplett steuerfrei, eine 730-Euro-Freigrenze schützt zusätzlich vor Kleinst-Erträgen aus dem Reststrom. Dieser Ratgeber zeigt, was 2026 wirklich gilt, welche Fördertöpfe wann öffnen und welche steuerlichen Fallen lauern.
Der EAG-Investitionszuschuss 2026 - die Sätze pro Kategorie
Der Bundeszuschuss läuft über die EAG-Abwicklungsstelle auf Basis des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes. Anträge sind nur in zeitlich begrenzten „Calls“ möglich, nicht laufend.
| Kategorie | Anlagengröße | Förderung pro kWp | Beispiel-Anlage |
|---|---|---|---|
| A | bis 10 kWp | 150 €/kWp | 8 kWp Einfamilienhaus = 1.200 € |
| B | über 10 bis 20 kWp | 140 €/kWp | 15 kWp Einfamilienhaus = 2.100 € |
| C | über 20 bis 100 kWp | 130 €/kWp | 50 kWp Gewerbedach = 6.500 € |
| D | über 100 kWp | 120 €/kWp | 200 kWp Industrieanlage = 24.000 € |
Stromspeicher: 150 Euro pro kWh nutzbare Kapazität. Voraussetzung: mindestens 0,5 kWh Speicher pro kWp Anlagenleistung, maximal 50 kWh sind förderfähig.
Made-in-Europe-Bonus: Seit 23. Juni 2025 gibt es einen Aufschlag von bis zu 30 Prozent auf den Grundsatz, wenn europäische Komponenten verbaut werden. Je 10 Prozent für Module, Wechselrichter und Speicher. Nachweis über Herkunftszertifikate der Hersteller.
Wichtig: Die Förderung deckt insgesamt maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Wer eine sehr günstige Anlage installiert, bekommt entsprechend weniger als der Pauschalsatz suggeriert.
Die Calls 2026 - wann Sie beantragen können
2026 sind drei Fördercalls vorgesehen, jeder mit definiertem Start- und Endzeitpunkt. Der erste Call lief von 23. April bis 11. Mai 2026 und ist bereits abgeschlossen. Zwei weitere Calls folgen im Sommer und Herbst 2026. Anträge außerhalb der Call-Fenster werden nicht angenommen.
Gesamtbudget für 2026 sind 40 Millionen Euro, aufgeteilt auf die vier Kategorien:
- Kategorie A (bis 10 kWp): 5 Mio. Euro
- Kategorie B (10-20 kWp): 5 Mio. Euro
- Kategorie C und D: Restbudget gestaffelt
Die Vergabe erfolgt nach Reihung der eingebrachten Anträge in jedem Call - First-Come-First-Served innerhalb des Call-Fensters. Wer technisch vollständige Unterlagen pünktlich zur Sekunde einreicht, hat die größten Chancen.
Was sich bei der Umsatzsteuer 2026 geändert hat
Die Bundesregierung führte mit 1. Jänner 2024 einen 0-Prozent-USt-Tarif für PV-Anlagen bis 35 kWp ein, um die Energiewende-Privatisierung zu beschleunigen. Die Begünstigung sollte ursprünglich bis Ende 2025 laufen, wurde aber per 1. April 2025 vorzeitig wieder abgeschafft. Seither gilt der reguläre Steuersatz von 20 Prozent USt auch für PV-Anlagen privater Endkunden.
Praktische Folge: Eine 10-kWp-Anlage, die im März 2024 noch 16.000 Euro netto ohne USt-Belastung kostete, schlägt 2026 mit 16.000 Euro netto plus 3.200 Euro USt zu Buche - also rund 19.200 Euro brutto. Den Mehrbetrag von 3.200 Euro kann ein privater Haushalt nicht als Vorsteuer abziehen, weil er kein Unternehmer ist (siehe Kleinunternehmer-Regelung weiter unten).
Achtung bei Vertragsangeboten: Wer einen Auftrag aus 2024 noch in 2026 abwickelt, kann unter Umständen vom Vertrauensschutz profitieren - die genaue Behandlung hängt vom Liefer- und Leistungszeitpunkt im umsatzsteuerlichen Sinn ab. Im Zweifel mit dem Installateur klären, wann die Anlage steuerlich „geliefert“ wird.
Einkommensteuer - die 12.500-kWh-Freigrenze
Beim privaten Stromverkauf an den Netzbetreiber (Überschusseinspeisung) gilt eine großzügige Steuerbefreiung. Laut BMF-Information zur Überschusseinspeisung sind bis zu 12.500 kWh pro Jahr einkommensteuerfrei, sofern zwei technische Voraussetzungen erfüllt sind:
- Engpassleistung der Anlage maximal 35 kWp
- Anschlussleistung maximal 25 kWp
Diese Werte gelten seit 1. Jänner 2023. Für ein normales Einfamilienhaus mit 8 bis 15 kWp Anlagenleistung ist die 12.500-kWh-Grenze in der Praxis nicht zu erreichen - sie greift erst bei großen Anlagen mit hohem Einspeise-Anteil.
Wer die 12.500-kWh-Grenze überschreitet (oder eine größere Anlage betreibt), erzielt gewerbliche Einkünfte und muss eine Einkommensteuererklärung mit Beilage E1a abgeben. Zwei Varianten der Gewinnermittlung sind möglich:
- Pauschal: 45 Prozent Betriebsausgabenpauschale auf die Einspeise-Erlöse
- Detailliert: Tatsächliche Betriebsausgaben inklusive linearer AfA der Anlage über 20 Jahre
Die 730-Euro-Freigrenze als zusätzlicher Puffer
Für Arbeitnehmer und Pensionisten greift eine zweite Schutzregel: Wer hauptberuflich Lohnsteuer zahlt und nur nebenher Strom verkauft, bleibt bis zu einem zusätzlichen Jahresgewinn von 730 Euro komplett steuerfrei. Ab 730,01 Euro setzt die Steuerpflicht ein - und zwar rückwirkend auf den vollen Betrag (Einschleif-Regelung bis 1.460 Euro).
Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat eine 6-kWp-Anlage, speist 1.800 kWh pro Jahr ein, bekommt 8 Cent pro kWh = 144 Euro Erlös. Nach 45 % Betriebsausgabenpauschale bleiben rund 79 Euro Gewinn - das liegt weit unter der 730-Euro-Grenze, keine Steuer fällig.
Wann ist die PV-Anlage „Liebhaberei“?
Wenn eine Anlage strukturell keine Überschüsse erwarten lässt (etwa wegen hoher Finanzierungskosten), stuft das Finanzamt sie als sogenannte Liebhaberei ein. Konsequenz: Weder Gewinne noch Verluste sind steuerlich relevant. Wer also über zehn Jahre 1.000 Euro Zinsverlust einfahren würde, kann ihn nicht gegen das Lohneinkommen gegenrechnen.
Liebhaberei wird typischerweise bei kleinen Anlagen mit hohem Eigenverbrauchsanteil und geringer Einspeise-Quote angenommen. Für die meisten privaten Dach-PV-Anlagen ist das die Realität - und steuerlich unkompliziert.
Umsatzsteuer-Kleinunternehmer-Regelung
Wer aus der Photovoltaik unternehmerische Tätigkeit ableitet (regelmäßiger Stromverkauf), wäre theoretisch USt-pflichtig. Hier rettet die Kleinunternehmer-Regelung: Bei einem Jahresumsatz unter 55.000 Euro (Schwellenwert seit 2025) ist man als Kleinunternehmer USt-frei.
Für eine private 15-kWp-Anlage mit etwa 2.500 Euro Einspeise-Erlös pro Jahr ist diese Grenze nie zu erreichen. Die USt-Pflicht entfällt automatisch, eine Anmeldung beim Finanzamt ist nicht nötig. Wer freiwillig zur Regelbesteuerung optiert, könnte zwar die 20 % USt auf die Anlage zurückholen, ist dann aber für mindestens fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden - inklusive 20 % USt auf jeden eingespeisten Cent. Für die meisten Privathaushalte rechnet sich das nicht.
Landesförderungen für Photovoltaik 2026
Mehrere Bundesländer ergänzen den EAG-Zuschuss mit eigenen Programmen:
- Wien: Förderung über die Magistratsabteilung 20, gestaffelt nach Anlagengröße. Aktuelle Sätze direkt beim Stadtservice prüfen.
- Niederösterreich: NÖ-Solarförderung für PV und Speicher, Antrag über das Land NÖ.
- Oberösterreich: Förderung über den Energiesparverband OÖ, vor allem für innovative Anlagen und Speicher.
- Tirol, Salzburg, Vorarlberg, Steiermark, Burgenland, Kärnten: Eigene Programme mit Beträgen zwischen 200 und 1.500 Euro je nach Anlagengröße und Region.
Die Kombination Bundesförderung plus Landesförderung darf 30 Prozent der Investitionskosten nicht überschreiten, sonst kommt es zur Kürzung. Im Antrag müssen Sie die Landesförderung offenlegen.
Rechenbeispiel - 10-kWp-Anlage mit Speicher 2026
Ein Einfamilienhaus baut 2026 eine 10-kWp-Anlage mit 8-kWh-Speicher.
- Investitionskosten netto: rund 14.000 Euro (Anlage) + 6.000 Euro (Speicher) = 20.000 Euro
- USt 20 % brutto: 4.000 Euro
- Investitionskosten brutto: 24.000 Euro
- EAG-Zuschuss Anlage (10 kWp x 150 €): 1.500 €
- EAG-Zuschuss Speicher (8 kWh x 150 €): 1.200 €
- Made-in-Europe-Bonus (10 % Module + 10 % Wechselrichter + 10 % Speicher): rund + 810 €
- Landesförderung (z.B. NÖ ca. 1.000 €): + 1.000 €
- Förderung gesamt: rund 4.510 €
- Effektive Kosten nach Förderung: rund 19.490 €
Bei einer Jahresproduktion von rund 10.000 kWh und einer Mischung aus 70 % Eigenverbrauch und 30 % Einspeisung ergibt sich eine Amortisationszeit von 10 bis 13 Jahren - abhängig vom Strompreis. Liegt die Anlage unter der 12.500-kWh-Einspeise-Grenze, fallen keine Steuern an.
Häufige Fehler bei PV-Förderung und Steuer
- Auftrag vor EAG-Antrag. Anträge müssen vor der Beauftragung gestellt werden. Wer die Anlage bereits bezahlt hat, bekommt keine Förderung mehr.
- 0 %-USt erwartet. Die Begünstigung lief am 31. März 2025 aus. 2026 wieder 20 % USt.
- Made-in-Europe-Bonus ohne Nachweis. Ohne Herkunftszertifikate kein Bonus, auch bei tatsächlich europäischen Komponenten.
- Anlagengröße falsch eingeschätzt. Über 25 kWp Anschlussleistung greift die ESt-Freigrenze nicht mehr. Vor dem Aufrüsten Steuer-Folgen prüfen.
- Freiwillig zur USt-Regelbesteuerung optiert. Holt die USt zurück, bindet aber für 5 Jahre. Für Privatkunden meist nachteilig.
- Mehrere Landesförderungen kombiniert. Innerhalb eines Bundeslands sind oft mehrere Töpfe nicht kumulierbar. Vor Antrag prüfen.
- Liebhaberei mit Verlust geltend gemacht. Bei Einstufung als Liebhaberei ist auch der Verlust nicht abziehbar.
FAQ zur PV-Anlage 2026
Gilt der 0 %-USt-Tarif 2026 noch?
Nein. Die Begünstigung lief von 1.1.2024 bis 31.3.2025. Seit 1. April 2025 gilt wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 20 Prozent.
Wie hoch ist der EAG-Zuschuss für eine 10-kWp-Anlage?
1.500 Euro Grundförderung (10 kWp x 150 €/kWp), bis zu 450 Euro Made-in-Europe-Bonus, plus Speicher- und Landesförderung.
Muss ich Einkommensteuer auf den eingespeisten Strom zahlen?
Nein, sofern Ihre Anlage maximal 35 kWp Engpassleistung und 25 kWp Anschlussleistung hat und Sie weniger als 12.500 kWh pro Jahr einspeisen. Für Arbeitnehmer gilt zusätzlich die 730-Euro-Freigrenze.
Wann ist die Anlage Liebhaberei?
Wenn strukturell kein Überschuss zu erwarten ist (z.B. wegen hoher Kreditzinsen). Konsequenz: Weder Gewinne noch Verluste sind steuerwirksam.
Kann ich den EAG-Zuschuss mit der Heizungstausch-Förderung kombinieren?
Ja, beide Programme sind unabhängig voneinander beantragbar. Eine Wärmepumpe mit gleichzeitiger PV-Anlage ist sogar besonders förderfreundlich, weil die PV die Stromkosten der Wärmepumpe senkt.
Ist die Förderung selbst steuerpflichtig?
Für private Haushalte nein - der EAG-Zuschuss ist als Investitionsförderung einkommensteuerfrei. Bei Vermietern und Unternehmern reduziert er die AfA-Bemessungsgrundlage.
Stand: Juni 2026. Förderhöhen und Steuerregeln entsprechen den aktuellen Vorgaben der EAG-Abwicklungsstelle und der BMF-Information zur Photovoltaik-Besteuerung. Vor jeder größeren Investition empfehlen sich ein verbindliches Angebot eines konzessionierten Installateurs und gegebenenfalls eine Steuerberatung bei Anlagen über 10 kWp oder bei Vermietung.