Wer 2026 ein Neufahrzeug in Österreich zulässt, zahlt einmalig die Normverbrauchsabgabe (NoVA) - berechnet nach dem CO2-Ausstoß. Die Formel ist 2026 streng: (CO2-Wert in Gramm pro Kilometer minus 91) geteilt durch 5 ergibt den Steuersatz in Prozent. Ein Skoda Octavia mit 130 g/km CO2 kostet damit 7,8 Prozent Aufschlag auf den Nettopreis, ein SUV mit 165 g/km zusätzlich 800 Euro CO2-Malus obendrauf. Reine Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge sind komplett befreit.
2027 verschärft sich die Berechnung weiter: Der CO2-Abzugsbetrag sinkt von 91 auf 88 g/km, was für identische Fahrzeuge eine höhere NoVA bedeutet. Wer 2026 noch einen Verbrenner zulässt, spart gegenüber dem gleichen Auto im Folgejahr je nach Modell zwischen 150 und 1.200 Euro NoVA.
Dieser Ratgeber zeigt die NoVA-Berechnung 2026 mit konkreten Rechenbeispielen, was bei Plug-in-Hybriden steuerlich passiert, wer befreit ist, und wie die geplante Verschärfung 2027 wirkt. Wer die laufende motorbezogene Versicherungssteuer sucht (= jährliche Kfz-Steuer für alle zugelassenen Fahrzeuge), findet sie im separaten finfo.at-Ratgeber - die NoVA fällt dagegen nur einmal bei der Erstzulassung an.
Was die NoVA überhaupt ist
Die Normverbrauchsabgabe ist eine einmalige Verbrauchssteuer auf Kraftfahrzeuge - eingeführt 1992 zur Lenkung des CO2-Ausstoßes im Neuwagenmarkt. Sie wird beim Hersteller, Händler oder Importeur erhoben, aber wirtschaftlich vom Käufer getragen. Wer ein Neufahrzeug im österreichischen Handel kauft, sieht die NoVA als separaten Posten im Kaufvertrag.
NoVA-pflichtig sind:
- Erstzulassung eines Neufahrzeugs in Österreich
- EU-Import durch Privatperson (Selbstanmeldung beim Finanzamt)
- Drittstaaten-Import (Abwicklung über Zoll und Finanzamt)
- Umrüstung eines bisher steuerbefreiten Fahrzeugs (z.B. ehemaliger Taxi-PKW geht in Privatbesitz)
Nicht NoVA-pflichtig sind: gebrauchte Fahrzeuge, die bereits in Österreich zugelassen waren, und Fahrzeuge bestimmter Sondergruppen (siehe Befreiungen weiter unten).
Die NoVA-Formel 2026 - Schritt für Schritt
Die Berechnung des Steuersatzes folgt einer simplen Formel:
NoVA-Steuersatz in % = (CO2-Wert in g/km − 91) ÷ 5
Auf den Steuersatz wird der Netto-Listenpreis (ohne USt) angewendet, der CO2-Malus zugeschlagen, der Abzugsbetrag abgezogen. Das ergibt die finale NoVA in Euro:
| Schritt | Berechnung |
|---|---|
| 1. Steuersatz | (CO2-Wert − 91) ÷ 5, maximal 80 % |
| 2. Grundbetrag | Steuersatz × Netto-Listenpreis |
| 3. CO2-Malus | + 80 € pro g/km über der Schwelle von 155 g/km |
| 4. Abzugsbetrag | - 350 € pauschal (max. bis NoVA = 0) |
| 5. NoVA | Endbetrag, immer ≥ 0 (kein Refund möglich) |
Die Bemessungsgrundlage ist der Netto-Listenpreis ohne USt, ohne NoVA selbst, aber inklusive aller serienmäßigen und optionalen Ausstattungen. Wer ein Auto mit teurer Sonderausstattung zulässt, zahlt entsprechend mehr NoVA.
Rechenbeispiele - typische Fahrzeugklassen
| Fahrzeug | CO2 | Netto-Listenpreis | Steuersatz | CO2-Malus | NoVA gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Kleinwagen (z.B. VW Polo TSI) | 120 g/km | 20.000 € | 5,8 % | 0 € | 810 € |
| Kompakt (z.B. Skoda Octavia 1.5 TSI) | 130 g/km | 25.000 € | 7,8 % | 0 € | 1.600 € |
| Mittelklasse-Kombi (z.B. BMW 320d Touring) | 140 g/km | 45.000 € | 9,8 % | 0 € | 4.060 € |
| SUV (z.B. Audi Q5 2.0 TFSI) | 165 g/km | 55.000 € | 14,8 % | 800 € | 8.590 € |
| Sportwagen / großes SUV | 200 g/km | 80.000 € | 21,8 % | 3.600 € | 20.690 € |
| Plug-in-Hybrid (gewichteter WLTP) | 30 g/km | 45.000 € | 0 % (negativ → 0) | 0 € | 0 € |
| Reines Elektroauto | 0 g/km | 50.000 € | befreit | 0 € | 0 € |
Der CO2-Malus über 155 g/km wirkt stark: Schon 10 Gramm zusätzlich kosten 800 Euro extra zur prozentualen NoVA. Bei einem 200-g/km-Fahrzeug schlägt der Malus mit 3.600 Euro zu. Das ist die bewusste Lenkungswirkung der Regelung - hochmotorisierte Fahrzeuge werden deutlich teurer.
Plug-in-Hybride - die WLTP-Falle
Plug-in-Hybride profitieren vom gewichteten WLTP-CO2-Wert: Die Berechnung berücksichtigt, dass diese Fahrzeuge auf der Norm-Strecke einen Teil elektrisch fahren. Der offiziell ausgewiesene CO2-Wert liegt dadurch häufig zwischen 20 und 50 g/km - deutlich unter der 91-Gramm-Schwelle. Konsequenz: keine NoVA oder nur ein minimaler Betrag.
Wichtig: Der WLTP-Wert entspricht nicht dem realen Verbrauch. Plug-in-Hybride, die in der Praxis selten geladen werden, verbrauchen oft mehr Benzin als reine Verbrenner. Steuerlich werden sie aber wie Sparmodelle behandelt. Diese Diskrepanz ist politisch umstritten und könnte in den nächsten Jahren zu Anpassungen führen.
Reine Elektroautos und Wasserstoff - voll befreit
Fahrzeuge mit 0 g/km CO2 (reine Elektroautos und Wasserstoffautos) sind komplett von der NoVA befreit. Auch der CO2-Malus entfällt. Bei einem Tesla Model 3 um 50.000 Euro fällt damit weder NoVA noch CO2-Malus an - im Vergleich zu einem ähnlich starken Verbrenner mit 160 g/km CO2 spart das schnell 6.000 bis 9.000 Euro Steuer.
Zusätzlich kommen Elektroautos in den Genuss weiterer Steuervorteile: keine motorbezogene Versicherungssteuer für reine Stromer, bei Firmen reduzierte Sachbezugswerte, in vielen Bundesländern eigene E-Mobilitäts-Förderungen.
Weitere NoVA-Befreiungen
- Taxis und Mietwagen mit Personenbeförderungs-Konzession (gewerblich genutzt)
- Behindertentransport-Fahrzeuge mit gewerblicher Zulassung
- Vorführwagen der Händler bei späterem Verkauf, sofern die Befreiungsdauer eingehalten wurde
- Krankentransport, Leichenwagen
- Diplomaten- und Konsular-Fahrzeuge nach internationalen Abkommen
Bei späterer Umwidmung - etwa wenn ein ehemaliges Taxi in Privatbesitz übergeht - wird die NoVA nachträglich fällig, berechnet auf den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs. Wer einen ehemaligen Taxi-Mercedes günstig kauft, kann ein böses Erwachen erleben.
Die Verschärfung 2027 - Abzug sinkt auf 88 g/km
Mit 1. Jänner 2027 verschärft sich die NoVA-Berechnung: Der CO2-Abzugsbetrag sinkt von 91 g/km auf 88 g/km. Die Formel lautet dann:
NoVA-Steuersatz 2027 in % = (CO2-Wert − 88) ÷ 5
Was das konkret bedeutet, zeigt der Vergleich am Skoda Octavia mit 130 g/km bei 25.000 Euro Listenpreis:
- NoVA 2026: (130-91)/5 = 7,8 % × 25.000 € − 350 € = 1.600 €
- NoVA 2027: (130-88)/5 = 8,4 % × 25.000 € − 350 € = 1.750 €
- Differenz: 150 € mehr bei Zulassung 2027
Bei hochmotorisierten SUVs kann die Differenz auf 1.200 bis 1.800 Euro steigen. Die Verschärfung wird seit Jahren in jährlich-kleinen Schritten umgesetzt - mittelfristig soll sich die NoVA für klassische Verbrenner damit kontinuierlich erhöhen.
Übergangsbestimmung für Vertragsabschlüsse 2026
Eine wichtige Sonderregel: Kaufverträge, die vor dem 1. Dezember 2026 abgeschlossen werden und deren Lieferung bis spätestens 1. April 2027 erfolgt, können noch zum 2026-Tarif zugelassen werden. Diese Übergangsbestimmung verhindert, dass Käufer mit langen Lieferzeiten in den schärferen 2027-Tarif rutschen.
Praktisch heißt das: Wer Ende 2026 ein Auto bestellt, das erst im Februar oder März 2027 ausgeliefert wird, profitiert noch vom alten 91-g/km-Abzug - aber nur, wenn der Vertrag tatsächlich vor 1. Dezember 2026 unterschrieben wurde. Eine reine Reservierung reicht nicht.
Was bei EU-Import zu beachten ist
Wer einen Gebrauchtwagen aus Deutschland, Italien oder anderswo aus der EU einführt und in Österreich zulässt, muss die NoVA selbst beim Finanzamt anmelden - es sei denn, das Fahrzeug ist älter als 8 Jahre (dann gilt eine altersgestaffelte Reduktion). Die NoVA wird vom gemeinen Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung berechnet, nicht vom Listenpreis oder Kaufpreis.
Bei jungen Gebrauchten aus dem EU-Ausland kann die NoVA-Belastung deshalb ähnlich hoch sein wie bei einem österreichischen Neukauf - der vermeintliche Schnäppchen-Effekt aus dem Import verpufft schnell.
NoVA bei der Zulassung - der Ablauf
- Beim österreichischen Händler: Händler berechnet NoVA, weist sie im Kaufvertrag aus und führt sie ans Finanzamt ab. Der Käufer zahlt sie als Teil des Kaufpreises.
- Beim EU-Import: Käufer meldet das Fahrzeug binnen 30 Tagen nach Zulassungsabsicht beim Finanzamt an (Formular NoVA 2). Das Finanzamt berechnet die NoVA, der Käufer überweist sie. Erst nach Zahlungsnachweis erteilt die Zulassungsstelle die Zulassung.
- Bei Drittstaaten-Import: Abwicklung im Zoll-Verfahren, NoVA wird zusammen mit Zoll und USt erhoben.
Häufige Fehler rund um die NoVA
- NoVA mit Kfz-Steuer verwechselt. NoVA fällt einmalig bei Erstzulassung an. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist die laufende Jahressteuer.
- Plug-in-Hybrid als nahezu steuerfrei eingestuft, real aber Verbrenner gefahren. Steuerlich profitabel beim Kauf, real oft teurer im Verbrauch als gedacht.
- EU-Import als sicher steuerfrei angenommen. Für Gebrauchte unter 8 Jahren ist die NoVA voll zu zahlen.
- NoVA-Anmeldefrist 30 Tage verpasst. Säumniszuschläge und Strafen drohen.
- Vorführwagen ohne Befreiungs-Befristung gekauft. Wenn der Händler die Befreiungsfrist nicht eingehalten hat, kann die NoVA nachträglich fällig werden.
- CO2-Wert aus WLTP-Datenblatt falsch abgelesen. Maßgeblich ist der „kombiniert“-Wert, nicht der „innerstädtisch“ oder „autobahn“-Wert.
- Sonderausstattung im Listenpreis übersehen. Optionale Ausstattung erhöht den Listenpreis und damit die Bemessungsgrundlage der NoVA.
- Übergangsbestimmung 2026/2027 als reine Reservierungs-Frage missverstanden. Es zählt nur ein verbindlicher Kaufvertrag vor 1. Dezember 2026 mit Auslieferung bis 1. April 2027.
FAQ zur NoVA in Österreich 2026
Wie wird die NoVA 2026 berechnet?
(CO2-Wert in g/km − 91) ÷ 5 ergibt den Steuersatz in Prozent. Auf den Netto-Listenpreis angewendet, plus CO2-Malus über 155 g/km (+ 80 € pro Gramm), minus 350 € Pauschalabzug.
Wie viel NoVA kostet ein E-Auto?
Null. Reine Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge sind komplett befreit.
Wer zahlt die NoVA?
Wirtschaftlich der Käufer. Beim österreichischen Händler im Kaufpreis enthalten und vom Händler ans Finanzamt abgeführt. Beim EU-Import meldet der Käufer selbst.
Wann ändert sich die NoVA 2027?
Ab 1. Jänner 2027 sinkt der CO2-Abzugsbetrag von 91 auf 88 g/km. Identische Fahrzeuge werden dadurch 0,6 Prozentpunkte teurer im NoVA-Tarif.
Wie funktioniert die Übergangsregelung 2026/2027?
Kaufverträge vor 1. Dezember 2026 mit Lieferung bis 1. April 2027 dürfen noch zum 2026-Tarif zugelassen werden.
Was passiert beim Import eines 5 Jahre alten Autos aus Deutschland?
Die NoVA wird vom aktuellen gemeinen Wert berechnet, eine Altersstaffelung greift erst ab 8 Jahren. Beim 5-Jahres-Auto fällt also fast die volle NoVA an. Die NoVA-Belastung kann den Preisvorteil aus Deutschland teilweise oder ganz aufzehren.
Stand: Juni 2026. Berechnungsformel und Tarife basieren auf dem Normverbrauchsabgabe-Gesetz und der BMF-Information zum NoVA-Steuersatz. Für die konkrete Berechnung empfiehlt sich der BMF-Online-Rechner oder die Auskunft des Händlers im Kaufvertrag. Bei EU-Import sollte vor Vertragsabschluss die voraussichtliche NoVA berechnet werden, um Überraschungen zu vermeiden.