Negativsteuer 2026 - Rückzahlung bei niedrigem Einkommen

Negativsteuer in Österreich 2026 - Das Wichtigste auf einen Blick
Arbeitnehmer55 % der SV-Beiträge, max. 1.236 € pro Jahr (mit Pendlerpauschale: max. 1.354 €)
Pensionisten80 % der SV-Beiträge, max. 723 € pro Jahr
Zuschlag VerkehrsabsetzbetragZusätzlich bis zu 766 € bei geringem Einkommen
Kindermehrbetrag700 € pro Kind (wenn Familienbonus Plus nicht wirkt)
VoraussetzungEinkommen unter der Steuergrenze + Sozialversicherungsbeiträge bezahlt
AntragAutomatisch über Arbeitnehmerveranlagung oder antragslose Veranlagung

Die Negativsteuer wird auch Sozialversicherungserstattung oder SV-Rückerstattung genannt. Dabei handelt es sich um eine Gutschrift, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Lohnsteuer bezahlen müssen.

Wer kann die Rückerstattung beantragen?

Die Negativsteuer betrifft nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Freie Dienstnehmer haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge. In der Regel gilt sie für:

  • Ferialpraktikanten und Ferialpraktikantinnen
  • Pflichtpraktikanten und Pflichtpraktikantinnen
  • Teilzeitbeschäftigte
  • geringfügig Beschäftigte
  • Lehrlinge

Voraussetzung ist jedoch in allen Fällen, dass während der Beschäftigung ein Sozialversicherungsbeitrag geleistet worden ist.

Wie hoch ist die Negativsteuer?

Besteht Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag und ergibt sich eine Einkommensteuer unter null, werden 55 Prozent der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet. Die Höchstbeträge werden jährlich valorisiert (an die Inflation angepasst).

Höchstbeträge der SV-Rückerstattung 2026

PersonengruppeErstattungssatzMax. Betrag 2026
Arbeitnehmer (ohne Pendlerpauschale)55 %1.236 €
Arbeitnehmer (mit Pendlerpauschale)55 %1.354 €
+ Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag-+ bis zu 766 €
Pensionisten80 %723 €

Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (auch SV-Bonus genannt) steht Arbeitnehmern mit geringem Einkommen zu und wird zwischen bestimmten Einkommensgrenzen gleichmäßig auf null reduziert. Er muss nicht gesondert beantragt werden.

Steuerrückzahlungen bei Pensionisten

Auch Pensionistinnen und Pensionisten mit geringer Pension können von der Negativsteuer profitieren. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 723 Euro jährlich (2026).

Voraussetzung ist, dass Sie Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag haben und Ihre Einkommensteuer unter null ist. Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen.

Wie und wo muss die Negativsteuer beantragt werden?

Die Negativsteuer bekommen Sie als Gutschrift, wenn Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung einreichen. Seit 2017 erfolgt dies in vielen Fällen automatisch im Rahmen der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung. Ein etwaiger Gutschriftsbetrag wird in der Regel automatisch ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt auch an Pensionistinnen und Pensionisten im Rahmen der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung automatisch. Es muss kein Antrag mehr gestellt werden.

Tipp: Sie können die Negativsteuer nach Ablauf eines Kalenderjahres rückwirkend beantragen - für maximal 5 Jahre. Im Jahr 2026 können Sie noch die Negativsteuer für das Jahr 2021 beantragen.

Rückzahlungen für Alleinverdienende und Alleinerziehende

Eine spezielle Form der Negativsteuer kommt bei Alleinverdienenden und Alleinerziehenden zum Tragen, die wenig Geld verdienen und den Alleinverdiener- bzw. den Alleinerzieherabsetzbetrag nicht zur Gänze ausnutzen können, weil ihre Jahressteuer niedriger ist als der ihnen zustehende Absetzbetrag. In diesem Fall wird Ihnen der Absetzbetrag vom Finanzamt ausbezahlt.

Neben dieser speziellen Form der Negativsteuer für Alleinverdienende und Alleinerziehende gilt für diese Personengruppe natürlich auch die „normale“ Version, wenn sie keine Lohnsteuer zahlen müssen. So kann sich ergeben, dass Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende „doppelt“ in den Genuss dieses Vorteils kommen.

Die Negativsteuer für den Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag steht auch freien Dienstnehmern und Werkvertragsnehmern zu, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Kindermehrbetrag als Negativsteuer

Verdienen Sie so wenig, dass Sie keine Lohnsteuer bezahlen, wirkt sich der Familienbonus Plus für Ihr Kind nicht aus, da dieser nicht als Negativsteuer ausbezahlt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie jedoch den Kindermehrbetrag als Negativsteuer:

  • Sie haben an mindestens 30 Tagen steuerpflichtige aktive Einkünfte erzielt
  • Der Familienbonus Plus wirkt sich bei Ihnen nicht aus
  • Der Kindermehrbetrag beträgt 700 Euro pro Kind (2026)

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Negativsteuer?

Es handelt sich um die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, wenn Sie keine Lohnsteuer bezahlen müssen, aber Sozialbeiträge bezahlt worden sind.

Gilt sie auch für Pensionisten?

Ja, Pensionisten und Pensionistinnen mit geringer Pension können 80 % ihrer SV-Beiträge zurückbekommen - maximal 723 € im Jahr 2026.

Wie hoch ist der Betrag, den ich durch die Negativsteuer zurückbekomme?

Arbeitnehmer erhalten 55 % der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurück, maximal 1.236 € (bzw. 1.354 € mit Pendlerpauschale). Zusätzlich kann der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag bis zu 766 € bringen.

Ich bin Ferialpraktikant, bekomme ich auch eine Rückzahlung?

Als Ferialpraktikant haben Sie nur dann Anspruch auf Rückerstattung, wenn während Ihres Ferialpraktikums Sozialversicherungsbeiträge für Sie bezahlt worden sind.

Ich habe gehört, dass diese auch für Alleinerziehende gilt, stimmt das?

Der Gesetzgeber sieht grundsätzlich eine spezielle Form vor. So wird Ihnen bei geringem Einkommen der Alleinerzieherabsetzbetrag ausbezahlt. Gering meint dabei, dass Ihr Einkommen so niedrig ist, dass Sie keine Lohnsteuer bezahlen müssen. Diese Regelung gilt übrigens auch für Alleinverdienende.

Muss ich die Negativsteuer beantragen?

In den meisten Fällen erfolgt die Auszahlung automatisch über die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Andernfalls reichen Sie einfach eine Arbeitnehmerveranlagung ein - die Negativsteuer wird dann automatisch berücksichtigt.

Quellen

oesterreich.gv.at - Negativsteuer

arbeiterkammer.at - Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen

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