Die Negativsteuer wird auch Sozialversicherungserstattung oder SV-Rückerstattung genannt. Dabei handelt es sich um eine Gutschrift, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Lohnsteuer bezahlen müssen.
Wer kann die Rückerstattung beantragen?
Die Negativsteuer betrifft nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Freie Dienstnehmer haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge. In der Regel gilt sie für:
- Ferialpraktikanten und Ferialpraktikantinnen
- Pflichtpraktikanten und Pfichtpraktikantinnen
- Teilzeitbeschäftigte
- geringfügig Beschäftigte
Voraussetzung ist jedoch in allen Fällen, dass während der Beschäftigung ein Sozialversicherungsbeitrag geleistet worden ist.
Wie hoch ist die Negativsteuer?
Seit dem Jahr 2016 werden prinzipiell 50 Prozent der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet. Allerdings sieht der Gesetzgeber hier einen Höchstbetrag von 400 Euro im Jahr vor. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das Pendlerpauschale liegt die Obergrenze bei 500 Euro im Jahr.
Steuerrückzahlungen bei Pensionisten
Seit dem Veranlagungsjahr 2015 können auch Pensionistinnen und Pensionisten die Negativsteuer beantragen. Sie bekommen für das Jahr 2015 eine Gutschrift über 20 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge. Die Obergrenze liegt hier jedoch bei 55 Euro. Seit dem Veranlagungsjahr 2016 liegt die Höhe der SV-Rückerstattung bei 50 Prozent. Die Höchstgrenze liegt nun bei 110 Euro im Jahr.
Voraussetzung ist, dass Sie Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag haben und Ihre Einkommensteuer unter null ist. Außerdem dürfen Sie keine weiteren Einkünfte haben und die Ausgleichszulage nicht beziehen.
Wie und wo muss die Negativsteuer beantragt werden?
Die Negativsteuer bekommen sie als Gutschrift, wenn Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung einreichen. Seit 2017 erfolgt dies automatisch im Rahmen der sog. antragslosen Arbeitnehmerveranlagung. So wird ein etwaiger Gutschriftbetrag in der Regel automatisch ausbezahlt. Ebenso erfolgt der Steuerausgleich in der Regel automatisch.
Die Auszahlung erfolgt auch an Pensionistinnen und Pensionisten im Rahmen der Antragslosen Arbeitnehmerveranlagung automatisch. Es muss kein Antrag mehr gestellt werden.
Rückzahlungen für Alleinverdienende und Alleinerziehende
Die spezielle Form der Negativsteuer kommt bei Alleinverdienenden und Alleinerziehenden zum Tragen, die wenig Geld verdienen, und den Alleinverdiener- bzw. den Alleinerzieherabsetzbetrag nicht zur Gänze ausnutzen können, weil ihre Jahressteuer niedriger ist als der ihnen zugestandene Absetzbetrag. In diesem Fall wird Ihnen der Absetzbetrag vom Finanzamt ausbezahlt.
Neben dieser speziellen Form der Negativsteuer für Alleinverdienende und Alleinerziehende gilt für diese Personengruppe natürlich auch die „normale“ Version, wenn sie keine Lohnsteuer zahlen müssen. So kann sich prinzipiell ergeben, dass Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende „doppelt“ in den Genuss dieses Vorteils kommen.
Fragen und Antworten:
Was ist eine Negativsteuer?
Es handelt sich um die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, wenn Sie keine Lohnsteuer bezahlen müssen, aber Sozialbeiträge bezahlt worden sind.
Gilt sie auch für Pensionisten?
Ja, seit dem Veranlagungsjahr 2016 können Pensionisten und Pensionistinnen, die eine geringe Pension beziehen, die Negativsteuer beanspruchen.
Wie hoch ist der Betrag, den ich durch die Negativsteuer zurückbekomme?
Seit dem Jahr 2016 bekommen Sie 50 Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet. Allerdings gilt es zu beachten, dass die Höchstgrenze bei 400 Euro im Jahr liegt.
Ich bin Ferialpraktikant, bekomme ich auch eine Rückzahlung ausbezahlt?
Als Ferialpraktikant haben Sie nur dann Anspruch auf Rückerstattung, wenn während Ihres Ferialprkatikums Sozialversicherungsbeiträge für Sie bezahlt worden sind.
Ich habe gehört, dass diese auch für Alleinerziehende gilt, stimmt das?
Der Gesetzgeber sieht grundsätzlich eine spezielle Form vor. So wird Ihnen bei geringem Einkommen der Alleinerzieherabsetzbetrag ausbezahlt. Gering meint dabei, dass Ihr Einkommen so niedrig ist, dass Sie keine Lohnsteuer bezahlen müssen. Diese Regelung gilt übrigens auch für Alleinverdienende, die Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag haben.