Negativsteuer 2026 in Österreich - Rechner und Höhe der SV-Rückerstattung
Berechnen Sie, wie viel Sie an Sozialversicherungsbeiträgen zurückbekommen - mit den valorisierten Höchstbeträgen 2026 und dem Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag.
Wer 2026 weniger als 13.539 Euro im Jahr verdient, zahlt keine Lohnsteuer - Sozialversicherungsbeiträge fallen trotzdem an. Genau die holt die Negativsteuer teilweise zurück: bis zu 1.300 Euro für Arbeitnehmer, bis zu 1.554 Euro mit Pendlerpauschale und bis zu 723 Euro für Pensionisten. Ausbezahlt wird die Gutschrift über die Arbeitnehmerveranlagung, in vielen Fällen sogar ohne Antrag.
Der Name führt in die Irre: Es handelt sich nicht um eine Steuer, sondern um eine Rückzahlung. Geläufig sind auch die Bezeichnungen SV-Rückerstattung und Sozialversicherungserstattung.
Wie hoch ist die Negativsteuer 2026?
Die Gutschrift setzt sich aus zwei Teilen zusammen, die in vielen Übersichten vermischt werden. Erstattet werden 55 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (bei Pensionisten 80 Prozent), begrenzt durch einen Höchstbetrag - und dieser Höchstbetrag steigt bei niedrigem Einkommen um den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag.
| Bestandteil 2026 | Arbeitnehmer | mit Pendlerpauschale | Pensionisten |
|---|---|---|---|
| Erstattungssatz | 55 % der SV-Beiträge | 55 % der SV-Beiträge | 80 % der SV-Beiträge |
| Grundbetrag (Höchstbetrag) | 496 € | 750 € | 723 € |
| Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag | bis 804 € | bis 804 € | - |
| Höchstbetrag gesamt | 1.300 € | 1.554 € | 723 € |
Der Grundbetrag für Pendler wurde 2026 deutlich angehoben, von 608 auf 750 Euro. Alle übrigen Werte wurden zum Ausgleich der kalten Progression um zwei Drittel der Inflationsrate valorisiert, das waren 1,7333 Prozent.
Warum kursieren unterschiedliche Zahlen? Manche Quellen nennen für 2026 nur 496 Euro, andere 1.300 Euro. Beide stimmen: 496 Euro ist der Grundbetrag nach § 33 Abs 8 EStG, 1.300 Euro der Höchstbetrag inklusive des Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrag von 804 Euro. Bei einem Jahreseinkommen über 30.259 Euro entfällt der Zuschlag - dann bleibt es beim Grundbetrag.
Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Dieser Zuschlag, oft SV-Bonus genannt, beträgt 2026 volle 804 Euro bei einem Jahreseinkommen bis 19.761 Euro. Darüber wird er gleichmäßig abgeschmolzen und erreicht bei 30.259 Euro null. Beantragt werden muss er nicht - das Finanzamt berücksichtigt ihn bei der Veranlagung automatisch.
Drei Rechenbeispiele
Entscheidend ist, dass immer der kleinere der beiden Werte ausbezahlt wird: 55 Prozent der tatsächlich bezahlten Beiträge oder der Höchstbetrag.
Beispiel 1 - Teilzeitkraft: Jahreseinkommen 14.000 Euro, Sozialversicherungsbeiträge 2.300 Euro, keine Pendlerpauschale.
55 % von 2.300 € = 1.265 €. Höchstbetrag: 496 € + 804 € = 1.300 €.
Gutschrift: 1.265 Euro - der Höchstbetrag wird knapp nicht erreicht.
Beispiel 2 - Lehrling mit weiter Anfahrt: Jahreseinkommen 11.000 Euro, SV-Beiträge 1.700 Euro, Anspruch auf Pendlerpauschale.
55 % von 1.700 € = 935 €. Höchstbetrag: 750 € + 804 € = 1.554 €.
Gutschrift: 935 Euro.
Beispiel 3 - Pensionistin: Jahrespension 13.000 Euro, SV-Beiträge 780 Euro.
80 % von 780 € = 624 €. Höchstbetrag: 723 €.
Gutschrift: 624 Euro.
Wer bekommt die Negativsteuer?
Anspruch hat, wer Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hat und dessen errechnete Einkommensteuer unter null liegt. In der Praxis betrifft das vor allem:
- Teilzeitbeschäftigte
- Lehrlinge
- Ferial- und Pflichtpraktikanten
- geringfügig Beschäftigte, sofern sie sich freiwillig selbstversichert haben
- Personen, die nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben, etwa nach Studienabschluss
- Pensionistinnen und Pensionisten mit niedriger Pension
Bei Pensionisten kommt eine Besonderheit dazu: Die Gutschrift vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Wer eine Ausgleichszulage bezieht, bekommt entsprechend weniger oder nichts.
Wer keinen Anspruch hat
Freie Dienstnehmer und Selbständige erhalten die SV-Rückerstattung nicht, weil sie keinen Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag haben. Für sie bleiben aber der Alleinverdiener- beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrag und der Kindermehrbetrag zugänglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ebenfalls leer aus gehen geringfügig Beschäftigte ohne Selbstversicherung: Ohne bezahlte Beiträge gibt es nichts zu erstatten.
Weitere Gutschriften bei niedrigem Einkommen
Die SV-Rückerstattung ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, bei geringem Einkommen Geld vom Finanzamt zu bekommen. Sie lassen sich kombinieren.
Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
Wer diese Absetzbeträge wegen zu geringer Steuer nicht ausschöpfen kann, bekommt sie als Negativsteuer ausbezahlt. Die Beträge 2026:
| Kinder | Absetzbetrag 2026 |
|---|---|
| 1 Kind | 612 € |
| 2 Kinder | 828 € |
| jedes weitere Kind | zusätzlich 273 € |
Beim Alleinverdienerabsetzbetrag darf das Einkommen der Partnerin oder des Partners 2026 höchstens 7.411 Euro betragen. Diese Form der Negativsteuer steht ausdrücklich auch freien Dienstnehmern und Werkvertragsnehmern zu.
Kindermehrbetrag
Wer so wenig verdient, dass sich der Familienbonus Plus nicht auswirkt, erhält stattdessen den Kindermehrbetrag von 700 Euro pro Kind. Voraussetzung sind steuerpflichtige aktive Einkünfte an mindestens 30 Tagen im Jahr - oder der ganzjährige Bezug von Kinderbetreuungsgeld beziehungsweise Pflegekarenzgeld.
Anders als der Familienbonus Plus wird der Kindermehrbetrag also auch dann ausbezahlt, wenn keine Steuer anfällt.
So kommen Sie zu Ihrem Geld
Ausbezahlt wird über die Arbeitnehmerveranlagung. Dafür gibt es zwei Wege:
- Antragslose Veranlagung: Seit 2017 prüft das Finanzamt von sich aus, ob eine Gutschrift zusteht, und überweist sie automatisch. Das passiert in der Regel ab Mitte des Folgejahres, wenn alle Lohnzettel vorliegen. Für das Jahr 2025 laufen diese Auszahlungen also ab etwa Juli 2026.
- Eigene Erklärung: Wer nicht warten will oder zusätzlich Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend macht, reicht das Formular L1 über FinanzOnline ein. Das geht ab Anfang des Folgejahres.
Fünf Jahre rückwirkend: Die Arbeitnehmerveranlagung kann für die vergangenen fünf Jahre nachgeholt werden. Im Jahr 2026 sind das noch die Jahre 2021 bis 2025. Wer bisher nie eine eingereicht hat, sollte das prüfen - bei fünf Jahren summiert sich die Gutschrift schnell auf einen vierstelligen Betrag.
Für die Berechnung braucht das Finanzamt keine Belege: Die Sozialversicherungsbeiträge stehen auf dem Jahreslohnzettel (L16), den der Arbeitgeber automatisch übermittelt.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Negativsteuer 2026?
Arbeitnehmer bekommen 55 Prozent ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück, höchstens 1.300 Euro (mit Pendlerpauschale 1.554 Euro). Pensionisten erhalten 80 Prozent, höchstens 723 Euro.
Wann wird die Negativsteuer für Pensionisten ausgezahlt?
Bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung überweist das Finanzamt die Gutschrift in der Regel ab Mitte des Folgejahres, sobald alle Daten vorliegen. Wer die Erklärung selbst einreicht, bekommt das Geld meist innerhalb weniger Wochen nach dem Bescheid.
Muss ich die Negativsteuer beantragen?
Meist nicht - die antragslose Veranlagung erledigt das automatisch. Ein eigener Antrag lohnt sich trotzdem, wenn Sie zusätzlich Ausgaben geltend machen wollen oder nicht auf die automatische Prüfung warten möchten.
Bekomme ich die Negativsteuer als Ferialpraktikant?
Ja, sofern während des Praktikums Sozialversicherungsbeiträge bezahlt wurden. Bei kurzen Praktika unter der Geringfügigkeitsgrenze fallen keine an - dann gibt es auch nichts zurück.
Gilt die Negativsteuer auch für geringfügig Beschäftigte?
Nur, wenn Sie sich freiwillig selbstversichert haben und dadurch Beiträge bezahlen. Ohne Beiträge besteht kein Anspruch.
Kann ich Negativsteuer und Kindermehrbetrag zusammen bekommen?
Ja. SV-Rückerstattung, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag und Kindermehrbetrag schließen einander nicht aus und werden gemeinsam in der Veranlagung berücksichtigt.
Wie weit rückwirkend kann ich die Negativsteuer holen?
Fünf Jahre. Im Jahr 2026 können Sie die Veranlagung für 2021 bis 2025 noch nachholen.
Bekommen Selbständige eine Negativsteuer?
Die SV-Rückerstattung nicht, weil dafür der Verkehrsabsetzbetrag Voraussetzung ist. Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag sowie den Kindermehrbetrag können auch Selbständige und freie Dienstnehmer als Gutschrift erhalten.
Quellen
bmf.gv.at - Absetzbeträge bei niedrigen Einkünften (SV-Rückerstattung)
arbeiterkammer.at - Steuerwertetabelle 2026 (PDF)
oesterreich.gv.at - Negativsteuer
oesterreich.gv.at - Negativsteuer für Pensionisten
arbeiterkammer.at - Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen