Das Wichtigste auf einen Blick
| Steuerfreies Einkommen 2026 | Bis 13.539 Euro pro Jahr |
| Eingangssteuersatz | 20% (ab 13.539 €) |
| Spitzensteuersatz | 55% (ab 1 Million €, befristet bis 2029) |
| Jährliche Anpassung | Tarifstufen werden seit 2023 an die Inflation angepasst |
| Berechnung | Lohnsteuerrechner auf finfo.at oder FinanzOnline |
Wie viel Lohnsteuer müssen Sie zahlen?
Nicht nur wer als Angestellter oder als Arbeiter einer bezahlten Beschäftigung nachgeht, unterliegt in Österreich einer Steuerpflicht. Für die Einkommensteuerpflicht spielt es keine Rolle, ob das Einkommen aus selbstständiger oder aus unselbstständiger Arbeit erzielt wird. Wie hoch die Lohnsteuer für abhängig Beschäftigte ausfällt, können die Steuerzahler der Lohnsteuertabelle entnehmen.
Lohnsteuertabelle 2026
Die Höhe der Lohnsteuer ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Den wichtigsten Einfluss hat der jeweilige Einkommensteuertarif:
| Jahreseinkommen 2026 | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis 13.539 Euro | 0% |
| 13.539 bis 21.992 Euro | 20% |
| 21.992 bis 36.458 Euro | 30% |
| 36.458 bis 70.365 Euro | 40% |
| 70.365 bis 104.859 Euro | 48% |
| 104.859 bis 1.000.000 Euro | 50% |
| Über 1.000.000 Euro | 55% (befristet bis 2029) |
Lohnsteuer-Beispiele 2026
Die folgenden Beispiele zeigen, wie viel Lohnsteuer bei verschiedenen Jahreseinkommen anfällt. Hinweis: Die Berechnungen zeigen die reine Tarifsteuer ohne Berücksichtigung von Absetzbeträgen (z.B. Verkehrsabsetzbetrag, Familienbonus Plus), die die tatsächliche Steuerlast weiter reduzieren.
Wichtig: Ab einem Einkommen über 1 Million Euro greift der Spitzensteuersatz von 55% (befristet bis 2029). Der maximale Durchschnittssteuersatz nähert sich mit steigendem Einkommen dem Spitzensteuersatz an, erreicht ihn aber nie vollständig.
So funktioniert die Lohnsteuertabelle
Bis zu einem jährlichen Einkommen von 13.539 Euro (2026) werden in Österreich keine Steuern vom Einkommen abgezogen. Ab dem ersten Euro über 13.539 Euro greift dann der Steuersatz von 20 Prozent. Der Betrag von 13.539 Euro bleibt also in jedem Fall steuerfrei.
Mit steigendem Einkommen steigt die Steuer dann schrittweise an. Der sogenannte Spitzensteuersatz von 55 Prozent greift ab einer Million Euro. Diese Regelung ist bis 2029 befristet. Auch hier muss nur das Einkommen mit 55 Prozent versteuert werden, das oberhalb von diesem Betrag liegt.
Einflussfaktoren auf die Lohnsteuer
Weiteren Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer haben:
- Absetzbeträge: Verkehrsabsetzbetrag (496 €), Familienbonus Plus (bis zu 2.000 € pro Kind)
- Freibeträge: Für Überstundenzuschläge oder Erschwerniszulagen
- Kinder: Kinderabsetzbetrag (70,90 €/Monat), Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag
- Pendlerpauschale: Bei entsprechender Entfernung zum Arbeitsplatz
Abschaffung der kalten Progression
Seit 2023 werden die Tarifstufen der Lohnsteuer jährlich an die Inflation angepasst. Damit wird verhindert, dass Arbeitnehmer durch Gehaltserhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, in höhere Steuerstufen rutschen („kalte Progression“).
Die Anpassung erfolgt automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate. Das letzte Drittel wird von der Bundesregierung für gezielte Entlastungsmaßnahmen verwendet.
Entwicklung der Steuerfreigrenze
| Jahr | Steuerfreies Einkommen |
|---|---|
| 2016-2022 | 11.000 € |
| 2023 | 11.693 € |
| 2024 | 12.816 € |
| 2025 | 13.308 € |
| 2026 | 13.539 € |
Unterschied zwischen Lohn- und Einkommensteuer
Auch wenn der Lohn aus nichtselbstständiger Arbeit zu den wichtigsten Formen des Einkommens zählt, müssen bei der Einkommensteuerberechnung weit mehr Bestandteile berücksichtigt werden.
Betriebliche Einkünfte: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit.
Außerbetriebliche Einkünfte: Neben Löhnen und Renten auch Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen oder aus Vermietung und Verpachtung. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden) sind mit der Kapitalertragsteuer (KESt) bereits endbesteuert.
Ein wichtiger Unterschied: Die Lohnsteuer wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Wer dagegen Einkommen aus selbstständiger Arbeit bezieht, muss dies in einer Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt darstellen.
Lohnsteuer berechnen
Während eine Lohnsteuertabelle mit Hilfe von Beispielen und Richtwerten arbeitet, können mit einem Lohnsteuerrechner genauere Beträge berechnet werden. Nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner auf finfo.at oder die Berechnungsfunktion auf FinanzOnline.
Stand: Jänner 2026. Die Tarifstufen werden seit 2023 jährlich an die Inflation angepasst. Die Steuersätze der ersten drei Stufen wurden 2020-2024 gesenkt (25%→20%, 35%→30%, 42%→40%).