Lohnsteuertabelle 2026 für Arbeitnehmer in Österreich
Das Wichtigste auf einen Blick
| Steuerfreies Einkommen 2026 | Bis 13.539 Euro pro Jahr |
| Eingangssteuersatz | 20% (ab 13.539 €) |
| Spitzensteuersatz | 55% (ab 1 Million €, befristet bis 2029) |
| Jährliche Anpassung | Seit 2023 an die Inflation gekoppelt, 2026 plus 1,73 % |
| Berechnung | Tarifformel je Stufe nach § 33 Abs. 1 EStG |
Die ersten 13.539 Euro Jahreseinkommen sind 2026 steuerfrei. Ab dem ersten Euro darüber greifen 20 Prozent, und die Tarifstufen sind zum Jahreswechsel um 1,73 Prozent angehoben worden. Wichtig zu wissen: Der Grenzsteuersatz gilt immer nur für den Einkommensteil in der jeweiligen Stufe, nie für das gesamte Einkommen. Wer 40.000 Euro verdient, zahlt deshalb 7.447 Euro Steuer und nicht 40 Prozent davon.
Wie viel Lohnsteuer müssen Sie zahlen?
Ob das Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit stammt, ändert an der Steuerpflicht nichts - beide fallen unter denselben Einkommensteuertarif des § 33 EStG. Der Unterschied liegt im Verfahren: Bei Angestellten und Arbeitern behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer monatlich ein, Selbstständige rechnen sie einmal im Jahr ab.
Lohnsteuertabelle 2026
Die Höhe der Lohnsteuer ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Den wichtigsten Einfluss hat der jeweilige Einkommensteuertarif:
| Jahreseinkommen 2026 | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis 13.539 Euro | 0% |
| 13.539 bis 21.992 Euro | 20% |
| 21.992 bis 36.458 Euro | 30% |
| 36.458 bis 70.365 Euro | 40% |
| 70.365 bis 104.859 Euro | 48% |
| 104.859 bis 1.000.000 Euro | 50% |
| Über 1.000.000 Euro | 55% (befristet bis 2029) |
Lohnsteuer-Beispiele 2026
Die folgenden Beispiele zeigen, wie viel Lohnsteuer bei verschiedenen Jahreseinkommen anfällt. Hinweis: Die Berechnungen zeigen die reine Tarifsteuer ohne Berücksichtigung von Absetzbeträgen (z.B. Verkehrsabsetzbetrag, Familienbonus Plus), die die tatsächliche Steuerlast weiter reduzieren.
Wichtig: Ab einem Einkommen über 1 Million Euro greift der Spitzensteuersatz von 55% (befristet bis 2029). Der maximale Durchschnittssteuersatz nähert sich mit steigendem Einkommen dem Spitzensteuersatz an, erreicht ihn aber nie vollständig.
So funktioniert die Lohnsteuertabelle
Bis zu einem jährlichen Einkommen von 13.539 Euro (2026) werden in Österreich keine Steuern vom Einkommen abgezogen. Ab dem ersten Euro über 13.539 Euro greift dann der Steuersatz von 20 Prozent. Der Betrag von 13.539 Euro bleibt also in jedem Fall steuerfrei.
Mit steigendem Einkommen steigt die Steuer dann schrittweise an. Der sogenannte Spitzensteuersatz von 55 Prozent greift ab einer Million Euro. Diese Regelung ist bis 2029 befristet. Auch hier muss nur das Einkommen mit 55 Prozent versteuert werden, das oberhalb von diesem Betrag liegt.
Was die Steuer außerdem verschiebt
Neben dem Tarif wirken der Familienbonus Plus mit bis zu 2.000,16 Euro je Kind, Freibeträge für Überstundenzuschläge und Erschwerniszulagen sowie die Pendlerpauschale.
Kalte Progression: was 2026 tatsächlich gilt
Seit 2023 sind die Tarifstufen und die Absetzbeträge gesetzlich an die Inflation gekoppelt. Damit soll verhindert werden, dass eine reine Inflationsabgeltung beim Gehalt in eine höhere Steuerstufe führt. Für 2026 betrug die Anhebung 1,73 Prozent.
Der Mechanismus hat zwei Teile, und der zweite hat sich geändert: Zwei Drittel der Inflationsrate werden automatisch auf die Tarifstufen aufgeschlagen. Über das letzte Drittel entschied bisher die Bundesregierung jährlich und verwendete es für Entlastungsmaßnahmen. Nach § 124b Z 477 EStG ist diese Bestimmung bei den Inflationsanpassungen der Jahre 2025 bis 2028 nicht anzuwenden; das Drittel fließt in die Budgetkonsolidierung. Betroffen sind damit die Steuerjahre 2026 bis 2029. Praktisch bedeutet das: Die kalte Progression ist zu zwei Dritteln abgeschafft, nicht zur Gänze.
Ausgenommen von der Anpassung bleibt die oberste Stufe: Die Millionengrenze für den Spitzensteuersatz von 55 Prozent wird nicht valorisiert. Sie ist befristet und läuft nach derzeitiger Rechtslage 2029 aus.
Entwicklung der Steuerfreigrenze
| Jahr | Steuerfreies Einkommen |
|---|---|
| 2016-2022 | 11.000 € |
| 2023 | 11.693 € |
| 2024 | 12.816 € |
| 2025 | 13.308 € |
| 2026 | 13.539 € |
Die Tarifformel: so rechnet das Finanzamt
Eine Lohnsteuertabelle mit Beispielwerten hilft beim Überschlagen. Wer den exakten Betrag will, braucht die Formel je Stufe. Sie steht in § 33 Abs. 1 EStG und lautet für 2026:
| Einkommen bis | Steuer |
|---|---|
| 13.539 € | 0,00 € |
| 21.992 € | (Einkommen − 13.539) × 20 % |
| 36.458 € | (Einkommen − 21.992) × 30 % + 1.690,60 |
| 70.365 € | (Einkommen − 36.458) × 40 % + 6.030,40 |
| 104.859 € | (Einkommen − 70.365) × 48 % + 19.593,20 |
| 1.000.000 € | (Einkommen − 104.859) × 50 % + 36.150,32 |
| darüber | (Einkommen − 1.000.000) × 55 % + 483.720,80 |
Der Konstantbetrag am Ende jeder Zeile ist die Steuer auf alle darunterliegenden Stufen. Rechenprobe für 45.000 Euro: 45.000 minus 36.458 ergibt 8.542, davon 40 Prozent sind 3.416,80, plus 6.030,40 macht 9.447,20 Euro Tarifsteuer. Davon gehen Absetzbeträge noch ab.
Absetzbeträge 2026: was von der Steuer abgeht
Die Tarifsteuer ist nicht die Steuer, die tatsächlich bezahlt wird. Absetzbeträge mindern sie Euro für Euro - anders als Freibeträge, die nur das Einkommen senken.
| Absetzbetrag | Wert 2026 | Anmerkung |
|---|---|---|
| Verkehrsabsetzbetrag | 496 € | für alle Dienstnehmer, automatisch in der Lohnverrechnung |
| erhöhter Verkehrsabsetzbetrag | 853 € | bei Anspruch auf Pendlerpauschale, Einschleifung 15.069 bis 16.056 € |
| Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag | 804 € | Einschleifung 19.761 bis 30.259 € |
| Pensionistenabsetzbetrag | 1.020 € | Einschleifung 21.614 bis 31.494 € |
| erhöhter Pensionistenabsetzbetrag | 1.502 € | Partnereinkommen höchstens 2.720 € |
| Kinderabsetzbetrag | 70,90 € im Monat | wird mit der Familienbeihilfe ausbezahlt |
| Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag | 612 € / 828 € | bei 1 bzw. 2 Kindern, je weiteres Kind 273 € |
| Unterhaltsabsetzbetrag | 38 € im Monat | für das erste Kind, 56 € für das zweite, je weiteres 75 € |
Reichen Tarifsteuer und Absetzbeträge zu keiner Steuer, gibt es Geld zurück: Die Negativsteuer beträgt 2026 bis zu 1.300 Euro für Arbeitnehmer ohne Pendlerpauschale, bis zu 1.554 Euro mit Pendlerpauschale und bis zu 723 Euro für Pensionisten.
Warum die Monatslohnsteuer nicht ein Zwölftel der Jahressteuer ist
Der häufigste Denkfehler bei der Lohnsteuertabelle: Die Jahressteuer durch zwölf zu teilen ergibt nicht den Betrag auf dem Lohnzettel. Zwei Gründe:
- 13. und 14. Gehalt laufen getrennt. Sonderzahlungen werden innerhalb des Jahressechstels mit einem eigenen, festen Tarif besteuert - nach einer Freigrenze von 2.615 Euro mit 6 Prozent für die nächsten Beträge. Das ist deutlich weniger als der laufende Grenzsteuersatz.
- Bemessungsgrundlage ist nicht das Brutto. Vor der Lohnsteuer gehen die Sozialversicherungsbeiträge ab, dazu Freibeträge und die Absetzbeträge. Die Lohnsteuertabelle setzt am Einkommen an, nicht am Bruttolohn.
Wer zur Arbeitnehmerveranlagung verpflichtet ist, entscheidet die Veranlagungsgrenze: Sie liegt 2026 bei 14.769 Euro lohnsteuerpflichtigem Einkommen, bei sonstigen Einkünften bei 13.539 Euro.
Unterschied zwischen Lohn- und Einkommensteuer
Auch wenn der Lohn aus nichtselbstständiger Arbeit zu den wichtigsten Formen des Einkommens zählt, müssen bei der Einkommensteuerberechnung weit mehr Bestandteile berücksichtigt werden.
Betriebliche Einkünfte: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit.
Außerbetriebliche Einkünfte: Neben Löhnen und Renten auch Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen oder aus Vermietung und Verpachtung. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden) sind mit der Kapitalertragsteuer (KESt) bereits endbesteuert.
Ein wichtiger Unterschied: Die Lohnsteuer wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Wer dagegen Einkommen aus selbstständiger Arbeit bezieht, muss dies in einer Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt darstellen.
Lohnsteuer berechnen
Während eine Lohnsteuertabelle mit Hilfe von Beispielen und Richtwerten arbeitet, können mit einem Lohnsteuerrechner genauere Beträge berechnet werden. Nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner auf finfo.at oder die Berechnungsfunktion auf FinanzOnline.
Stand: August 2026. Rechtsgrundlage: § 33 Einkommensteuergesetz. Die Tarifstufen wurden für 2026 um 1,73 Prozent angehoben; das dritte Drittel der Inflationsanpassung ist nach § 124b Z 477 EStG bei den Anpassungen der Jahre 2025 bis 2028 ausgesetzt und wirkt damit in den Steuerjahren 2026 bis 2029.
Quellen
RIS - § 33 EStG: Steuersätze und Steuerabsetzbeträge
Arbeiterkammer - Steuerwertetabelle 2026 mit Tarifformel und Absetzbeträgen (PDF)
bmf.gv.at - Steuertarif und Steuerabsetzbeträge
wko.at - Aktuelle Werte zur Einkommen- und Körperschaftsteuer 2026