| Klimabonus - Das Wichtigste auf einen Blick | |
|---|---|
| Status ab 2025 | ABGESCHAFFT (Budgetsanierung) |
| Geltungszeitraum | 2022 bis 2024 |
| Letzter Betrag (2024) | 145-290 Euro (regional gestaffelt) |
| Nachträgliche Ansprüche | Bis Dezember 2027 möglich |
| Hotline | 0800 8000 80 (Mo-Fr, 8-18 Uhr) |
⚠️ WICHTIG: Klimabonus ab 2025 abgeschafft!
Der Klimabonus wurde durch eine Novelle des Klimabonusgesetzes auf die Jahre 2022 bis 2024 begrenzt. Dies ist Teil der Sanierungsmaßnahmen der Bundesregierung im Rahmen des Doppelbudgets 2025/2026. Die Abschaffung spart rund 1,8 Milliarden Euro pro Jahr im Staatshaushalt.
Nachträgliche Ansprüche auf vergangene Klimaboni (2022, 2023, 2024) bleiben aufrecht und können bis Dezember 2027 geltend gemacht werden, sofern die Voraussetzungen im jeweiligen Jahr erfüllt waren.
Der Klimabonus war eine jährliche Bonuszahlung als Ausgleich für die CO2-Bepreisung in Österreich. Er wurde im Rahmen der ökosozialen Steuerreform eingeführt und erstmals im September 2022 ausbezahlt. Ab 2023 wurde er regional gestaffelt - Menschen in ländlichen Gebieten mit schlechter ÖV-Anbindung erhielten mehr als Stadtbewohner.
Entwicklung des Klimabonus 2022-2024
Klimabonus 2022: Einheitlicher Betrag
Im Einführungsjahr 2022 erhielten alle Anspruchsberechtigten einen einheitlichen Betrag von 500 Euro - ohne regionale Staffelung. Dieser setzte sich zusammen aus:
- 250 Euro Klimabonus
- 250 Euro Anti-Teuerungsbonus (einmalig wegen hoher Inflation)
Kinder unter 18 Jahren erhielten 250 Euro (50 %).
Klimabonus 2023: Regionale Staffelung eingeführt
| Kategorie | Definition | Höhe 2023 |
|---|---|---|
| Kat. 1 | Ballungszentren mit sehr guter ÖV-Anbindung | 110 Euro |
| Kat. 2 | Städte mit guter ÖV-Anbindung | 150 Euro |
| Kat. 3 | Städtisches und regionales Umland | 185 Euro |
| Kat. 4 | Ländliche Gemeinden | 220 Euro |
Klimabonus 2024: Letzte Auszahlung
| Kategorie | Definition | Höhe 2024 |
|---|---|---|
| Kat. 1 | Ballungszentren mit sehr guter ÖV-Anbindung | 145 Euro |
| Kat. 2 | Städte mit guter ÖV-Anbindung | 195 Euro |
| Kat. 3 | Städtisches und regionales Umland | 245 Euro |
| Kat. 4 | Ländliche Gemeinden | 290 Euro |
Neu 2024: Ab einem steuerlichen Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro (ca. 6.660 Euro brutto/Monat) musste der Klimabonus versteuert werden.
Übersicht: Klimabonus-Entwicklung
| Jahr | Minimum | Maximum | Kinder | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| 2022 | 500 € | 500 € | 250 € | Einheitlich + Anti-Teuerungsbonus |
| 2023 | 110 € | 220 € | 50 % | Regionale Staffelung eingeführt |
| 2024 | 145 € | 290 € | 50 % | Letzte Auszahlung, Versteuerung ab 66.612 € |
| 2025 | ABGESCHAFFT | |||
Warum wurde der Klimabonus abgeschafft?
Die Abschaffung des Klimabonus erfolgte im Rahmen der Budgetsanierung durch die Bundesregierung. Die Einsparung beträgt rund 1,8 bis 2,1 Milliarden Euro pro Jahr. Das österreichische Budgetdefizit war deutlich höher ausgefallen als prognostiziert, was umfangreiche Sparmaßnahmen erforderlich machte.
Ersatzmaßnahmen ab 2026
Als teilweiser Ausgleich für den Entfall des Klimabonus wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
- Erhöhter Pendlereuro: Steigerung von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer (ab 2026)
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag: Anpassung für Pendler ab 2026
Diese Maßnahmen kompensieren den Wegfall nur teilweise und richten sich gezielt an Pendler, nicht an die gesamte Bevölkerung.
Nachträgliche Ansprüche geltend machen
Auch nach der Abschaffung können offene Ansprüche aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 noch geltend gemacht werden - und zwar bis Dezember 2027.
Voraussetzungen:
- Mindestens 183 Tage Hauptwohnsitz in Österreich im jeweiligen Jahr
- Bei nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft: rechtmäßiger Aufenthaltsstatus
So melden Sie einen fehlenden Klimabonus:
- Online: Kontaktformular auf klimabonus.gv.at
- Telefonisch: 0800 8000 80 (Mo-Fr, 8-18 Uhr, kostenlos)
Wer hatte Anspruch auf den Klimabonus?
- Alle natürlichen Personen mit mindestens 183 Tagen Hauptwohnsitz in Österreich im jeweiligen Jahr
- Unabhängig von Alter und Staatsbürgerschaft
- Kinder unter 18 Jahren: 50 % des Betrags (an Familienbeihilfe-Empfänger ausgezahlt)
- Menschen mit Behinderung: Voller Maximalbetrag unabhängig vom Wohnort (wenn ÖV-Nutzung unzumutbar)
- Kein Anspruch: Personen mit mehr als 183 Tagen in gerichtlicher Haft
Wie wurde der Klimabonus ausbezahlt?
Die Auszahlung erfolgte automatisch ohne Antrag auf zwei Wegen:
- Banküberweisung: Wenn Kontodaten über FinanzOnline, Pensionsversicherung oder Bundesbesoldung bekannt waren
- Gutschein per Post (RSa-Brief): Bei fehlenden Kontodaten - einlösbar in über 10.000 Geschäften oder bei der bank99 in Bargeld umtauschbar
Gut zu wissen:
- Der Klimabonus wurde nicht auf Sozialleistungen (Mindestsicherung etc.) angerechnet
- Die CO2-Steuer gilt weiterhin - 2025/2026: 55 Euro/Tonne CO2
- Landwirte und Unternehmen erhalten weiterhin separate Kompensationen für die CO2-Bepreisung
Häufige Fragen
Gibt es 2025 noch einen Klimabonus?
Nein, der Klimabonus wurde durch eine Gesetzesnovelle auf die Jahre 2022 bis 2024 begrenzt und ab 2025 abgeschafft.
Kann ich noch Geld bekommen, obwohl der Klimabonus abgeschafft wurde?
Ja, nachträgliche Ansprüche aus den Jahren 2022-2024 können bis Dezember 2027 geltend gemacht werden.
Wird die CO2-Steuer trotzdem weiter erhoben?
Ja, die CO2-Bepreisung bleibt bestehen und beträgt seit 2025 55 Euro pro Tonne CO2. Es gibt nur keinen allgemeinen Ausgleich mehr für die Bevölkerung.
Was ersetzt den Klimabonus?
Ab 2026 sollen ein erhöhter Pendlereuro (6 €/km) und ein angepasster Verkehrsabsetzbetrag eine teilweise Kompensation für Pendler bieten.
Quellen
klimabonus.gv.at - Offizielle Website