Kirchensteuer 2024 in Österreich

Kirchensteuer bzw. Kirchenbeitrag – Wer muss wieviel zahlen?

Ein Großteil der Bevölkerung in Österreich ist Mitglied einer christlichen Kirche. Neben der katholischen Kirche, als wichtigste Konfession im Alpenstadt, spielt auch die evangelische Kirche eine Rolle. Wer Mitglied einer dieser beiden Kirchen ist, der ist prinzipiell auch dazu verpflichtet, Kirchensteuer zu entrichten. Wir von finfo.at möchten Ihnen nun die wichtigsten Fragen rund um die Kirchensteuer bzw. den Kirchenbeitrag beantworten.

Durch wen und wofür wird der Kirchenbeitrag erhoben?

Der Kirchenbeitrag, häufig auch als Kirchensteuer bezeichnet, wird direkt durch die zuständige Kirche erhoben. Da es nicht, wie etwa in Deutschland, direkt durch das Finanzamt erhoben wird, ist es auch keine echte Steuer und wird daher als Beitrag bezeichnet. Für die Erhebung ist also die Kirche selber verantwortlich. Im Prinzip ist dabei jedes Mitglied der Kirche verpflichtet, seinen Beitrag zu entrichten. Bei der Erhebung ist die Kirche auf die aktive Mitarbeit jedes Mitglieds angewiesen, da sie keinen Zugriff auf die Daten des Finanzamtes hat und so auch nicht die Höhe der Bemessungsgrundlage selber ermitteln und überprüfen kann. Seitens der Mitglieder besteht rein rechtlich gesehen auch keine Auskunftspflicht gegenüber der Kirche. Die Gelder, die durch die Kirche als Kirchenbetrag erhoben werden, sind nicht direkt zweckgebunden, dienen aber natürlich der Kirchenarbeit in den Gemeinden. Zudem müssen die laufenden Kosten für den Unterhalt und die Erhaltung der Gebäudesubstanz finanziert werden.

Wie hoch fällt der Kirchenbeitrag aus?

Als Grundlage für die Berechnung wird das Bruttoeinkommen jedes einzelnen Mitglieds herangezogen. Für die Mitglieder der katholischen Kirche gilt ein Satz 1,1 Prozent. Von den Mitgliedern der evangelischen Kirchen werden sogar 1,5 Prozent des Bruttoeinkommens eingezogen. Allerdings können, wie auch bei der Berechnung der Lohnsteuer, verschiedene Faktoren steuermindert geltend gemacht werden.

Dazu gehören:

  • Kinder im eigenen Haushalt
  • Besondere Aufwendungen oder Belastungen
  • Status als Alleinverdiener

Wie hoch der Kirchenbeitrag konkret ausfällt, hängt zudem von der jeweiligen Diözese bzw. der Gemeinde ab, da zum Grundbetrag auch noch eine Umlage erhoben werden kann. Diese kann noch einmal zusätzlich 25 Prozent des eigentlichen Kirchenbeitrages ausmachen. Die konkrete Höhe des Kirchenbeitrags hängt also von der individuellen Situation ab. Um die Höhe abschätzen zu können, kann der Rechner auf finfo.at eingesetzt werden. Ein Mitglied der katholischen Kirche mit einem monatlichen Einkommen von rund 5.000 Euro und einem Kind muss jährlich etwa 500 Euro Kirchenbetrag entrichten, wenn er kein Alleinverdiener ist. Inklusive Umlage kann sich dieser Beitrag auf bis zu 600 Euro erhöhen. Bis zu einer Höhe von 400 Euro kann der gezahlte Kirchenbeitrag jedoch für die Bemessung der Lohnsteuer geltend gemacht werden, sprich als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden.

Kann der Kirchenbeitrag umgangen werden?

Die rechtliche Lage zum Kirchenbeitrag ist insofern eindeutig, als dass es eine gesetzliche Pflicht zur Entrichtung des Beitrages gibt. Dass das Geld durch die Kirche aber tatsächlich mit allen Mitteln eingetrieben wird, ist eher die Ausnahme. Stattdessen bauen die Kirchen auf die Zahlungsmoral ihrer Mitglieder. Auch falsche Angaben bei der Höhe des Einkommens können nur schwer überprüft werden. Umgehen können Bürger diese Steuer bzw. den Beitrag rechtlich korrekt aber nur, indem sie offiziell aus der Kirche austreten.

Fazit – Kirchenbeitrag ist Pflicht für jedes Mitglied

Für Mitglieder einer Kirche ist die Kirchensteuer ein verpflichtender Bestandteil der Lohnabzüge. Allerdings sind die Kirchen auf die Mitarbeit jedes einzelnen Mitgliedes angewiesen. Wie hoch der Beitrag dann ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der gezahlte Beitrag selber kann wiederum bis 400 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Mit dem Kirchenbeitrag wird die klassische Arbeit der Kirchen finanziert.