Kinderabsetzbetrag 2024 in Österreich

Dass Kinder Geld kosten, ist vielen Österreicherinnen und Österreichern oft schmerzlich bekannt. Deshalb sieht der österreichische Gesetzgeber verschiedene finanzielle Vorteile für Familien vor.

Wie hoch ist der Kinderabsetzbetrag in Österreich 2024?

58,40 Euro pro Monat für jedes Kind.

Wie wird er beantragt?

Im Unterschied zu vielen Steuererleichterungen bzw. -vorteilen müssen Sie den Kinderabsetzbetrag weder bei Ihrer Veranlagung geltend machen, noch müssen Sie diesen Absetzbetrag beantragen.

Wer bekommt den Kinderabsetzbetrag?

Dieser steht im Prinzip jedem Steuerpflichtigen zu, der Kinder hat. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie für das Kind Familienbeihilfe beziehen. Die Höhe Ihres Einkommens bzw. die Höhe Ihrer Steuerleistung spielt  keine Rolle. Sie bekommen den Kinderabsetzbetrag auch dann, wenn ihre Steuerleistung nur gering ist, oder Sie gar keine Steuer bezahlen.

Hinweis: Er wird Ihnen auch ausbezahlt, wenn Sie Bezieherin oder Bezieher der Mindestsicherung sind.
Da der Kinderabsetzbetrag zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, bekommt ihn grundsätzlich jener Elternteil, der die Familienbeihilfe bezieht.

Eine Ausnahme besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Ihnen steht der Kinderabsetzbetrag nicht zu; daher wird er für diese Kinder auch nicht ausbezahlt. Ist das Kind jedoch nur für eine Ausbildung im Ausland, besteht ein Anspruch. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten, den EWR-Staaten und aus der Schweiz, den KAB beantragen, wenn sie in Österreich in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Lebt das Kind in einem anderen EU-Staat oder in einem EWR-Staat oder in der Schweiz, wird der Kinderabsetzbetrag indexiert. D.h., er wird dem Preisniveau des jeweiligen Staates angepasst.

Kinderfreibetrag

Zwar kommen der Kinderabsetzbetrag und der Kinderfreibetrag Familien mit Kindern zu Gute, aber es muss zwischen den beiden Steuervorteilen, die beide auch mit der Familienbeihilfe verknüpft sind, unterschieden werden, denn es handelt sich dabei um „zwei Paar Schuhe“.

Während der Kindeabsetzbetrag gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, handelt es sich beim Kinderfreibetrag um eine Steuererleichterung. Mit anderen Worten, der Kinderfreibetrag wird nicht auf Ihr Konto ausbezahlt. Außerdem wird er oft auch als eine Voraussetzung für den Kinderfreibetrag genannt.

Familienbonus Plus

Mit dem 1. Jänner 2020 gilt in Österreich der sog. Familienbonus Plus, der doch einige Änderungen für Familien vorsieht. Darunter fällt auch der Kinderfreibetrag. Dieser wird im Zuge des Familienbonus Plus abgeschafft und durch eben diesen Familienbonus Plus ersetzt. Der Kinderabsetzbetrag ist von den neuen Regelungen nicht betroffen, der Anspruch auf diesen Vorteil bleibt auch ab dem Jahr 2020 bestehen.

Alleinerzieherabsetzbetrag

Der Alleinerzieherabsetzbetrag kann von Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, wenn sie im Kalenderjahr weniger als sechs Monate nicht mit dem (Ehe-)Partner zusammengewohnt haben. Eine weitere Voraussetzung für den Alleinerzieherabsetzbetrag ist, dass Ihnen der Kinderabsetzbetrag zusteht.

Q&A-Bereich:

Was ist der Kinderabsetzbetrag?

Der KAB ist ein finanzieller Vorteil für Familien mit Kindern, für welche die Familienbeihilfe bezogen wird.

Wo muss ich ihn beantragen?

Den Kinderabsetzbetrag müssen Sie nicht beantragen. Er wird Ihnen zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Mit anderen Worten: Beziehen Sie Familienbeihilfe, kommen Sie automatisch in den Genuss , wenn Sie in Österreich steuerpflichtig sind. Ob Sie tätsächlich Steuern bezahlen oder nicht ist  nicht ausschlaggebend.

Wie hoch ist der Kinderabsetzbetrag?

Derzeit (Stand 2018) 58,40 Euro pro Monat. Er wird für jedes Kind zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt, dass in Österreich lebt. Für Kinder die in einem EU-Staat oder in einem EWR-Staat oder in der Schweiz leben, gelten jedoch besondere Bestimmungen.

Ändert sich etwas durch den Familienbonus Plus?

Nein. Er wird durch den Familienbonus Plus (ab 2020) nicht ge- oder verändert. Er bleibt in seiner bisherigen Form bestehen.

Ich beziehe Mindestsicherung. Bekomme ich auch etwas?

Ja. Auch wenn Sie die Mindestsicherung beziehen, bekommen Sie den Kinderabsetzbetrag ausbezahlt.

Hängt die Höhe mit meinem Einkommen zusammen?

Nein. Es ist aber eine Voraussetzung, dass Sie steuerpflichtig sind. Die Höhe Ihres Einkommens spielt  keine Rolle. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie tatsächlich Steuern bezahlen müssen oder nicht, denn die Voraussetzung  ist die Familienbeihilfe.

Mein Kind lebt in einem sogenannten Drittstaat. 

Nein. Für Kinder, die ständig in einem Drittstaat (= außerhalb des EU- bzw. EWR-Raumes oder in der Schweiz) leben, steht Ihnen nichts zu.

Mein Kind machen eine Ausbildung in den USA. Werden die Leistungen dadurch gestrichen?

Wenn das Kind nicht ständig in einem Drittstaat lebt, sondern sich nur für eine Ausbildung dort aufhält, betrifft dies den Kinderabsetzbetrag nicht.