Kapitalertragssteuer (KESt) in Österreich 2024

Wird in Österreich über die Kapitalertragssteuer gesprochen, wird sie dabei oft beinahe liebevoll KESt genannt. Da sie in der Regel auch nicht in der Veranlagung angegeben werden muss, gehört sie zu jenen Steuern, die bezahlt werden, ohne dass man sich ihrer wirklich bewusst wird, obwohl sie eine besondere Form der Einkommensteuer ist, die auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben wird.

AnlageformKESt
Girokonto25%
Sparbuch25%
Aktien27,5%
Krypto27,5%
ETFs27,5%
Fonds27,5%

Für welche Kapitaleinkünfte muss die KESt bezahlt werden?

Die Kapitalertragssteuer wird für die meisten Einkünfte aus Kapitalvermögen fällig. Deshalb bezahlen viele Österreicherinnen und Österreicher die KESt, manchmal auch unbewusst, denn die KESt muss auch für Zinsen auf Sparbüchern bezahlt werden. Fällig wird die KESt für:

  • Zinsen auf Spareinlagen
  • Zinsen auf dem Girokonto
  • Gewinnausschüttungen

Endbesteuerung und endbesteuerungsfähige Kapitalerträge

Dass sich manche Österreicherinnen und Österreicher gar nicht bewusst sind, dass sie de KESt bezahlten, liegt an der sog. Endbesteuerung. Das meint, dass nicht Sie KESt abführen müssen, zum Beispiel in Ihrer Veranlagung, sondern die KESt wird von der österreichischen auszahlenden bzw. depotführenden Stelle einbehalten. So wird die KESt beispielsweise auf dem Sparbuch automatisch von Ihrem Guthaben abgezogen.

Bei Gewinnausschüttungen wird die KESt einbehalten, also von Ihren Einkünften abgezogen, bevor Ihnen diese überwiesen werden. Mit anderen Worten: Bei endbesteuerungsfähigen Kapitalerträgen müssen Sie sich nicht um die KESt kümmern, denn die Einkommensteuer, zu welcher die KESt zählt, ist mit der Einbehaltung abgegolten. Es entsteht also keine Steuerschuld.

Zu den endbesteuerungsfähigen Kapitalerträgen gehören zum Beispiel:

  • Zinserträge aus Bankeinlagen
  • Zinserträge aus Forderungswertpapieren
  • Gewinne aus Aktien und GmbH-Anteilen
  • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Derivaten

Nicht-endbesteuerungsfähige Kapitalerträge

Kapitalerträge, bei welchen die KESt nicht automatisch einbehalten wird, also nicht dem KESt-Abzug unterliegen, müssen in der Veranlagung angegeben werden. Zu dieser Gruppe zum Beispiel:

  • ausländische Kapitalerträge, wie zum Beispiel ein Sparguthaben bei einer ausländischen Bank
  • Substanzgewinne aus einem ausländischen Depot
  • Verkauf eines GmbH-Anteils, wenn keine Depotführung vorliegt

Steuersatz

Einkünfte, die der KESt unterliegen, werden mit einem besonderen Steuersatz besteuert. Dieser beträgt 25 bzw. 27,5 Prozent. In Österreich wird für alle Einkünfte aus Kapitalerträgen, die der KESt unterliegen, seit 2016 der besondere Steuersatz von 27,5 Prozent erhoben; ausgenommen sind Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten, für welche weiterhin der „alte“ Steuersatz von 25 Prozent gilt. Weiter wird bei der Anwendung des besonderen Steuersatzes von 27,5 Prozent nicht unterschieden, ob die Kapitalerträge endbesteuerungsfähig sind oder nicht.

Haben Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der KESt unterliegen, aber nicht endbesteuerungsfähig sind, dann werden diese in der Veranlagung isoliert von ihrem übrigen Einkommen betrachtet. D.h., der progressive Tarifsteuersatz erhöht sich in diesem Falle nicht.

KESt-freie Einkünfte aus Kapitalvermögen

Innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen gibt es auch Kapitalerträge, die nicht dem besonderen Steuersatz, also der KESt unterliegen. Dies meint aber nicht, dass Sie für diese Kapitalerträge keine Steuer zahlen müssen. Denn diese Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der vollen Tarifbesteuerung, d.h. sie erhöhen Ihr übriges Einkommen, was dazu führen kann, dass sich Ihre Einkommensteuer erhöht. Zu dieser Gruppe von Kapitalerträgen gehören zum Beispiel:

  • Einkünfte aus Darlehen, die nicht über eine Bank abgewickelt werden, wie zum Beispiel Privat- oder Gesellschafterdarlehen
  • Einkünfte aus nicht verbrieften sonstigen Forderungen
  • Einkünfte aus Lebensversicherungen
  • Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten

Regelbesteuerungsoption

Unter der Regelbesteuerungsoption wird die Möglichkeit verstanden, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen auch zum allgemeinen Tarifsteuersatz im Zuge der Veranlagung versteuern können. Die Versteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Zuge des Regeltarifsteuersatz kann dann beantragt werden, wenn sich ergibt, dass Ihre Steuerbelastung durch diese Besteuerung niedriger ist als beim besonderen Steuersatz. Allerdings sollten Sie dabei beachten, dass die Option dann für Ihre gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt. Ein Splitting ist hier nicht gestattet.

Wird die Regelbesteuerungsoption angewendet, dann können Sie auch beantragen, dass die KESt auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge auf die zu entrichtete Einkommensteuer angerechnet wird. Ergibt sich hierbei ein Überschuss, dann wird Ihnen der entsprechende Betrag

Wie hoch ist die KESt in Österreich 2023?
Die KESt beträgt in Österreich 25 bzw. 27,5 Prozent. So werden mit der Ausnahme von Zinserträgen auf Sparbüchern und Girokonten alle Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 27,5 Prozent versteuert. Bei den beiden Ausnahmen wird der besondere Stauersatz von 25 Prozent fällig.

Wann muss ich die KESt bezahlen?
Die KESt wird für die meisten Einkünfte aus Kapitalvermögen fällig. Allerdings wird sie in den meisten Fällen direkt von den österreichischen Banken und auszahlenden Stellen abgeführt, so dass Sie sich persönlich in der Regel nicht um KESt kümmern müssen. Was aber nicht heißt, dass Sie keine KESt bezahlen.

Welche Kapitalerträge muss ich in der Veranlagung angeben?
In Ihrer Veranlagung müssen Sie alle Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben, die nicht endbesteuerungsfähig sind. Darunter sind Kapitalerträge zu verstehen, bei denen es zu keinem KESt-Abzug kommt, wie dies zum Beispiel bei Sparguthaben bei einer ausländischen Bank der Fall ist.

Ich habe einem Freund ein privates Darlehen mit Zinsen gegeben. Muss ich dafür die KESt bezahlen?
Nein die müssen Sie nicht bezahlen. Allerdings müssen Sie die Einkünfte aus diesem Privatdarlehen nach der vollen Tarifbesteuerung versteuern.

Muss ich meine Einkünfte aus Kapitalvermögen auch nach dem Regelsteuersatz versteuern?
Nein, wenn es sich dabei um Kapitalerträge handelt, die der KESt unterliegen. Ist dies der Fall, dann werden Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen isoliert von Ihrem übrigen Einkommen betrachtet. Sie haben also keinen Einfluss auf den Regelsteuersatz.

Wie und wo bezahle ich die KESt für die Zinsen auf meinem Sparbuch?

Zinserträge auf inländischen Sparbüchern gehören zu den sog. endbesteuerungsfähigen Kapitalerträgen. D.h., dass die KESt automatisch von ihrem Guthaben auf dem Sparbuch abgezogen wird und von der Bank abgeführt wird. Sie müssen sich in diesem Fall nicht darum kümmern.

zurückerstattet.

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