| Kalte Progression - Das Wichtigste auf einen Blick | |
|---|---|
| Abschaffung | Seit 1. Jänner 2023 teilweise abgeschafft |
| Anpassung | Jährliche Inflationsanpassung der Tarifstufen |
| Automatisch | 2/3 der Inflation werden automatisch ausgeglichen |
| Drittes Drittel | Ab 2026 wegen Budgetsanierung ausgesetzt |
| Inflation 2026 | 2,6 % (Anpassung: 1,733 %) |
| Steuerfreigrenze 2026 | 13.539 € (2025: 13.308 €) |
Die kalte Progression bezeichnet den Effekt, dass Lohnerhöhungen durch die progressive Besteuerung teilweise aufgefressen werden. Steigt das Gehalt um die Inflationsrate, rutschen Arbeitnehmer automatisch in höhere Steuerstufen - obwohl die reale Kaufkraft gleich bleibt. Mit der Abschaffung der kalten Progression seit 2023 werden die Tarifstufen jährlich an die Inflation angepasst.
Was ist die kalte Progression?
In Österreich ist der Lohn- bzw. Einkommensteuertarif progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass das Einkommen in einzelne Teile zerlegt und mit ansteigenden Steuersätzen besteuert wird. Wenn Löhne jährlich um die Inflation steigen, aber die Tarifstufen gleich bleiben, rücken immer mehr Arbeitnehmer in höhere Tarifstufen vor.
Die steuerliche Bemessungsgrundlage steigt dadurch an, ohne dass der Steuertarif entsprechend angepasst wird. Trotz gleichbleibendem realem Wert des Einkommens erhöht sich die Steuerlast überproportional. Dieser Effekt wird als „kalte Progression“ bezeichnet.
Abschaffung der kalten Progression seit 2023
Mit 1. Jänner 2023 wurde die kalte Progression in Österreich abgeschafft. Seitdem werden die Tarifstufen sowie wichtige Steuerabsetzbeträge jährlich an die Inflation angepasst. Die Entlastung funktioniert nach folgendem Mechanismus:
- Zwei Drittel automatisch: Zwei Drittel der Inflationsrate werden automatisch auf alle Tarifstufen (außer dem Spitzensteuersatz ab 1 Million Euro) angewendet.
- Ein Drittel diskretionär: Über das verbleibende Drittel entscheidet die Bundesregierung jährlich - es kann für zusätzliche Entlastungsmaßnahmen verwendet werden.
Basis für die Berechnung ist die durchschnittliche Inflationsrate von Juli des Vorjahres bis Juni des laufenden Jahres.
Änderung ab 2026: Drittes Drittel ausgesetzt
Wichtige Änderung: Im Rahmen der Budgetsanierung wird das dritte Drittel ab 2026 nicht mehr ausgeglichen. Die automatische Anpassung erfolgt daher nur mehr im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate. Für 2026 bedeutet das bei einer Inflationsrate von 2,6 % eine Anpassung der Tarifstufen um lediglich 1,733 %.
Tarifstufen 2026
Für das Jahr 2026 wurde eine Inflationsrate von 2,6 % (Juli 2024 bis Juni 2025) errechnet. Die Tarifstufen wurden um zwei Drittel der Inflationsrate, also um 1,733 %, angehoben:
| Einkommen | Grenzsteuersatz 2026 |
|---|---|
| bis 13.539 € | 0 % |
| über 13.539 € bis 21.992 € | 20 % |
| über 21.992 € bis 36.458 € | 30 % |
| über 36.458 € bis 70.365 € | 40 % |
| über 70.365 € bis 104.859 € | 48 % |
| über 104.859 € bis 1.000.000 € | 50 % |
| über 1.000.000 € | 55 % * |
* Der Spitzensteuersatz von 55 % ist befristet bis zum Jahr 2029, danach gilt ein Steuersatz von 50 %.
Tarifstufen 2025
Für 2025 wurde eine Inflationsrate von 5,0 % (Juli 2023 bis Juni 2024) errechnet. Die Tarifstufen wurden um 3,833 % angehoben (2/3 plus zusätzliche 0,5 % als diskretionäre Maßnahme):
| Einkommen | Grenzsteuersatz 2025 |
|---|---|
| bis 13.308 € | 0 % |
| über 13.308 € bis 21.617 € | 20 % |
| über 21.617 € bis 35.836 € | 30 % |
| über 35.836 € bis 69.166 € | 40 % |
| über 69.166 € bis 103.072 € | 48 % |
| über 103.072 € bis 1.000.000 € | 50 % |
| über 1.000.000 € | 55 % * |
* Der Spitzensteuersatz von 55 % ist befristet bis zum Jahr 2029.
Entlastungsvolumen
Durch die Abschaffung der kalten Progression werden die Steuerzahler jährlich um Milliarden Euro entlastet:
- 2023: rund 1,85 Milliarden Euro
- 2024: rund 3,65 Milliarden Euro
- 2025: rund 2 Milliarden Euro
Der kumulierte Progressionsausgleich seit 2023 beträgt etwa 7,8 Milliarden Euro.
Welche Absetzbeträge werden angepasst?
Neben den Tarifstufen werden auch wichtige Absetzbeträge jährlich valorisiert:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
- SV-Rückerstattung (Negativsteuer)
Auch Sozial- und Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag werden valorisiert. Achtung: Für die Jahre 2026 und 2027 ist die Inflationsanpassung dieser Familienleistungen im Rahmen der Budgetsanierung ausgesetzt.
Historische Inflationsraten in Österreich
Die folgende Tabelle zeigt die jährlichen Inflationsraten laut Statistik Austria:
| Jahr | Inflationsrate (VPI) |
|---|---|
| 2015 | 0,9 % |
| 2016 | 0,9 % |
| 2017 | 2,1 % |
| 2018 | 2,0 % |
| 2019 | 1,5 % |
| 2020 | 1,4 % |
| 2021 | 2,8 % |
| 2022 | 8,6 % |
| 2023 | 7,8 % |
| 2024 | 2,9 % |
Quelle: Statistik Austria, WKO
Rechenbeispiel: Einkommensteuer 2026
Das steuerpflichtige Einkommen eines Unternehmers beträgt 40.000 Euro. Die Einkommensteuer 2026 wird wie folgt ermittelt:
| 13.539 € × 0 % | 0,00 € |
| 8.453 € × 20 % | 1.690,60 € |
| 14.466 € × 30 % | 4.339,80 € |
| 3.542 € × 40 % | 1.416,80 € |
| Einkommensteuer 2026: 7.447,20 € | |
Spitzensteuersatz von 55 %
Für Einkommensteile über 1 Million Euro pro Jahr gilt ein erhöhter Steuersatz von 55 %. Diese Regelung wurde ursprünglich 2016 eingeführt und ist befristet bis inklusive 2029. Danach gilt wieder ein Steuersatz von 50 % für Einkommen über 1 Million Euro.
Wichtig: Der Spitzensteuersatz wird nicht an die Inflation angepasst. Die Grenze von 1 Million Euro bleibt nominell unverändert.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet die Abschaffung der kalten Progression konkret für mich?
Ihre Lohnerhöhungen werden nicht mehr so stark von der Steuer aufgefressen. Die Steuergrenzen steigen mit der Inflation, sodass Sie real mehr von Ihrem Einkommen behalten.
Warum wird das dritte Drittel ab 2026 nicht mehr ausgeglichen?
Im Rahmen der Budgetsanierung hat die Bundesregierung beschlossen, das diskretionäre dritte Drittel für die Jahre 2026 bis 2029 nicht auszuschütten. Diese Maßnahme bringt dem Staat jährlich rund 400-500 Millionen Euro ein.
Wie wird die Inflationsrate für die Anpassung berechnet?
Es wird der Durchschnitt der monatlichen Inflationsraten von Juli des Vorjahres bis Juni des laufenden Jahres herangezogen. Für 2026 ist dies der Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025.
Wer profitiert am meisten von der Abschaffung der kalten Progression?
Alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer, Pensionisten und Selbstständigen profitieren. Die höchste relative Entlastung erfahren mittlere Einkommen rund um 2.000 bis 3.000 Euro brutto monatlich.
Quellen
Bundesministerium für Finanzen - Steuertarif
Unternehmensserviceportal - Tarifstufen