Digitalsteuergesetz in Österreich

Digitalsteuer Österreich - Das Wichtigste auf einen Blick
In Kraft seit1. Jänner 2020
Steuersatz5 % auf Online-Werbeleistungen
Weltweit-UmsatzMindestens 750 Mio. € pro Jahr
Inland-UmsatzMindestens 25 Mio. € aus Online-Werbung
ZuständigFinanzamt für Großbetriebe
Einnahmen 2024Rund 124 Mio. Euro

In der sich rasant entwickelnden digitalen Wirtschaft steht Österreich vor der Herausforderung, wie digitale Unternehmen ohne physische Präsenz im Land steuerlich erfasst werden können. Das Digitalsteuergesetz 2020 ist die österreichische Antwort auf diese Problematik und besteuert seit 1. Jänner 2020 Online-Werbeleistungen großer internationaler Digitalkonzerne.

Die Notwendigkeit einer Digitalsteuer in der modernen Wirtschaft

Traditionell konzentriert sich das Steuersystem auf Unternehmen mit physischer Präsenz. Dieses Konzept ist jedoch im Zeitalter des digitalen Handels nicht mehr ausreichend. Digitale Geschäftsmodelle ermöglichen es Unternehmen, in Märkten eine beträchtliche Wertschöpfung zu erzielen, ohne physisch präsent zu sein. Diese Lücke im Steuersystem führt zu Wettbewerbsverzerrungen und Steuerverlusten.

EU und OECD: Die Suche nach einer Lösung

Seit Jahren bemühen sich die EU und die OECD um eine adäquate Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Mit der globalen Mindestbesteuerung von 15 %, die in Österreich seit 2024 gilt, wurde ein wichtiger Schritt gesetzt. Das österreichische Digitalsteuergesetz 2020 ist eine ergänzende nationale Interimslösung.

Erweiterung der Werbeabgabe auf Online-Werbung

Österreich erhebt seit dem Jahr 2000 eine Werbeabgabe, die sich allerdings nur auf traditionelle Werbeformen wie Printmedien, Radio und TV erstreckt. Das Digitalsteuergesetz 2020 erweitert die Besteuerung auf Online-Werbung, um eine gerechtere Steuerlandschaft zu schaffen und digitale Unternehmen angemessen zu besteuern.

Definition von Online-Werbeleistungen

Online-Werbeleistungen umfassen Werbeschaltungen auf digitalen Schnittstellen, wie Suchmaschinenwerbung und Bannerwerbung. Nicht dazu zählen Werbeformen, die bereits unter das Werbeabgabegesetz 2000 fallen (TV, Radio, Print, Plakate).

Wer ist steuerpflichtig?

Die Digitalsteuer betrifft nur sehr große Digitalkonzerne. Steuerpflichtig sind Unternehmen, die beide folgenden Schwellenwerte überschreiten:

  • Weltweiter Umsatz: mindestens 750 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr
  • Inländischer Umsatz aus Online-Werbeleistungen: mindestens 25 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr

Diese Schwellenwerte führen dazu, dass praktisch nur internationale Tech-Giganten wie Google, Meta (Facebook, Instagram) oder TikTok (ByteDance) der Digitalsteuer unterliegen. Kleine und mittlere österreichische Unternehmen sind von der Steuer nicht betroffen.

Wie wird die Digitalsteuer berechnet?

Die Berechnung der Digitalsteuer in Österreich basiert auf den Umsätzen aus Online-Werbeleistungen:

  1. Bemessungsgrundlage: Das Entgelt, das für die Online-Werbeleistungen erhalten wird. Dies umfasst Einnahmen aus Werbeschaltungen auf digitalen Plattformen wie Suchmaschinenwerbung und Bannerwerbung.
  2. Abzug von Vorleistungen: Von diesem Entgelt werden die Vorleistungen abgezogen, die von anderen (konzernfremden) Online-Werbeleistern erbracht wurden.
  3. Steuersatz: Der Steuersatz beträgt 5 % der bereinigten Bemessungsgrundlage.
  4. Monatliche Berechnung und Zahlung: Die Steuer ist monatlich zu berechnen und jeweils bis zum 15. des zweitfolgenden Monats zu entrichten.

Steuererklärung und Verfahren

Die Jahressteuererklärung muss drei Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres eingereicht werden. Für FinanzOnline-Teilnehmer ist die Einreichung über FinanzOnline verpflichtend.

Unternehmen ohne Sitz in der EU oder im EWR müssen eine Fiskalvertreterin/einen Fiskalvertreter in Österreich beauftragen. Dies können Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte oder Notare mit Sitz im Inland sein.

Zahlungsmodalitäten

Die Digitalsteuer kann auf folgende Arten entrichtet werden:

  • Elektronisch über eps-Überweisung in FinanzOnline
  • Per Banküberweisung unter Angabe der Abgabenkontonummer

Zuständig für die Erhebung der Digitalsteuer ist das Finanzamt für Großbetriebe.

Steueraufkommen und Entwicklung

Die Einnahmen aus der Digitalsteuer steigen kontinuierlich:

  • 2023: ca. 103 Millionen Euro
  • 2024: ca. 124 Millionen Euro (+20 %)

Aus den Steuereinnahmen von 2024 lässt sich errechnen, dass rund 2,48 Milliarden Euro an Werbegeldern aus Österreich an internationale Online-Plattformen abfließen.

Häufig gestellte Fragen

Bin ich als kleines Unternehmen von der Digitalsteuer betroffen?

Nein. Die Digitalsteuer gilt nur für Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro und einem inländischen Online-Werbeumsatz von mindestens 25 Millionen Euro. Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht betroffen.

Was ist der Unterschied zwischen Werbeabgabe und Digitalsteuer?

Die Werbeabgabe (5 %) gilt für traditionelle Werbung in Print, TV, Radio und Außenwerbung. Die Digitalsteuer (5 %) gilt für Online-Werbung großer Digitalkonzerne. Beide Steuern bestehen nebeneinander.

Wann trat das Digitalsteuergesetz in Kraft?

Das Digitalsteuergesetz 2020 ist am 1. Jänner 2020 in Kraft getreten.

Quellen

Unternehmensserviceportal - Digitalsteuergesetz

Bundesministerium für Finanzen - Digitalsteuergesetz 2020

WKO - Digitalsteuer: Werbeabgabe für Online-Werbung