| Arbeitsplatzpauschale - Das Wichtigste auf einen Blick | |
|---|---|
| Große Pauschale | 1.200 Euro pro Jahr |
| Kleine Pauschale | 300 Euro pro Jahr |
| Einkommensgrenze 2026 | 13.539 Euro (2025: 13.308 Euro) |
| Zusätzlich absetzbar | Ergonomisches Mobiliar bis 300 Euro/Jahr |
| Gilt seit | Veranlagung 2022 |
Seit 2022 können Selbstständige, die von zu Hause aus arbeiten, die Arbeitsplatzpauschale steuerlich geltend machen. Diese Regelung ermöglicht es, Ausgaben für den Heimarbeitsplatz bis zu einem bestimmten Betrag pauschal abzusetzen - auch ohne eigenes Arbeitszimmer. Die Arbeitsplatzpauschale deckt wohnraumbezogene Aufwendungen wie Strom, Heizung, Beleuchtung oder anteilige Miete pauschal ab.
Was ist die Arbeitsplatzpauschale?
Die Arbeitsplatzpauschale ist eine steuerliche Erleichterung für Selbstständige, die ihre betriebliche Tätigkeit in der eigenen Wohnung ausüben. Sie ermöglicht eine pauschale Absetzung von Kosten für den Heimarbeitsplatz, ohne dass einzelne Ausgaben nachgewiesen werden müssen.
Voraussetzungen für die Arbeitsplatzpauschale
- Selbstständige Tätigkeit, die (teilweise) von zu Hause aus ausgeübt wird
- Kein anderer Raum außerhalb der Wohnung steht für die betriebliche Tätigkeit zur Verfügung
- Tatsächliche Kosten für die Nutzung der Wohnung (Miete, Strom etc.) entstehen
- Kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer wird bereits geltend gemacht
Höhe der Arbeitsplatzpauschale
Es wird zwischen der großen und der kleinen Arbeitsplatzpauschale unterschieden:
Große Arbeitsplatzpauschale: 1.200 Euro pro Jahr
Die große Pauschale steht zu, wenn:
- Keine anderen Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit erzielt werden, für die außerhalb der Wohnung ein Arbeitsraum zur Verfügung steht, oder
- diese anderen Einkünfte die Grenze nicht überschreiten
Kleine Arbeitsplatzpauschale: 300 Euro pro Jahr
Die kleine Pauschale kommt zur Anwendung, wenn die Einkünfte aus anderen aktiven Erwerbstätigkeiten (für die ein Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung steht) die Grenze überschreiten.
Zusätzlich absetzbar: Bei der kleinen Pauschale können ergonomisch geeignete Möbel (Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) bis zu 300 Euro pro Jahr zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Einkommensgrenzen nach Jahren
Die maßgebliche Einkommensgrenze wird jährlich valorisiert:
| Veranlagungsjahr | Einkommensgrenze |
|---|---|
| 2022 | 11.000 Euro |
| 2023 | 11.693 Euro |
| 2024 | 12.816 Euro |
| 2025 | 13.308 Euro |
| 2026 | 13.539 Euro |
Aliquotierung bei Rumpfwirtschaftsjahr
Das Arbeitsplatzpauschale bezieht sich auf ein volles Wirtschaftsjahr (12 Monate). Wird die betriebliche Tätigkeit unterjährig begonnen oder beendet, erfolgt eine Aliquotierung:
- Große Pauschale: 100 Euro pro (angefangenem) Monat
- Kleine Pauschale: 25 Euro pro (angefangenem) Monat
Was ist NICHT im Pauschale enthalten?
Betriebliche Arbeitsmittel sind nicht in der Arbeitsplatzpauschale enthalten und können zusätzlich abgesetzt werden:
- Computer, Laptop, Tablet
- Drucker, Scanner, Kopierer
- Software und digitale Arbeitsmittel
- Telefon, Internet (betrieblicher Anteil)
Wichtige Einschränkungen
- Kein Arbeitszimmer parallel: Wer bereits Aufwendungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer im Wohnungsverband geltend macht, kann die Arbeitsplatzpauschale NICHT nutzen.
- Nur einmal bei mehreren Betrieben: Bei mehreren betrieblichen Tätigkeiten steht die Pauschale nur einmal zu und wird nach dem Verhältnis der Betriebseinnahmen aufgeteilt.
- Eigene Kosten erforderlich: Es müssen tatsächlich Kosten für die Nutzung der Wohnung entstehen (z. B. Miete, Betriebskosten).
Kombinierbarkeit mit Pauschalierungen
Die Arbeitsplatzpauschale kann zusätzlich zu folgenden Pauschalierungen geltend gemacht werden:
- Basispauschalierung
- Kleinunternehmerpauschalierung
Kombination mit Home-Office-Pauschale für Arbeitnehmer
Liegen neben einer selbstständigen Tätigkeit auch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vor, können sowohl die Arbeitsplatzpauschale (für die selbstständige Tätigkeit) als auch die Home-Office-Pauschale (für das Dienstverhältnis) nebeneinander in Anspruch genommen werden.
Beantragung
Die Arbeitsplatzpauschale wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht:
- Über FinanzOnline (für FinanzOnline-Teilnehmer verpflichtend)
- Mittels Formular E 1a (Beilage zur Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
Praxisbeispiele
Beispiel 1 - Große Pauschale: Anna ist nichtselbstständig tätig mit Einkünften von 10.000 Euro. Daneben entwickelt sie selbstständig Software von zu Hause aus. Da ihre Einkünfte aus dem Dienstverhältnis unter 13.308 Euro (2025) liegen, steht ihr die große Pauschale von 1.200 Euro zu.
Beispiel 2 - Kleine Pauschale: Thomas arbeitet als Angestellter mit Einkünften von 35.000 Euro und ist nebenbei freiberuflich als Texter tätig (von zu Hause). Da seine Angestellten-Einkünfte die Grenze übersteigen, erhält er die kleine Pauschale von 300 Euro. Zusätzlich kann er 300 Euro für ergonomisches Mobiliar absetzen.
Quellen
Unternehmensserviceportal - Arbeitsplatzpauschale