Ratgeber

Wiedereingliederungsteilzeit - stufenweise zurück nach langem Krankenstand

Aktualisiert am 15. August 2026·Redaktion finfo.at

6 Wochen ununterbrochener Krankenstand sind die Eintrittskarte, und das Arbeitsverhältnis muss davor mindestens 3 Monate gedauert haben. Wer nach vier Wochen zurückkommt, fällt aus dem Modell heraus, so sinnvoll der langsame Wiedereinstieg medizinisch wäre.

Sind die Bedingungen erfüllt, steht am Ende eines langen Krankenstands nicht mehr die Alles-oder-nichts-Frage. Die Wiedereingliederungsteilzeit ist der dritte Weg - ein bis sechs Monate mit halber bis dreiviertel Arbeitszeit, und die Krankenversicherung gleicht einen Teil des fehlenden Entgelts aus.

Die dritte Bedingung überrascht viele: Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Wiedereingliederungsteilzeit beruht auf einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber - der Nein sagen kann.

Die Voraussetzungen im Einzelnen

Nach den Angaben des Sozialministeriums müssen fünf Punkte zusammenkommen:

  • das Arbeitsverhältnis besteht mindestens drei Monate ununterbrochen,
  • es liegt ein mindestens sechswöchiger ununterbrochener Krankenstand vor,
  • eine Beratung durch fit2work über die Gestaltung hat stattgefunden,
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine schriftliche Vereinbarung samt Wiedereingliederungsplan,
  • der Krankenversicherungsträger bewilligt das Wiedereingliederungsgeld, gestützt auf die medizinische Zweckmäßigkeit.

Die Beratung durch fit2work klärt dabei die Grundvoraussetzungen ab - die drei Monate Dienstzeit, die sechs Wochen Krankenstand und die medizinische Sinnhaftigkeit. Eine ausdrückliche Zustimmung von fit2work zu Plan und Vereinbarung ist nicht nötig; die Bewilligung der Geldleistung liegt beim Krankenversicherungsträger.

Wie weit die Arbeitszeit sinken darf

Die Bandbreite ist eng gefasst, und beide Enden sind bindend:

Grenze Regelung
Mindestreduktion ein Viertel der bisherigen Normalarbeitszeit
Höchstreduktion die Hälfte der bisherigen Normalarbeitszeit
Untergrenze in Stunden zwölf Wochenstunden dürfen nicht unterschritten werden
Entgelt muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen
Verlauf die Stunden dürfen im Verlauf gleich bleiben oder steigen, nicht sinken

Bei einer 40-Stunden-Woche heißt das: zwischen 20 und 30 Wochenstunden. Bei einer 20-Stunden-Teilzeitkraft wären 10 Stunden zwar die Hälfte, aber unter der Zwölfstundengrenze - dort ist nur eine Reduktion auf 12 bis 15 Stunden zulässig. Für Teilzeitbeschäftigte mit niedriger Ausgangsstundenzahl schließt sich das Modell damit faktisch.

Die Ansage, dass die Stunden nur steigen dürfen, ist der Kern des Modells: Es ist eine Rampe zurück in die Vollzeit, kein Dauerzustand. Wer dauerhaft weniger arbeiten will, verhandelt eine gewöhnliche Teilzeitvereinbarung.

Dauer und Verlängerung

Vereinbart wird für ein bis sechs Monate. Eine einmalige Verlängerung um ein bis drei Monate ist möglich, womit die Höchstdauer bei neun Monaten liegt. Für die Verlängerung müssen die medizinische Zweckmäßigkeit weiterhin gegeben und die Bewilligung des Versicherungsträgers erneut erteilt sein.

Das Wiedereingliederungsgeld

Es ist ein anteiliges erhöhtes Krankengeld - berechnet im selben Verhältnis, in dem die Arbeitszeit gesenkt wurde. Wer die Stunden um die Hälfte reduziert, erhält die Hälfte des erhöhten Krankengeldes zusätzlich zum verringerten Gehalt.

Die Gesundheitskasse rechnet es an diesem Beispiel vor: Bei einem bisherigen Bruttogehalt von 2.000 Euro monatlich zuzüglich Sonderzahlungen und einem erhöhten Krankengeldanspruch von rund 1.400 Euro ergibt eine Reduktion um 50 Prozent ein Gehalt von 1.000 Euro plus rund 700 Euro Wiedereingliederungsgeld - zusammen etwa 1.700 Euro.

Das sind rund 85 Prozent des vorherigen Bruttobezugs bei halber Arbeitszeit. Ausgezahlt wird monatlich zum Monatsersten; Beträge über 30 Euro täglich sind steuerpflichtig. Für die Differenz zum früheren Entgelt besteht eine Teilpflichtversicherung in der Pensionsversicherung - die Zeit schlägt also nicht als Lücke auf dem Pensionskonto durch.

Der Ablauf in fünf Schritten

Die Reihenfolge ist nicht beliebig - wer den zweiten Schritt vor dem ersten setzt, verliert Wochen:

  1. Noch im Krankenstand die Beratung anstoßen. Die Wiedereingliederungsteilzeit beginnt unmittelbar nach dem Krankenstand; die fit2work-Beratung muss also davor stattgefunden haben.
  2. Die Grundvoraussetzungen abklären lassen. Drei Monate Dienstzeit, sechs Wochen Krankenstand, medizinische Zweckmäßigkeit - das prüft fit2work in der Beratung.
  3. Den Wiedereingliederungsplan erstellen. Er legt fest, mit wie vielen Stunden begonnen wird und in welchen Schritten sie steigen.
  4. Die schriftliche Vereinbarung schließen. Sie hält Beginn, Ende, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit fest sowie die Rückkehr zur bisherigen Stundenzahl danach.
  5. Das Wiedereingliederungsgeld beantragen. Ohne Bewilligung des Krankenversicherungsträgers gibt es die Geldleistung nicht - und ohne sie wird aus der Teilzeit ein bloßer Entgeltverzicht.

Der letzte Punkt ist der, an dem in der Praxis Geld verloren geht. Eine Arbeitszeitreduktion, die vereinbart wird, bevor die Bewilligung vorliegt, kann dazu führen, dass nur das gekürzte Gehalt fließt.

Kündigungsschutz und Grenzen

Es gilt ein Motivkündigungsschutz: Eine Kündigung, die deshalb ausgesprochen wird, weil jemand die Wiedereingliederungsteilzeit anstrebt oder in Anspruch nimmt, kann bei Gericht angefochten werden. Das ist der schwächere der beiden Kündigungsschutztypen des österreichischen Arbeitsrechts - er verbietet die Kündigung nicht, sondern macht sie angreifbar, wenn das Motiv nachweisbar ist. Die Anfechtungsfristen sind kurz, weshalb die Beratung bei der Arbeiterkammer unmittelbar nach Zugang der Kündigung beginnen sollte.

Wenn sich während der Wiedereingliederung zeigt, dass die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt bleibt, führen die weiteren Wege zum Rehabilitationsgeld oder zur Arbeitsunfähigkeitspension. Tritt während der Wiedereingliederungsteilzeit ein neuer Krankenstand ein, richtet sich die Entgeltfortzahlung nach der reduzierten Arbeitszeit.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich krank gewesen sein?

Mindestens sechs Wochen ununterbrochen. Zusätzlich muss das Arbeitsverhältnis vorher mindestens drei Monate ununterbrochen gedauert haben.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf Wiedereingliederungsteilzeit?

Nein. Sie beruht auf einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, dazu kommen die fit2work-Beratung und die Bewilligung des Wiedereingliederungsgeldes durch den Krankenversicherungsträger.

Um wie viel darf die Arbeitszeit reduziert werden?

Um mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte der bisherigen Normalarbeitszeit. Zwölf Wochenstunden dürfen nicht unterschritten werden, und das Entgelt muss über der Geringfügigkeitsgrenze bleiben.

Wie hoch ist das Wiedereingliederungsgeld?

Es entspricht dem anteiligen erhöhten Krankengeld im Ausmaß der Stundenreduktion. Bei einer Reduktion um 50 Prozent gebührt die Hälfte des erhöhten Krankengeldes zusätzlich zum verringerten Gehalt.

Wie lange dauert die Wiedereingliederungsteilzeit?

Ein bis sechs Monate, einmalig verlängerbar um ein bis drei Monate. Die Höchstdauer beträgt damit neun Monate.

Wirkt sich die Zeit auf die Pension aus?

Für die Differenz zum früheren Entgelt besteht eine Teilpflichtversicherung in der Pensionsversicherung, sodass keine Beitragslücke entsteht.

Quellen

Stand: August 2026. Rechtsgrundlage: Wiedereingliederungsteilzeitgesetz (WIETZ) samt den Regelungen des AVRAG. Werte und Beispielrechnung zum Wiedereingliederungsgeld: Österreichische Gesundheitskasse.