Ratgeber

Überstunden in Österreich - 50 Prozent Zuschlag, 1,5 Stunden Zeitausgleich und zwei Rechte ab der elften Stunde

Aktualisiert am 15. August 2026·Redaktion finfo.at

Für Überstunden gebühren 50 Prozent Zuschlag - oder Zeitausgleich, bei dem der Zuschlag mitgerechnet werden muss. Eine Überstunde ist damit nie eine Stunde Zeitausgleich, sondern anderthalb.

Ab der elften Stunde am Tag oder der 51. in der Woche kommen zwei Rechte dazu, die kaum jemand nutzt: Sie dürfen diese Überstunden ohne Angabe von Gründen ablehnen, und wenn Sie sie leisten, dürfen Sie entscheiden, ob Geld oder Zeitausgleich daraus wird - nicht der Arbeitgeber.

Die absolute Grenze liegt bei zwölf Stunden am Tag und 60 in der Woche. Was darüber angeordnet wird, ist unzulässig, auch mit Zustimmung.

Wann eine Überstunde vorliegt

Überstunde ist die Arbeitszeit, welche die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit überschreitet. Der wichtige Punkt: Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist nicht immer 40 Stunden. Sieht der Kollektivvertrag 38,5 Stunden vor, beginnt die Überstunde eben dort.

Von der Überstunde zu trennen ist die Mehrarbeit von Teilzeitkräften - also Stunden über die vereinbarte, aber unter der gesetzlichen Normalarbeitszeit. Dafür gelten 25 Prozent Zuschlag und eigene Regeln, die im Beitrag zur Teilzeitarbeit stehen.

Zuschlag, Zeitausgleich und der Faktor 1,5

§ 10 Arbeitszeitgesetz lässt zwei Formen der Abgeltung zu: einen Zuschlag von 50 Prozent oder Zeitausgleich. Und dann folgt der Satz, an dem sich in der Praxis alles entscheidet: Der Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen.

Aus zehn Überstunden werden also 15 Stunden Zeitausgleich - oder zehn Stunden Zeitausgleich plus die Auszahlung der Zuschläge. Ein Zeitausgleich 1:1 ohne gesonderte Zuschlagszahlung entspricht nicht dem Gesetz.

Welche Form gilt, ist gestuft geregelt: Zuerst entscheidet der Kollektivvertrag, mangels Regelung die Betriebsvereinbarung, und besteht auch die nicht, gebührt mangels abweichender Vereinbarung Geld. Berechnungsbasis ist der auf die einzelne Arbeitsstunde entfallende Normallohn.

Bei 3.000 Euro brutto und 40-Stunden-Woche Wert
Stundenteiler laut Kollektivvertrag (Beispiel 1/173) 17,34 Euro Normalstunde
Überstunde mit 50 Prozent Zuschlag 26,01 Euro
10 Überstunden in Geld 260,10 Euro
10 Überstunden in Zeitausgleich 15 Stunden frei

Der Stundenteiler steht im Kollektivvertrag und ist nicht überall 173 - er ist der erste Wert, den Sie für die eigene Rechnung brauchen. Was vom Bruttobetrag netto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner; für die steuerliche Behandlung der Zuschläge siehe den Beitrag zur Lohnsteuer.

Ab der elften Stunde gelten andere Regeln

Überschreiten Überstunden die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden, greifen zwei Sonderrechte.

Das Ablehnungsrecht. Nach § 7 Abs. 6 AZG steht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei, solche Überstunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine Benachteiligung deswegen ist untersagt - ausdrücklich auch beim Entgelt, bei Aufstiegsmöglichkeiten und bei der Versetzung. Wer deshalb gekündigt wird, kann die Kündigung binnen zwei Wochen bei Gericht anfechten. Diese Frist ist kurz und beginnt mit dem Zugang der Kündigung.

Das Wahlrecht. Nach § 10 Abs. 4 AZG bestimmen für diese Stunden Sie selbst, ob die Abgeltung in Geld oder durch Zeitausgleich erfolgt. Das Wahlrecht ist möglichst frühzeitig auszuüben, spätestens aber am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums.

Die Höchstgrenzen bleiben davon unberührt: Nach § 9 AZG darf die Tagesarbeitszeit zwölf Stunden und die Wochenarbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten, auch nicht durch das Zusammentreffen verschiedener Verteilungsformen.

All-in-Verträge und die Deckungsprüfung

Eine All-in-Vereinbarung deckt Überstunden pauschal ab - zulässig ist sie nur, solange Sie dadurch nicht schlechter gestellt sind, als wenn jede Mehrleistung einzeln abgerechnet würde.

Zwei Punkte sind dabei zwingend:

  1. Das Grundgehalt muss ausgewiesen sein. Nach § 2g AVRAG ist im Arbeitsvertrag oder Dienstzettel das Entgelt für die Normalarbeitszeit erkennbar zu machen; ein bloßer Verweis auf Gesetz oder Kollektivvertrag genügt nicht. Fehlt die Angabe, besteht Anspruch auf das branchen- und ortsübliche Grundgehalt vergleichbarer Arbeitnehmer - was in der Praxis regelmäßig mehr ist als das, was der Arbeitgeber unterstellt hatte.
  2. Die Deckungsprüfung muss stattfinden. Am Ende des Beobachtungszeitraums - mangels anderer Vereinbarung das Kalenderjahr, sonst zwölf Monate - ist die Pauschale den tatsächlich geleisteten Mehrstunden gegenüberzustellen. Ergibt sich eine Unterdeckung, ist die Differenz nachzuzahlen.

Für die Fristen bedeutet das eine Erleichterung: Die Frist für den Verfall der Ansprüche beginnt erst mit dem Ende des Beobachtungszeitraums zu laufen, nicht mit der einzelnen Überstunde.

Aufzeichnung und Verfall

Wer Überstunden fordert, muss sie beweisen. Der Arbeitgeber ist zur Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen verpflichtet; wie das auszusehen hat und wie lange aufzubewahren ist, steht im Beitrag zur Arbeitszeitaufzeichnung. Führt der Betrieb keine oder unvollständige Aufzeichnungen, verbessert das die Position des Arbeitnehmers, ersetzt aber keine eigenen Notizen.

Die zweite Falle sind die Verfallsfristen in den Kollektivverträgen. Sie sind oft deutlich kürzer als die dreijährige Verjährung für Entgeltansprüche - und sie laufen still. Wer Überstunden über Monate anschreiben lässt, ohne sie schriftlich geltend zu machen, kann sie verlieren, obwohl sie unstrittig geleistet wurden. Der eigene Kollektivvertrag ist die einzige verlässliche Quelle für diese Frist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Überstundenzuschlag?

50 Prozent nach § 10 Abs. 1 AZG, berechnet vom Normallohn der einzelnen Arbeitsstunde. Kollektivverträge können höhere Zuschläge vorsehen, etwa für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.

Wie viel Zeitausgleich steht für eine Überstunde zu?

Der Zuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleichs zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen. Eine Überstunde entspricht damit 1,5 Stunden Zeitausgleich, sofern der Zuschlag nicht separat in Geld abgegolten wird.

Muss ich Überstunden leisten?

Überstunden, durch die zehn Stunden am Tag oder 50 Stunden in der Woche überschritten werden, dürfen Sie nach § 7 Abs. 6 AZG ohne Angabe von Gründen ablehnen. Eine Benachteiligung deswegen ist unzulässig, eine Kündigung deswegen binnen zwei Wochen anfechtbar.

Wer entscheidet über Geld oder Zeitausgleich?

Grundsätzlich der Kollektivvertrag, sonst die Betriebsvereinbarung, sonst gebührt Geld. Für Überstunden über zehn Stunden täglich oder 50 Stunden wöchentlich hat der Arbeitnehmer nach § 10 Abs. 4 AZG das Wahlrecht.

Was ist die Deckungsprüfung beim All-in-Vertrag?

Der Vergleich der Pauschale mit den tatsächlich geleisteten Mehrstunden am Ende des Beobachtungszeitraums, mangels Vereinbarung dem Kalenderjahr. Bei Unterdeckung ist die Differenz nachzuzahlen.

Wie lange kann ich Überstunden einfordern?

Maßgeblich sind zuerst die kollektivvertraglichen Verfallsfristen, die oft nur wenige Monate betragen. Erst danach greift die dreijährige Verjährung für Entgeltansprüche.

Quellen

Stand: August 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 7, 9 und 10 Arbeitszeitgesetz (AZG), § 2g AVRAG. Das Rechenbeispiel ist eine eigene Berechnung mit einem angenommenen Stundenteiler von 1/173; der tatsächliche Teiler steht im jeweiligen Kollektivvertrag.