Privatkonkurs in Österreich 2026 - seit 17. Juli wieder fünf Jahre bis zur Restschuldbefreiung

Seit 17. Juli 2026 gilt für Verbraucher wieder die alte Rechtslage: Das Abschöpfungsverfahren dauert grundsätzlich fünf Jahre. Die befristete Möglichkeit, sich innerhalb von drei Jahren zu entschulden, ist ausgelaufen - für ehemalige Unternehmerinnen und Unternehmer bleibt die kürzere Variante bestehen.

Für alle, die über einen Privatkonkurs nachdenken, ist das die wichtigste Nachricht des Jahres. Zwei zusätzliche Jahre unter dem Existenzminimum sind eine erhebliche Verschärfung, und die Übergangsregelung knüpft am Einlangen des Antrags bei Gericht an - nicht am Zeitpunkt der Beratung oder der Antragstellung bei der Schuldenberatung.

Der Weg dorthin ist in jedem Fall derselbe: erst der Versuch einer außergerichtlichen Einigung, dann der Antrag beim Bezirksgericht, dann Zahlungsplan oder Abschöpfungsverfahren - und am Ende die Restschuldbefreiung.

Schritt 1: Der außergerichtliche Ausgleich

Vor dem Gerichtsverfahren steht der Versuch, sich mit den Gläubigern zu einigen. Diesen Versuch führen in der Regel die staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen durch: Sie erheben den Schuldenstand, ermitteln die Quote, die realistisch angeboten werden kann, und verhandeln mit allen Gläubigern.

Kommt eine Einigung zustande, ist das Verfahren beendet, bevor es begonnen hat - ohne Eintrag in der Insolvenzdatei. Scheitert der Versuch, ist die Bestätigung darüber Voraussetzung für den Antrag bei Gericht. Die Beratung der anerkannten Stellen ist kostenlos, vertraulich und unabhängig.

Schritt 2: Der Antrag beim Bezirksgericht

Zuständig ist das Bezirksgericht am Wohnsitz. Das Schuldenregulierungsverfahren steht natürlichen Personen offen, die kein Unternehmen betreiben; ehemalige Unternehmer können es ebenfalls nutzen, wenn der Betrieb beendet ist.

Dem Antrag beizulegen sind ein Vermögensverzeichnis, eine Aufstellung aller Gläubiger mit Forderungshöhe, Einkommensnachweise und die Bestätigung über den gescheiterten außergerichtlichen Ausgleich. Mit der Eröffnung werden Exekutionen eingestellt und die Zinsen laufen nicht weiter - für viele der eigentliche Wendepunkt.

Schritt 3: Zahlungsplan oder Abschöpfungsverfahren

Zahlungsplan Abschöpfungsverfahren
Zustimmung der Gläubiger erforderlich (Mehrheit) nicht erforderlich, das Gericht entscheidet
Mindestquote keine gesetzliche, angeboten wird die Quote entsprechend der Einkommenslage der nächsten drei Jahre keine feste Quote
Dauer bis zu sieben Jahre fünf Jahre für Verbraucher, drei Jahre für ehemalige Unternehmer
Was abgegeben wird die vereinbarten Raten der pfändbare Teil des Einkommens
Ergebnis Restschuldbefreiung nach Erfüllung Restschuldbefreiung nach Ablauf und Erfüllung der Obliegenheiten

Die WKO stellt beide Varianten gegenüber. Der Zahlungsplan ist der bessere Weg, wenn ein regelmäßiges Einkommen vorhanden ist und die Gläubiger mitziehen: Was nach Abschluss dazuverdient oder geerbt wird, bleibt frei verfügbar. Das Abschöpfungsverfahren ist die Rückfalloption, wenn kein Zahlungsplan zustande kommt - hier wird laufend der pfändbare Teil des Einkommens an einen Treuhänder abgeführt.

Was zum Leben bleibt

Während des Abschöpfungsverfahrens bleibt das Existenzminimum unangetastet. Es richtet sich nach denselben Regeln wie bei einer Lohnpfändung und steigt mit jeder Unterhaltspflicht. Wer geringfügig verdient oder Sozialleistungen bezieht, führt unter Umständen gar nichts ab - das Verfahren läuft trotzdem und endet mit der Restschuldbefreiung.

Dafür sind die Obliegenheiten des § 210 IO einzuhalten: eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich ernsthaft darum bemühen und keine zumutbare Tätigkeit ablehnen, jeden Wechsel des Wohnsitzes und des Drittschuldners unverzüglich melden, Vermögen aus Erbschaften, unentgeltlichen Zuwendungen und Glücksspielgewinnen herausgeben, Zahlungen nur an den Treuhänder leisten und keinem Gläubiger besondere Vorteile einräumen. Wer dagegen verstößt, riskiert den Abbruch des Verfahrens - und damit das Wiederaufleben sämtlicher Schulden.

Was der Privatkonkurs nicht löscht

  • Unterhaltsforderungen, die nach der Verfahrenseröffnung fällig werden
  • Geldstrafen und Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen
  • Absonderungsrechte wie das Pfandrecht der Bank an der Liegenschaft - hier bleibt die Verwertung möglich
  • Schulden von Mitschuldnern und Bürgen - die Restschuldbefreiung wirkt nur für die eigene Person

Der letzte Punkt ist im Familienkreis der häufigste Fallstrick: Wer für einen Kredit mitunterschrieben hat, bleibt in voller Höhe in der Pflicht, auch wenn der Hauptschuldner entschuldet wird.

Insolvenzdatei und Bonität

Das Verfahren wird in der Insolvenzdatei veröffentlicht und ist damit öffentlich einsehbar. Die Löschung erfolgt nach den gesetzlichen Fristen. Für die Bonitätsprüfung bei Banken bleibt der Eintrag darüber hinaus über die Kreditevidenzen relevant - ein neuer Kredit ist in den Jahren nach dem Verfahren praktisch nicht zu bekommen.

Was der Privatkonkurs nicht bewirkt: den Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung. Ein Dienstverhältnis bleibt aufrecht, und die Mietwohnung ist nicht betroffen, solange die laufende Miete bezahlt wird.

Häufige Fragen

Was kostet ein Privatkonkurs?

Die Beratung durch anerkannte Schuldenberatungsstellen ist kostenlos. Für das Gerichtsverfahren fallen Gebühren an; bei Mittellosigkeit kann das Verfahren ohne Kostenvorschuss geführt werden. Anwaltszwang besteht beim Bezirksgericht nicht.

Bin ich nach fünf Jahren wirklich schuldenfrei?

Nach Ablauf des Abschöpfungsverfahrens und Erfüllung der Obliegenheiten spricht das Gericht die Restschuldbefreiung aus - die verbleibenden Forderungen sind dann nicht mehr durchsetzbar. Ausgenommen bleiben die oben genannten Forderungsarten.

Kann ich während des Verfahrens ein Konto führen?

Ja. Es besteht ein Anspruch auf ein Basiskonto, das auch bei laufendem Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Ohne Konto wäre die Auszahlung von Gehalt oder Sozialleistungen kaum organisierbar.

Was passiert mit einem Eigenheim?

Eine belastete Liegenschaft kann verwertet werden - das Pfandrecht der Bank bleibt vom Verfahren unberührt. In manchen Fällen gelingt es, die Wohnung über einen Zahlungsplan zu halten, wenn die laufenden Kreditraten weiterbedient werden. Diese Frage gehört an den Anfang der Beratung, nicht ans Ende.

Gilt die Dreijahresfrist wirklich nicht mehr für Verbraucher?

Für Anträge, die ab 17. Juli 2026 bei Gericht einlangen, gilt für Verbraucher wieder die fünfjährige Dauer. Ehemalige Unternehmerinnen und Unternehmer können weiterhin die kürzere Variante nutzen. Maßgeblich ist das Einlangen bei Gericht - wer knapp davor steht, sollte die Frage mit der Schuldenberatung klären.