Pensionssplitting in Österreich - bis zu 50 Prozent der Gutschriften übertragen, Antrag bis zum 10. Geburtstag

Wer Kinder betreut, verliert Pensionsgutschriften. Die Kindererziehungszeiten gleichen das nur zum Teil aus, weil sie mit einem fixen Betrag bewertet werden und nicht mit dem Gehalt, das ohne Betreuungspflichten erzielbar gewesen wäre. Das Pensionssplitting ist das einzige Instrument, mit dem sich diese Lücke innerhalb der Familie tatsächlich schließen lässt.

Der Mechanismus: Der erwerbstätige Elternteil überträgt bis zu 50 Prozent seiner jährlichen Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der die Kinder überwiegend betreut hat. Möglich ist das für die ersten sieben Jahre ab dem Geburtsjahr des Kindes, bei mehreren Kindern für insgesamt höchstens 14 Kalenderjahre.

Der Haken liegt in der Frist und in der Endgültigkeit. Der Antrag muss bis zum 10. Geburtstag des Kindes bei der Pensionsversicherung einlangen - und nach dem Übertragungsbescheid lässt sich die Vereinbarung nicht mehr aufheben oder ändern. Auch nicht nach einer Scheidung.

Wer überträgt an wen

Das Sozialministerium stellt das Zusammenspiel mit den Kindererziehungszeiten dar. Übertragen kann der Elternteil, der in den betreffenden Jahren erwerbstätig war und Teilgutschriften erworben hat. Empfänger ist der Elternteil, der sich in dieser Zeit überwiegend der Kindererziehung gewidmet hat. Ob die Eltern verheiratet sind, spielt keine Rolle, und die Übertragung funktioniert in beide Richtungen - in der Praxis geht sie meist vom Vater zur Mutter.

Die Pensionsversicherungsanstalt nennt dafür einen formlosen schriftlichen Antrag beider Elternteile. Beide müssen zustimmen; einseitig geht es nicht.

Die Grenzen im Detail

Regel Wert
Übertragbarer Anteil je Kalenderjahr höchstens 50 Prozent der Teilgutschrift des übertragenden Elternteils
Zeitraum je Kind die ersten 7 Jahre ab dem Jahr der Geburt
Höchstdauer bei mehreren Kindern 14 Kalenderjahre insgesamt
Obergrenze beim Empfänger die Beitragsgrundlage darf durch die Übertragung 97.020 Euro im Jahr nicht übersteigen
Antragsfrist bis zum 10. Geburtstag des Kindes, bei mehreren Kindern bis zum 10. Geburtstag des jüngsten

Ein Beispiel: Wurde das Kind 2018 geboren, sind die Jahre 2018 bis 2024 splittingfähig, und der Antrag muss bis 2028 gestellt sein. Wer 2026 daran denkt, kann noch alle sieben Jahre erfassen - wer bis 2029 wartet, gar keines mehr.

Was das konkret bringt

Jeder übertragene Euro senkt die spätere Monatspension des einen Elternteils und erhöht jene des anderen um denselben Betrag. Die Pensionsversicherung rechnet dafür mit dem Faktor 1 zu 14: Aus einer übertragenen Jahresgutschrift wird die Monatspension durch Division durch 14 - entsprechend den 14 Pensionsauszahlungen pro Jahr.

Rechnerisch ist das ein Nullsummenspiel innerhalb der Familie. Wirtschaftlich ist es das nicht, und zwar aus vier Gründen:

  • Die eigene Pension ist unabhängig vom Bestand der Beziehung - im Gegensatz zu Unterhaltsansprüchen nach einer Scheidung.
  • Eine höhere eigene Pension kann den Anspruch auf die Ausgleichszulage ersetzen, die auf das Haushaltseinkommen abstellt.
  • Bei sehr unterschiedlichen Einkommen wirkt die Übertragung wie eine Verschiebung in einen niedrigeren Steuertarif - beide Pensionen werden getrennt besteuert.
  • Die Höhe der Witwenpension hängt vom Verhältnis der beiden Einkommen ab - eine Angleichung verändert diesen Prozentsatz.

Was gegen das Splitting spricht

Die Unwiderruflichkeit ist der stärkste Einwand. Nach Erteilung des Übertragungsbescheides bleibt die Vereinbarung bestehen, auch wenn sich die Lebenssituation vollständig ändert. Wer überträgt, verzichtet dauerhaft auf einen Teil der eigenen Pension - unabhängig davon, ob die Beziehung hält.

Dazu kommt: Liegt die eigene Pension nach der Übertragung unter dem Richtsatz für die Ausgleichszulage, kann der Effekt teilweise verpuffen, weil die Ausgleichszulage die Differenz ohnehin auffüllen würde. Umgekehrt kann genau das der Grund für das Splitting sein, wenn dadurch beim Empfänger ein eigener Anspruch entsteht.

Auch die WKO fasst die Voraussetzungen zusammen. Vor der Entscheidung lohnt ein Blick auf das Pensionskonto beider Elternteile. Die Pensionsversicherung stellt die Teilgutschriften der einzelnen Jahre dar - erst damit lässt sich beziffern, um welche Beträge es geht.

Der Weg zum Antrag

  1. Pensionskontoauszüge beider Elternteile für die betreffenden Jahre einholen.
  2. Jahre und Prozentsatz festlegen - es muss nicht jedes Jahr und nicht der volle Prozentsatz übertragen werden.
  3. Formlosen schriftlichen Antrag beider Elternteile bei der zuständigen Pensionsversicherung einbringen; für Beamte ist die BVAEB zuständig, für Selbstständige die SVS.
  4. Bescheid abwarten. Ab Zustellung ist die Übertragung endgültig.

Häufige Fragen

Wirkt sich das Splitting auf die Kindererziehungszeiten aus?

Nein. Die Kindererziehungszeiten werden unabhängig davon auf dem Pensionskonto des betreuenden Elternteils gutgeschrieben. Das Splitting kommt zusätzlich dazu und gleicht jenen Teil aus, den die pauschale Bewertung der Erziehungszeiten offen lässt.

Ist das Splitting auch nach einer Trennung möglich?

Ja, solange die Frist bis zum 10. Geburtstag läuft und beide zustimmen. Die Vereinbarung kann Teil einer Scheidungsregelung sein - was sie besonders wertvoll macht, weil sie im Gegensatz zu Unterhaltszusagen nicht von der späteren Zahlungsfähigkeit abhängt.

Kann ich weniger als 50 Prozent übertragen?

Ja. Die 50 Prozent sind die Obergrenze pro Kalenderjahr. Übertragen werden kann auch ein geringerer Anteil, und es können einzelne Jahre ausgenommen werden.

Gilt das Splitting auch für Selbstständige und Beamte?

Ja. Die Regelung knüpft am Pensionskonto an, das für alle ab 1955 Geborenen geführt wird. Der Antrag ist beim jeweils zuständigen Versicherungsträger einzubringen.

Was passiert, wenn der übertragende Elternteil stirbt?

Die bereits übertragenen Gutschriften bleiben auf dem Konto des Empfängers. Für einen allfälligen Anspruch auf Witwen- oder Witwerpension wirkt sich die Übertragung auf das Verhältnis der Berechnungsgrundlagen aus - das kann den Prozentsatz der Hinterbliebenenpension verändern.