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Pensionsrechner - wie hoch die Pension in Österreich ausfällt

Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt die Bruttopension. Was jedes weitere Arbeitsjahr bringt, was ein früherer Antritt dauerhaft kostet und wo der Bonus fürs Weiterarbeiten endet.

Aktualisiert am 22. August 2026·Redaktion finfo.at
Ihre voraussichtliche Pension
Jahr
Bei Frauen entscheidet das Halbjahr über das Regelpensionsalter.
Das Regelpensionsalter der Frauen steigt bis Jahrgang 1968 auf 65 Jahre.
EUR
Aktuelles Gehalt, 14 Bezüge werden angenommen.
EUR
Jahresbetrag aus der Kontomitteilung, kein angespartes Kapital. Leer lassen, wenn unbekannt.
Jahre
Für die Prüfung der Mindestzeiten. Optional.
Jahre
Nur maßgebend, wenn Sie vor dem Regelpensionsalter antreten.
%
Steigerung über die Inflation hinaus. 0 bedeutet: Gehalt und Aufwertung laufen gleich.
Berechnung erfolgt lokal im Browser, ohne Datenübermittlung
Monatliche Pension in heutigen Euro
Brutto nach Ab- oder Zuschlag
Richtwert, keine verbindliche Auskunft
Geburtsjahr, Gehalt und geplantes Antrittsalter eingeben - Gesamtgutschrift, Abschlag und Pension erscheinen hier.
Alle Angaben ohne Gewähr. Gerechnet wird in heutigen Euro: Künftige Beitragsgrundlagen und die Aufwertung der Gesamtgutschrift laufen annahmegemäß gleich, deshalb bleibt das heutige Gehalt der Maßstab. Die verbindliche Vorausberechnung nach § 13a APG macht die Pensionsversicherungsanstalt.

Die drei Größen, auf die es ankommt

Die Pensionshöhe hängt in Österreich seit dem Pensionskonto nur noch von drei Dingen ab: was bisher gutgeschrieben wurde, was bis zum Antritt noch dazukommt, und wann Sie aufhören. Die letzten Arbeitsjahre wiegen dabei nicht schwerer als die ersten - es gibt keine Bestjahre mehr, jedes Beitragsjahr zählt gleich.

Der wichtigste Wert steht auf der jährlichen Kontomitteilung: die Gesamtgutschrift. Sie ist ein Jahresbetrag. Geteilt durch 14 ergibt sie die monatliche Bruttopension, die Ihnen zustünde, wenn Sie heute das Regelpensionsalter erreichen würden. Wie sie zustande kommt, steht im Beitrag zum Pensionskonto.

Wer die Gesamtgutschrift nicht zur Hand hat, kann das Feld leer lassen. Dann zeigt die Rechnung, was allein die künftigen Jahre bringen - was für die Frage, ob sich ein späterer Antritt lohnt, oft schon reicht.

Warum in heutigen Euro gerechnet wird

Prognosen mit vierstelligen Zuwächsen entstehen fast immer durch denselben Fehler: Die Gehälter werden hochgerechnet und die Gutschriften aufgewertet. Beide folgen aber derselben Größe, der Lohnentwicklung. Die Gesamtgutschrift wird nach § 108a ASVG jährlich mit der Aufwertungszahl angehoben, und diese Zahl bildet ab, wie stark die Beitragsgrundlagen im Schnitt gestiegen sind.

Deshalb bleibt hier das heutige Gehalt der Maßstab. Das Ergebnis ist eine Pension in der Kaufkraft von heute - vergleichbar mit dem heutigen Nettogehalt, statt eine nominal große Zahl, die in zwanzig Jahren weniger wert ist. Das Feld für die Gehaltssteigerung erfasst nur, was über die allgemeine Lohnentwicklung hinausgeht: Vorrückungen, ein Wechsel in eine höhere Verwendungsgruppe, der Sprung von Teilzeit auf Vollzeit.

Was ein Arbeitsjahr auf dem Konto wert ist

Gutgeschrieben werden 1,78 Prozent der Jahresbeitragsgrundlage. Diese Zahl ergibt mit 45 multipliziert 80,1 - das Leistungsversprechen des Systems: 45 Beitragsjahre, Antritt mit 65, rund 80 Prozent des Lebensdurchschnittseinkommens.

Monatsbrutto Jahresbeitragsgrundlage (14 Bezüge) Teilgutschrift Wirkung auf die Monatspension
2.500 € 35.000 € 623,00 € + 44,50 €
3.500 € 49.000 € 872,20 € + 62,30 €
5.000 € 70.000 € 1.246,00 € + 89,00 €
6.930 € und mehr 97.020 € 1.726,96 € + 123,35 €

Die letzte Zeile ist die Obergrenze. 2026 liegt die Höchstbeitragsgrundlage bei 6.930 Euro im Monat, für das Pensionskonto ergibt das 97.020 Euro im Jahr. Was darüber verdient wird, ist beitragsfrei und erhöht die Pension nicht. Wer 45 Jahre lang durchgehend an dieser Grenze verdient, käme in heutigen Werten auf eine Bruttopension von rund 5.550 Euro - das ist das Maximum, das die gesetzliche Pensionsversicherung überhaupt ausschüttet.

Was ein früherer Antritt kostet

Abschläge werden pro Monat gerechnet und gelten lebenslang. § 5 Abs. 2 APG unterscheidet drei Sätze:

Pensionsart Abschlag je Monat pro Jahr drei Jahre früher
Korridorpension 0,425 % 5,1 % 15,3 %
Langzeitversichertenpension und sonstiger früherer Antritt 0,35 % 4,2 % 12,6 %
Schwerarbeitspension 0,15 % 1,8 % 5,4 %

Ein Rechenbeispiel macht die Größenordnung greifbar: Bei einer ungeminderten Pension von 2.200 Euro kostet die Korridorpension drei Jahre vor dem Regelpensionsalter 336,60 Euro im Monat. Auf zwanzig Jahre Bezug mit 14 Auszahlungen gerechnet sind das rund 94.000 Euro - und der Abschlag verschwindet auch dann nicht, wenn das Regelpensionsalter erreicht ist.

Dazu kommt der zweite, oft übersehene Effekt: Wer früher aufhört, sammelt auch weniger Teilgutschriften. Der Rechner weist beides getrennt aus, damit sichtbar wird, welcher Teil des Verlusts vom Abschlag stammt und welcher vom fehlenden Beitragsjahr. Welche Wege überhaupt offenstehen und welche Zeiten sie verlangen, steht im Beitrag zur Frühpension.

Der Aufschub und seine Grenze bei 15,3 Prozent

Wer über das Regelpensionsalter hinaus arbeitet, bekommt nach § 5 Abs. 4 APG einen Zuschlag von 0,425 Prozent je Monat - höchstens jedoch 15,3 Prozent. Nach drei Jahren ist der Bonus also ausgereizt. Wer länger bleibt, erhöht seine Pension danach nur noch über die zusätzlichen Teilgutschriften.

Diese Deckelung wird häufig übersehen, weil sie erst seit der Anhebung des Bonussatzes wirkt. Für die Entscheidung zwischen 65 und 68 ist sie unerheblich, für die Frage nach 70 dagegen wesentlich: Ab dem 36. Monat bringt jedes weitere Jahr nur noch rund 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage, nicht mehr 5,1 Prozent der ganzen Pension.

Was von der Bruttopension bleibt

Von jeder Pension wird der Krankenversicherungsbeitrag einbehalten. Er beträgt nach § 73 Abs. 1 ASVG seit 1. Juni 2025 6 Prozent statt zuvor 5,1 Prozent; für Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage gilt der höhere Satz seit Jänner 2026. Bei 2.000 Euro Bruttopension sind das 120 Euro im Monat.

Danach kommt die Lohnsteuer, und zwar nach denselben Tarifstufen wie beim Gehalt. Weil in der Pension nur diese 6 Prozent abgehen statt der 18,07 Prozent Sozialversicherung eines Angestellten, bleibt vom Brutto anteilig mehr übrig als im Erwerbsleben - der Abstand zwischen Aktivbezug und Pension ist netto also kleiner als brutto. Für den konkreten Betrag ist der Brutto-Netto-Rechner der genauere Weg. Zusätzlich gebühren zwei Sonderzahlungen, im April und im Oktober - deshalb wird durch 14 geteilt und nicht durch 12.

Wo die verbindliche Auskunft herkommt

Eine Prognose ersetzt keinen Bescheid. Die Pensionsversicherungsanstalt erstellt nach § 13a APG eine Pensionsvorausberechnung, die alle gespeicherten Zeiten berücksichtigt - auch Kindererziehungszeiten, Präsenzdienst, Arbeitslosigkeit und Auslandszeiten, die in keiner überschlägigen Rechnung stecken können.

Drei Dinge kann diese Rechnung hier grundsätzlich nicht leisten: Sie kennt Ihre tatsächlichen Versicherungsmonate nicht, sie kann Lücken in der Erwerbsbiografie nicht abbilden, und sie unterstellt, dass Sie bis zum Antritt durchgehend zum angegebenen Gehalt arbeiten. Wer davon abweicht - Karenz, Teilzeit, Krankenstand über die Entgeltfortzahlung hinaus -, liegt tendenziell darunter.

Ein Blick ins Konto lohnt sich unabhängig davon: Fehlende Monate lassen sich nur klären, solange die Nachweise auffindbar sind. Was neben der gesetzlichen Pension noch dazukommen kann, behandelt der Beitrag zur privaten Altersvorsorge.

Häufige Fragen

Wie hoch wird meine Pension sein?

Teilen Sie die Gesamtgutschrift Ihrer letzten Kontomitteilung durch 14 - das ist die Bruttopension, die Ihnen beim heutigen Stand zum Regelpensionsalter zustünde. Jedes weitere Arbeitsjahr erhöht sie um 1,78 Prozent der Jahresbeitragsgrundlage, geteilt durch 14, also bei 3.500 Euro Monatsbrutto um rund 62 Euro.

Wann ist mein Regelpensionsalter?

Bei Männern 65 Jahre. Bei Frauen steigt es seit 2024 in Halbjahresschritten: Jahrgang 1964, erstes Halbjahr, erreicht es mit 60,5 Jahren, ab Geburtsdatum 1. Juli 1968 gilt auch für Frauen 65.

Was kostet mich ein Jahr früher in Pension?

Über die Korridorpension 5,1 Prozent der gesamten Pension, dauerhaft. Bei den übrigen vorzeitigen Antritten 4,2 Prozent, bei der Schwerarbeitspension 1,8 Prozent. Dazu kommt die entfallende Teilgutschrift dieses Jahres.

Lohnt es sich, länger zu arbeiten?

Bis zu drei Jahre über das Regelpensionsalter hinaus bringt jeder Monat 0,425 Prozent mehr Pension, in Summe höchstens 15,3 Prozent. Danach wirkt nur noch die zusätzliche Teilgutschrift.

Warum wird durch 14 geteilt?

Weil die Pension 14-mal jährlich ausgezahlt wird: zwölf Monatspensionen plus je eine Sonderzahlung im April und im Oktober. Die Gesamtgutschrift ist ein Jahresbetrag, der diese Sonderzahlungen bereits enthält.

Zählt das letzte Gehalt mehr als frühere Jahre?

Nein. Seit dem Pensionskonto zählt jedes Beitragsjahr gleich, Bestjahre gibt es nicht mehr. Ein hohes Gehalt am Ende der Laufbahn erhöht nur die Teilgutschriften der letzten Jahre.

Quellen

Stand: August 2026. Rechtsgrundlage: §§ 4 und 5 APG (Anfallsalter, Ausmaß, Ab- und Zuschläge), §§ 73 und 108a ASVG (Krankenversicherungsbeitrag, Aufwertung), Werte 2026 der Pensionsversicherungsanstalt. Die Beispielrechnungen zu Teilgutschrift, Höchstpension und Abschlag sind eigene Berechnungen.

Pension brutto