Die rund 2,4 Millionen Pensionisten in Österreich haben mit 1. Jänner 2026 eine Anpassung um 2,7 Prozent erhalten - gestaffelt, nicht linear. Pensionen bis zu einem Gesamtbezug von 2.500 Euro brutto monatlich wurden um den vollen Anpassungsfaktor erhöht, höhere Pensionen bekamen einen Fixbetrag von 67,50 Euro pro Monat. Die erste Auszahlung mit den neuen Werten kam am 30. Jänner 2026 auf das Konto.
Die Höhe des Anpassungsfaktors (1,027) leitet sich aus der Inflation zwischen August 2024 und Juli 2025 ab - dem gesetzlich definierten Bemessungszeitraum nach § 108f ASVG. Für Pensionisten mit höherem Eigenbezug wirkt die Staffelung verlustbringend: Wer 3.000 Euro Pension bekommt, hätte bei voller Anpassung 81 Euro mehr erhalten, durch den Fix-Betrag jedoch nur 67,50 Euro - also 13,50 Euro Differenz pro Monat oder 189 Euro im Jahr.
Dieser Ratgeber zeigt, welche neuen Werte 2026 konkret gelten, wie die Aliquotierung neuer Pensionen aus 2025 funktioniert (Halbierung der ersten Anpassung) und welche Sonderregeln für die Ausgleichszulage greifen.
Wie die Pensionsanpassung 2026 berechnet wurde
Die Pensionsanpassung folgt einem festen Mechanismus: Das Statistik Austria-Index zur Inflation wird zwischen August des Vorjahres und Juli des laufenden Jahres berechnet, daraus ergibt sich der Anpassungsfaktor. Für 2026 wurde dieser auf 1,027 festgelegt - was einer Erhöhung von 2,7 Prozent entspricht. Die gesetzliche Grundlage ist § 108f ASVG.
Politisch ergänzt wurde der Mechanismus 2024 und 2026 durch eine gestaffelte Anpassungsstruktur, die niedrige Pensionen stärker entlastet:
| Gesamt-Bruttopension | Anpassung 2026 |
|---|---|
| bis 2.500 € | +2,7 % (voller Anpassungsfaktor) |
| über 2.500 € | +67,50 € (pauschal pro Monat) |
Der Schwellenwert 2.500 Euro bezieht sich auf die Gesamtbruttopension - also alle Pensionsleistungen zusammen (Alters-, Witwen-, Invaliditätspension etc.), nicht nur eine einzelne Auszahlung. Wer drei Teilpensionen mit je 900 Euro bekommt, fällt mit 2.700 Euro über die Schwelle und erhält die Pauschale.
Rechenbeispiele - was 2026 konkret bringt
| Bruttopension 2025 | Anpassungssatz | Bruttopension 2026 | Mehr pro Jahr (14x) |
|---|---|---|---|
| 1.200 € | +2,7 % | 1.232,40 € | + 453,60 € |
| 1.800 € | +2,7 % | 1.848,60 € | + 680,40 € |
| 2.400 € | +2,7 % | 2.464,80 € | + 907,20 € |
| 2.500 € | +2,7 % (Grenze) | 2.567,50 € | + 945,00 € |
| 3.000 € | +67,50 € (Pauschale) | 3.067,50 € | + 945,00 € |
| 4.000 € | +67,50 € (Pauschale) | 4.067,50 € | + 945,00 € |
Die Tabelle zeigt den Knick-Effekt: Bei 2.500 Euro endet die prozentuale Anpassung, ab dann wirkt der Fixbetrag. Wer 2025 mit 2.400 Euro nahe an der Schwelle lag, kommt 2026 auf 2.464,80 Euro. Eine Person mit 4.000 Euro Pension bekommt mit 67,50 Euro denselben Eurobetrag wie die 2.500-Euro-Pension - eine bewusste Umverteilung nach unten.
Aliquotierung - die Halbierung bei Stichtag 2025
Wer 2025 erstmals in Pension gegangen ist (Pensionsstichtag im Kalenderjahr 2025), bekommt 2026 die Pensionsanpassung nur zur Hälfte. Statt 2,7 Prozent gibt es 1,35 Prozent, statt 67,50 Euro Pauschalbetrag gibt es 33,75 Euro. Ab 2027 läuft die volle Anpassung mit.
Hintergrund: Das Pensionssystem geht davon aus, dass der Pensionierte 2025 bereits durch die zum Pensionsstichtag herangezogenen aktuellen Werte „mitgenommen“ wurde - eine zweite volle Anpassung im ersten Pensionsjahr wäre Doppelnutzen. Die Aliquotierungsregel wurde 2022 ins ASVG eingefügt (§ 108h Abs 1b).
Rechenbeispiel. Frau S. ist im Mai 2025 mit 1.800 Euro brutto in Pension gegangen. Anpassung 2026: nur halbe 2,7 Prozent = 1,35 Prozent = 24,30 Euro mehr pro Monat (statt 48,60 Euro bei voller Anpassung). Ab 1.1.2027 bekommt sie die reguläre Anpassung. Die Halbierung 2026 hat sie über das Jahr also 340 Euro gekostet (14-fach gerechnet).
Wer 2024 in Pension gegangen ist, hat 2025 bereits die halbierte Anpassung erhalten und bekommt 2026 die volle 2,7 Prozent / 67,50-Euro-Pauschale.
Auswirkung auf Ausgleichszulage und Pensionsbonus
Auch die Richtsätze für die Ausgleichszulage wurden mit 1. Jänner 2026 um 2,7 Prozent erhöht:
- Richtsatz alleinstehend 2026: 1.308,39 € (statt 1.273,99 € in 2025)
- Richtsatz Ehepaar 2026: 2.064,12 € (statt 2.010,03 € in 2025)
- Ausgleichszulagenbonus-Richtsatz (ab 30 Beitragsjahren): 1.423,63 €
- Maximaler Pensionsbonus (ab 40 Beitragsjahren): 493,99 €
Wer Ausgleichszulage bezieht, profitiert damit automatisch: Die Aufstockung auf den Richtsatz hebt die Mindestpension mit. Eine separate Antragstellung ist nicht nötig, die PVA passt automatisch an.
Höchstpension und Beitragsgrundlagen 2026
Eine offizielle Höchstpension gibt es nicht - sie ergibt sich rechnerisch aus den maximalen Beitragsjahren und der Höchstbeitragsgrundlage. Die näherungsweise höchste ASVG-Alterspension 2026 liegt bei rund 4.458,82 Euro brutto monatlich für jemanden mit lückenloser Beitragskarriere und durchgehend Höchstbeitragsgrundlage.
| Kennzahl 2026 | Wert |
|---|---|
| Anpassungsfaktor | 1,027 (= 2,7 %) |
| Höchste ASVG-Alterspension brutto (näherungsweise) | 4.458,82 € / Monat |
| Höchstbeitragsgrundlage ASVG monatlich | 6.450 € (Stand 2026) |
| Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 551,10 € |
| Ausgleichszulage Richtsatz alleinstehend | 1.308,39 € |
| Ausgleichszulage Richtsatz Ehepaar | 2.064,12 € |
Steuerliche Auswirkungen der Anpassung
Die Pensionsanpassung erhöht den Bruttobezug - damit potenziell auch die Lohnsteuer. Da der ESt-Tarif progressiv ist, kann die effektive Steuerbelastung in einigen Fällen stärker steigen als die Bruttoerhöhung. Für 2026 wurden die Tarifgrenzen aufgrund der Kalten-Progression-Abgeltung ebenfalls angehoben - in den meisten Fällen bleibt der Anpassungseffekt netto weitgehend erhalten.
Pensionisten unterhalb des steuerfreien Grundbetrags (rund 13.300 Euro Jahresbruttopension) zahlen weiterhin keine Lohnsteuer. Bei höheren Pensionen empfiehlt sich nach der Anpassung ein Blick auf den nächsten Lohnzettel, ob die Netto-Erhöhung im erwarteten Bereich liegt.
Was die Anpassung bei der Pflegegeld-Bemessung bedeutet
Das Pflegegeld unterliegt einer eigenen jährlichen Anpassung und wird ebenfalls 2026 um 2,7 Prozent erhöht. Wer Pension plus Pflegegeld bezieht, profitiert doppelt - beide Leistungen werden parallel angehoben. Der erhöhte Pensionsbezug wirkt sich nicht auf den Anspruch und die Höhe des Pflegegelds aus, da die beiden Leistungen voneinander unabhängig sind.
Was sich für Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen ändert
Witwen- und Witwerpensionen wurden ebenfalls um 2,7 Prozent (bis 2.500 € Gesamtbezug) bzw. 67,50 Euro pauschal angepasst. Bei Witwenpensionen ist allerdings zu beachten: Die Pension wird auf Basis der eigenen Pension berechnet (Witwerpension = 40-60 % der Pension des verstorbenen Partners), die Schwelle 2.500 € gilt für die Summe aus Eigenpension und Witwenpension.
Waisenpensionen wurden mit 2,7 Prozent angepasst. Aktuelle Beträge 2026: Halbwaise 481,75 €, Vollwaise 723,40 € monatlich.
Häufige Fragen zur Pensionsanpassung
- Warum nicht 4 oder 5 Prozent? Die Höhe leitet sich aus der gesetzlich definierten Inflation zwischen August 2024 und Juli 2025 ab. Politisch zusätzliche Erhöhungen wurden in der jährlichen Budgetdebatte erörtert, aber nicht beschlossen.
- Was ist mit dem 14. Bezug? Die Sonderzahlungen im Mai und Oktober werden ebenfalls mit der erhöhten Pension berechnet. Wer mit 1.800 Euro brutto auf 1.848,60 Euro angehoben wird, bekommt die 50,60 Euro auch in den Sonderzahlungen.
- Wirkt die Anpassung auf den Beitrag zur Krankenversicherung? Ja. 5,1 Prozent (ASVG-Beitragssatz Krankenversicherung-Pensionisten) werden vom erhöhten Brutto abgezogen. Die Netto-Anpassung liegt rund 5 Prozent unter der Brutto-Erhöhung.
Häufige Fehler beim Verständnis der Pensionsanpassung
- Die 2.500-€-Schwelle auf einzelne Pension bezogen. Falsch. Es zählt die Gesamtbruttopension aus allen Leistungen.
- Halbierung 2026 als unfair empfunden. Die Aliquotierung ist gesetzlich seit 2022 - jeder Neupensionist erfährt sie. Volle Anpassung dann ab dem zweiten Pensionsjahr.
- Erste Auszahlung erwartet am 1.1.2026. Die Pension wird am Monatsende ausgezahlt, also erstmals am 30. Jänner 2026 mit den neuen Werten.
- Beantragung der Erhöhung versucht. Die Anpassung erfolgt automatisch durch die PVA, ein Antrag ist nicht möglich und nicht nötig.
- Höchstpension-Annahme. Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze - sie ergibt sich rechnerisch aus maximalen Beitragsleistungen.
FAQ zur Pensionsanpassung 2026
Wie viel Prozent mehr Pension gibt es 2026?
2,7 Prozent für Gesamtpensionen bis 2.500 Euro monatlich. Über 2.500 Euro pauschal 67,50 Euro pro Monat.
Wann kommt die erste angepasste Pension auf mein Konto?
Am 30. Jänner 2026 - die Pension wird stets am letzten Tag des Monats für den laufenden Monat überwiesen.
Bekomme ich die volle Anpassung, wenn ich 2025 in Pension gegangen bin?
Nein. Für Pensionsstichtag 2025 gilt die Aliquotierungsregel - 2026 nur 50 Prozent der Erhöhung. Ab 2027 voll.
Muss ich für die Erhöhung etwas tun?
Nein. Die PVA passt automatisch an, ein Antrag ist nicht erforderlich. Das gleiche gilt für die Ausgleichszulage und alle anderen Pensionsarten.
Was bedeutet die Anpassung für den 13. und 14. Bezug?
Die Sonderzahlungen werden in voller Höhe der erhöhten Monatspension geleistet - die Anpassung gilt also auch dafür.
Wie wirkt sich die Anpassung auf die Steuer aus?
Der Bruttobezug steigt, damit potenziell auch die Lohnsteuer. Durch die gleichzeitige Anhebung der Tarifgrenzen im Rahmen der Kalten-Progression-Abgeltung bleibt die Netto-Erhöhung in den meisten Fällen aber annähernd der Brutto-Erhöhung entsprechend.
Stand: Juni 2026. Werte und Regelungen entsprechen der Pensionsanpassungsverordnung 2026 und den Informationen der Pensionsversicherungsanstalt sowie des Sozialministeriums zur Pensionserhöhung. Für individuelle Berechnungen empfiehlt sich der AK-Pensionsanpassungs-Rechner oder eine kostenlose Beratung in der zuständigen PVA-Landesstelle.