Papamonat und Familienzeitbonus 2026 - Fristen, Kündigungsschutz und 54,87 Euro pro Tag

Die Freistellung nach § 1a Väter-Karenzgesetz ist unbezahlt: Der Arbeitgeber zahlt für diesen Monat kein Entgelt. Das Geld kommt aus einer anderen Quelle - dem Familienzeitbonus, der 2026 bei 54,87 Euro pro Tag liegt und für 31 Tage 1.700,97 Euro ergibt. Wer netto mehr verdient als diesen Betrag, trägt die Differenz selbst.

Zwei Leistungen, zwei Regelwerke, zwei Behörden - und das ist der Grund, warum sie regelmäßig durcheinandergeraten. Der Papamonat ist die arbeitsrechtliche Freistellung, vereinbart mit dem Arbeitgeber und abgesichert durch einen Kündigungsschutz. Der Familienzeitbonus ist die Geldleistung, beantragt beim Krankenversicherungsträger. Wer nur eines von beidem erledigt, steht entweder ohne Geld oder ohne Freistellung da.

Entscheidend sind die Fristen, und sie beginnen früh: Die Vorankündigung beim Arbeitgeber muss spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen. Wer erst nach der Geburt daran denkt, hat den Rechtsanspruch verloren - und ist auf das Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen.

Der Papamonat: Anspruch, Dauer, Fristen

Seit 1. September 2019 haben Väter in der Privatwirtschaft nach den Angaben des Sozialministeriums einen Rechtsanspruch auf die Freistellung anlässlich der Geburt. Sie dauert einen Monat und liegt im Zeitraum ab dem Tag nach der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbots der Mutter - also üblicherweise acht Wochen, bei Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten zwölf Wochen. Ist die Mutter nicht erwerbstätig, gilt derselbe Zeitrahmen sinngemäß.

Voraussetzung ist der gemeinsame Haushalt mit dem Kind. Der Anspruch besteht unabhängig von der Betriebsgröße und unabhängig davon, wie lange das Dienstverhältnis schon dauert.

Schritt Frist An wen
Vorankündigung mit voraussichtlichem Geburtstermin spätestens 3 Monate vor dem errechneten Termin Arbeitgeber
Bekanntgabe des tatsächlichen Antrittszeitpunkts binnen 1 Woche nach der Geburt Arbeitgeber
Antrag auf Familienzeitbonus spätestens 121 Tage nach der Geburt Krankenversicherungsträger

Bei einer Frühgeburt entfällt die dreimonatige Vorankündigung - der Vater meldet die Freistellung dann unverzüglich nach der Geburt an. Das ist die einzige Ausnahme; ein vergessener Termin lässt sich sonst nicht heilen.

Kündigungsschutz: ab der Vorankündigung

Mit der Vorankündigung beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz, frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende der Freistellung. In dieser Zeit kann eine Kündigung oder Entlassung nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts rechtswirksam ausgesprochen werden.

Die Zeit der Freistellung zählt für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten - etwa Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlung. Sie darf umgekehrt nicht auf einen kollektivvertraglichen oder einzelvertraglichen Sonderurlaub aus Anlass der Geburt angerechnet werden. Wer laut Kollektivvertrag zwei freie Tage zur Geburt hat, bekommt sie zusätzlich.

Der Familienzeitbonus: 54,87 Euro pro Tag

Der Familienzeitbonus ersetzt einen Teil des entfallenen Einkommens. Das Familienportal des Bundeskanzleramts weist den Tagesbetrag für 2025 bis 2027 mit 54,87 Euro aus - die Valorisierung ist für 2026 und 2027 ausgesetzt, der Betrag bleibt also auf dem Stand von 2025.

Bezugsdauer Auszahlung gesamt
28 Tage 1.536,36 Euro
29 Tage 1.591,23 Euro
30 Tage 1.646,10 Euro
31 Tage 1.700,97 Euro

Die Dauer wird bei der Antragstellung fix gewählt. Sie lässt sich nicht splitten, nicht verkürzen und nicht verlängern, und der Bonus gebührt nur einmal pro Geburt. Wer 28 Tage angibt und dann doch länger zu Hause bleibt, bekommt für die zusätzlichen Tage nichts.

Voraussetzungen für den Bonus

Die Hürden liegen beim Geld deutlich höher als bei der Freistellung. Nach den Anspruchsvoraussetzungen des Bundeskanzleramts müssen alle folgenden Punkte erfüllt sein:

  • 182 Tage durchgehende Erwerbstätigkeit unmittelbar vor Bezugsbeginn, kranken- und pensionsversicherungspflichtig in Österreich, ohne Bezug von Arbeitslosengeld in diesem Zeitraum
  • vollständige Unterbrechung der Erwerbstätigkeit während der Familienzeit - Krankenstand oder Urlaub zählen nicht als Unterbrechung
  • Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit unmittelbar danach, ausgenommen bei anschließender Karenz
  • gemeinsamer Haushalt mit Kind und anderem Elternteil samt identischer Hauptwohnsitzmeldung aller drei Personen
  • Lebensmittelpunkt in Österreich
  • Bezug innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt, frühestens ab dem Tag der Entlassung des Kindes aus dem Krankenhaus

Während des Bezugs bleiben Kranken- und Pensionsversicherung aufrecht. Der Antrag ist bei jenem Krankenversicherungsträger einzubringen, bei dem der Vater am letzten Tag vor Antritt der Freistellung versichert war - bei den meisten also der Österreichischen Gesundheitskasse. Selbstständige melden die Unterbrechung ihrer Tätigkeit; rückwirkend geht das nicht.

Anrechnung auf das Kinderbetreuungsgeld

Für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2022 geboren wurden, wurde der Familienzeitbonus auf ein später vom Vater bezogenes Kinderbetreuungsgeld angerechnet. Für Geburten danach entfällt diese Anrechnung - der Bonus bleibt dem Vater damit zusätzlich zum späteren Kinderbetreuungsgeld erhalten.

Papamonat, Karenz und Elternteilzeit unterscheiden

Drei Instrumente, die zeitlich aneinander anschließen können, aber verschiedene Rechtsgrundlagen haben:

Instrument Dauer Geldleistung
Papamonat (Familienzeit) 1 Monat, innerhalb des Beschäftigungsverbots der Mutter Familienzeitbonus 54,87 Euro täglich
Elternkarenz bis maximal zum 2. Geburtstag des Kindes, Mindestdauer 2 Monate je Teil Kinderbetreuungsgeld (Konto oder einkommensabhängig)
Elternteilzeit je nach Betriebsgröße und Vordienstzeit bis zum 8. Geburtstag keine eigene Leistung, reduziertes Entgelt

Wer direkt an den Papamonat eine Karenz anschließt, muss diese gesondert und fristgerecht bekanntgeben - die Vorankündigung des Papamonats ersetzt sie nicht.

Häufige Fragen

Bekomme ich während des Papamonats Gehalt?

Nein. Die Freistellung nach § 1a VKG ist unbezahlt, der Arbeitgeber zahlt kein Entgelt und keine Sonderzahlungen für diesen Zeitraum. Der finanzielle Ausgleich erfolgt ausschließlich über den Familienzeitbonus, der beim Krankenversicherungsträger beantragt wird.

Kann der Arbeitgeber den Papamonat ablehnen?

Nein, sofern die Fristen eingehalten werden und ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind besteht. Seit 1. September 2019 besteht ein Rechtsanspruch. Verhandelbar bleibt nur die genaue Lage innerhalb des zulässigen Zeitraums, nicht das Ob.

Was passiert, wenn ich die Vorankündigungsfrist versäume?

Dann geht der Rechtsanspruch verloren. Eine Freistellung ist weiter möglich, aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers - und ohne den gesetzlichen Kündigungsschutz, der an die rechtzeitige Vorankündigung geknüpft ist. Einzige Ausnahme ist die Frühgeburt.

Bekommen auch Selbstständige und Beamte den Familienzeitbonus?

Der Familienzeitbonus setzt eine kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit über 182 Tage voraus, die während der Familienzeit vollständig unterbrochen wird - das können auch Selbstständige erfüllen, sie müssen die Unterbrechung aber nachweisen. Der arbeitsrechtliche Papamonat nach dem Väter-Karenzgesetz gilt für Dienstnehmer in der Privatwirtschaft; für den öffentlichen Dienst bestehen eigene Regelungen in den Dienstrechtsgesetzen.

Zählt der Papamonat als Versicherungszeit für die Pension?

Während des Bezugs des Familienzeitbonus bleiben Kranken- und Pensionsversicherung aufrecht. Wie sich Kindererziehungszeiten insgesamt auf die spätere Leistung auswirken, zeigt der Beitrag zum Pensionskonto.

Kann ich den Bonus auch für 31 Tage beziehen, wenn ich nur 28 Tage freigestellt bin?

Nein. Die Familienzeit muss tatsächlich in vollem Umfang stattfinden, also die Erwerbstätigkeit für die gewählte Dauer ununterbrochen ruhen. Stimmen Freistellung und beantragte Bezugsdauer nicht überein, wird der Bonus zurückgefordert.