Grundstückspreise in Österreich 2026 - aktuelle Entwicklung



Das Wichtigste auf einen Blick

Österreich-Durchschnitt 2026 367 Euro pro Quadratmeter (+130,5 % seit 2016)
Teuerste Bundesländer Wien (1.074 €/m²), Vorarlberg (593 €/m²), Salzburg (510 €/m²)
Günstigste Bundesländer Steiermark (93 €/m²), Kärnten (100 €/m²), Burgenland (127 €/m²)
Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises (entgeltlicher Erwerb)
Grundbucheintragung 1,1 % (bis 30.06.2026 befreit bei Kaufpreis bis 500.000 €)
Kaufnebenkosten gesamt Etwa 10-12 % des Kaufpreises
Aufschließungskosten Typischerweise 15.000-25.000 Euro für Einfamilienhaus

Grundstückspreise in Österreich 2026: Umfassender Überblick

Der österreichische Grundstücksmarkt zeigt 2026 ein differenziertes Bild: Während die Preise in den westlichen Bundesländern und in Wien auf sehr hohem Niveau verharren, bieten östliche und südliche Regionen deutlich günstigere Alternativen. Der österreichweite Durchschnittspreis für Bauland liegt laut grundstueckspreise.at bei 367 Euro pro Quadratmeter - ein Anstieg von über 130 Prozent seit 2016. Dieser Ratgeber bietet einen umfassenden Überblick über aktuelle Preise, regionale Unterschiede, Nebenkosten und wichtige rechtliche Aspekte beim Grundstückskauf in Österreich.

Inhaltsverzeichnis

Grundstückspreise nach Bundesland im Detail

Die Grundstückspreise in Österreich unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Die folgende Übersicht zeigt die durchschnittlichen Quadratmeterpreise für Bauland im Jahr 2026 (Quelle: grundstueckspreise.at, basierend auf Daten der Statistik Austria):

Übersichtstabelle: Grundstückspreise nach Bundesland 2026

Bundesland Ø €/m² 2026 Änderung 1 Jahr Änderung seit 2016 Bezirke
Wien 1.074 € -4,8 % - 12
Vorarlberg 593 € +1,0 % +99,2 % 4
Salzburg 510 € -2,1 % +72,3 % 6
Tirol 481 € -4,7 % +59,2 % 9
Oberösterreich 176 € +8,1 % +84,5 % 18
Niederösterreich 152 € +5,2 % +73,1 % 24
Burgenland 127 € +5,7 % +97,9 % 9
Kärnten 100 € +5,7 % +50,5 % 10
Steiermark 93 € -2,2 % +44,9 % 13

Wien

Wien ist mit durchschnittlich 1.074 Euro pro Quadratmeter das mit Abstand teuerste Bundesland für Bauland. Die Preise sind im Jahresvergleich um 4,8 % gesunken, bewegen sich aber weiterhin auf extrem hohem Niveau. Die Bundeshauptstadt weist zudem die größten innerstädtischen Preisunterschiede auf.

In Nobelbezirken wie Döbling (19. Bezirk) liegt der Quadratmeterpreis bei durchschnittlich 1.573 Euro, während in Rudolfsheim-Fünfhaus (15. Bezirk) etwa 492 Euro pro Quadratmeter zu bezahlen sind. Besonders teuer sind die Bezirke 1 (Innere Stadt), 13 (Hietzing), 18 (Währing) und 19 (Döbling). Günstigere Alternativen finden sich in Floridsdorf (21. Bezirk) und Donaustadt (22. Bezirk).

Vorarlberg

Vorarlberg ist mit 593 Euro pro Quadratmeter das zweitteuerste Bundesland. Die Preise sind im Jahresvergleich um 1,0 % gestiegen und haben sich seit 2016 nahezu verdoppelt (+99,2 %). Das westlichste Bundesland weist aufgrund der begrenzten bebaubaren Fläche (Gebirge, Seen, Naturschutzgebiete) durchgehend hohe Grundstückspreise auf.

Besonders teuer sind die Ballungsräume Bregenz, Feldkirch, Dornbirn und das Rheintal. Günstigere Lagen finden sich im Bregenzerwald und im Großen Walsertal, wobei auch dort die Preise im österreichweiten Vergleich überdurchschnittlich sind.

Salzburg

Das Bundesland Salzburg verzeichnet einen Durchschnittspreis von 510 Euro pro Quadratmeter, wobei die Preise im Jahresvergleich um 2,1 % gesunken sind. Seit 2016 beträgt der Anstieg dennoch 72,3 %.

Besonders auffällig ist die Teuerung in Salzburg Stadt: Von 2019 bis 2024 stieg der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Baugründe von 942 auf 1.475 Euro. In normaler Wohnlage liegt der aktuelle Durchschnittspreis bei etwa 1.186 Euro pro Quadratmeter. Salzburg Umgebung ist mit rund 401 Euro deutlich günstiger. Die günstigsten Regionen finden sich im Lungau und im Pinzgau (abseits der Tourismusorte).

Tirol

Tirol weist einen Durchschnittspreis von 481 Euro pro Quadratmeter auf, wobei die Preise im Jahresvergleich um 4,7 % gefallen sind. Seit 2016 beträgt der Anstieg 59,2 %.

Innsbruck und Kitzbühel zählen zu den teuersten Regionen Österreichs. In Kitzbühel erreichen die Quadratmeterpreise absolute Spitzenwerte - der Bezirk liegt bei den Hauspreisen mit rund 10.500 Euro pro Quadratmeter österreichweit an der Spitze. Die Kombination aus begrenztem Bauland, alpiner Topografie und hoher Nachfrage durch Tourismus und internationale Käufer treibt die Preise.

Günstigere Alternativen finden sich in Osttirol (Lienz) und in weniger touristisch geprägten Tälern.

Oberösterreich

Oberösterreich verzeichnet einen Durchschnittspreis von 176 Euro pro Quadratmeter mit einem deutlichen Anstieg von 8,1 % im Jahresvergleich. Seit 2016 sind die Preise um 84,5 % gestiegen.

Die teuersten Lagen befinden sich in Linz Stadt und Linz-Land sowie in den Seengebieten des Salzkammerguts (Gmunden, Vöcklabruck). Günstigere Regionen finden sich im Mühlviertel (Freistadt, Rohrbach, Urfahr-Umgebung) und im Innviertel.

Niederösterreich

Niederösterreich bietet mit 152 Euro pro Quadratmeter ein breites Preisspektrum. Die Preise sind im Jahresvergleich um 5,2 % gestiegen, seit 2016 um 73,1 %.

Das größte Bundesland zeigt extreme Unterschiede: Während in Mödling etwa 474 Euro pro Quadratmeter anfallen, sind Grundstücke in Waidhofen an der Thaya bereits ab 36 Euro pro Quadratmeter erhältlich. Teure Speckgürtelgemeinden rund um Wien sind Baden, Korneuburg, Krems (Stadt), Mödling und Tulln. Günstige Alternativen bieten das Waldviertel und das Weinviertel.

Burgenland

Das Burgenland ist mit 127 Euro pro Quadratmeter eines der günstigsten Bundesländer. Die Preise sind im Jahresvergleich um 5,7 % gestiegen und haben sich seit 2016 nahezu verdoppelt (+97,9 %).

Mit Ausnahme von Eisenstadt Stadt und Neusiedl am See (Nähe zu Wien, Neusiedler See) liegen die Preise in den meisten Bezirken für normale Wohnlagen unter 100 Euro pro Quadratmeter. In Güssing und Oberpullendorf finden sich die günstigsten Baugrundstücke Österreichs. Das Burgenland ist daher besonders für Familien und Pendler nach Wien interessant, die günstig bauen möchten.

Kärnten

Kärnten weist einen Durchschnittspreis von 100 Euro pro Quadratmeter auf. Die Preise sind im Jahresvergleich um 5,7 % gestiegen, seit 2016 um 50,5 %.

Die Preise in Klagenfurt Umgebung stiegen von 2023 auf 2024 um etwa 1,9 % auf durchschnittlich 135 Euro pro Quadratmeter. Teure Lagen finden sich am Wörthersee und in Villach. Günstigere Regionen sind Wolfsberg, Völkermarkt und Hermagor.

Steiermark

Die Steiermark ist mit 93 Euro pro Quadratmeter das günstigste Bundesland für Bauland. Die Preise sind im Jahresvergleich um 2,2 % gefallen, seit 2016 jedoch um 44,9 % gestiegen.

In Graz Stadt liegt der Quadratmeterpreis bei durchschnittlich 280 Euro in normaler Lage und bis zu 650 Euro in sehr guter Wohnlage. Graz Umgebung ist mit etwa 143 Euro bereits deutlich günstiger. Außerhalb des Großraums Graz liegen die Preise in vielen Bezirken wie Murau, Murtal, Hartberg-Fürstenfeld und Südoststeiermark noch unter 100 Euro pro Quadratmeter.

Preisentwicklung und Marktausblick 2026

Rückblick: Boom, Korrektur und Stabilisierung

Der österreichische Immobilienmarkt hat in den vergangenen Jahren eine bewegte Entwicklung durchlaufen:

  • 2020-2022: Boomjahre mit starken Preissteigerungen, getrieben durch niedrige Zinsen, Homeoffice-Trend und erhöhte Nachfrage nach Wohnraum im Grünen
  • 2023: Preiskorrektur um durchschnittlich 1,6 % aufgrund gestiegener Zinsen und der KIM-Verordnung
  • 2024: Seitwärtsbewegung mit regionalen Unterschieden
  • 2025/2026: Stabilisierung und leichte Trendwende

Im ersten Quartal 2025 stiegen die Immobilienpreise laut Häuserpreisindex der Statistik Austria um 3,2 % gegenüber dem Vorjahr.

Aktuelle Einflussfaktoren

Zinsentwicklung

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen mehrfach gesenkt. Im Juni 2025 erfolgte eine weitere Senkung um 25 Basispunkte, im Juli 2025 lag die Einlagefazilität bei 2,00 %. Diese deutlich gesunkenen Finanzierungskosten wirken sich positiv auf die Nachfrage aus und machen Immobilienkäufe wieder leistbarer.

Ende der KIM-Verordnung

Die KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) ist am 30. Juni 2025 ausgelaufen. Die Verordnung hatte seit August 2022 restriktivere Kreditbedingungen für Wohnimmobilienfinanzierungen vorgeschrieben. Die Aufsichtsbehörden erwarten jedoch, dass die bisherigen Standards (maximal 35 % Schuldendienstquote, mindestens 20 % Eigenmittel, maximale Laufzeit 35 Jahre) freiwillig fortgeführt werden.

Angebot und Nachfrage

In wachsenden Städten wie Wien, Graz oder Innsbruck trifft eine hohe Nachfrage auf begrenztes Bauland. Weniger Neubau bedeutet tendenziell steigende Preise. Regionen mit Abwanderung verzeichnen hingegen eher stagnierende oder sinkende Preise.

Prognose für 2026

Experten erwarten für 2026 eine weitgehende Stabilisierung der Grundstückspreise:

  • Moderate Steigerungen von 0 bis +2 % in Städten und nachgefragten Lagen
  • Stagnation oder leichte Rückgänge in strukturschwachen Regionen
  • Kein neuer Preisboom, aber auch kein deutlicher Rückgang
  • Langfristig positiver Trend: Seit den 1990er-Jahren sind die Preise im Durchschnitt um rund 4 % pro Jahr gestiegen

Preisbestimmende Faktoren im Detail

Der Wert eines Grundstücks wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Diese zu kennen hilft nicht nur bei der Einschätzung eines Kaufpreises, sondern auch bei Verhandlungen.

Makrolage

  • Bundesland und Region: Wie die Preisübersicht zeigt, unterscheiden sich die Durchschnittspreise zwischen den Bundesländern um den Faktor 10 und mehr
  • Stadt oder Land: Ballungszentren und deren Speckgürtel sind deutlich teurer als ländliche Regionen
  • Wirtschaftliche Entwicklung: Regionen mit guter Arbeitsmarktlage und Wirtschaftswachstum sind gefragter
  • Tourismus: Touristische Hotspots (Seengebiete, Skigebiete) weisen überdurchschnittliche Preise auf

Mikrolage

  • Unmittelbare Umgebung: Nachbarschaft, Bebauung, Grünflächen
  • Infrastruktur: Nähe zu Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten
  • Verkehrsanbindung: Öffentliche Verkehrsmittel, Autobahnanbindung, Entfernung zum Arbeitsplatz
  • Lärmbelastung: Entfernung zu Straßen, Bahnlinien, Flughäfen, Gewerbebetrieben
  • Ausrichtung und Aussicht: Südhanglage, Fernblick, Seeblick

Grundstückseigenschaften

  • Größe: Größere Grundstücke haben oft einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis, da die Nachfrage sinkt
  • Zuschnitt: Regelmäßige, rechteckige Grundstücke sind besser bebaubar
  • Topografie: Ebene Grundstücke sind günstiger zu bebauen als Hanglagen
  • Bodenbeschaffenheit: Tragfähiger Baugrund ohne Altlasten ist wertvoller
  • Hochwassergefährdung: Lage in Gefahrenzonen mindert den Wert erheblich

Rechtliche Faktoren

  • Widmung: Baulandwidmung ist Voraussetzung für Bebauung (siehe nächster Abschnitt)
  • Bebauungsplan: Zulässige Bebauungsdichte, Gebäudehöhe, Bauklasse
  • Servitute und Dienstbarkeiten: Wegerechte, Leitungsrechte, Vorkaufsrechte
  • Altlasten: Kontaminierte Böden können hohe Sanierungskosten verursachen

Aufschließungsgrad

  • Vollständig aufgeschlossen: Alle Anschlüsse (Wasser, Kanal, Strom, Gas) vorhanden - höherer Kaufpreis, aber keine weiteren Aufschließungskosten
  • Teilweise aufgeschlossen: Nur einzelne Anschlüsse vorhanden
  • Nicht aufgeschlossen: Rohbauland ohne Anschlüsse - niedrigerer Kaufpreis, aber hohe Folgekosten

Flächenwidmung und Bebauungsplan

Vor dem Kauf eines Grundstücks ist die Prüfung der Flächenwidmung und des Bebauungsplans unverzichtbar. Diese Dokumente bestimmen, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf.

Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan ist eine Verordnung der Gemeinde, die für jedes Grundstück im Gemeindegebiet die zulässige Nutzung festlegt. Die Widmung ist rechtlich bindend und Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung.

Wichtige Widmungskategorien

  • Bauland (B): Flächen, die für die Bebauung vorgesehen sind - Untergruppen je nach Bundesland (Wohngebiet, Dorfgebiet, Kerngebiet, Betriebsbaugebiet etc.)
  • Wohngebiet (W): Vornehmlich für Wohnbauten und kleinere Betriebe (Geschäfte, Büros, Gastronomie)
  • Grünland (Gr): Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen - im Regelfall nicht bebaubar
  • Verkehrsflächen: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Sonderflächen: Standortgebundene Nutzungen (Schulen, Krankenhäuser, Sportstätten)

Flächenwidmungsplan einsehen

Die Flächenwidmungspläne können bei den Gemeindeämtern eingesehen werden. In vielen Bundesländern sind sie auch online verfügbar:

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan konkretisiert die Flächenwidmung und legt fest, wie auf einem Grundstück gebaut werden darf:

  • Bauklasse: Zulässige Gebäudehöhe (z. B. Bauklasse I = ebenerdig bis 5 m, Bauklasse II = ein Stock bis 8 m)
  • Bebauungsdichte: Maximale bebaubare Fläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche
  • Baulinien und Fluchtlinien: Abstände zu Straßen und Nachbargrundstücken
  • Baufluchtlinien: Grenzen, bis zu denen gebaut werden darf
  • Bauweise: Offene (freistehend), geschlossene (Reihenhaus) oder gekuppelte Bauweise

Umwidmung

Eine Umwidmung von Grünland zu Bauland ist möglich, aber es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Das Verfahren umfasst:

  1. Schriftliches Ansuchen bei der Gemeinde mit detaillierter Begründung
  2. Prüfung durch die Gemeinde und gegebenenfalls Anhörung betroffener Nachbarn
  3. Beschluss durch den Gemeinderat
  4. Genehmigung durch die Landesregierung

Eine Umwidmung ist oft dann erfolgreich, wenn das Grundstück in einem bereits gut besiedelten Gebiet liegt und die Infrastruktur vorhanden ist. Bei ausreichend verfügbarem Bauland wird eine Umwidmung häufig abgelehnt.

Nebenkosten beim Grundstückskauf

Beim Kauf eines Grundstücks fallen neben dem Kaufpreis erhebliche Nebenkosten an. Diese betragen in Summe etwa 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises und müssen in der Finanzplanung berücksichtigt werden.

Gesetzliche Gebühren

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrssteuer, die bei jedem Erwerbsvorgang fällig wird:

  • Entgeltlicher Erwerb (Kauf): 3,5 % des Kaufpreises
  • Unentgeltlicher Erwerb (Schenkung, Erbschaft): Stufentarif basierend auf dem Grundstückswert
    • 0,5 % für die ersten 250.000 €
    • 2 % für 250.000 bis 400.000 €
    • 3,5 % für darüber hinausgehende Beträge
  • Übertragungen zwischen nahen Angehörigen: Stufentarif auch bei entgeltlichem Erwerb

Beispiel: Bei einem Grundstückskauf um 150.000 Euro beträgt die Grunderwerbsteuer 150.000 × 0,035 = 5.250 Euro.

Grundbucheintragungsgebühr

Für die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) fallen 1,1 % des Kaufpreises an. Hinzu kommt eine Eingabegebühr von 47 Euro (bei elektronischer Einreichung) bzw. 66 Euro (bei Papiereinreichung).

Wichtig: Bis 30. Juni 2026 gilt eine temporäre Gebührenbefreiung für Immobilienkäufe bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro. Diese Befreiung gilt für:

  • Eintragung des Eigentumsrechts (1,1 %)
  • Eintragung des Pfandrechts (1,2 %)

Pfandrechtseintragungsgebühr

Bei Finanzierung durch ein Kreditinstitut sind zusätzlich 1,2 % des Pfandrechtswertes (Kreditbetrag plus Nebengebührensicherstellung, meist +20 %) für die Eintragung des Pfandrechts ins Grundbuch zu entrichten. Auch diese Gebühr ist bis 30.06.2026 unter bestimmten Voraussetzungen befreit.

Sonstige Kosten

Vertragserrichtungskosten

Die Kosten für die Errichtung des Kaufvertrags durch einen Rechtsanwalt oder Notar betragen in der Regel 1 bis 3 % des Kaufpreises. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Kammertarif, wobei Pauschalvereinbarungen möglich sind. Im Vertragserrichtungshonorar sind meist enthalten:

  • Erstellung des Kaufvertrags
  • Treuhandschaft (Abwicklung der Kaufpreiszahlung)
  • Antrag auf Grundbucheintragung
  • Abführung der Grunderwerbsteuer

Maklerprovision

Bei Vermittlung durch einen Immobilienmakler fällt eine Provision an. Die Höchstgrenzen sind gesetzlich geregelt:

  • Kaufpreis bis 36.336 Euro: Maximal 4 % (bzw. 4,8 % inkl. USt)
  • Kaufpreis über 36.336 Euro: Maximal 3 % (bzw. 3,6 % inkl. USt)

Hinweis: Seit 1. Juli 2023 gilt in Österreich das Bestellerprinzip bei Mietwohnungen. Beim Kauf von Grundstücken und Immobilien zahlt jedoch weiterhin in der Regel der Käufer die Maklerprovision.

Beispielrechnung: Nebenkosten beim Grundstückskauf

Kaufpreis: 150.000 Euro, Finanzierung: 120.000 Euro (Pfandrecht 144.000 Euro inkl. NGS)

Position Prozentsatz Betrag
Grunderwerbsteuer 3,5 % 5.250 €
Grundbucheintragung* 1,1 % 1.650 € (0 € bei Befreiung)
Pfandrechtseintragung* 1,2 % von 144.000 1.728 € (0 € bei Befreiung)
Vertragserrichtung ca. 2 % 3.000 €
Maklerprovision 3,6 % (inkl. USt) 5.400 €
Summe 17.028 € (11,4 %)
Mit Gebührenbefreiung 13.650 € (9,1 %)

*Bis 30.06.2026 unter bestimmten Voraussetzungen befreit

Für eine individuelle Berechnung der Kaufnebenkosten wenden Sie sich an Ihren Notar oder Immobilienberater.

Aufschließung und Erschließungskosten

Neben dem Kaufpreis und den Kaufnebenkosten müssen Baugrundkäufer auch die Aufschließungskosten einkalkulieren. Diese fallen an, um das Grundstück baureif zu machen.

Definition und Begriffsabgrenzung

Die Begriffe werden im Sprachgebrauch oft synonym verwendet, haben aber unterschiedliche Bedeutungen:

  • Aufschließungsbeitrag/Aufschließungsabgabe: Abgaben an die Gemeinde für die Errichtung der öffentlichen Infrastruktur (Straße, Gehsteig, Straßenbeleuchtung, Kanal, Wasserleitung)
  • Anschlussgebühren: Gebühren an Versorgungsunternehmen für den Anschluss an Strom, Gas, Telefon, Internet, Fernwärme
  • Erschließungskosten: Baukosten für die Herstellung der Leitungen vom öffentlichen Netz bis zum Haus (innerhalb des Grundstücks)

Aufschließungsbeitrag an die Gemeinde

Der Aufschließungsbeitrag ist eine einmalig zu entrichtende Gemeindeabgabe, die für die Errichtung bzw. Nutzung der öffentlichen Infrastruktur vorgeschrieben wird. Die Berechnung erfolgt nach den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer und variiert daher.

Beispiel Niederösterreich

Die Aufschließungsabgabe berechnet sich aus:

  • Berechnungslänge: Quadratwurzel der Bauplatzfläche
  • Bauklassenkoeffizient: 1,00 (Bauklasse I) bis 2,00 (Bauklasse V und höher)
  • Einheitssatz: Von der Gemeinde festgelegt (z. B. 575 Euro in Wiener Neustadt)

Rechenbeispiel: Grundstück 900 m², Bauklasse II (einstöckig)

√900 × 1,25 × 575 € = 30 × 1,25 × 575 € = 21.562,50 Euro

Anschlussgebühren

Zusätzlich zu den Aufschließungsbeiträgen an die Gemeinde fallen Anschlussgebühren für verschiedene Versorgungsnetze an:

  • Stromanschluss: 500-2.000 Euro
  • Wasseranschluss: 1.000-3.000 Euro
  • Kanalanschluss: 2.000-5.000 Euro
  • Gasanschluss: 1.000-2.500 Euro (falls gewünscht)
  • Telefon/Internet: 100-500 Euro

Gesamtkosten der Erschließung

Die Gesamtkosten für die Aufschließung und Erschließung eines Grundstücks für ein durchschnittliches Einfamilienhaus liegen typischerweise zwischen 15.000 und 25.000 Euro. Die tatsächlichen Kosten hängen ab von:

  • Größe des Grundstücks
  • Gemeindepolitik und lokale Tarife
  • Entfernung zu bestehenden Leitungen
  • Bodenbeschaffenheit (Felsiger Untergrund erhöht Grabungskosten)
  • Vorhandene Infrastruktur

Tipps zur Kostenreduktion

  • Bereits erschlossene Grundstücke: Kaufen Sie ein Grundstück, bei dem die Aufschließung bereits erfolgt ist - die Kosten sind im Kaufpreis einkalkuliert, aber Sie vermeiden böse Überraschungen
  • Auskunft bei der Gemeinde: Erkundigen Sie sich vor dem Kauf beim Gemeindeamt über bereits entrichtete Aufschließungsbeiträge und noch offene Kosten
  • Förderungen: Manche Gemeinden fördern die Ansiedlung durch Erlass von Aufschließungsbeiträgen - erkundigen Sie sich nach lokalen Förderprogrammen

Informationsquellen und Preisrecherche

Für die Recherche von Grundstückspreisen und die Vorbereitung eines Kaufs stehen verschiedene Quellen zur Verfügung:

Preisdatenbanken

Behörden und Register

Weiterführende Informationen auf finfo.at