Geldanlage & Steuern

Zukunftsdepot für Kinder: 5.000 Euro im Jahr ohne KESt

Aktualisiert am 1. September 2026·Redaktion finfo.at

Eltern sollen für jedes Kind bis zu 5.000 Euro im Jahr in Wertpapieren anlegen können, und zum 18. Geburtstag geht das Depot ohne Kapitalertragsteuer an das Kind über: Das hat Bundeskanzler Christian Stocker am 31. August 2026 im ORF-Sommergespräch als „Zukunftsdepot" angekündigt. Teilnehmende Banken sollen dafür keine Spesen und Gebühren verrechnen, starten soll das Modell spätestens mit 1. Jänner 2027.

Was fehlt, ist das Gesetz. Die Ausgestaltung liegt beim Familien- und beim Finanzministerium, ein Begutachtungsentwurf liegt nicht vor. Offen ist damit auch, welche Wertpapiere zugelassen werden, ob die Steuerfreiheit die gesamte Ansparzeit umfasst oder nur den Übergang mit 18 - und was passiert, wenn das Geld vorher gebraucht wird.

Die 175.000 Euro, die seit der Ankündigung durch die Berichterstattung laufen, sind kein Versprechen, sondern eine Modellrechnung: 5.000 Euro jährlich, 18 Jahre lang, bei 6,7 Prozent Rendite pro Jahr. Wer weniger einzahlt oder weniger Rendite erzielt, landet deutlich darunter.

Die angekündigten Eckpunkte

PunktAngekündigt
Höchsteinzahlung5.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr
BerechtigteKinder unter 18 Jahren
VeranlagungWertpapiere, welche genau ist offen
Steuerkeine Kapitalertragsteuer, Verfügung ab dem 18. Geburtstag
Kostenteilnehmende Banken verzichten auf Spesen und Gebühren
Startspätestens 1. Jänner 2027 geplant
ZuständigFamilienministerium und Finanzministerium

Angekündigt wurde im selben Gespräch ein zweites, davon unabhängiges Vorhaben: ein Zukunftsfonds, der aus rund der Hälfte der Dividenden staatsnaher Unternehmen gespeist wird, ab 2027/28 mit etwa 700 Millionen Euro jährlich. In 30 bis 40 Jahren soll daraus ein Vermögen von rund 100 Milliarden Euro werden, das jährlich etwa 5 Milliarden Euro für das Pensionssystem abwirft. Als Vorbild nennt die ÖVP Dänemark.

Woher die 175.000 Euro kommen

Die Modellrechnung lässt sich nachvollziehen. 5.000 Euro, jeweils zu Jahresbeginn eingezahlt und mit 6,7 Prozent verzinst, ergeben nach 18 Jahren 176.243 Euro. Eingezahlt wurden davon 90.000 Euro, der Ertrag beträgt 86.243 Euro. Die 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer darauf sind 23.717 Euro - das ist die Ersparnis, von der in der Ankündigung die Rede ist.

Der Hebel steckt in der Renditeannahme. 6,7 Prozent pro Jahr über 18 Jahre sind kein garantierter Wert, sondern die historische Größenordnung eines breit gestreuten Aktienmarktes vor Kosten und vor Steuern. Ein Prozentpunkt weniger kostet in dieser Rechnung fünfstellig:

Rendite p.a.Endwert nach 18 Jahrendavon Ertragersparte KESt
6,7 %176.243 €86.243 €23.717 €
5,0 %147.695 €57.695 €15.866 €
4,0 %133.356 €43.356 €11.923 €

Dazu kommt die Geldentwertung. Bei 2 Prozent Inflation pro Jahr entsprechen 176.243 Euro in 18 Jahren einer heutigen Kaufkraft von rund 123.000 Euro; aus dem Endwert der 5-Prozent-Variante werden so rund 103.000 Euro.

Realistischer als die Höchsteinzahlung sind für die meisten Haushalte monatliche Raten. 5.000 Euro im Jahr sind 416 Euro im Monat - pro Kind:

SparrateEndwert bei 6,7 %Endwert bei 5 %eingezahltersparte KESt bei 5 %
50 € / Monat20.533 €17.333 €10.800 €1.797 €
100 € / Monat41.067 €34.666 €21.600 €3.593 €
200 € / Monat82.133 €69.333 €43.200 €7.186 €

Bei 100 Euro im Monat und 5 Prozent Rendite geht es also um rund 3.600 Euro Steuer über 18 Jahre, nicht um 24.000. Die Kostenseite fällt daneben ins Gewicht: Beim ETF-Sparplan kostet allein eine Ordergebühr von 1,50 Euro je Rate bei 200 Euro monatlich über 20 Jahre 763 Euro Endvermögen. Ein Spesenverzicht der Banken ist also mehr als eine Geste - solange er auch die laufenden Fondskosten umfasst, die im Kurs stecken und nicht auf der Abrechnung auftauchen.

Was heute für ein Depot auf Kindesnamen gilt

Die eigentliche Hürde liegt nicht im Steuerrecht, sondern im Familienrecht. Nach § 167 Abs. 3 ABGB brauchen Eltern für die Anlegung von Geld ihres Kindes die Zustimmung des anderen obsorgeberechtigten Elternteils und die Genehmigung des Pflegschaftsgerichts - ausgenommen sind nur die in den §§ 216 und 217 ABGB geregelten Arten. Und dieser Katalog ist eng: mündelsichere Spareinlagen, Anleihen mit Haftung des Bundes oder eines Landes, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen. Aktien und Aktienfonds stehen nicht darin.

Praktisch heißt das: Ein ETF-Sparplan auf den Namen des Kindes ist nicht verboten, aber genehmigungsbedürftig. Die meisten Banken und Broker in Österreich bieten Minderjährigendepots deshalb gar nicht oder nur eingeschränkt an. Der übliche Weg führt über ein Depot auf den eigenen Namen, das später an das Kind übergeben wird.

Dieser Übergang ist steuerlich lösbar: Nach § 27 Abs. 6 Z 2 EStG gilt die unentgeltliche Übertragung von einem inländischen Depot auf das Depot einer anderen Person nicht als Veräußerung, wenn der Bank die Unentgeltlichkeit nachgewiesen wird - etwa durch Notariatsakt oder Schenkungsmeldung - oder die Meldung an das Finanzamt beauftragt wird. Die Anschaffungskosten wandern mit. Besteuert wird erst, wenn das Kind verkauft, dann allerdings der gesamte Zuwachs seit dem Kauf durch die Eltern. Genau diese Steuer soll das Zukunftsdepot erlassen.

Die Sätze der Kapitalertragsteuer unterscheiden sich dabei je nach Anlage: 25 Prozent auf Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, 27,5 Prozent auf alles andere, also auf Dividenden, Fondserträge und Kursgewinne (§ 27a Abs. 1 EStG). Für ein Sparbuch auf den Namen des Kindes gilt der niedrigere Satz, für Aktien und Fonds der höhere.

Ein Missverständnis hält sich hartnäckig: dass Kinder die KESt über die Regelbesteuerungsoption ohnehin zurückholen können, weil sie kein Einkommen haben. Das stimmt so nicht. Nach § 27a Abs. 5 EStG ist die Anrechnung „betraglich insoweit ausgeschlossen, als der Steuerpflichtige den Anspruch auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag oder einen Kinderabsetzbetrag vermittelt". Der Kinderabsetzbetrag beträgt 2026 monatlich 70,90 Euro - die Valorisierung ist für 2026 und 2027 ausgesetzt -, im Jahr also 850,80 Euro. Erst wenn die einbehaltene KESt diesen Betrag übersteigt, gibt es überhaupt eine Erstattung - bei 27,5 Prozent entspricht das Kapitalerträgen von rund 3.100 Euro im Jahr. Für ein Kinderdepot in üblicher Größe bringt die Option damit nichts.

Was die Koalition vereinbart hat - und was nicht

Im Regierungsprogramm 2025 bis 2029 von ÖVP, SPÖ und NEOS steht zum Thema genau eine Zeile, im Kapitel „Steuerliche Themen Kapitalmarkt": „Evaluierung von Möglichkeiten zur Vorsorge für junge Menschen auch durch Wertpapiere (z. B. ETF-Sparpläne)". Das ist ein Prüfauftrag, keine Steuerbefreiung. Die Wörter „Kapitalertragsteuer" und „KESt" kommen auf den 240 Seiten kein einziges Mal vor, „Wertpapiere" genau einmal - in eben dieser Zeile.

Das erklärt, warum die Umsetzung nicht bloß Formsache ist. Über eine KESt-Befreiung für Kursgewinne nach einer Mindestbehaltefrist streiten die Koalitionspartner seit Monaten. Finanz-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) will jenen, die privat vorsorgen, „eine entsprechende Unterstützung geben", die NEOS nennen den Schritt überfällig. Aus dem SPÖ-Parlamentsklub kam dazu im Juli 2026 die Antwort: „Das machen wir nicht." Die Begründung: Die Maßnahme koste viel und bringe wenigen etwas, die Entlastung gehöre zu den Arbeitseinkommen. Das Finanzministerium führt die SPÖ - ohne deren Zustimmung gibt es kein Gesetz und ohne Gesetz kein Depot.

Wer 5.000 Euro im Jahr aufbringen kann

Der Höchstbetrag ist der Punkt, an dem die Kritik ansetzt. Nach EU-SILC 2025 von Statistik Austria verfügte ein Privathaushalt in Österreich im Median über 50.709 Euro Haushaltseinkommen im Jahr. 5.000 Euro pro Kind sind davon knapp zehn Prozent, bei zwei Kindern ein Fünftel davon. Als armutsgefährdet galten 2025 16,0 Prozent der Bevölkerung oder 1.448.000 Personen, mit einem äquivalisierten Einkommen unter 1.806 Euro im Monat. Im untersten Einkommenszehntel sind Haushalte von Alleinerziehenden mit 25 Prozent und Familien mit drei oder mehr Kindern mit 18 Prozent überproportional vertreten.

Der ÖGB argumentiert entsprechend, von der Steuerbefreiung profitierten jene am stärksten, die viel einzahlen, und warnt davor, Pensionen zu einer „Wette auf die Börse" zu machen; das Umlageverfahren müsse die Grundlage bleiben.

Rechnerisch trifft die Kritik den Höchstbetrag, nicht das Modell: Wer 100 Euro im Monat aufbringt, hat vom Steuervorteil ebenfalls etwas, nur eben rund 3.600 statt 23.700 Euro. Umgekehrt bleibt der Befund, dass ein Freibetrag umso mehr wert ist, je mehr investiert wird.

Was Eltern bis dahin tun können

  • Nicht auf das Gesetz warten, um zu beginnen. Läuft ein Sparplan auf dem eigenen Depot, geht bis zum Start nichts verloren: Die spätere unentgeltliche Übertragung an das Kind ist nach § 27 Abs. 6 Z 2 EStG steuerneutral möglich.
  • Belege aufheben. Für die steuerneutrale Übertragung muss der Bank die Unentgeltlichkeit nachgewiesen werden. Wer Käufe, Kontoauszüge und Schenkungsbelege sauber ablegt, erspart sich das Nachreichen Jahre später.
  • Bestehende Kinder-Sparbücher prüfen. Zinsen daraus unterliegen 25 Prozent KESt. Ob eine Umschichtung sinnvoll ist, hängt vom Anlagehorizont ab, nicht von der Ankündigung.
  • Auf die Ausgestaltung achten. Ob nur bestimmte Fonds zugelassen werden, ob eine Mindestbehaltedauer gilt und was bei einer Entnahme vor dem 18. Geburtstag passiert, entscheidet über den praktischen Wert. Diese Punkte stehen bisher nicht fest.

Ein Vorbild für die Größenordnung gibt es bereits: Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach § 108g EStG läuft seit 2003. Dort sind 2026 höchstens 3.817,04 Euro im Jahr begünstigt, die staatliche Prämie liegt bei 4,25 Prozent oder 162,22 Euro. Wie sie im Vergleich zu Depot und Versicherung abschneidet, steht unter private Altersvorsorge.

Quellen

Stand: 1. September 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 167, 216, 217 ABGB sowie §§ 27 Abs. 6 und 27a EStG 1988. Die Endwerte, Steuerbeträge und Kaufkraftwerte sind eigene Berechnungen mit den in der Ankündigung genannten Parametern (5.000 Euro jährlich vorschüssig, 18 Jahre, 6,7 Prozent) beziehungsweise mit monatlicher Einzahlung und monatlicher Verzinsung.