Rezeptgebühren-Obergrenze 2026: 2 Prozent des Nettoeinkommens
Wer 2026 mehr als 2 Prozent seines Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren ausgegeben hat, zahlt für den Rest des Kalenderjahres keine mehr. Die Rezeptgebühr selbst bleibt heuer bei 7,55 Euro je Packung eingefroren, und seit 1. Jänner 2026 zählen erstmals auch verordnete, erstattungsfähige Medikamente mit, deren Preis unter der Rezeptgebühr liegt. Bisher fielen diese billigen Packungen aus der Rechnung heraus.
Der finanzielle Hintergrund: Laut der aktuellen Gebarungsvorschau rechnen die Krankenversicherungsträger für 2026 nur noch mit einem Abgang von 111,2 Millionen Euro statt der zuvor erwarteten 204,8 Millionen, auf die ÖGK entfallen davon 151,5 Millionen. Ein wesentlicher Teil der Verbesserung kommt von den Pensionistinnen und Pensionisten: Ihr Krankenversicherungsbeitrag stieg um 0,9 Prozentpunkte auf 6 Prozent der Bruttopension - seit Juni 2025, für Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage seit Jänner 2026. Bei 1.500 Euro Bruttopension sind das 13,50 Euro im Monat, über 14 Auszahlungen rund 189 Euro im Jahr. Für 2027 und 2028 werden weiterhin Abgänge von 245 beziehungsweise 382 Millionen Euro erwartet.
So wird die Obergrenze berechnet
Grundlage ist das Jahresnettoeinkommen des zuletzt verfügbaren Jahres, das der Sozialversicherung ohnehin vorliegt. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleiben außen vor. Nach unten gibt es einen Sockel: Die Obergrenze beträgt mindestens 2 Prozent des zwölffachen Ausgleichszulagenrichtsatzes, 2026 also 314,01 Euro (12 mal 1.308,39 Euro). Das entspricht knapp 42 Packungen zu 7,55 Euro.
Ein Rechenbeispiel: Bei 1.800 Euro netto im Monat, also 21.600 Euro im Jahr, liegt die Grenze bei 432 Euro. Das sind rund 57 Rezeptgebühren, danach greift die Befreiung bis Jahresende.
Gebühren, die Sie für mitversicherte Angehörige zahlen, werden Ihnen angerechnet. Deren eigenes Einkommen fließt nicht in die Berechnung ein. Ein Antrag ist nicht nötig: Für alle gesetzlich Versicherten läuft ein Rezeptgebührenkonto mit, die Befreiung erscheint automatisch, sobald in der Ordination die e-card gesteckt wird.
Der Stufenplan bis 2030
| Jahr | Obergrenze | bei 21.600 Euro Jahresnetto |
|---|---|---|
| 2026 | 2 % | 432,00 Euro |
| 2027 | 1,875 % | 405,00 Euro |
| 2028 | 1,75 % | 378,00 Euro |
| 2029 | 1,625 % | 351,00 Euro |
| ab 2030 | 1,5 % | 324,00 Euro |
Was Sie jetzt prüfen sollten
- Ist Ihr Einkommen gegenüber dem Berechnungsjahr gesunken, etwa durch Pensionsantritt oder Arbeitszeitreduktion, können Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger eine Neufestsetzung auf Basis des aktuellen Einkommens beantragen. Die Grenze fällt dann entsprechend niedriger aus.
- Unabhängig davon gibt es die Befreiung aus sozialen Gründen: 2026 bei einem Monatsnettoeinkommen bis 1.308,39 Euro für Alleinstehende und bis 2.064,12 Euro für Paare. Bei durch ein Leiden erhöhtem Medikamentenbedarf gelten 1.504,65 beziehungsweise 2.373,74 Euro.
- Apothekenrechnungen brauchen Sie nicht mehr zu sammeln, weil das Rezeptgebührenkonto die Beträge selbst mitzählt. Wer allerdings Medikamente ohne e-card bezogen hat, sollte die Belege aufheben.