Geldanlage

Zukunftsdepot für Kinder: 500 Euro Startguthaben, 5.000 Euro im Jahr ohne KESt

Aktualisiert am 29. September 2026·Redaktion finfo.at
Einzahlung pro Kind 5.000 € im Jahr, ohne KESt bis 18
Startguthaben bis 500 € für ab 2027 Geborene
Geplanter Start 1.1.2027 vom Finanzministerium bestritten
Gesetz kein Entwurf Stand 29. September 2026

Bis zu 5.000 Euro pro Kind und Jahr in Wertpapieren, keine Kapitalertragsteuer, keine Spesen, und für jedes ab 2027 geborene Kind 500 Euro Startguthaben vom Staat: So hat die ÖVP das Zukunftsdepot angekündigt. Bundeskanzler Christian Stocker stellte es am 31. August 2026 im ORF-Sommergespräch vor, Familienministerin Claudia Bauer ergänzte am 3. September das Startguthaben. Verfügen soll das Kind über das Geld ab dem 18. Geburtstag.

Ein Gesetz gibt es dafür noch nicht, auch keinen Begutachtungsentwurf. Das SPÖ-geführte Finanzministerium hält den Start mit 1. Jänner 2027 für „technisch praktisch unmöglich", ÖVP und NEOS bestehen darauf. Budgetiert sind bisher 40 Millionen Euro im Jahr, und das nur für zwei Geburtsjahrgänge. Die Steuerbefreiung selbst ist in keinem Budget berücksichtigt.

Wie sich der Streit weiterentwickelt, dokumentiert die laufend fortgeschriebene Chronik auf zukunftsdepots.at, dort auch mit einem Rechner für die eigene Sparrate. Die 175.000 Euro, die seit der Ankündigung durch die Berichterstattung laufen, sind jedenfalls kein Versprechen, sondern eine Modellrechnung mit 6,7 Prozent Rendite pro Jahr. Bei 100 Euro im Monat geht es um eine Steuerersparnis von 3.600 bis 5.400 Euro über 18 Jahre.

Das Zukunftsdepot auf einen Blick

Angekündigt sind sieben Eckpunkte. Keiner davon ist bisher in einem Gesetzestext festgehalten, alle stammen aus Aussagen von Regierungsmitgliedern.

PunktAngekündigtQuelle
Startguthabenbis zu 500 Euro vom Staat für jedes ab 2027 geborene KindBauer, 3.9.; Hattmannsdorfer, 7.9.2026
Höchsteinzahlung5.000 Euro pro Kind und Jahr, ab der GeburtStocker, 31.8.2026
VeranlagungWertpapiere, welche genau, ist offenStocker, 31.8.2026
Steuerkeine Kapitalertragsteuer bis zur VolljährigkeitStocker, Bauer
Kostenkeine Spesen und Kontoführungsgebühren der teilnehmenden BankenStocker, Bauer
Verfügungab dem 18. GeburtstagBauer, 3.9.2026
Budget40 Millionen Euro jährlich für 2027 und 2028Doppelbudget 2027/28
Start1. Jänner 2027 nach ÖVP und NEOS, vom Finanzministerium bestrittenStand 29.9.2026

Im selben Sommergespräch kündigte Stocker ein zweites, davon unabhängiges Vorhaben an: einen Zukunftsfonds, der aus rund der Hälfte der Dividenden staatsnaher Unternehmen gespeist wird, ab 2027/28 mit etwa 700 Millionen Euro jährlich. In 30 bis 40 Jahren soll daraus ein Vermögen von rund 100 Milliarden Euro werden, das jährlich etwa 5 Milliarden Euro für das Pensionssystem abwirft. Mit dem Depot für Kinder hat dieser Fonds nichts zu tun, er wird in der Diskussion aber oft vermengt.

Wo das Zukunftsdepot steht

Seit der Ankündigung hat sich an der Rechtslage nichts geändert, am politischen Streit dafür viel. Die wichtigsten Stationen des Septembers:

DatumWas geschah
31. AugustStocker stellt im ORF-Sommergespräch das Zukunftsdepot vor: 5.000 Euro im Jahr, ohne KESt und ohne Spesen, Start spätestens 1. Jänner 2027.
2. SeptemberDas Momentum Institut rechnet vor, dass nur die besser verdienende Hälfte der Familien den vollen Rahmen ausschöpfen könnte.
3. SeptemberFamilienministerin Bauer nennt das Startguthaben von bis zu 500 Euro und ein Budget von je 40 Millionen Euro für zwei Jahre.
4. SeptemberDie Volkshilfe fordert statt des Depots eine Kindergrundsicherung.
5. SeptemberDas Finanzministerium nennt den Start mit 1. Jänner 2027 „technisch praktisch unmöglich": kein fertiges Konzept, keine Finanzierung ab dem dritten Jahrgang, KESt-Ausfall nicht budgetiert.
6. SeptemberBauer wirft Finanzminister Markus Marterbauer „ideologische Vorbehalte" vor, der Starttermin sei vereinbart.
7. SeptemberWirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer bestätigt die 500 Euro für alle ab 2027 geborenen Kinder, die NEOS sehen „einer raschen Umsetzung" nichts im Weg, die Caritas fordert ebenfalls eine Kindergrundsicherung.
9. SeptemberStocker zählt das Zukunftsdepot nach dem Ministerrat zu den offenen Streitthemen der Koalition, für die es im „Herbst der Ergebnisse" Lösungen geben soll.

Bis ein Kind tatsächlich ein Zukunftsdepot bekommt, fehlen fünf Schritte: ein Gesetzentwurf, die Begutachtung, der Beschluss im Nationalrat samt Bundesrat, die Kundmachung und die technische Umsetzung bei den Banken. Keiner dieser Schritte hat mit Ende September begonnen. Zum Vergleich: Die Aktivpension, die ebenfalls mit 1. Jänner 2027 starten soll, hat der Nationalrat am 23. September beschlossen.

Das Startguthaben: 500 Euro und was daraus wird

Das Startguthaben ist der einzige Teil des Zukunftsdepots, der jedem Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern zugutekäme, und der einzige, für den Geld budgetiert ist. Die 40 Millionen Euro pro Jahr passen dabei zur Geburtenzahl: 2025 kamen in Österreich laut Statistik Austria 75.718 Kinder lebend zur Welt. Mal 500 Euro ergibt das 37,9 Millionen Euro, also knapp unter dem Budgetrahmen.

Wie viel aus den 500 Euro bis zum 18. Geburtstag wird, hängt allein von der Rendite ab, weil nichts mehr dazukommt:

Rendite pro JahrWert mit 18davon Ertrag
4,0 %1.013 €513 €
5,0 %1.203 €703 €
6,7 %1.607 €1.107 €

Deutschland geht mit der Frühstartrente einen anderen Weg: Dort zahlt der Staat zwischen dem 6. und dem 18. Geburtstag zehn Euro im Monat ein, zusammen 1.440 Euro. Die deutsche Bundesregierung rechnet bei sieben Prozent mit rund 2.200 Euro zur Volljährigkeit. Das österreichische Startguthaben fällt damit geringer aus, liegt aber 18 statt 12 Jahre im Markt.

Offen ist, was mit dem Startguthaben passiert, wenn die Eltern kein Depot eröffnen. Die SPÖ schlägt vor, es automatisch im Bundesschatz anzulegen und einen späteren Wechsel in ein Bankdepot zu erlauben. Deutschland löst dieselbe Frage mit einer kollektiven Anlage, die die Bundesbank verwaltet.

Woher die 175.000 Euro kommen

Die Modellrechnung aus der Ankündigung lässt sich nachvollziehen. 5.000 Euro, jeweils zu Jahresbeginn eingezahlt und mit 6,7 Prozent verzinst, ergeben nach 18 Jahren 176.243 Euro. Eingezahlt wurden davon 90.000 Euro, der Ertrag beträgt 86.243 Euro. Die 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer darauf sind 23.717 Euro - das ist die Ersparnis, von der in der Ankündigung die Rede ist.

0 50.000 100.000 150.000 200.000 0 3 6 9 12 15 18 Depotwert bei 5.000 Euro im Jahr (in Euro) 6,7 % Rendite 5 % Rendite 4 % Rendite eingezahlt 176.243 € (6,7 %) 147.695 € (5 %) 133.356 € (4 %) 90.000 € eingezahlt Jahre ab Geburt Eigene Berechnung: Einzahlung zu Jahresbeginn, vor Kosten, ohne Startguthaben · Stand 29. September 2026 0 50.000 100.000 150.000 200.000 0 6 12 18 Depotwert bei 5.000 € im Jahr Endwert nach 18 Jahren 6,7 % Rendite: 176.243 € 5 % Rendite: 147.695 € 4 % Rendite: 133.356 € eingezahlt: 90.000 € Jahre ab Geburt Eigene Berechnung, vor Kosten · Stand 29.9.2026

Der Hebel steckt in der Renditeannahme. 6,7 Prozent pro Jahr über 18 Jahre sind kein garantierter Wert, sondern die historische Größenordnung eines breit gestreuten Aktienmarktes vor Kosten und vor Steuern. Ein Prozentpunkt weniger kostet in dieser Rechnung einen fünfstelligen Betrag:

Rendite p.a.Endwert nach 18 Jahrendavon Ertragersparte KESt
6,7 %176.243 €86.243 €23.717 €
5,0 %147.695 €57.695 €15.866 €
4,0 %133.356 €43.356 €11.923 €

Dazu kommt die Geldentwertung. Bei 2 Prozent Inflation pro Jahr entsprechen 176.243 Euro in 18 Jahren einer heutigen Kaufkraft von rund 123.000 Euro; aus dem Endwert der 5-Prozent-Variante werden so rund 103.000 Euro. Die Kosten stecken ebenfalls noch nicht in der Rechnung: Ein Spesenverzicht der Banken erfasst Depot- und Ordergebühren, die laufenden Fondskosten stecken aber im Kurs und tauchen auf keiner Abrechnung auf. Jeder Zehntelprozentpunkt an laufenden Kosten senkt die Rendite der Modellrechnung um genau diesen Wert.

Was realistische Sparraten bringen

5.000 Euro im Jahr sind 417 Euro im Monat, pro Kind. Wer weniger einzahlt, bekommt auch einen entsprechend kleineren Steuervorteil:

Ersparte KESt nach 18 Jahren je Sparrate monatliche Einzahlung pro Kind, 27,5 % Kapitalertragsteuer auf den Ertrag 5 % Rendite 6,7 % Rendite 15 € 539 € 803 € 50 € 1.797 € 2.677 € 100 € 3.593 € 5.353 € 200 € 7.186 € 10.707 € 417 € 14.972 € 22.306 € Eigene Berechnung: Einzahlung zu Monatsbeginn, vor Kosten · Stand 29. September 2026 Ersparte KESt nach 18 Jahren je monatlicher Sparrate pro Kind 5 % Rendite 6,7 % Rendite 15 € 539 € 803 € 50 € 1.797 € 2.677 € 100 € 3.593 € 5.353 € 200 € 7.186 € 10.707 € 417 € 14.972 € 22.306 € Eigene Berechnung, vor Kosten · Stand 29.9.2026
SparrateeingezahltEndwert bei 5 %Endwert bei 6,7 %ersparte KESt bei 5 %ersparte KESt bei 6,7 %
15 € / Monat3.240 €5.200 €6.160 €539 €803 €
50 € / Monat10.800 €17.333 €20.533 €1.797 €2.677 €
100 € / Monat21.600 €34.666 €41.067 €3.593 €5.353 €
200 € / Monat43.200 €69.333 €82.133 €7.186 €10.707 €
417 € / Monat90.000 €144.443 €171.111 €14.972 €22.306 €

Beim Höchstbetrag ist der Steuervorteil damit rund 28-mal so groß wie bei 15 Euro im Monat. Und auch bei gleicher Jahressumme zählt der Zeitpunkt: Wer die 5.000 Euro jeweils im Jänner auf einmal einzahlt, spart bei 6,7 Prozent 23.717 Euro Steuer, wer sie in Monatsraten verteilt, 22.306 Euro - das Geld liegt im Schnitt fast ein halbes Jahr kürzer im Depot.

Für die eigene Sparrate reicht der ETF-Sparplan-Rechner: Den dort ausgewiesenen Ertrag mal 0,275 gerechnet ergibt die KESt, die ein Zukunftsdepot erlassen würde. Wie stark Gebühren dabei ins Gewicht fallen, zeigt ein Beispiel von dort: Eine Ordergebühr von 1,50 Euro je Rate kostet bei 200 Euro monatlich über 20 Jahre 763 Euro Endvermögen.

Was die Steuerbefreiung genau bedeuten würde

Heute fallen auf Wertpapiererträge 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer an, auf Zinsen aus Bankeinlagen 25 Prozent (§ 27a Abs. 1 EStG). Einen Freibetrag wie den deutschen Sparerpauschbetrag gibt es in Österreich nicht, jeder Euro Ertrag ist steuerpflichtig.

Die Modellrechnung oben besteuert den Ertrag nur einmal, beim Verkauf mit 18. In der Praxis fällt die KESt bei Fonds schon laufend an: auf Ausschüttungen und bei thesaurierenden Fonds auf die ausschüttungsgleichen Erträge, die jährlich gemeldet werden. Das Geld dafür fehlt dann im Depot und verzinst sich nicht weiter. Eine Befreiung für die gesamte Ansparzeit wäre deshalb mehr wert als die 23.717 Euro der Modellrechnung, eine Befreiung nur für den Verkaufsgewinn mit 18 weniger. Welche der beiden Varianten kommt, ist eine der offenen Fragen.

Ein Missverständnis hält sich hartnäckig: dass Kinder die KESt über die Regelbesteuerungsoption ohnehin zurückholen können, weil sie kein Einkommen haben. Das stimmt so nicht. Nach § 27a Abs. 5 EStG ist die Anrechnung „betraglich insoweit ausgeschlossen, als der Steuerpflichtige den Anspruch auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag oder einen Kinderabsetzbetrag vermittelt". Der Kinderabsetzbetrag beträgt 2026 monatlich 70,90 Euro - die Valorisierung ist für 2026 und 2027 ausgesetzt -, im Jahr also 850,80 Euro. Erst wenn die einbehaltene KESt diesen Betrag übersteigt, gibt es überhaupt eine Erstattung. Bei 27,5 Prozent entspricht das Kapitalerträgen von rund 3.100 Euro im Jahr. Für ein Kinderdepot in üblicher Größe bringt die Option damit nichts.

Was heute für ein Depot auf Kindesnamen gilt

Die eigentliche Hürde liegt nicht im Steuerrecht, sondern im Familienrecht. Nach § 167 Abs. 3 ABGB brauchen Eltern für die Anlegung von Geld ihres Kindes die Zustimmung des anderen obsorgebetrauten Elternteils und die Genehmigung des Pflegschaftsgerichts - ausgenommen sind nur die in den §§ 216 und 217 ABGB geregelten Arten. Dieser Katalog ist eng: Mündelspareinlagen, Anleihen, für die der Bund oder ein Land haftet, Forderungen aus dem Hauptbuch der Staatsschuld, Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen. Aktien und Aktienfonds stehen nicht darin.

Praktisch heißt das: Ein ETF-Sparplan auf den Namen des Kindes ist nicht verboten, aber genehmigungsbedürftig. Die meisten Banken und Broker in Österreich bieten Minderjährigendepots deshalb gar nicht oder nur eingeschränkt an. Der übliche Weg führt über ein Depot auf den eigenen Namen, das später an das Kind übergeben wird. Ein Zukunftsdepot, das Aktienfonds auf den Namen des Kindes erlaubt, braucht deshalb neben der Steuerbefreiung auch eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht - sonst müsste für jedes Depot das Pflegschaftsgericht entscheiden.

Der Übergang vom Elterndepot zum Kind ist steuerlich lösbar: Nach § 27 Abs. 6 Z 2 EStG gilt die unentgeltliche Übertragung von einem inländischen Depot auf das Depot einer anderen Person nicht als Veräußerung, wenn der Bank die Unentgeltlichkeit nachgewiesen wird - etwa durch Notariatsakt oder Schenkungsmeldung - oder die Meldung an das Finanzamt beauftragt wird. Die Anschaffungskosten wandern mit. Besteuert wird erst, wenn das Kind verkauft, dann allerdings der gesamte Zuwachs seit dem Kauf durch die Eltern. Genau diese Steuer soll das Zukunftsdepot erlassen.

Was das Zukunftsdepot den Staat kosten würde

Die budgetierten 40 Millionen Euro decken nur das Startguthaben. Der größere Posten ist die entgangene Kapitalertragsteuer, und die fällt erst an, wenn die ersten Kinder 18 werden - beim Jahrgang 2027 also 2045. Deshalb steht sie in keinem der laufenden Budgets, und genau das hat das Finanzministerium am 5. September kritisiert.

Das Momentum Institut hat die Größenordnung für einen Jahrgang geschätzt: Zahlen 45 Prozent der Familien mit Kindern des Jahrgangs 2025 den Höchstbetrag ein, entgehen dem Staat bei Auszahlung 2043 rund 807 Millionen Euro. Die Zahl lässt sich mit den Werten oben nachrechnen: 75.718 Geburten mal 45 Prozent mal 23.717 Euro ersparter KESt ergeben 808 Millionen Euro. Sobald jedes Jahr ein Jahrgang volljährig wird, rechnet Momentum mit einem Steuerausfall von rund 800 Millionen Euro im Jahr.

Die 45 Prozent sind eine Annahme des Instituts. Den Höchstbetrag könnten laut Momentum im Mittel erst Haushalte ab dem sechsten Einkommenszehntel aus ihrem laufenden Einkommen aufbringen. Zahlen weniger Familien ein oder weniger als 5.000 Euro, wird der Ausfall entsprechend kleiner, zahlen mehr ein oder liegt die Rendite über 6,7 Prozent, größer.

Was die Koalition vereinbart hat - und worüber sie streitet

Im Regierungsprogramm 2025 bis 2029 von ÖVP, SPÖ und NEOS steht zum Thema genau eine Zeile, im Kapitel „Steuerliche Themen Kapitalmarkt": „Evaluierung von Möglichkeiten zur Vorsorge für junge Menschen auch durch Wertpapiere (z. B. ETF-Sparpläne)". Das ist ein Prüfauftrag, keine Steuerbefreiung. Die Wörter „Kapitalertragsteuer" und „KESt" kommen auf den 240 Seiten kein einziges Mal vor, „Wertpapiere" genau einmal - in eben dieser Zeile.

Das erklärt, warum die Umsetzung nicht bloß Formsache ist. Über eine KESt-Befreiung für Kursgewinne nach einer Mindestbehaltefrist streiten die Koalitionspartner seit Monaten. Aus dem SPÖ-Parlamentsklub kam dazu im Juli 2026 die Antwort: „Das machen wir nicht." Die Begründung: Die Maßnahme koste viel und bringe wenigen etwas, die Entlastung gehöre zu den Arbeitseinkommen.

Beim Zukunftsdepot verlaufen die Linien seit September so:

  • ÖVP: Start mit 1. Jänner 2027, der Termin sei bei den Budgetverhandlungen vereinbart worden. Banken hätten großes Interesse. Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer will die Steuerbefreiung sogar ausweiten, wenn das Geld später für die Pension oder den Erwerb einer Immobilie verwendet wird.
  • NEOS: für eine rasche Umsetzung zum geplanten Termin.
  • SPÖ und Finanzministerium: Start 2027 „technisch praktisch unmöglich", Finanzierung ab dem dritten Jahrgang und KESt-Ausfall ungeklärt. Marterbauer bringt eine Finanzierung „aus dem Finanzsektor" ins Spiel, die SPÖ eine automatische Anlage im Bundesschatz.

Das Finanzministerium ist für das Steuerrecht zuständig. Ohne Zustimmung der SPÖ gibt es keinen Gesetzentwurf, ohne Gesetz keine KESt-Befreiung und ohne Ausnahme im ABGB kein Aktiendepot auf den Namen des Kindes.

Wer 5.000 Euro im Jahr aufbringen kann

Der Höchstbetrag ist der Punkt, an dem die Kritik ansetzt. Nach EU-SILC 2025 von Statistik Austria verfügte ein Privathaushalt in Österreich im Median über 50.709 Euro Haushaltseinkommen im Jahr. 5.000 Euro pro Kind sind davon knapp zehn Prozent, bei zwei Kindern ein Fünftel. Als armutsgefährdet galten 2025 16,0 Prozent der Bevölkerung oder 1.448.000 Personen, mit einem äquivalisierten Einkommen unter 1.806 Euro im Monat. Im untersten Einkommenszehntel sind Haushalte von Alleinerziehenden mit 25 Prozent und Familien mit drei oder mehr Kindern mit 18 Prozent überproportional vertreten.

Momentum Institut, Volkshilfe und Caritas ziehen daraus denselben Schluss: Der Steuervorteil wachse mit dem Beitrag der Eltern, Kinder aus armutsgefährdeten Familien hätten außer dem Startguthaben nichts davon. Volkshilfe und Caritas fordern stattdessen eine Kindergrundsicherung, Momentum schlägt als Sparform ein Vorzugssparbuch nach französischem Vorbild vor, mit garantiert 2,5 Prozent Zinsen auf bis zu 10.000 Euro. Der ÖGB warnt davor, die Vorsorge zu einer „Wette auf die Börse" zu machen.

Rechnerisch trifft die Kritik den Höchstbetrag, nicht das Modell: Wer 100 Euro im Monat aufbringt, hat vom Steuervorteil ebenfalls etwas, nur eben rund 3.600 bis 5.400 statt 23.700 Euro. Umgekehrt bleibt der Befund, dass ein Freibetrag umso mehr wert ist, je mehr investiert wird. Das Startguthaben ist der einzige Teil, der in jedem Fall gleich hoch ausfällt.

Zukunftsdepot, Frühstartrente und Junior ISA im Vergleich

Österreich ist nicht das erste Land mit einem staatlich geförderten Depot für Kinder. Deutschland hat die Frühstartrente am 12. August 2026 im Kabinett beschlossen, Großbritannien hat mit dem Junior ISA seit Jahren ein steuerfreies Kinderkonto. Die drei Modelle unterscheiden sich vor allem darin, wann das Kind an das Geld kommt:

Zukunftsdepot (AT)Frühstartrente (DE)Junior ISA (UK)
Staatliches Geldbis zu 500 € bei Geburt10 € im Monat vom 6. bis zum 18. Geburtstag, zusammen 1.440 €keines
Private Einzahlungbis 5.000 € im Jahrfreiwillige Zuzahlung der Eltern möglichbis 9.000 Pfund im Jahr
Steuerkeine KESt bis 18Erträge bis zum Renteneintritt steuerfreiZinsen, Kursgewinne und Dividenden steuerfrei
Zugriffab 18Altersvorsorgedepot, Auszahlungsphase ab Renteneintrittab 18, Verwaltung ab 16
Ohne Depot der Elternoffen, SPÖ schlägt Bundesschatz vorkollektive Anlage durch die Bundesbankkein staatlicher Beitrag
Standangekündigt, kein GesetzentwurfRegierungsentwurf, Start 2027 geplantin Kraft

Der britische Vorgänger des Junior ISA zeigt, wie schnell ein Startguthaben wieder verschwinden kann. Der Child Trust Fund zahlte jedem Kind bei der Geburt 250 Pfund ein, Kindern aus einkommensschwachen Familien weitere 250 Pfund. Ab August 2010 wurden beide Beträge auf 50 Pfund gekürzt, für Kinder mit Geburtsdatum nach dem 2. Jänner 2011 fiel das Programm ganz weg. Übrig blieb das steuerfreie Konto ohne staatliches Geld.

Der deutsche Ansatz ist auf die Pension ausgerichtet, der österreichische auf den Start ins Erwachsenenleben. Das zeigt sich an den Zahlen: Aus den 2.200 Euro Frühstartrente sollen bis zum Renteneintritt ohne weitere Einzahlung rund 53.000 Euro werden, das Zukunftsdepot dagegen wird mit 18 frei.

Was Eltern jetzt tun können

  • Nicht auf das Gesetz warten, um zu beginnen. Läuft ein Sparplan auf dem eigenen Depot, geht bis zum Start nichts verloren: Die spätere unentgeltliche Übertragung an das Kind ist nach § 27 Abs. 6 Z 2 EStG steuerneutral möglich. Ob sich bestehende Depots in ein Zukunftsdepot übertragen lassen, steht allerdings nicht fest.
  • Belege aufheben. Für die steuerneutrale Übertragung muss der Bank die Unentgeltlichkeit nachgewiesen werden. Wer Käufe, Kontoauszüge und Schenkungsbelege sauber ablegt, erspart sich das Nachreichen Jahre später.
  • Bestehende Kinder-Sparbücher prüfen. Zinsen daraus unterliegen 25 Prozent KESt. Ob eine Umschichtung sinnvoll ist, hängt vom Anlagehorizont ab, nicht von der Ankündigung. Mehr dazu unter Sparbuch und Sparzinsen.
  • Auf die Ausgestaltung achten. Ob nur bestimmte Fonds zugelassen werden, ob die Steuerfreiheit die gesamte Ansparzeit umfasst, was bei einer Entnahme vor dem 18. Geburtstag passiert und ob auch vor 2027 geborene Kinder ein Zukunftsdepot bekommen, entscheidet über den praktischen Wert. Diese Punkte stehen bisher nicht fest.

Ein Vorbild für die Größenordnung gibt es bereits: Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach § 108g EStG läuft seit 2003. Dort sind 2026 höchstens 3.817,04 Euro im Jahr begünstigt, die staatliche Prämie liegt bei 4,25 Prozent oder 162,22 Euro. Wie sie im Vergleich zu Depot und Versicherung abschneidet, steht unter private Altersvorsorge.

Häufige Fragen

Ab wann gibt es das Zukunftsdepot?

Das steht nicht fest. ÖVP und NEOS wollen mit 1. Jänner 2027 starten, das Finanzministerium hält das für „technisch praktisch unmöglich". Mit Ende September 2026 gibt es weder einen Gesetzentwurf noch eine Einigung in der Koalition.

Wie hoch ist das Startguthaben?

Angekündigt sind bis zu 500 Euro für jedes ab 2027 geborene Kind. Budgetiert sind dafür 40 Millionen Euro im Jahr, allerdings nur für 2027 und 2028. Bei 5 Prozent Rendite werden aus 500 Euro bis zum 18. Geburtstag rund 1.200 Euro.

Wie viel dürfen Eltern einzahlen?

Bis zu 5.000 Euro pro Kind und Jahr, das sind 417 Euro im Monat. Über 18 Jahre ergibt das 90.000 Euro Einzahlung. Wer außer den Eltern einzahlen darf, etwa Großeltern, ist noch nicht geregelt.

Ist das Zukunftsdepot wirklich steuerfrei?

Angekündigt ist, dass bis zum 18. Geburtstag keine Kapitalertragsteuer anfällt. Heute wären es 27,5 Prozent auf Wertpapiererträge. Beim Höchstbetrag und 6,7 Prozent Rendite spart das rund 23.700 Euro, bei 100 Euro im Monat und 5 Prozent rund 3.600 Euro.

Kann ich schon jetzt ein Depot für mein Kind eröffnen?

Ja, aber mit Einschränkungen. Aktien und Aktienfonds auf den Namen des Kindes brauchen nach § 167 ABGB die Genehmigung des Pflegschaftsgerichts, viele Banken bieten solche Depots daher nicht an. Üblich ist ein Depot auf den Namen der Eltern, das später steuerneutral an das Kind übertragen wird.

Was passiert mit dem Geld, wenn das Kind 18 wird?

Laut Ankündigung kann das Kind ab dem 18. Geburtstag frei darüber verfügen, ohne Kapitalertragsteuer. Ob Gewinne nach dem 18. Geburtstag weiter steuerfrei bleiben oder ab dann normal besteuert werden, ist nicht festgelegt.

Quellen

Stand: 29. September 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 167, 216, 217 ABGB sowie §§ 27 Abs. 6 und 27a EStG 1988. Die Endwerte, Steuerbeträge und Kaufkraftwerte sind eigene Berechnungen mit den in der Ankündigung genannten Parametern (5.000 Euro jährlich zu Jahresbeginn, 18 Jahre, 6,7 Prozent) beziehungsweise mit monatlicher Einzahlung zu Monatsbeginn und dem entsprechenden Monatszins, jeweils vor Kosten.