Vorsorgewohnung in Österreich 2026 - AfA 1,5 %, Vorsteuerabzug 20 % und die Liebhaberei-Falle

Wer 2026 eine Wohnung kauft und sie vermietet, kann steuerlich mehrere Hebel ziehen, die Eigennutzer nicht haben: 20 Prozent Umsatzsteuer auf den Kaufpreis vom Finanzamt zurückholen, 1,5 Prozent Abschreibung pro Jahr auf den Gebäudewert, Zinsen und Werbungskosten gegen die Mieteinnahmen rechnen. Das macht Vorsorgewohnungen - auch Anlegerwohnungen genannt - zur klassischen Immobilien-Anlage für Selbstständige und Privatanleger mit höheren Einkommen.

Der Preis: Sie werden zum steuerlichen Unternehmer, müssen 10 Prozent Umsatzsteuer auf die Mieteinnahmen abführen und eine sogenannte Prognoserechnung beim Finanzamt vorlegen. Das Wohnungspaket 2024 hat den Zeitraum, in dem ein Totalüberschuss erreicht werden muss, auf 25 Jahre (in Ausnahmefällen 28 Jahre) verlängert. Wer diese Frist verfehlt, fällt rückwirkend in die Liebhaberei-Falle: Alle Steuervorteile werden gestrichen, die zurückgeholte Vorsteuer und die Werbungskosten-Verrechnung müssen nachgezahlt werden.

Dieser Ratgeber zeigt, wie Vorsorgewohnungen steuerlich funktionieren, welche Optierung 2026 nötig ist, wie die Prognoserechnung aufgebaut wird und welche Renditen realistisch sind. Wer die Grundlagen zur privaten Altersvorsorge sucht, findet sie im Hauptartikel - hier geht es ausschließlich um die Anlegerwohnung als Vorsorge-Variante.

Was eine Vorsorgewohnung ist - und was nicht

Eine Vorsorgewohnung ist eine Eigentumswohnung, die zum Zweck der Vermietung an Dritte gekauft wird. Eigennutzung schließt sich aus - sobald der Eigentümer selbst einzieht oder die Wohnung leer steht und nicht vermietet wird, entfallen die Steuervorteile. Die Bezeichnung „Vorsorgewohnung“ betont die Pensionsvorsorge, „Anlegerwohnung“ die Kapitalrendite - steuerlich ist beides identisch.

Typische Kennzahlen einer marktfähigen Vorsorgewohnung 2026:

  • Größe: 35 bis 65 m² (1- bis 2-Zimmer-Wohnungen sind am besten vermietbar)
  • Lage: Wachstumsmärkte mit Universitäten oder starkem Arbeitsmarkt (Wien, Graz, Linz, Innsbruck, Salzburg)
  • Kaufpreis: typisch 4.500 bis 7.000 €/m² je nach Lage
  • Bruttorendite (Mietzins durch Kaufpreis): 3 bis 4 Prozent pro Jahr
  • Nettorendite nach Kosten: 2 bis 3,5 Prozent pro Jahr

Vorsteuerabzug - die 20 Prozent vom Finanzamt

Der wichtigste steuerliche Hebel: Beim Kauf einer neugebauten Vorsorgewohnung vom Bauträger fällt 20 Prozent Umsatzsteuer auf den Kaufpreis an. Wer als steuerlicher Unternehmer kauft und in die Regelbesteuerung optiert, kann diese USt als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.

Rechenbeispiel. Eine neue 50-m²-Wohnung kostet 250.000 Euro netto, also 300.000 Euro brutto inklusive 20 % USt. Bei Optierung zur Regelbesteuerung erhalten Sie die 50.000 Euro Vorsteuer vom Finanzamt zurück - effektiv kostet die Wohnung 250.000 Euro.

Wichtige Bedingung: 20 Jahre Bindungsfrist. Wer die Vorsteuer zurückholt, muss die Wohnung mindestens 20 Jahre lang umsatzsteuerpflichtig vermieten. Bei Verkauf oder Eigennutzung innerhalb der 20-Jahres-Frist muss anteilig zurückgezahlt werden - pro vorzeitig beendetem Jahr ein Zwanzigstel der zurückgeholten Vorsteuer.

Bei Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung vom Privatanbieter ist kein Vorsteuerabzug möglich, weil keine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird. Vorsorgewohnungen rechnen sich daher steuerlich vor allem im Neubau-Segment vom Bauträger.

Optierung zur Regelbesteuerung - der entscheidende Schritt

Privatpersonen sind als Kleinunternehmer bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 Euro (Stand 2026) USt-frei. Sie könnten also bei einer Mietzins-Einnahme von 9.000 bis 12.000 Euro pro Jahr ohne Umsatzsteuer-Pflicht agieren. Dann gäbe es aber auch keinen Vorsteuerabzug auf den Kaufpreis.

Für die Vorsorgewohnung optieren die meisten Anleger daher zur Regelbesteuerung. Damit gilt:

  • 10 Prozent USt auf die Mieteinnahmen (ermäßigter Wohnzweck-Tarif)
  • Vorsteuerabzug auf Kauf, Sanierung, Betriebskosten
  • Bindung an die Regelbesteuerung für 20 Jahre
  • Vorsteuer-Berichtigungszeitraum: 20 Jahre bei Gebäuden

Die Optierung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung beim Finanzamt vor der ersten Vermietung. Sie ist nicht rückgängig zu machen und bindet den Eigentümer auch nach einem etwaigen Verkauf innerhalb der 20-Jahres-Frist.

Die AfA - 1,5 Prozent vom Gebäudewert

Vermieter dürfen das Gebäude (nicht den Grundanteil) linear über 67 Jahre abschreiben, also mit 1,5 Prozent pro Jahr. Bei einem typischen Kaufpreis-Split von 80 Prozent Gebäude und 20 Prozent Grund ergibt das eine Bemessungsgrundlage von 200.000 Euro bei einem 250.000-Euro-Kauf - macht 3.000 Euro jährliche AfA, die als Werbungskosten gegen die Mieteinnahmen wirken.

Bei alten Bestandswohnungen mit Baujahr vor 1915 ist eine kürzere Nutzungsdauer (und damit höhere AfA, bis 4 Prozent) möglich - allerdings müssen Sie das gegenüber dem Finanzamt durch ein Gutachten nachweisen.

Prognoserechnung und Liebhaberei - die 25-Jahres-Hürde

Damit das Finanzamt die Wohnung als Einkunftsquelle (mit Verlustverrechnungs-Möglichkeit) anerkennt und nicht als Liebhaberei einstuft, muss eine Prognoserechnung erstellt werden. Diese zeigt, dass die Wohnung über einen definierten Zeitraum einen Totalüberschuss erwirtschaftet.

Das Wohnungspaket 2024 hat den Prognosezeitraum für Vorsorgewohnungen verlängert:

  • Bis 2023: 20 Jahre Totalüberschuss-Pflicht
  • Ab 2024: 25 Jahre Totalüberschuss-Pflicht, in Ausnahmefällen 28 Jahre

In den ersten Jahren entstehen typischerweise Verluste (durch AfA, Zinsen, Werbungskosten). Diese werden mit dem übrigen Einkommen verrechnet und senken die Lohn- oder Einkommensteuer. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Mieteinnahmen die laufenden Kosten überschreiten, fließen Gewinne in die Einkommensteuer.

Wer die Prognoserechnung nicht erfüllt - etwa wegen längerer Leerstände, geringer als erwartet ausgefallener Mieten oder höher als erwartet ausgefallener Zinsen - läuft in die Liebhaberei-Falle. Folge: Alle bisher genutzten Verlust-Verrechnungen werden rückwirkend aberkannt, die zurückgeholte Vorsteuer anteilig zurückgefordert, Bescheide werden gegebenenfalls aufgerollt.

Rendite-Rechenbeispiel - 50-m²-Wohnung in Graz

Annahme: Neubauwohnung 50 m² in Graz, Kaufpreis netto 250.000 €, Nebenkosten 30.000 € (GrESt, Eintragung, Notar, Anschaffungs-Werbungskosten), Eigenkapital 80.000 €, Hypothekarkredit 200.000 € zu 3,5 % auf 25 Jahre.

Position Pro Jahr
Mieteinnahmen netto (10 €/m² x 50 m² x 12 Monate) + 6.000 €
Betriebskosten und Hausverwaltung - 600 €
Instandhaltungsrücklage - 600 €
Zinsen Hypothekarkredit Jahr 1 - 7.000 €
Cash-Flow Jahr 1 - 2.200 €
+ AfA 1,5 % auf Gebäudewert 200.000 € - 3.000 €
Steuerlicher Verlust Jahr 1 - 5.200 €
Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz + 2.184 €
Effektiver Cashflow nach Steuer - 16 €

Die Wohnung „kostet“ im ersten Jahr nach Steuer praktisch nichts. Mit jedem Jahr fällt die Zinslast (weil getilgt wird), die Mieteinnahmen steigen (durch Index-Anpassung), und die Wohnung wird zur Cashflow-positiven Anlage. Nach 15 bis 20 Jahren ist sie typischerweise schuldenfrei und liefert reinen Mietüberschuss als Pensionsergänzung.

Steuern beim Verkauf - Immobilienertragsteuer

Beim späteren Verkauf einer Vorsorgewohnung fällt Immobilienertragsteuer (ImmoESt) an. Für ab 1.4.2012 gekaufte Vorsorgewohnungen gilt der reguläre Satz von 30 Prozent vom Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten).

Wichtig: Anders als bei einer selbst genutzten Hauptwohnsitz-Immobilie gibt es bei der Vorsorgewohnung keine Hauptwohnsitz-Befreiung. Eine Vorsorgewohnung wird per Definition nicht selbst genutzt, der Verkauf ist daher immer ImmoESt-pflichtig. Details zur Berechnung im finfo.at-Ratgeber zur ImmoESt.

Bei vorzeitigem Verkauf innerhalb der 20-jährigen Bindungsfrist kommt zur ImmoESt noch die anteilige Vorsteuer-Rückzahlung: Pro vorzeitig beendetem Jahr ein Zwanzigstel der zurückgeholten 50.000 Euro = 2.500 Euro pro Jahr.

Vor- und Nachteile auf einen Blick

Vorteile Nachteile / Risiken
Vorsteuerrückholung 20 % (Neubau) Leerstandsrisiko
AfA-Verlustverrechnung mit Lohn/Einkommen 20-Jahres-Bindung an Vermietung
Inflationsschutz durch Sachwert Liebhaberei-Risiko bei Prognose-Verfehlung
Wertsteigerungspotenzial in Wachstumslagen Verwaltungsaufwand (Mieterwechsel, Instandhaltung)
Cashflow-positiv ab Tilgungsende Zinsänderungsrisiko bei variabler Finanzierung
Pensionsergänzung im Alter ImmoESt bei Verkauf, anteilige USt-Rückzahlung bei Frühverkauf

Häufige Fehler bei Vorsorgewohnungen

  • Optierung zur Regelbesteuerung vergessen. Ohne Optierung kein Vorsteuerabzug. Die Erklärung muss vor der ersten Vermietung schriftlich beim Finanzamt eingereicht werden.
  • Prognoserechnung zu optimistisch angesetzt. Bei nicht erreichtem Totalüberschuss innerhalb 25 Jahren droht die Liebhaberei-Einstufung. Realistische Annahmen für Leerstand (5-10 % der Mietzeit), Indexsteigerung (2 % p.a.) und Zinsen.
  • Verkauf in Bindungsfrist. Anteilige Vorsteuer-Rückzahlung über die noch offenen Jahre, plus ImmoESt 30 %.
  • Eigennutzung „nur kurz“. Sobald die Wohnung nicht mehr vermietet ist (auch bei Eigenbedarf für Kinder), entfällt der Status als Vorsorgewohnung. Anteilige Rückforderungen drohen.
  • Hauptwohnsitz-Befreiung erwartet. Bei Vorsorgewohnungen nicht möglich - die ImmoESt ist immer fällig.
  • Werbungskosten nicht dokumentiert. Reisen zur Wohnung, Maklerkosten, Steuerberater, Anzeigen für Mietersuche sind absetzbar. Belege sammeln.
  • AfA nur auf Kaufpreis ohne Grundanteil-Trennung. Der Grundanteil (typisch 20 %) ist nicht abschreibbar. Eine korrekte Aufteilung im Kaufvertrag oder Gutachten ist wichtig.
  • Mietausfall im Total-Überschuss nicht eingeplant. Ein bis zwei Monate Leerstand pro Mieterwechsel sind realistisch. Wer das ignoriert, verfehlt die Prognoserechnung.

FAQ zur Vorsorgewohnung 2026

Wie hoch ist die Rendite einer Vorsorgewohnung 2026?
Die Bruttorendite liegt typisch bei 3-4 Prozent, die Nettorendite nach Kosten und Steuern bei 2-3,5 Prozent. Hinzu kommt die Wertsteigerung der Immobilie, die in Ballungsräumen langfristig oberhalb der Inflation liegt.

Wie viel Eigenkapital brauche ich?
In der Regel 25-35 Prozent des Kaufpreises plus Nebenkosten. Bei 250.000 Euro Kaufpreis und 30.000 Euro Nebenkosten typisch 70.000 bis 100.000 Euro Eigenkapital.

Kann ich die Vorsorgewohnung mit der KIM-Verordnung-Nachfolge finanzieren?
Ja. Auch nach Auslaufen der KIM-V gelten die FMA-Richtwerte 90/40/35 als Banken-Empfehlung. Für Vorsorgewohnungen rechnen Banken die erwarteten Mieteinnahmen teilweise mit ein, was die Schuldendienstquote entlastet.

Was passiert nach 20 Jahren Bindungsfrist?
Die Vorsteuer-Bindung läuft ab. Sie können die Wohnung verkaufen, ohne anteilig Vorsteuer zurückzahlen zu müssen. Die ImmoESt bleibt aber zu beachten.

Muss ich die Vorsorgewohnung mit umsatzsteuerlicher Optierung kaufen?
Nur dann sind der 20 %-Vorsteuerabzug und die volle Werbungskosten-Verrechnung möglich. Ohne Optierung gibt es keinen Vorsteuerabzug, dafür auch keine 10 % USt auf den Mietzins - bei kleinen Anlagen kann das auch passen.

Was ist mit gebrauchten Eigentumswohnungen?
Kein Vorsteuerabzug möglich, weil im Privatverkauf keine USt anfällt. AfA und Werbungskosten-Verrechnung bleiben aber erhalten. Die Renditen liegen oft höher als beim Neubau, weil der Kaufpreis pro Quadratmeter niedriger ist.

Stand: Juni 2026. Steuersätze, Bindungsfristen und Prognoserechnungs-Regeln basieren auf dem Einkommensteuergesetz, dem Umsatzsteuergesetz und dem Wohnungspaket 2024. Vor jedem Kauf einer Vorsorgewohnung empfiehlt sich dringend eine Beratung durch einen auf Immobilien-Anlage spezialisierten Steuerberater - die Konstellation ist komplex, Fehler in der Strukturierung sind nach Kauf nicht mehr zu reparieren.