Vermögensverwaltung in Österreich
Bei 100.000 Euro und 5 Prozent Bruttorendite über 20 Jahre entscheidet die Gebühr über rund 52.000 Euro: Mit 0,3 Prozent Kosten pro Jahr bleiben 250.573 Euro, mit 1,5 Prozent nur 198.979 Euro. Das ist die einzige Zahl, die sich bei einer Vermögensverwaltung vorher sicher berechnen lässt - die Rendite nicht.
Vermögensverwaltung heißt: Ein Dienstleister trifft Anlageentscheidungen im Rahmen eines vereinbarten Mandats, ohne bei jedem Kauf zu fragen. Rechtlich heißt das Portfolioverwaltung, und sie ist konzessionspflichtig - wer sie anbietet, braucht eine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht.
| Das Wichtigste auf einen Blick | |
|---|---|
| Rechtsbegriff | Portfolioverwaltung nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 |
| Zulassung | Konzession der FMA, im Unternehmensregister der FMA prüfbar |
| Einstieg | bei Robo-Advisors ab wenigen tausend Euro, bei Privatbanken meist sechsstellig |
| Kosten | laufende Gebühr auf das verwaltete Vermögen, dazu Produktkosten |
| Anlegerentschädigung | bei Wertpapierfirmen bis 20.000 Euro je Anleger |
| Steuer | bei inländischer Depotstelle KESt-Abzug automatisch |
Was Vermögensverwaltung rechtlich ist
Das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 kennt die Portfolioverwaltung als eigene Wertpapierdienstleistung: die Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen eines Kundenmandats. Der entscheidende Punkt ist der Ermessensspielraum - der Verwalter entscheidet selbst, was gekauft und verkauft wird.
Davon abzugrenzen sind zwei andere Dienstleistungen, die im Alltag oft gleich klingen:
| Dienstleistung | Wer entscheidet | Typische Vergütung |
|---|---|---|
| Portfolioverwaltung | der Verwalter im Rahmen des Mandats | laufende Gebühr auf das Vermögen |
| Anlageberatung | der Kunde, nach Empfehlung | Honorar oder Provision je Produkt |
| reine Orderausführung | der Kunde allein | Spesen je Transaktion |
Der Unterschied ist nicht akademisch: Nur bei der Portfolioverwaltung trägt der Anbieter die Verantwortung für die laufende Umsetzung der Strategie. Bei der Beratung endet seine Pflicht mit der Empfehlung.
Die Konzession prüfen
Portfolioverwaltung darf in Österreich nur anbieten, wer über eine entsprechende Konzession verfügt. Drei Anbietertypen kommen in Frage: Kreditinstitute mit Bankkonzession, Wertpapierfirmen nach dem WAG 2018 und ausländische Institute, die über den EU-Pass tätig werden.
Die FMA führt ein öffentliches Unternehmensregister, in dem sich jede Konzession nachschlagen lässt. Der Blick dorthin ist der einzige verlässliche Test vor einer Vollmacht - Auftritt, Broschüre und Sitzadresse sagen nichts über die Zulassung aus.
Anlegerentschädigung ist nicht Einlagensicherung: Wertpapierfirmen müssen einer Entschädigungseinrichtung angehören, die im Insolvenzfall je Anleger bis 20.000 Euro ersetzt. Sie greift nur, wenn Wertpapiere oder Gelder aus Wertpapierdienstleistungen nicht herausgegeben werden können - nicht bei Kursverlusten. Für Guthaben auf Konten bei einer Bank gilt daneben die Einlagensicherung bis 100.000 Euro. Depotwerte selbst sind Sondervermögen und fallen ohnehin nicht in die Insolvenzmasse.
Was Vermögensverwaltung kostet
Die Kosten bestehen aus mindestens zwei Schichten, und nur die erste steht im Vordergrund:
- Verwaltungsgebühr auf das verwaltete Vermögen, meist quartalsweise abgerechnet und mit steigendem Volumen sinkend.
- Produktkosten der eingesetzten Fonds und ETFs, ausgewiesen als laufende Kosten im Basisinformationsblatt. Sie werden im Fonds abgezogen und tauchen auf keiner Rechnung auf.
- Transaktionskosten für Käufe und Verkäufe sowie Depotgebühren, je nach Modell inkludiert oder gesondert verrechnet.
- Erfolgsabhängige Vergütung bei manchen Anbietern, meist ein Anteil an der Wertentwicklung über einer Messlatte.
Wertpapierfirmen und Banken müssen die Gesamtkosten vor Vertragsabschluss ausweisen und jährlich nachträglich in Euro darstellen. Verlangen Sie diese Kostenaufstellung, bevor Sie unterschreiben: Prozentangaben in Preislisten lassen die Produktkosten regelmäßig aus und sind deshalb nicht vergleichbar.
Was ein Prozentpunkt über 20 Jahre ausmacht
| Gesamtkosten pro Jahr | aus 100.000 € nach 20 Jahren | Verlust gegenüber kostenfrei |
|---|---|---|
| keine Kosten | 265.330 € | - |
| 0,3 % | 250.573 € | 14.757 € |
| 0,8 % | 227.695 € | 37.635 € |
| 1,5 % | 198.979 € | 66.351 € |
Annahme: 5 Prozent Bruttorendite jährlich, Kosten laufend vom Vermögen abgezogen, vor Steuern.
Der Effekt ist so groß, weil die Gebühr nicht vom Ertrag, sondern vom Vermögen abgeht - auch in Jahren ohne Gewinn. Bei 1,5 Prozent Gesamtkosten muss die Strategie also 1,5 Prozentpunkte besser sein als eine kostengünstige Alternative, nur um gleichzuziehen.
Die drei Varianten in der Praxis
| Robo-Advisor | Bank-Vermögensverwaltung | Privatbank | |
|---|---|---|---|
| Einstieg | niedrig, oft vierstellig | meist ab sechsstellig | meist ab sechs- bis siebenstellig |
| Anlageinstrumente | überwiegend ETFs | Fonds, ETFs, Einzeltitel | zusätzlich alternative Anlagen |
| Betreuung | digital, standardisiert | Ansprechperson | individuelle Betreuung |
| Kosten | am niedrigsten | mittel | am höchsten |
| Individualisierung | Risikoprofile zur Auswahl | Strategien mit Bandbreiten | Einzelmandat |
Ein individuell zugeschnittenes Mandat setzt in der Regel ein hohes sechsstelliges Vermögen voraus. Darunter erhält man standardisierte Strategien - dieselbe Handvoll Modellportfolios wie alle anderen Kunden derselben Risikoklasse. Das ist kein Nachteil, wirft aber die Frage auf, ob sich dafür ein Aufschlag gegenüber einem ETF-Portfolio rechnet.
Wie die Strategie zustande kommt
Vor jeder Verwaltung steht eine gesetzlich vorgeschriebene Eignungsprüfung: Der Anbieter muss Kenntnisse, Erfahrung, finanzielle Verhältnisse, Anlageziele und Verlusttragfähigkeit erheben und darf nur Empfehlungen aussprechen, die dazu passen. Das Ergebnis ist die Risikoklasse, und aus ihr folgt die Aktienquote.
Konservative Strategien liegen typischerweise bei einem Aktienanteil von rund 20 Prozent und einem Schwerpunkt auf Anleihen, offensive bei 60 Prozent und mehr. Wer die Bandbreite unterschreibt, unterschreibt damit auch den möglichen Rückgang: Ein Portfolio mit 60 Prozent Aktien kann in einem schlechten Jahr zweistellig verlieren.
Verlangen Sie die Bandbreiten schriftlich - also von wie viel bis wie viel Prozent Aktienquote der Verwalter gehen darf. Ein Mandat ohne Bandbreiten ist ein Blankoscheck.
Was steuerlich passiert
Bei einem Depot bei einer inländischen Bank behält die Depotstelle die Kapitalertragsteuer automatisch ein: 27,5 Prozent auf Dividenden, Kursgewinne und Fondserträge, 25 Prozent auf Zinsen aus Geldeinlagen. Damit ist die Steuer abgegolten, eine Erklärung ist nicht nötig.
Drei Punkte werden regelmäßig übersehen:
- Umschichtungen lösen Steuer aus. Jeder Verkauf innerhalb der Verwaltung realisiert Gewinne, auf die KESt anfällt - auch wenn kein Euro ausgezahlt wird. Eine Strategie mit hoher Umschlagshäufigkeit kostet deshalb doppelt: Transaktionskosten und vorgezogene Steuer.
- Thesaurierende Fonds unterliegen mit den ausschüttungsgleichen Erträgen jährlich der Steuer, obwohl nichts ausgeschüttet wird. Bei Meldefonds übernimmt die Depotstelle den Abzug.
- Auslandsdepots haben keinen KESt-Abzug. Die Erträge gehören in die Steuererklärung, siehe Kapitalertragsteuer.
Die Verwaltungsgebühr selbst ist bei privatem Vermögen nicht abzugsfähig: Bei Einkünften, die dem besonderen Steuersatz unterliegen, ist der Abzug von Werbungskosten ausgeschlossen.
Was vor der Unterschrift zu klären ist
- Konzession im FMA-Unternehmensregister nachschlagen - und zwar für genau jene Gesellschaft, die den Vertrag unterschreibt.
- Gesamtkosten in Euro verlangen, nicht in Prozent: Verwaltungsgebühr plus Produktkosten plus Transaktionskosten.
- Bandbreiten der Anlageklassen im Mandat festhalten lassen.
- Kündigung und Übertragung: Wie schnell lässt sich das Mandat beenden, und was kostet ein Depotübertrag zu einer anderen Bank?
- Vergleichsmaßstab vereinbaren, an dem die Wertentwicklung gemessen wird - sonst gibt es später keine Grundlage für die Beurteilung.
- Erfolgsvergütung: Wird sie erst über der Messlatte fällig, und wird ein Rückgang aus Vorjahren gegengerechnet?
Häufige Fragen
Ab welchem Vermögen lohnt sich eine Vermögensverwaltung?
Digitale Anbieter nehmen bereits vierstellige Beträge, klassische Bankmandate beginnen meist im sechsstelligen Bereich, individuell zugeschnittene Mandate deutlich darüber. Die Frage nach dem Mindestbetrag ist aber weniger wichtig als die nach den Gesamtkosten.
Wer darf in Österreich Vermögen verwalten?
Nur Kreditinstitute und Wertpapierfirmen mit entsprechender Konzession sowie ausländische Institute mit EU-Pass. Die Zulassung lässt sich im Unternehmensregister der FMA prüfen.
Ist mein Geld bei einer Insolvenz des Verwalters weg?
Depotwerte sind Sondervermögen und fallen nicht in die Insolvenzmasse. Für Fälle, in denen Wertpapiere oder Gelder nicht herausgegeben werden können, greift bei Wertpapierfirmen die Anlegerentschädigung bis 20.000 Euro je Anleger.
Kann ich die Verwaltungsgebühr von der Steuer absetzen?
Nein. Bei Kapitaleinkünften, die dem besonderen Steuersatz unterliegen, ist der Abzug von Werbungskosten ausgeschlossen.
Was passiert steuerlich bei Umschichtungen?
Jeder Verkauf realisiert Gewinne, auf die 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer anfallen - auch ohne Auszahlung. Bei inländischer Depotstelle wird die Steuer automatisch abgezogen.
Quellen
Stand: August 2026. Rechtsgrundlagen: § 1 und § 3 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (Portfolioverwaltung, konzessionspflichtige Dienstleistungen), § 73 WAG 2018 (Anlegerentschädigung, 20.000 Euro je Anleger), § 27a EStG (besondere Steuersätze), § 20 Abs. 2 EStG (Abzugsverbot für Werbungskosten bei Sondersteuersätzen).