ETF-Sparplan Österreich - Rechner, Kosten und Steuer
200 Euro im Monat, 20 Jahre Laufzeit, 7 Prozent erwartete Rendite: Mit einem ETF zu 0,2 Prozent laufenden Kosten stehen am Ende rund 101.700 Euro, mit einem Bankfondssparplan zu 1,7 Prozent und 5 Prozent Ausgabeaufschlag rund 81.100 Euro. Eingezahlt wurde in beiden Fällen dasselbe: 48.000 Euro.
Was ein Sparplan vom Einmalkauf unterscheidet
Beim Einmalkauf hängt das Ergebnis an einem einzigen Kurs. Bei 20 Jahren Sparplan sind es 240 Kurse: Monat für Monat wird zum jeweils gültigen Preis gekauft - bei hohen Kursen weniger Anteile, bei niedrigen mehr. Der Durchschnittspreis je Anteil liegt dadurch immer unter dem arithmetischen Mittel der Kurse, nie darüber.
| Monat | Kurs | Gekaufte Anteile für 100 € |
|---|---|---|
| Jänner | 50 € | 2,00 |
| Februar | 40 € | 2,50 |
| März | 45 € | 2,22 |
| April | 55 € | 1,82 |
| Summe | Mittelwert 47,50 € | 8,54 Anteile |
400 Euro geteilt durch 8,54 Anteile ergibt einen Einstandspreis von 46,84 Euro - 66 Cent unter dem Mittelwert der vier Kurse. Das ist kein Trick, sondern Arithmetik: Der Einstandspreis ist das harmonische Mittel der Kurse, und das liegt bei schwankenden Werten stets unter dem arithmetischen.
Was der Effekt nicht leistet: mehr Rendite als eine Einmalanlage in einem dauerhaft steigenden Markt. Wer 24.000 Euro auf einmal investieren kann, hat sie im Schnitt länger investiert und liegt am Ende meist vorn. Der Sparplan gewinnt gegen das Timing-Risiko, nicht gegen den Zinseszins.
Was die Kosten über 20 Jahre kosten
Bei 200 Euro im Monat, 20 Jahren Laufzeit und 7 Prozent Bruttorendite werden 48.000 Euro eingezahlt. Was daraus wird, entscheidet die Kostenseite:
| Variante | Tatsächlich gezahlt | Endvermögen vor Steuer | Weniger als ohne Kosten |
|---|---|---|---|
| ohne jede Kostenposition | 0 € | 104.185 € | - |
| ETF, 0,20 % laufende Kosten | im Kurs enthalten | 101.692 € | 2.493 € |
| ETF plus 1,50 € Ordergebühr je Rate | 360 € | 100.929 € | 3.256 € |
| ETF plus 5 % Ausgabeaufschlag | 2.286 € | 96.849 € | 7.336 € |
| Bankfonds: 1,7 % laufend, 5 % Aufschlag | 2.286 € plus laufende Kosten | 81.063 € | 23.122 € |
Jede Zeile ist eine eigenständige Variante, gemessen gegen den kostenfreien Fall. Zwei Zahlen daraus sind es wert, gemerkt zu werden:
- Eine Ordergebühr von 1,50 Euro kostet über 20 Jahre 763 Euro Endvermögen - gegenüber demselben ETF ohne Ordergebühr, obwohl nur 360 Euro tatsächlich abgeflossen sind. Der Rest ist der Ertrag, den das Geld nicht mehr erwirtschaften konnte.
- Der Unterschied zwischen ETF und Bankfondssparplan beträgt 20.629 Euro vor Steuer - bei identischer Einzahlung und identischer Bruttorendite. Nach Kapitalertragsteuer sind es 15.585 Euro: 86.926 gegen 71.342 Euro.
Der Ausgabeaufschlag wirkt dabei anders, als die Prozentzahl vermuten lässt: 5 Prozent Aufschlag werden dem Anteilswert zugerechnet (§ 57 Abs. 2 InvFG), von einer Rate über 200 Euro fließen also 190,48 Euro in Anteile - das sind 4,76 Prozent der Rate, nicht 5. Die Rechnung dazu steht beim Fondssparen.
Der gleitende Durchschnittspreis - nicht FIFO
Ein Sparplan über zwanzig Jahre erzeugt 240 Käufe zu 240 verschiedenen Kursen. Welche davon beim Teilverkauf als veräußert gelten, ist in Österreich eindeutig geregelt - und anders, als viele annehmen.
§ 27a Abs. 4 Z 3 EStG schreibt vor: Bei allen in einem Depot befindlichen Wirtschaftsgütern mit derselben Wertpapierkennnummer ist bei Erwerb in zeitlicher Aufeinanderfolge der gleitende Durchschnittspreis in Euro anzusetzen. Es gilt also nicht das First-in-first-out-Prinzip, sondern ein fortlaufend neu gebildeter Mittelwert.
Der Unterschied ist praktisch. Ein Beispiel mit drei Käufen desselben ETF:
| Vorgang | Anteile | Kurs | Durchschnittspreis danach |
|---|---|---|---|
| Kauf 1 | 10 | 80 € | 80,00 € |
| Kauf 2 | 10 | 100 € | 90,00 € |
| Kauf 3 | 10 | 120 € | 100,00 € |
| Verkauf von 10 Stück zu 130 € | -10 | 130 € | Gewinn 300 €, KESt 82,50 € |
Nach FIFO wären die zuerst gekauften Anteile zu 80 Euro verkauft worden - Gewinn 500 Euro, Steuer 137,50 Euro. Der Durchschnittspreis ergibt hier also 55 Euro weniger Steuer. In einem fallenden Markt dreht sich das Vorzeichen um. Verlässlich ist nur eines: Ein einzelner Verkauf lässt sich steuerlich nicht auf eine günstige Tranche lenken. Wer teilverkauft, realisiert immer den Durchschnitt.
Daraus folgt eine Konsequenz für die Depotführung: Der Durchschnittspreis wird je Wertpapierkennnummer und Depot gebildet. Wer denselben ETF in zwei Depots hält, führt zwei getrennte Durchschnitte - und kann über die Wahl des Depots sehr wohl steuern, welcher Bestand verkauft wird.
Meldefonds - beim Sparplan wichtiger als beim Einmalkauf
Ob ein Fonds seine Steuerdaten jährlich an die Oesterreichische Kontrollbank meldet, entscheidet über die Besteuerungsgrundlage: Beim Meldefonds werden die tatsächlichen Erträge besteuert, beim Nicht-Meldefonds wird pauschal geschätzt, und zwar mit dem höheren der beiden Werte - 90 Prozent des Wertzuwachses im Kalenderjahr oder mindestens 10 Prozent des letzten Rücknahmepreises.
Beim Sparplan wiegt das doppelt. Die 10-Prozent-Mindestschätzung greift nämlich jedes Jahr auf den gesamten Bestand, nicht auf die Jahresrate. Wer nach zehn Jahren 30.000 Euro angespart hat, bekommt in einem Verlustjahr 3.000 Euro fiktiven Ertrag zugerechnet und zahlt darauf 825 Euro Steuer - während der Depotwert gefallen ist. Je länger der Sparplan läuft, desto größer wird die Bemessungsgrundlage, auf die die Pauschale anspringt.
Praktisch alle in Österreich vertriebenen ETFs großer Anbieter sind Meldefonds. Kritisch wird es bei über ausländische Broker gekauften Nischenprodukten und bei in den USA aufgelegten ETFs. Der Status lässt sich vor dem ersten Kauf im Fondsdatenservice der Kontrollbank prüfen. Die Details der Pauschalbesteuerung stehen beim ETF-Grundlagenbeitrag.
Steuereinfaches Depot oder Selbstdeklaration
Eine inländische depotführende Stelle behält die Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent ein und führt sie ab; damit ist die Steuer nach § 97 EStG abgegolten und in der Erklärung nichts mehr anzugeben. Ohne inländischen Abzugsverpflichteten liegt die Arbeit beim Anleger.
| Inländische depotführende Stelle | Ausländischer Broker ohne steuerlichen Vertreter | |
|---|---|---|
| KESt auf Verkaufsgewinne | automatisch einbehalten | selbst zu erklären (Beilage E1kv) |
| Ausschüttungsgleiche Erträge | automatisch abgerechnet | jährlich selbst zu ermitteln, auch ohne Geldfluss |
| Verlustausgleich im Depot | läuft automatisch | nur über die Veranlagung |
| Durchschnittspreis über 240 Käufe | führt die Bank | selbst zu führen |
| Steuersatz | 27,5 % | 27,5 % |
Die letzte Zeile ist wichtig, weil sie oft falsch dargestellt wird: Der besondere Steuersatz von 27,5 Prozent hängt am Wirtschaftsgut, nicht am Broker. Ein ausländisches Depot ändert die Erhebungsform, nicht den Steuersatz. Wer allerdings insgesamt wenig verdient, kann nach § 27a Abs. 5 EStG die Regelbesteuerungsoption beantragen und stattdessen den Tarif anwenden lassen - das lohnt sich, solange der Grenzsteuersatz unter 27,5 Prozent liegt.
Der Aufwand ohne steuereinfaches Depot ist der eigentliche Preis: 12 Käufe im Jahr, ein fortzuschreibender Durchschnittspreis und bei thesaurierenden Fonds eine jährliche Ertragsermittlung ohne Zahlungsfluss.
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Konditionen ändern sich laufend, die Prüfpunkte nicht. Vor der Depoteröffnung sind sechs Fragen zu klären:
- Ist der gewünschte ETF in der gebührenfreien Sparplanliste? Die Liste ist bei jedem Anbieter kürzer als das Gesamtangebot und wird laufend geändert. Ein ETF, der heute gratis bespart wird, kann nächstes Jahr 1,50 Euro je Ausführung kosten.
- Wird die Kapitalertragsteuer automatisch abgeführt? Das ist die Trennlinie zwischen bequem und aufwendig.
- Wie hoch ist die Mindestrate? Sie entscheidet, ob sich der Sparplan auch mit kleinen Beträgen aufsetzen lässt.
- Was kostet die Depotführung? Eine jährliche Depotgebühr wirkt wie eine zusätzliche Kostenquote.
- Wie wird ausgeführt? Ein fester Ausführungstag zu einem Sammelkurs ist bei kleinen Raten günstiger als eine Einzelorder an der Börse; dafür kennt man den Kurs nicht vorab.
- Lässt sich der Sparplan pausieren, ändern und übertragen? Ein Depotübertrag ins Ausland kann die Anschaffungsdaten verlieren - dann setzt die neue Stelle pauschale Werte an.
Die Kostenwirkung jeder dieser Positionen lässt sich mit den Feldern für Ordergebühr, laufende Kosten und Ausgabeaufschlag durchspielen.
Wann sich ein Sparplan nicht lohnt
- Anlagehorizont unter sieben bis zehn Jahren. Aktienmärkte können jahrelang unter dem Einstand liegen. Für kürzere Zeiträume sind Festgeld oder Tagesgeld die passenden Werkzeuge.
- Kein Notgroschen. Drei bis sechs Monatsausgaben gehören auf ein jederzeit verfügbares Konto. Sonst muss der Sparplan im Kursrückgang aufgelöst werden - genau dann, wenn es am teuersten ist.
- Offene Konsumkredite. Solange ein Kredit mehr kostet, als der Sparplan erwartbar bringt, ist die Tilgung die sicherere Rendite. Was ein Konsumkredit derzeit kostet, steht beim Privatkredit.
- Geld, das terminlich gebunden ist. Eigenmittel für einen Wohnungskauf in zwei Jahren gehören nicht in Aktien.
Häufige Fragen zum ETF-Sparplan
Wie viel bleibt von 200 Euro im Monat nach 20 Jahren?
Bei 7 Prozent Bruttorendite und einem ETF mit 0,20 Prozent laufenden Kosten rund 101.700 Euro vor Steuer, bei 48.000 Euro Einzahlung. Nach 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf den Wertzuwachs bleiben rund 86.900 Euro. Die Rendite ist eine Annahme, kein zugesagter Wert.
Gilt beim Verkauf FIFO oder der Durchschnittspreis?
Der gleitende Durchschnittspreis. § 27a Abs. 4 Z 3 EStG schreibt ihn für alle Wertpapiere mit derselben Kennnummer in einem Depot vor. Eine Zuordnung zu einzelnen günstigen Tranchen ist damit ausgeschlossen.
Werden thesaurierende ETFs erst beim Verkauf besteuert?
Nein. Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten jährlich als zugeflossen und werden besteuert. Die versteuerten Beträge erhöhen die Anschaffungskosten, sodass beim Verkauf keine Doppelbesteuerung entsteht - die Steuer wird also nicht höher, aber früher fällig.
Mindern Ordergebühren die Steuer?
Nein. Nach § 27a Abs. 4 Z 2 EStG sind die Anschaffungskosten bei Wirtschaftsgütern mit besonderem Steuersatz ohne Anschaffungsnebenkosten anzusetzen. Eine Ordergebühr verringert also das investierte Kapital und ist steuerlich trotzdem nicht abzugsfähig.
Kann ich den Sparplan jederzeit pausieren?
Bei den üblichen Anbietern lassen sich Rate, Intervall und Pause im Depot selbst einstellen. Steuerlich passiert dabei nichts: Erst ein Verkauf löst die Kapitalertragsteuer aus.
Was passiert mit dem Depot, wenn der Broker insolvent wird?
Die ETF-Anteile sind Sondervermögen und gehören dem Anleger; sie fallen nicht in die Insolvenzmasse und werden auf ein anderes Depot übertragen. Für Guthaben auf dem Verrechnungskonto greift die Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Einleger und Institut.
Lohnt sich ein Sparplan mehr als eine Einmalanlage?
Er senkt das Risiko, zum falschen Zeitpunkt einzusteigen, nicht das Marktrisiko. Wer den Betrag ohnehin nur monatlich aufbringen kann, hat keine Wahl - und für den ist der Sparplan die richtige Form. Wer eine größere Summe zur Verfügung hat, liegt in steigenden Märkten mit der Einmalanlage im Schnitt vorn.
Quellen
- RIS - § 27a EStG: besonderer Steuersatz, Anschaffungskosten und gleitender Durchschnittspreis
- RIS - Investmentfondsgesetz 2011, § 57 Abs. 2 zum Ausgabeaufschlag
- OeKB - Steuerdaten und Meldefonds-Status
- BMF - Substanzgewinne und realisierte Wertsteigerungen
- Arbeiterkammer - Investmentfonds: Kosten und Risiken
- WKO - Besteuerung von Kapitalvermögen im Privatvermögen (PDF)