Geldanlage

Aktien kaufen in Österreich - Depotwahl, Ordergebühren und die 27,5 Prozent, die niemand umgeht

Aktualisiert am 15. August 2026·Redaktion finfo.at

Wer in Österreich eine Aktie verkauft und Gewinn macht, zahlt 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer. Der Satz steht in § 27a Abs. 1 EStG und gilt für Dividenden genauso wie für Kursgewinne. Nur Zinsen aus Bankeinlagen werden mit 25 Prozent belastet.

Ob Sie damit etwas zu tun haben, entscheidet allein die Wahl des Depots. Führt eine inländische Bank Ihr Depot, zieht sie die Steuer ab und führt sie ab - die Einkommensteuer ist damit abgegolten, die Erträge müssen in keine Erklärung. Liegt das Depot im Ausland, sind die Gewinne nach Angaben des Finanzministeriums zu veranlagen, also selbst in die Steuererklärung aufzunehmen.

Und ein Detail, das viele erst beim Steuerbescheid entdecken: Ordergebühren, Beratungskosten und Depotgebühren dürfen den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern. Sie kosten Geld, senken aber die Steuer um keinen Cent.

Das Depot: die Entscheidung, die alles Weitere bestimmt

Vor der ersten Aktie steht das Wertpapierdepot, und die Wahl zwischen inländischer und ausländischer Depotstelle hat Folgen weit über die Gebühren hinaus.

Inländische Bank oder Broker Ausländischer Broker
Kapitalertragsteuer wird automatisch einbehalten und abgeführt kein Abzug - Veranlagung in der Steuererklärung nötig
Steuererklärung nicht erforderlich, die Erträge sind endbesteuert erforderlich, jedes Jahr
Verlustausgleich die Bank rechnet Verluste automatisch gegen Gewinne selbst zu ermitteln und geltend zu machen
Depotübertragung gilt als fiktive Veräußerung zum gemeinen Wert selbst dem Finanzamt anzuzeigen, sonst KESt-Abzug
Kosten meist höhere Order- und Depotgebühren meist günstiger

Der Preisvorteil ausländischer Anbieter ist real, und der Aufwand auf der anderen Seite ebenso. Wer wenige Positionen hält und einmal im Jahr eine Erklärung abgibt, fährt damit gut. Wer regelmäßig handelt und den automatischen Verlustausgleich schätzt, zahlt bei einer inländischen Stelle für eine Dienstleistung, die sonst am Küchentisch anfällt.

Ein Punkt gilt unabhängig davon: Wertpapiere im Depot sind Ihr Eigentum und fallen nicht in die Insolvenzmasse der Bank. Die Einlagensicherung mit ihren 100.000 Euro betrifft Guthaben auf Konten, nicht das Depot - sie ist hier weder nötig noch anwendbar.

Was der Kauf tatsächlich kostet

Vier Positionen zehren an der Rendite, und nur eine davon steht im Werbetext:

  • Ordergebühr - je Kauf und Verkauf, oft als Grundbetrag plus Prozentsatz des Volumens, häufig mit Mindest- und Höchstbetrag.
  • Fremdspesen - die Gebühren des Handelsplatzes, die zusätzlich weitergereicht werden.
  • Depotgebühr - laufend, meist als Prozentsatz des Depotwerts oder als Pauschale pro Position.
  • Spread - die Spanne zwischen An- und Verkaufskurs. Sie steht auf keiner Abrechnung und ist bei wenig gehandelten Titeln die teuerste Position von allen.

Weil das Finanzministerium den Abzug der Anschaffungsnebenkosten ausdrücklich ausschließt, wirken diese Kosten doppelt: Sie schmälern den Ertrag und erhöhen relativ die Steuerlast auf den verbleibenden Gewinn. Bei kleinen Ordersummen kippt die Rechnung schnell - eine Mindestgebühr von 10 Euro frisst bei einer 500-Euro-Order zwei Prozent, bevor der Kurs sich bewegt hat.

Die Order: Zeiten und Limit

Aktien werden nicht zu einem festen Tagespreis gehandelt, sondern zu dem Kurs, der im Moment der Ausführung zustande kommt. An der Wiener Börse gliedert sich der Handelstag im prime market so:

Phase Zeit
Vorhandel 08:00 - 08:55
Eröffnungsauktion 08:55 - 09:04
Fortlaufender Handel 09:04 - 12:00 und 12:03 - 17:30
Intraday-Auktion 12:00 - 12:03
Schlussauktion 17:30 - 17:35
Trade at Close 17:35 - 17:45
Nachhandel 17:45 - 17:50

Börsefeiertage ohne Handel sind der 26. Oktober, der 24. und 25. Dezember sowie der 31. Dezember.

Zwei Ordertypen decken den Normalfall ab. Die Market-Order wird sofort zum nächsten verfügbaren Kurs ausgeführt - schnell, aber ohne Preisgarantie. Die Limit-Order nennt einen Höchstpreis beim Kauf und einen Mindestpreis beim Verkauf; sie wird nur ausgeführt, wenn der Markt dorthin kommt. Bei marktengen Titeln und rund um die Auktionen ist das Limit kein Feinschliff, sondern der Schutz vor einem Kurs, den niemand erwartet hat.

Steuern auf Aktien in Österreich

Besteuert werden zwei Dinge: die laufende Dividende und der Kursgewinn beim Verkauf, beide mit 27,5 Prozent. Kursgewinne unterliegen der Substanzbesteuerung, sofern die Aktien ab dem 1. Jänner 2011 erworben wurden - dieser sogenannte Neubestand umfasst inzwischen praktisch jedes Depot.

Der Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten, ohne Abzug von Transaktions- oder Depotgebühren. Rechtsgrundlage sind § 27 Abs. 3 und 4 EStG.

Zwei Konstellationen kosten Anleger regelmäßig Geld:

  1. Verluste bleiben liegen. Die inländische Bank gleicht Verluste gegen Gewinne aus, aber nur innerhalb der eigenen Depots. Wer bei zwei Instituten Depots führt, muss den Ausgleich über die Veranlagung selbst herstellen. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zur Kapitalertragsteuer.
  2. Ausländische Quellensteuer wird nicht zurückgeholt. Bei Dividenden ausländischer Aktien behält der Quellenstaat Steuer ein. Was davon anrechenbar ist und was zurückgefordert werden muss, richtet sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Wer insgesamt wenig verdient, kann die Regelbesteuerungsoption beantragen: Dann werden die Kapitaleinkünfte mit dem progressiven Tarif besteuert und die einbehaltene KESt angerechnet. Der Antrag gilt nur einheitlich für sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen - halbe Wege gibt es nicht.

Einzelaktie oder Fonds

Eine einzelne Aktie ist eine Wette auf ein einzelnes Unternehmen. Das Risiko, das dabei entsteht, wird nicht bezahlt: Wer zwanzig Titel hält, trägt näherungsweise das Marktrisiko, wer einen hält, zusätzlich das Schicksal dieser einen Firma - ohne dafür eine höhere erwartete Rendite zu bekommen.

Für breite Streuung mit kleinen Beträgen sind ETFs und der ETF-Sparplan der günstigere Weg, der aktiv verwaltete Fonds über das Fondssparen der teurere. Einzelaktien ergeben Sinn, wenn Sie ein Unternehmen beurteilen können und wollen - und wenn der Betrag so bemessen ist, dass ein Totalverlust die Lebensplanung nicht berührt.

Wer regelmäßige Ausschüttungen sucht, sollte die Dividendenrendite nicht mit Sicherheit verwechseln: Sie ist kein Zins, sondern eine Entscheidung der Hauptversammlung, und sie kann jederzeit gestrichen werden. Planbare Zahlungen leisten Anleihen, nicht Aktien.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer auf Aktiengewinne in Österreich?

27,5 Prozent auf Kursgewinne und Dividenden (§ 27a Abs. 1 Z 2 EStG). Bei einer inländischen depotführenden Stelle wird sie automatisch einbehalten und ist damit abgegolten.

Muss ich Aktiengewinne in der Steuererklärung angeben?

Bei einem inländischen Depot nein, dort ist die KESt endbesteuernd. Bei einem ausländischen Depot ja - dort erfolgt kein KESt-Abzug, die Einkünfte sind zu veranlagen.

Kann ich Ordergebühren und Depotgebühren von der Steuer absetzen?

Nein. Anschaffungsnebenkosten wie Transaktionsgebühren oder Beratungskosten und Aufwendungen wie Depotgebühren dürfen bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nicht abgezogen werden.

Werden Verluste mit Gewinnen verrechnet?

Ja, die inländische Bank nimmt den Verlustausgleich innerhalb der bei ihr geführten Depots automatisch vor. Über mehrere Institute hinweg muss er in der Veranlagung selbst hergestellt werden.

Wann kann ich an der Wiener Börse handeln?

Der fortlaufende Handel im prime market läuft von 09:04 bis 12:00 und von 12:03 bis 17:30 Uhr, davor die Eröffnungsauktion ab 08:55 und danach die Schlussauktion bis 17:35 Uhr.

Was ist der Unterschied zwischen Market- und Limit-Order?

Die Market-Order wird sofort zum nächsten verfügbaren Kurs ausgeführt, ohne Preisgarantie. Die Limit-Order legt einen Höchst- oder Mindestpreis fest und wird nur ausgeführt, wenn dieser erreicht wird.

Quellen

Stand: August 2026. Rechtsgrundlagen: § 27 Abs. 3 und 4 sowie § 27a Abs. 1 EStG. Handelszeiten: Wiener Börse, prime market. Gebühren und Spreads sind anbieter- und titelabhängig und daher beim jeweiligen Institut zu erheben.