Gehalt

Politikergehälter in Österreich 2026 - alle Bezüge von Bund, Ländern und Gemeinden

Aktualisiert am 3. September 2026·Redaktion finfo.at

Ein Mitglied des Nationalrates bezieht 2026 10.630,90 Euro im Monat, ein Mitglied des Bundesrates die Hälfte davon, ein Landtagsabgeordneter höchstens 9.307,40 Euro. Alle diese Beträge stammen aus derselben Rechnung: ein Prozentsatz, angewandt auf einen Ausgangsbetrag, den der Rechnungshof jährlich kundmacht.

Das macht die österreichischen Politikerbezüge ungewöhnlich transparent - und zugleich schwer lesbar, weil seit 2024 drei verschiedene Ausgangsbeträge nebeneinander gelten. Wer Zahlen aus verschiedenen Quellen vergleicht, vergleicht deshalb oft Bezugsgrößen, die nichts miteinander zu tun haben.

Die drei Ausgangsbeträge 2026

Grundlage ist das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre. Weil der Gesetzgeber die Bundesorgane von der jährlichen Anpassung ausgenommen, die Obergrenzen für Länder und Gemeinden aber weiter aufgewertet hat, sind die Bezugsgrößen auseinandergelaufen:

Ausgangsbetrag 2026HöheAnwendungsbereich
I11.634,27 €Obergrenzen für Länder und Gemeinden
II9.793,41 €oberste Organe des Bundes: Bundespräsident bis Volksanwaltschaft
III10.630,88 €Mandatare: Nationalrat, Bundesrat, österreichische EU-Abgeordnete

Der Anpassungsfaktor für 2026 beträgt 1,027. Er wird aus dem Anpassungsfaktor der gesetzlichen Pensionsversicherung und der Inflationsrate von Juli 2024 bis Juni 2025 ermittelt.

Bezüge auf Bundesebene

Die folgenden Beträge sind tatsächliche Bezüge, keine Obergrenzen - sie stehen so im Gesetz und werden so ausgezahlt:

FunktionAnteilMonatsbezug 2026
Bundespräsident280 % von II27.421,50 €
Bundeskanzler250 % von II24.483,50 €
Vizekanzler mit Ressort220 % von II21.545,50 €
Präsident des Nationalrates210 % von II20.566,20 €
Bundesminister, Vizekanzler ohne Ressort200 % von II19.586,80 €
Präsident des Rechnungshofes, Staatssekretär mit Aufgaben180 % von II17.628,10 €
Zweiter und dritter Präsident des Nationalrates, Klubobmann im Nationalrat170 % von II16.648,80 €
Staatssekretär ohne bestimmte Aufgaben, Mitglied der Volksanwaltschaft160 % von II15.669,50 €
Mitglied des Nationalrates, EU-Abgeordneter, Präsident des Bundesrates100 % von III10.630,90 €
Stellvertretender Vorsitzender und Fraktionsvorsitzender im Bundesrat70 % von III7.441,60 €
Mitglied des Bundesrates50 % von III5.315,40 €

Ein Mitglied des Bundesrates bezieht also weniger als die Hälfte eines Nationalratsabgeordneten - ein Unterschied, der die geringere zeitliche Beanspruchung der Länderkammer abbilden soll.

Länder und Gemeinden: Obergrenzen, keine Bezüge

Auf Landesebene funktioniert das System anders, und hier liegt der häufigste Lesefehler. Der Bund legt nur Höchstgrenzen fest; wie viel tatsächlich ausgezahlt wird, bestimmt nach § 1 Abs. 2 BezBegrBVG das jeweilige Landesgesetz. Die tatsächlichen Bezüge liegen in mehreren Ländern darunter.

FunktionAnteil am Ausgangsbetrag IObergrenze 2026
Landeshauptmann200 %23.268,50 €
Landeshauptmannstellvertreter190 %22.105,10 €
Mitglied der Landesregierung180 %20.941,70 €
Bürgermeister der nach Einwohnerzahl größten Stadt außer Wien170 %19.778,30 €
Landtagspräsident ohne weiteren Beruf150 %17.451,40 €
Klubobmann im Landtag ohne weiteren Beruf140 %16.288,00 €
Landtagspräsident mit weiterem Beruf110 %12.797,70 €
Klubobmann im Landtag mit weiterem Beruf, Stellvertreter des Landtagspräsidenten100 %11.634,30 €
Landtagsabgeordneter80 %9.307,40 €

Auffällig ist die Unterscheidung nach der Erwerbstätigkeit: Ein Landtagspräsident, der daneben einen Beruf mit Erwerbsabsicht ausübt, darf höchstens 110 Prozent beziehen statt 150. Bei den Klubobleuten sinkt die Grenze von 140 auf 100 Prozent. Das Nebeneinander von Mandat und Beruf wird also nicht verboten, sondern über den Bezug abgegolten.

Die Nulllohnrunden 2025 und 2026

Zweimal hintereinander hat der Nationalrat die Anpassung für die obersten Organe ausgesetzt. § 21 des Bundesbezügegesetzes enthält dazu drei Übergangsbestimmungen, die den Ablauf lückenlos festhalten:

BestimmungRegelung
§ 21 Abs. 22Anpassung entfällt bis 31. Dezember 2025
§ 21 Abs. 23Anpassung entfällt bis 31. Dezember 2026 für die Organe nach § 3 Abs. 1
§ 21 Abs. 24Anpassung entfällt bis 31. Dezember 2027; stattdessen Anpassung ab 1. Jänner 2027 mit dem Faktor 1,01

Die Wirkung reicht über die betroffenen Jahre hinaus. Weil jede Anpassung auf dem Vorjahreswert aufsetzt, senkt eine ausgelassene Erhöhung die Basis dauerhaft - der Effekt wächst mit jedem Folgejahr. Die Obergrenzen für Länder und Gemeinden waren von den Nulllohnrunden nicht erfasst und wurden regulär aufgewertet.

Sonderzahlungen, Amtswohnung, Dienstwagen

Politikerbezüge werden wie im öffentlichen Dienst 14 mal jährlich ausgezahlt. Nach § 5 BBezG gebührt für jedes Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung von einem Sechstel der Quartalsbezüge; ausgezahlt wird sie am 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember. Die laufenden Bezüge kommen jeweils im Voraus am Monatsanfang.

Amtswohnung (§ 8) und Dienstwagen (§ 9) sind eigens geregelt und zählen nicht zum Bezug. Für Mitglieder von Nationalrat und Bundesrat sieht § 10 daneben eine Vergütung von Aufwendungen vor.

Bei allen Beträgen ab rund 6.900 Euro spielt die Höchstbeitragsgrundlage eine große Rolle: Sozialversicherungsbeiträge fallen 2026 nur bis 6.930 Euro monatlich an. Beim Bezug eines Nationalratsabgeordneten bleiben damit rund 3.700 Euro beitragsfrei, beim Bundespräsidenten rund 20.500 Euro. Der Lohnsteuertarif läuft dagegen ohne Deckel durch.

Häufige Fragen

Wie viel verdient ein Nationalratsabgeordneter?
10.630,90 Euro brutto im Monat, 14 mal im Jahr. Das entspricht 100 Prozent des Ausgangsbetrags III.

Wie viel verdient ein Landtagsabgeordneter?
Höchstens 9.307,40 Euro - 80 Prozent des Ausgangsbetrags I. Die tatsächliche Höhe legt das Landesgesetz fest und liegt teils darunter.

Wie viel verdient ein Landeshauptmann?
Die Obergrenze liegt 2026 bei 23.268,50 Euro monatlich. Auch hier entscheidet das jeweilige Landesgesetz über den tatsächlichen Betrag.

Warum steigen die Politikerbezüge 2026 nicht?
Weil § 21 Abs. 23 Bundesbezügegesetz die Anpassung für die obersten Organe des Bundes bis 31. Dezember 2026 aussetzt, obwohl der Anpassungsfaktor mit 1,027 ermittelt wurde. Für 2027 gilt statt der Formel ein fixer Faktor von 1,01.

Bekommt ein Abgeordneter zusätzlich Geld für seinen Beruf?
Ein Mandat schließt einen Beruf nicht aus. Bei mehreren Funktionen greifen jedoch die Bezugsbegrenzungen des BezBegrBVG, und auf Landesebene sinkt die zulässige Obergrenze deutlich, wenn daneben ein Beruf mit Erwerbsabsicht ausgeübt wird.

Quellen