Gehalt

Bundespräsident Gehalt in Österreich 2026 - 27.421,50 Euro im Monat und wie sie zustande kommen

Aktualisiert am 3. September 2026·Redaktion finfo.at

Der Bundespräsident bezieht 27.421,50 Euro im Monat. Das ist der höchste Einzelbezug, den die Republik für ein politisches Amt vorsieht - und er ist seit zwei Jahren unverändert, weil der Gesetzgeber die Anpassung für die obersten Organe zweimal hintereinander ausgesetzt hat.

Die Zahl steht in keinem Gesetz. Sie ergibt sich aus einer Rechnung: 280 Prozent eines Ausgangsbetrags, den die Präsidentin des Rechnungshofes jedes Jahr im Dezember kundmacht.

Wie sich der Betrag errechnet

Das Bundesbezügegesetz nennt keine Eurobeträge für einzelne Ämter, sondern nur Prozentsätze. Bezugsgröße ist der Ausgangsbetrag - ursprünglich der Monatsbezug eines Nationalratsabgeordneten, im Gesetz mit 7.418,62 Euro festgeschrieben und seither jährlich angepasst.

Die Rechnung für 2026: Ausgangsbetrag II von 9.793,41 Euro × 280 Prozent = 27.421,50 Euro monatlich.

Seit dem Bezugsjahr 2024 gibt es drei verschiedene Ausgangsbeträge nebeneinander, weil der Gesetzgeber die Bundesorgane von Anpassungen ausgenommen hat, die Obergrenzen für Länder und Gemeinden aber weiterlaufen ließ:

Ausgangsbetrag 2026HöheGilt für
I11.634,27 €Obergrenzen für Funktionen in Ländern und Gemeinden
II9.793,41 €Bundespräsident, Bundeskanzler, Vizekanzler, Minister, Staatssekretäre
III10.630,88 €Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates, österreichische EU-Abgeordnete

Zwei Nulllohnrunden hintereinander

Für das Jahr 2026 wurde der Anpassungsfaktor mit 1,027 ermittelt - rechnerisch also 2,7 Prozent mehr. Wirksam wird davon für die obersten Organe nichts. § 21 Abs. 23 des Bundesbezügegesetzes bestimmt, dass die Anpassung des Ausgangsbetrags bis 31. Dezember 2026 entfällt. Dieselbe Regel galt bereits für 2025.

Für 2027 ist die Nulllohnrunde ebenfalls schon beschlossen, allerdings mit einer Einschränkung: An die Stelle der regulären Anpassung tritt ein fixer Faktor von 1,01. Die obersten Organe bekommen also ein Prozent mehr, während die Anpassung nach der allgemeinen Formel weiter ausgesetzt bleibt.

Die Kürzung wirkt nicht nur im laufenden Jahr. Weil jede Anpassung auf dem Vorjahreswert aufsetzt, senkt eine ausgelassene Erhöhung die Basis für alle folgenden Jahre dauerhaft.

Wo das Amt im Gefüge steht

Mit 280 Prozent liegt der Bundespräsident an der Spitze der Bundesorgane. Der Abstand zum Regierungschef beträgt 30 Prozentpunkte oder 2.938 Euro im Monat:

AmtAnteilMonatsbezug 2026
Bundespräsident280 %27.421,50 €
Bundeskanzler250 %24.483,50 €
Präsident des Nationalrates210 %20.566,20 €
Bundesminister200 %19.586,80 €
Mitglied des Nationalrates100 % von III10.630,90 €

Der Bezug wird 14 mal jährlich ausgezahlt: Nach § 5 BBezG gebührt für jedes Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung von einem Sechstel der Quartalsbezüge, was zusammen dem 13. und 14. Monatsbezug entspricht. Auf das Jahr gerechnet ergibt das rund 383.900 Euro brutto.

Bei einem Bezug dieser Höhe greift die Höchstbeitragsgrundlage: Sozialversicherungsbeiträge fallen 2026 nur bis 6.930 Euro im Monat an, darüber nicht mehr. Der Lohnsteuertarif dagegen läuft voll durch - der Teil über 104.859 Euro Jahreseinkommen unterliegt 50 Prozent, ab einer Million Euro dem bis 2029 befristeten Satz von 55 Prozent. Näheres dazu in der Lohnsteuertabelle.

Amtsdauer und Bezugsanspruch

Die Funktionsperiode dauert nach Art. 60 Abs. 5 B-VG sechs Jahre; eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal möglich. Der Bezugsanspruch endet mit dem Ausscheiden aus dem Amt - eine automatische Weiterzahlung sieht das Bundesbezügegesetz nicht vor.

Zur Amtsausstattung zählen daneben Sachaufwendungen, die kein Teil des Bezugs sind: Amtssitz in der Hofburg, Personal der Präsidentschaftskanzlei, Dienstwagen und Sicherheitsvorkehrungen. Sie werden aus dem Budget der Präsidentschaftskanzlei getragen und erscheinen nicht auf dem Gehaltszettel.

Häufige Fragen

Wie viel verdient der Bundespräsident im Monat?
27.421,50 Euro brutto, 14 mal im Jahr. Der Betrag entspricht 280 Prozent des Ausgangsbetrags II von 9.793,41 Euro und gilt seit 1. Jänner 2026 unverändert.

Warum steigt der Bezug trotz Anpassungsfaktor nicht?
Der Rechnungshof ermittelt den Faktor, der Gesetzgeber entscheidet aber, ob er angewendet wird. Für die obersten Organe hat der Nationalrat die Anwendung zweimal in Folge gestrichen - zuletzt für das gesamte Jahr 2026. Der kundgemachte Faktor bleibt damit eine reine Rechengröße.

Bekommt der Bundespräsident eine Pension aus dem Amt?
Der laufende Bezugsanspruch endet mit dem Amt. Ansprüche aus früheren Bezugsregelungen richten sich nach dem Zeitpunkt des Amtsantritts und den Übergangsbestimmungen des Bundesbezügegesetzes.

Verdient ein Landeshauptmann mehr?
Nein. Die Obergrenze für einen Landeshauptmann liegt 2026 bei 23.268,50 Euro, also 200 Prozent des Ausgangsbetrags I. Wie viel davon tatsächlich ausgezahlt wird, legt das jeweilige Landesgesetz fest - siehe die Übersicht der Politikerbezüge.

Quellen