Gehalt

Bundeskanzler Gehalt in Österreich 2026 - 24.483,50 Euro und die Bezüge der Regierungsbank

Aktualisiert am 3. September 2026·Redaktion finfo.at

Der Bundeskanzler bezieht 24.483,50 Euro monatlich, 14 mal im Jahr - rund 342.800 Euro brutto im Jahr. Sein Bezug liegt damit um 2.938 Euro unter dem des Bundespräsidenten und um 4.896,70 Euro über dem eines Ministers.

Anders als in vielen Ländern verhandelt der Regierungschef sein Gehalt nicht und kann es auch nicht beeinflussen: Die Höhe folgt einem festen Prozentsatz, den das Bundesbezügegesetz seit 1997 unverändert bei 250 Prozent hält. Beweglich ist allein die Bezugsgröße - und die ist seit zwei Jahren eingefroren.

Die Regierungsbank im Vergleich

Alle Mitglieder der Bundesregierung leiten ihren Bezug vom selben Ausgangsbetrag II ab, der 2026 bei 9.793,41 Euro liegt. Der Unterschied liegt ausschließlich im Prozentsatz:

FunktionAnteil am Ausgangsbetrag IIMonatsbezug 2026
Bundeskanzler250 %24.483,50 €
Vizekanzler mit Ressortleitung220 %21.545,50 €
Vizekanzler ohne Ressortleitung200 %19.586,80 €
Bundesminister200 %19.586,80 €
Staatssekretär mit bestimmten Aufgaben betraut180 %17.628,10 €
Staatssekretär ohne bestimmte Aufgaben160 %15.669,50 €

Bemerkenswert ist die Konstruktion beim Vizekanzler: Führt er zusätzlich ein Ressort, sind es 220 Prozent, sonst 200 - dann steht er einem einfachen Minister gleich. In der Praxis leitet der Vizekanzler fast immer ein Ressort.

Woher die 24.483,50 Euro kommen

Das Bundesbezügegesetz nennt für kein Amt einen Eurobetrag. Es definiert in § 2 einen Ausgangsbetrag - gesetzlich festgeschrieben mit 7.418,62 Euro - und in § 3 die Prozentsätze. Angepasst wird der Ausgangsbetrag jährlich; die Präsidentin des Rechnungshofes macht den Faktor und die daraus folgenden Beträge im Dezember für das Folgejahr kund.

Ausgangsbetrag II 2026: 9.793,41 Euro × 250 Prozent = 24.483,50 Euro im Monat.

Der Anpassungsfaktor für 2026 wurde mit 1,027 ermittelt, aus der Pensionsanpassung und der Inflationsrate der Monate Juli 2024 bis Juni 2025. Für die Regierungsmitglieder bleibt er folgenlos: § 21 Abs. 23 Bundesbezügegesetz setzt die Anpassung bis 31. Dezember 2026 aus, nachdem bereits 2025 eine Nulllohnrunde galt. Für 2027 ist ein fixer Faktor von 1,01 vorgesehen, also ein Prozent.

Was neben dem Bezug steht

Zwei Ansprüche regelt das Bundesbezügegesetz eigens, weil sie kein Entgelt im engeren Sinn sind:

  • Amtswohnung nach § 8 - sie kann Regierungsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden, ist aber kein Bestandteil des Bezugs.
  • Dienstwagen nach § 9 - dasselbe gilt hier. Die Kosten trägt das jeweilige Ressort.

Nicht im Bezug enthalten sind ferner Personal, Kabinett und Sachaufwand des Bundeskanzleramts. Diese Posten stehen im Bundesvoranschlag, nicht auf dem Gehaltszettel - ein Grund, warum Vergleiche von „Kosten des Kanzleramts" mit dem Kanzlergehalt in die Irre führen.

Sozialversicherung und Steuer

Bei einem Bezug dieser Höhe wirkt die Höchstbeitragsgrundlage stark dämpfend: Sozialversicherungsbeiträge fallen 2026 nur bis 6.930 Euro im Monat an - das sind bei 24.483,50 Euro Bezug nur 28 Prozent des Betrags. Alles darüber bleibt beitragsfrei.

Umgekehrt greift die Lohnsteuer voll: Der Einkommensteil über 104.859 Euro im Jahr wird mit 50 Prozent besteuert. Weil der Bezug 14 mal ausgezahlt wird, unterliegen das 13. und 14. Gehalt der begünstigten Besteuerung nach dem Jahressechstel - allerdings nur bis zu dessen Deckel, der bei diesem Einkommen längst überschritten ist.

Häufige Fragen

Wie viel verdient der Bundeskanzler in Österreich?
24.483,50 Euro brutto im Monat, 14 mal jährlich, das sind rund 342.800 Euro im Jahr. Der Betrag entspricht 250 Prozent des Ausgangsbetrags II und gilt unverändert seit 1. Jänner 2026.

Verdient der Bundeskanzler mehr als der Bundespräsident?
Nein. Der Bundespräsident liegt mit 280 Prozent oder 27.421,50 Euro darüber.

Wie viel verdient ein Bundesminister?
19.586,80 Euro im Monat, also 200 Prozent des Ausgangsbetrags II - dasselbe wie ein Vizekanzler ohne eigenes Ressort.

Kann die Regierung ihr eigenes Gehalt erhöhen?
Nur der Gesetzgeber kann das, und zwar über eine Änderung des Bundesbezügegesetzes. Die laufende Anpassung folgt einer Formel, deren Faktor der Rechnungshof ermittelt. In den vergangenen Jahren hat der Nationalrat diese Anpassung mehrfach ausgesetzt.

Quellen