Formulare des Finanzamts
Wer Arbeitnehmer ist, braucht in aller Regel genau ein Formular: L 1. Selbstständige kommen mit E 1 und den Beilagen kaum aus, dazu monatlich oder quartalsweise die U 30. Welches Formular wofür gilt, bis wann es einzureichen ist und wo es liegt.
Fast alle Formulare lassen sich in FinanzOnline ausfüllen und absenden, ohne PDF und ohne Postweg. Die elektronische Abgabe verlängert außerdem die Frist: Wer auf Papier einreicht, muss bis 30. April, elektronisch bis 30. Juni des Folgejahres.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Die Arbeitnehmerveranlagung, umgangssprachlich Jahresausgleich, holt zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück. Sie ist grundsätzlich freiwillig und fünf Jahre rückwirkend möglich. Pflicht wird sie unter anderem dann, wenn neben dem Lohn andere Einkünfte über 730 Euro angefallen sind.
| Formular | Wofür | Frist |
|---|---|---|
| L 1 | Arbeitnehmerveranlagung - das Hauptformular für alle Lohnsteuerpflichtigen | freiwillig 5 Jahre rückwirkend; bei Pflichtveranlagung 30. April bzw. 30. Juni |
| L 1ab | Beilage für außergewöhnliche Belastungen, etwa Krankheits-, Kur- oder Begräbniskosten | gemeinsam mit L 1 |
| L 1k | Beilage je Kind: Familienbonus Plus, Unterhaltsabsetzbetrag, Kinderfreibeträge | gemeinsam mit L 1 |
| L 1i | Beilage für Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, etwa von ausländischen Arbeitgebern | gemeinsam mit L 1 |
Welche Ausgaben sich überhaupt eintragen lassen, steht in den Beiträgen zu Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen, Pendlerpauschale und Familienbonus Plus. Wie der Lohnsteuerausgleich abläuft, ist dort im Detail beschrieben.
Für Selbstständige und Unternehmen
Wer betriebliche Einkünfte hat, gibt statt der L 1 die Einkommensteuererklärung E 1 ab, ergänzt um die Beilage zur jeweiligen Einkunftsart. Erklärungspflicht besteht, sobald das Einkommen ohne lohnsteuerpflichtige Bezüge 13.539 Euro übersteigt (Wert für 2026); mit Lohnbezügen liegt die Grenze bei 14.769 Euro.
| Formular | Wofür | Frist |
|---|---|---|
| E 1 | Einkommensteuererklärung - das Hauptformular für alle betrieblichen und sonstigen Einkünfte | 30. April, elektronisch 30. Juni des Folgejahres |
| E 1a | Beilage für Einnahmen-Ausgaben-Rechner und bilanzierende Betriebe | gemeinsam mit E 1 |
| E 1b | Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | gemeinsam mit E 1 |
| E 1c | Beilage für pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Einkünfte | gemeinsam mit E 1 |
| E 1kv | Beilage für Kapitaleinkünfte ohne Endbesteuerung | gemeinsam mit E 1 |
Die Steuerberatungskanzlei darf für ihre Klientinnen und Klienten längere Fristen in Anspruch nehmen. Grundlagen dazu stehen im Beitrag zur Einkommensteuererklärung und zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Umsatzsteuer
Die Voranmeldung ist grundsätzlich monatlich fällig, bei einem Vorjahresumsatz bis 100.000 Euro genügt das Quartal. Abgabetermin ist jeweils der 15. des zweitfolgenden Monats - die Voranmeldung für November also am 15. Jänner. Kleinunternehmer mit höchstens 55.000 Euro Nettoumsatz sind von der Einreichung befreit.
| Formular | Wofür | Frist |
|---|---|---|
| U 30 | Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat oder das Quartal | 15. des zweitfolgenden Monats |
| U 1 | Umsatzsteuerjahreserklärung - im Aufbau der U 30 sehr ähnlich, nur mit Jahreswerten | 30. April, elektronisch 30. Juni des Folgejahres |
| U 15 | Antrag auf Vergabe einer UID-Nummer, wenn sie nicht ohnehin von Amts wegen erteilt wird | keine, nach Bedarf |
| U 15a | Antrag auf neuerliche Bekanntgabe einer bereits vergebenen UID-Nummer | keine, nach Bedarf |
Ab einem Vorjahresumsatz über 55.000 Euro ist die elektronische Abgabe verpflichtend, sofern ein Internetanschluss vorhanden ist. Die Papierform ist dann nicht mehr zulässig.
Betrieb eröffnen
Die Aufnahme einer betrieblichen Tätigkeit ist dem Finanzamt innerhalb eines Monats zu melden. Welches Formular gilt, hängt von der Rechtsform ab. Wird die Frist vorsätzlich versäumt, droht eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.
| Formular | Wofür | Frist |
|---|---|---|
| Verf 24 | Fragebogen zur Betriebseröffnung für Einzelunternehmen - der häufigste Fall | 1 Monat ab Beginn der Tätigkeit |
| Verf 16 | Fragebogen für Personengesellschaften (OG, KG) | 1 Monat ab Beginn der Tätigkeit |
| Verf 15 | Fragebogen für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) | 1 Monat ab Beginn der Tätigkeit |
Vor dem Finanzamt steht meist die Gewerbeanmeldung: Wie der Gewerbeschein beantragt wird und welche Förderungen für Unternehmen es gibt, steht in den jeweiligen Beiträgen. Zur Registrierkassenpflicht gibt es einen eigenen Ratgeber.
Familie und Beihilfen
Seit der Einführung der antraglosen Familienbeihilfe muss nach einer Geburt in der Regel nichts mehr eingereicht werden - die Finanzverwaltung prüft die Voraussetzungen selbst und überweist auf ein Konto der Eltern. Ein Antrag ist nur nötig, wenn sich etwas ändert oder der Anspruch übertragen werden soll.
| Formular | Wofür | Frist |
|---|---|---|
| Beih 100 | Familienbeihilfe zuerkennen, ändern oder beenden | keine, rückwirkend begrenzt möglich |
| Beih 99 | Verzichtserklärung, wenn der Anspruch auf den anderen Elternteil übergehen soll | gemeinsam mit Beih 100 |
Weitere Meldungen und Anträge
Nicht alles läuft über das Finanzamt. Diese Anträge kommen im Alltag häufig vor und sind auf finfo.at ausführlich beschrieben:
Zugang zu FinanzOnline
Der Einstieg gelingt auf zwei Wegen. Mit der ID Austria ist keine Registrierung nötig; beim allerersten Einstieg wird einmalig die Sozialversicherungs- oder Steuernummer abgefragt, um die Daten zuzuordnen. Alternativ gibt es Zugangskennungen, die einmalig zu beantragen sind - persönlich bei einer Dienststelle des Finanzamts Österreich. Personengesellschaften und juristische Personen können sich ausschließlich über das Finanzamt registrieren.
Die ID Austria selbst erhält man bei Passbehörden, den meisten Gemeinden, Landespolizeidirektionen und ebenfalls beim Finanzamt.
Quellen
USP - Einkommensteuererklärung: Formulare, Fristen und Grenzbeträge
WKO - Umsatzsteuervoranmeldung und Jahreserklärung
WKO - Fragebogen des Finanzamts zur Betriebseröffnung
BMF - Einstiegsinformationen zu FinanzOnline
Stand: August 2026. Formularnummern und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die Formulardatenbank des BMF.