Das Wichtigste auf einen Blick
| Fördermodell | Landesdarlehen für Eigenheime, Annuitätenzuschuss für Kleingärten |
| Zinssatz | 1% p.a. fix |
| Laufzeit | 30 Jahre (5 Jahre tilgungsfrei) |
| Einkommensgrenze (Eigentum) | 1 Person: 65.820 €, 2 Personen: 98.100 € netto/Jahr |
| Neu ab 2026 | Erhöhung Wohnbauförderungsbeitrag auf 1,5% |
| Kontakt | MA 50: 01/4000-74840 |
Wien als Bundesland und Gemeinde zugleich hat ein eigenes Fördersystem, das sowohl Objekt- als auch Subjektförderungen umfasst. Die Stadt Wien ist bekannt für ihren starken sozialen Wohnbau - knapp die Hälfte aller Wiener lebt in geförderten Wohnungen. Ab 2026 erhöht Wien als einziges Bundesland den Wohnbauförderungsbeitrag, um die langfristige Finanzierung des geförderten Wohnbaus zu sichern.
Eigenheimförderung in Wien
Für die Errichtung von Eigenheimen, Reihenhäusern auf Eigengrund und den Dachgeschossausbau für den Eigenbedarf gewährt das Land Wien ein Landesdarlehen. Die Förderung unterliegt bestimmten Voraussetzungen bezüglich Wohnnutzfläche, Einkommensgrenzen und ökologischen Standards.
Konditionen des Landesdarlehens
Das Förderdarlehen wird mit 1% p.a. verzinst und grundbücherlich besichert. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre mit einer besonderen Rückzahlungsstruktur: In den ersten 5 Jahren werden nur Zinsen bezahlt, ab dem 6. Jahr beginnt die Kapitalrückzahlung mit steigenden Raten: 2% der Darlehenssumme vom 6.-10. Jahr, 3% vom 11.-15. Jahr, 4% vom 16.-20. Jahr, 5% vom 21.-25. Jahr und 6% vom 26.-30. Jahr.
Förderbare Nutzfläche
Die tatsächliche Wohnfläche darf 150 m² nicht überschreiten. Die zu fördernde Nutzfläche richtet sich nach der Familiengröße: 1 Person erhält Förderung für 50 m², 2 Personen für 70 m², 3 Personen für 85 m², 4 Personen für 100 m², 5 Personen für 115 m², 6 Personen für 130 m² und 7 Personen für 145 m². Bei Jungfamilien (kein Mitglied über 40 Jahre) gibt es zusätzlich 15 m², sofern 150 m² nicht überschritten werden.
Kleingartenwohnhäuser
Für die Errichtung von Kleingartenhäusern (bis 35 m² Grundfläche) und Kleingartenwohnhäusern (bis 50 m² Grundfläche) gewährt Wien einen Annuitätenzuschuss. Dieser wird für die Tilgung eines Kredits oder Bauspardarlehens gewährt und ist unabhängig davon, ob sich die Liegenschaft im Eigentum oder in Pacht befindet.
Einkommensgrenzen 2026
Die Einkommensgrenzen in Wien unterscheiden sich je nach Förderungsart. Für die Neubauförderung im Eigentumsbereich gilt: 1 Person darf maximal 65.820 Euro Jahresnettoeinkommen haben, 2 Personen maximal 98.100 Euro, 3 Personen maximal 111.010 Euro und 4 Personen maximal 123.900 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 7.230 Euro.
Für die Neubauförderung im Mietbereich liegen die Grenzen niedriger: 1 Person bei 57.600 Euro, 2 Personen bei 85.830 Euro, 3 Personen bei 97.130 Euro und 4 Personen bei 108.420 Euro, plus 6.330 Euro je weitere Person.
Eigenmittelersatzdarlehen
Beim Einzug in eine geförderte Wohnung muss ein Beitrag zu den Bau- und Grundkosten gezahlt werden. Die Stadt Wien unterstützt einkommensschwache Haushalte dabei mit einem Eigenmittelersatzdarlehen. Die Rückzahlung erfolgt halbjährlich mit 1% Verzinsung über 5, 10 oder 20 Jahre - abhängig von der Förderstufe.
Förderstufen
Die Höhe des Eigenmittelersatzdarlehens richtet sich nach vier Förderstufen, die vom Einkommen abhängen. Förderstufe 1 (niedrigstes Einkommen) erhält 12,5% über 20 Jahre, Förderstufe 2 erhält 7,5% über 15 Jahre, Förderstufe 3 erhält 5% über 10 Jahre und Förderstufe 4 erhält 2,5% über 5 Jahre.
Für begünstigte Haushalte (Jungfamilien unter 40, Familien mit mindestens 3 Kindern oder Behinderung über 45%) gelten höhere Einkommensgrenzen bei den Förderstufen.
Sanierungsförderung
Wien fördert verschiedene Sanierungsmaßnahmen: thermisch-energetische Verbesserungen bei Eigenheimen und Kleingärten, Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen, Maßnahmen für sicheres Wohnen, Heizungs- und Sanitärinstallationen, Innenausbau von Dachgeschossen sowie den Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenstern.
Altersgerechter Umbau - NEU ab 2026
Seit 1. Jänner 2026 wurde die Förderung für altersgerechte und barrierefreie Umbauten deutlich ausgeweitet. Wiener ab 60 Jahren können nun bis zu 50% der förderbaren Kosten erhalten, maximal 7.500 Euro (vorher 35% bzw. maximal 4.200 Euro). Gefördert werden bauliche Maßnahmen nach ÖNORM B 1600 wie barrierefreie Zugänge, Rampen, Treppenlifte oder motorische Türöffnungshilfen. Die Einkommensgrenze liegt bei 43.770 Euro für eine Person bzw. 65.230 Euro für zwei Personen.
Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags 2026
Ab 1. Jänner 2026 erhöht Wien als einziges Bundesland den Wohnbauförderungsbeitrag von 1% auf 1,5% des Bruttolohns. Der Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen, steigt also jeweils von 0,5% auf 0,75%. Dies betrifft alle Dienstverhältnisse mit Dienstgebern in Wien, auch wenn die Dienstnehmer in anderen Bundesländern wohnen.
Die Erhöhung soll rund 190 Millionen Euro zusätzlich ins Budget bringen und die langfristige Sicherung des geförderten Wohnbaus gewährleisten. Für einen Arbeitnehmer mit 4.000 Euro brutto bedeutet das ein jährliches Minus von etwa 72 Euro netto.
Geförderter Wohnbau in Wien
Das Modell der Wohnbauförderung der Stadt Wien schafft qualitativ hochwertigen, bedarfsorientierten und umweltgerechten Wohnraum bei leistbaren Mieten. Für Bauvorhaben gilt ein strenges Wettbewerbs- und Auswahlverfahren nach den Kriterien Ökonomie, Ökologie, soziale Nachhaltigkeit und Architektur.
Knapp die Hälfte der geförderten Wohnungen wird als besonders günstige SMART-Wohnungen errichtet. Bei jedem Neubau wird mindestens ein Drittel der Wohnungen über die Wohnberatung Wien vergeben, um soziale Durchmischung zu gewährleisten.
Antragstellung
Bei der Neubauförderung kann der Förderantrag online gestellt werden. Für ein Eigenmittelersatzdarlehen ist zunächst ein persönlicher Beratungstermin bei der Wohnbauberatung erforderlich. Anträge und Unterlagen können per Post, Fax, E-Mail oder über das Online-Formular eingereicht werden.
Wichtig: Bei Eigenheimen ist ein vorzeitiger Baubeginn möglich, die Baubewilligung darf bei Antragstellung aber höchstens 3 Jahre alt sein.
Kontakt und Beratung
MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
Servicestelle Neubauförderung
1190 Wien, Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
Telefon: 01/4000-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr
Website: www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung
MA 25 - Stadterneuerung und Prüfstelle
Technische Auskünfte
1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1
Telefon: 01/4000-25224
Hauskunft Wien
Zentrale Anlaufstelle für Sanierung
Website: www.hauskunft-wien.at
Tipps zur Wohnbauförderung Wien
Wien hat vergleichsweise hohe Einkommensgrenzen - auch Haushalte mit gutem Einkommen können förderungsberechtigt sein. Jungfamilien profitieren von zusätzlicher Nutzfläche und höheren Einkommensgrenzen beim Eigenmittelersatzdarlehen. Bei Sanierungen lohnt sich die Kombination von Wiener Landesförderung mit dem Bundesförderung Sanierungsbonus. Die Hauskunft Wien bietet kostenlose Erstberatung für Sanierungsvorhaben.
Stand: Jänner 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Die aktuellen Förderrichtlinien finden Sie auf der Website der Stadt Wien.
Wohnbauförderung in anderen Bundesländern
Die Wohnbauförderung ist in Österreich Ländersache. Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien, Förderhöhen und Voraussetzungen. Hier finden Sie die Übersicht für alle Bundesländer: