| Neuerungen 2026 | Neue Richtlinien seit 1. Juli 2025 - nur noch Darlehen, keine Direktzuschüsse mehr |
| Fördermodell | Zinsgünstiger Förderkredit (35 Jahre Laufzeit), wahlweise Fix- oder Stufenzins |
| Basisförderung | 50.000 € für Eigentumswohnungen, bis 100.000 € max. Gesamtförderung |
| Zuschläge | 15.000 € pro Kind + 10.000 € Ersterwerb + bis 37.500 € Klima/Ökologie |
| Einkommensgrenze | 2-Personen-Haushalt: max. 7.000 € netto/Monat (84.000 €/Jahr) |
| Kontakt | Abteilung Wohnbauförderung Bregenz - Mo-Fr 8-12 Uhr |
Die Vorarlberger Wohnbauförderung hat mit 1. Juli 2025 eine grundlegende Änderung erfahren: Die Förderung erfolgt nun ausschließlich als zinsgünstiges Darlehen - einmalige Direktzuschüsse sind weggefallen. Dafür gibt es attraktive Konditionen mit wahlweise fixer oder staffelnder Verzinsung. Für das Budget 2025/2026 stehen insgesamt 183,8 Millionen Euro zur Verfügung, davon 96 Millionen Euro für den Neubau.
Änderungen ab Juli 2025: Neues Fördermodell
Mit den neuen Richtlinien (Neubauförderungsrichtlinie Juli 2025/2026 und Wohnhaussanierungsrichtlinie Juli 2025/2026) hat Vorarlberg das Fördermodell angepasst. Hauptgrund war die veränderte Zinslage und die Notwendigkeit, das System nachhaltig abzusichern. Die wichtigsten Änderungen:
- Förderung ausschließlich als Darlehen (keine Direktzuschüsse mehr)
- Wahl zwischen Fixzins (3,3 %) und Stufenzins (1 %-5 %)
- Maximale Förderhöhe: 100.000 € pro Objekt
- Keine Förderung von Heizsystemen im Neubau seit 2022
- PV- oder Solaranlage ist Pflicht
Für Förderansuchen, die bis zum 15. Juli 2025 eingereicht wurden und bereits einen Bauantrag oder Kaufvertrag hatten, gilt bis 31. Dezember 2025 eine Übergangsbestimmung nach der alten Richtlinie.
Förderdarlehen: Zwei Zinsvarianten
Das Wohnbaudarlehen wird in Vorarlberg zur Hälfte bei Baubeginn und zur Hälfte nach Fertigstellung ausgezahlt. Die Laufzeit beträgt 35 Jahre. Seit 1. Juli 2025 können Förderwerber zwischen zwei Zinsvarianten wählen:
Variante 1: Fixzins
- Zinssatz: 3,30 % p. a. über die gesamte Laufzeit
- Annuität: 4,85 %
- Vorteil: Planungssicherheit über 35 Jahre
Variante 2: Staffelnde Verzinsung
- Jahre 1-5: 1,0 % Zinsen
- Staffelung bis auf 5,0 % in den letzten Jahren
- Annuität steigt von 1,50 % auf 8,50 %
- Vorteil: Günstigerer Einstieg, höhere Belastung später
Die Rückzahlung beginnt, sobald das Bauvorhaben abgeschlossen bzw. das geförderte Objekt bezogen wurde. Die Raten sind jeweils zum Monatsersten fällig.
Neubauförderung: Basisförderung und Zuschläge
Die Förderhöhe setzt sich aus einer Basisförderung und verschiedenen Zuschlägen zusammen. Die maximale Gesamtförderung ist auf 100.000 Euro gedeckelt.
Basisförderung (pauschal je Objektart)
- Eigentumswohnungen, Ersatzneubauten, Zu-/Ein-/Umbauten: 50.000 €
- Organisierte Baugruppen (mind. 4 Wohnungen, verdichtete Bauweise): 50.000 €
- Wohnbauinitiativen (in den Richtlinien definiert): 120.000 €
Soziale Zuschläge
- Kinderzuschlag: 15.000 € pro Kind im Haushalt
- Ersterwerbsbonus: 10.000 € für erstmaligen Eigentumserwerb
Zuschläge für Klimaschutz und Regionalität
- Bis zu 37.500 € für energieeffizientes, klimaschonendes Bauen
- Bonus für Verwendung regionaler Baustoffe
- Ökologische Bauweise wird zusätzlich belohnt
Die Zuschläge werden unabhängig vom Haushaltseinkommen gewährt - je besser die ökologische Qualität des Bauvorhabens, desto höher die Förderung.
Einkommensgrenzen 2026
Die Einkommensgrenzen werden als monatliches Nettoeinkommen angegeben. Wichtig: Das 13. und 14. Monatsgehalt wird eingerechnet, d. h. das Jahresnettoeinkommen wird durch 12 geteilt:
- 1 Person: max. 4.000 €/Monat (48.000 €/Jahr)
- 2 Personen: max. 7.000 €/Monat (84.000 €/Jahr)
- 3 oder mehr Personen: max. 8.250 €/Monat (99.000 €/Jahr)
Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen besteht kein Förderanspruch. Die Grenzen in Vorarlberg sind damit vergleichsweise hoch angesetzt.
Voraussetzungen für die Förderung
Persönliche Voraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder rechtlich gleichgestellt (EU, EWR, Schweiz)
- Der geförderte Wohnraum dient als ganzjähriger Hauptwohnsitz
- Dringender Wohnbedarf liegt vor
- Es wird nicht gleichzeitig mehr als eine weitere Wohnung erworben
- Einhaltung der Einkommensgrenzen
Gebäudebezogene Voraussetzungen
- Maximale Nutzfläche: 150 m² (bzw. 200 m² bei zwei getrennten Wohnungen im Zweifamilienhaus)
- PV-Anlage oder thermische Solaranlage ist obligatorisch
- Keine fossilen Brennstoffe (Heizsysteme werden im Neubau seit 2022 nicht mehr gefördert)
- Standort in Vorarlberg
Energetische Mindestkriterien (HWB, pi-Wert) sind in der Wohnbauförderung seit einigen Jahren nicht mehr festgeschrieben. Es gibt jedoch gebäudetechnische und materialseitige Mindestanforderungen.
Sanierungsförderung 2025/2026
Auch die Sanierungsförderung erfolgt seit 1. Juli 2025 ausschließlich als zinsgünstiges Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit. Einmalige Direktzuschüsse sind (außer in Härtefällen) nicht mehr möglich.
Förderfähige Sanierungsmaßnahmen
- Thermische Sanierung der Gebäudehülle (Wände, Decken, Fenster)
- Bestandserweiterungen zu Wohnzwecken (Zu- und Anbauten)
- Komfortlüftungen
- Thermische Solaranlagen
- Barrierefreie Umbauten
Förderhöhe Sanierung
- Einzelmaßnahmen: bis 1.500 €/m² sanierter Fläche
- Umfassende Gesamtsanierung: bis 1.700 €/m²
- Maximale Fördersumme: 100.000 € pro Objekt
Boni für Sanierungen
- Gesamtsanierungs- oder Nachverdichtungsbonus (bei mind. 3 gleichzeitigen Maßnahmen)
- Materialressourcenbonus (geringer Oekoindex OI-S-Wert)
- Revitalisierungsbonus (Sanierung innerhalb von 2 Jahren nach Kauf/Erbschaft)
- HWB-Bonus (deutliche Unterschreitung der Mindestanforderungen)
- CO2-Bonus (max. 12 kg CO2/m²/Jahr)
- Einkommensbonus für geringere Einkommen
Kombination mit Bundesförderungen
Die Vorarlberger Landesförderungen können mit Bundesförderungen kombiniert werden:
- Sanierungsoffensive 2026 des Bundes (Kesseltausch, thermische Sanierung)
- Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf (Grundbuch- und Pfandrechtseintragung bis 500.000 €)
- Handwerkerbonus (bis 1.500 € für Handwerkerleistungen)
Vorarlberger Gemeinden bieten oft zusätzliche Förderungen für erneuerbare Energie und Energiesparmaßnahmen - es lohnt sich, bei der Wohngemeinde nachzufragen.
Eigenmittelersatzkredite
Unter bestimmten Voraussetzungen können natürliche Personen beim Kauf oder bei Schenkung einen bestehenden Neubauförderungskredit vom Verkäufer übernehmen. Details regelt die Förderungsrichtlinie 2025 für Eigenmittelersatzkredite.
Antragstellung
Die Anträge können bei der Abteilung Wohnbauförderung des Amts der Vorarlberger Landesregierung eingereicht werden:
- Formulare sind online verfügbar unter vorarlberg.at
- Einreichung auch über das Upload-Portal möglich
- Neubauförderungsrechner zur Vorab-Berechnung verfügbar
- Energieberatung unter Tel. 05572 31 202-112 (Mo-Fr 8:30-12 Uhr)
Empfehlung: Informieren Sie sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten. Werden diese bereits bei der Planung berücksichtigt, können die Mittel optimal ausgeschöpft werden.
Kontakt und Information
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung
Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz
Telefon: +43 5574 511-27105
E-Mail: wohnbaufoerderung@vorarlberg.at
Web: vorarlberg.at/wohnbaufoerderung
Öffnungszeiten:
Kundenverkehr: Mo-Fr 8-12 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
Schriftliche Eingaben: Mo-Do 8-12 und 14-17 Uhr, Fr 8-12 Uhr
Energieberatung (Energieinstitut Vorarlberg):
Energietelefon: 05572 31 202-112 (Mo-Fr 8:30-12 Uhr)
Wohnbauförderung in anderen Bundesländern
Die Wohnbauförderung ist in Österreich Ländersache. Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien und Förderhöhen. Hier finden Sie Informationen zu den anderen Bundesländern: