Wohnbauförderung in Tirol 2026

Neuerungen 2026 Höhere Baukostenobergrenzen (+1,5-2,1 %), aktualisierte Richtlinien ab 1.1.2026
Fördermodell Wahlweise Förderkredit (max. 35 Jahre) oder Wohnbauscheck (nicht rückzahlbar)
Eigenheim 54.000 € Förderkredit oder 18.900 € Wohnbauscheck
Gebrauchtimmobilie 27.500 € pauschal (seit 2025, max. 50 % des Kaufpreises)
Einkommensgrenze 2-Personen-Haushalt: max. 4.650 € netto/Monat (55.800 €/Jahr)
Kontakt Abteilung Wohnbauförderung - Tel: +43 512 508 2732

Die Tiroler Wohnbauförderung gehört zu den umfassendsten Förderprogrammen Österreichs und unterstützt sowohl den Neubau und Ersterwerb von Eigenheimen als auch den Kauf gebrauchter Wohnungen. Das Land bietet dabei die Wahl zwischen einem zinsgünstigen Förderkredit mit langer Laufzeit und einem nicht rückzahlbaren Wohnbauscheck. Mit den neuen Richtlinien ab 1. Jänner 2026 wurden die zulässigen Baukostenobergrenzen angehoben, um inflationsbedingte Kostensteigerungen auszugleichen.

Änderungen 2026: Höhere Baukostenobergrenzen

Die Tiroler Landesregierung hat am 30. September 2025 Änderungen der Wohnbauförderungsrichtlinie und der Wohnhaussanierungsrichtlinie beschlossen, die am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten sind. Der Fachausschuss hat zudem am 6. Oktober 2025 eine Erhöhung der angemessenen Gesamtbaukosten beschlossen. Diese steigen ab 2026 je nach Größe und Nutzfläche um 1,5 bis 2,1 Prozent. Damit sollen mehr Bauvorhaben wieder für die Wohnbauförderung qualifiziert werden.

Wohnbaureferent LH-Stellvertreter Philip Wohlgemuth betont: „Mit dieser maßvollen Erhöhung können 2026 noch mehr Bauvorhaben durch das Land Tirol gefördert werden.“ Im Jahr 2025 wurden insgesamt 434 Millionen Euro an Fördermitteln zugesichert - 235 Millionen Euro für Neubauprojekte, 123 Millionen Euro für Sanierungen und 10 Millionen Euro für den Erwerb gebrauchter Wohnungen.

Fördervarianten: Kredit oder Wohnbauscheck

In Tirol haben Antragsteller die Wahl zwischen zwei Förderungsformen. Der Förderkredit bietet höhere Summen, erfordert aber eine Grundbuchsicherstellung und Rückzahlung. Der Wohnbauscheck ist geringer, dafür aber nicht rückzahlbar.

Förderkredit

Der Förderkredit hat eine maximale Laufzeit von 35 bis 37,5 Jahren und wird mit steigender Annuität zurückgezahlt. Die Verzinsung beginnt in den ersten fünf Jahren bei 0,2 Prozent plus 0,3 Prozent Tilgung und steigt danach gemäß einer festgelegten Staffelung. Der Kredit wird im Grundbuch durch ein Pfandrecht und ein Veräußerungsverbot besichert. Für ein Eigenheim in nicht verdichteter Bauweise beträgt der Kreditbetrag pauschal 54.000 Euro.

Wohnbauscheck

Der Wohnbauscheck ist ein nicht rückzahlbarer Fixbetrag ohne Grundbucheintragung. Für ein Eigenheim in nicht verdichteter Bauweise beträgt er 18.900 Euro - also 35 Prozent des Förderkredit-Betrags. Die freie Verfügbarkeit über das Eigenheim besteht beim Wohnbauscheck erst nach zehn Jahren.

Neubauförderung: Eigenheim und verdichtete Bauweise

Eigenheim in nicht verdichteter Bauweise

Als förderbares Eigenheim gilt in Tirol ein Wohnhaus mit maximal zwei Wohnungen. Die Förderung erfolgt als Fixbetrag unabhängig von der Nutzfläche:

  • Förderkredit: 54.000 €
  • Wohnbauscheck: 18.900 €

Verdichtete Bauweise (Reihen-, Doppelhäuser, Eigentumswohnungen)

Zur verdichteten Bauweise zählen Doppel- und Reihenhäuser sowie Eigentumswohnungen, deren Grundstücksanteil pro Wohnung höchstens 400 m² beträgt. Die Förderhöhe richtet sich nach der Nutzfläche und dem durchschnittlichen Grundverbrauch:

  • Bei ≤ 200 m² Grundverbrauch: 1.950 €/m² förderbare Nutzfläche
  • Bei 201-300 m² Grundverbrauch: 1.550 €/m² förderbare Nutzfläche
  • Bei 301-400 m² Grundverbrauch: 1.160 €/m² förderbare Nutzfläche

Die maximal förderbare Nutzfläche hängt von der Personenanzahl im Haushalt ab. Der Wohnbauscheck bei verdichteter Bauweise beträgt ebenfalls 35 Prozent des Förderkredit-Betrags.

Erwerbsförderung für gebrauchte Immobilien

Seit 2025 fördert Tirol auch den Kauf gebrauchter Wohnungen und Häuser. Das Objekt muss mindestens zehn Jahre alt sein und darf nicht bereits wohnbaugefördert sein. Die Förderung erfolgt als Pauschalbetrag:

  • Förderhöhe: 27.500 € pauschal
  • Maximal 50 % des Gesamtkaufpreises
  • Objektalter: mindestens 10 Jahre

Der Antrag (Ansuchen A4) muss spätestens sechs Monate nach Erwerb (Datum des Kaufvertrags) eingereicht werden.

Einkommensgrenzen 2026

Die Einkommensgrenzen wurden im September 2024 angehoben und gelten auch 2026 unverändert. Berechnet wird das monatliche Netto-Haushaltseinkommen (Jahresnettoeinkommen ÷ 12):

  • 1 Person: 2.850 €/Monat (34.200 €/Jahr)
  • 2 Personen: 4.650 €/Monat (55.800 €/Jahr)
  • 3 Personen: 5.000 €/Monat (60.000 €/Jahr)
  • 4 Personen: 5.350 €/Monat (64.200 €/Jahr)
  • Jede weitere Person: +350 €/Monat (+4.200 €/Jahr)

Wird die Einkommensgrenze überschritten, erfolgt eine Kürzung der Förderung um 25 Prozent je begonnene 100 Euro Überschreitung. Nicht zum Einkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld, Studienbeihilfe und Waisenpension.

Zusatzförderungen

Zusätzlich zur Hauptförderung gewährt das Land Tirol verschiedene nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse:

Kinderzuschuss

Für Eigenheime in nicht verdichteter Bauweise gibt es 2.500 Euro pro Kind. Berücksichtigt werden Kinder, die zum Zeitpunkt des Ansuchens im Haushalt leben, sowie Kinder, die bis zu zehn Jahre nach der Förderungszusicherung geboren werden. Der Antrag für nachgeborene Kinder muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt gestellt werden.

Zuschuss „Sicheres Wohnen“

Für barrierefreie Eigenheime, Reihenhäuser und Wohngebäude mit bis zu sechs Wohnungen gibt es einen Zuschuss von 1.450 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung ist die Einhaltung der Barrierefreiheits-Vorgaben der Wohnbauförderungsrichtlinie.

Behindertengerechte Maßnahmen

Für behindertengerechte Baumaßnahmen werden 65 Prozent der erforderlichen Mehrkosten gefördert.

Zuschuss strukturschwacher ländlicher Raum

Für Bauvorhaben in strukturschwachen Gebieten gibt es einen Punktezuschuss: Die Punkte werden mit der förderbaren Nutzfläche (max. 120 m²) und dem Punktewert von 10 Euro multipliziert. Eigenheime erhalten 2 Punkte, verdichtete Bauvorhaben 4 Punkte.

Voraussetzungen für die Förderung

Persönliche Voraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU, EWR, Schweiz)
  • Eigentümer oder Bauberechtigter des Grundstücks
  • Geplanter Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen
  • Gesicherte Finanzierung (Eigenmittel, Bauspardarlehen oder Hypothekarkredit)

Gebäudebezogene Voraussetzungen

  • Keine Verwendung fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle)
  • Hocheffizientes Heizsystem (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme)
  • Einhaltung der Energiekennzahlen (HWB, pi-Wert)
  • Angemessene Gesamtbaukosten pro m² dürfen nicht überschritten werden
  • Bei verdichteter Bauweise: mindestens 5 % Eigenmittel der Gesamtbaukosten
  • Hypothekarkredit bei Ersterwerb: mindestens 10 Jahre Laufzeit

Sanierungsförderung 2026

Das Land Tirol unterstützt die Sanierung von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen. Im Jahr 2025 wurden über 25.300 Sanierungen mit insgesamt 123 Millionen Euro gefördert. Förderfähige Maßnahmen umfassen:

  • Thermische Sanierung (Dämmung, Fenstertausch)
  • Heizungstausch (Umstieg von fossilen auf erneuerbare Systeme)
  • Photovoltaik- und Solaranlagen
  • Fernwärmeanschlüsse
  • Barrierefreie Umbauten
  • Vergrößerung oder Veränderung von Wohnraum

Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent der förderungsfähigen Kosten als Einmalzuschuss oder 35 Prozent als Annuitätenzuschuss. Die Mindestinvestition für eine Sanierungsförderung liegt bei 1.000 Euro.

Heizungstausch

Der Umstieg von fossilen Heizsystemen (Öl, Gas, Kohle, Elektro-Speicheröfen) auf hocheffiziente Alternativen wird mit einem zusätzlichen Pauschalzuschuss von 3.000 Euro gefördert. Im Jahr 2025 wurden bereits über 2.000 Boni für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme ausbezahlt.

Kombination mit Bundes-Sanierungsoffensive 2026

Die Landesförderungen können mit der Sanierungsoffensive 2026 des Bundes kombiniert werden. Der Bund stellt bis 2030 jährlich 360 Millionen Euro für Kesseltausch und thermische Sanierung bereit. Für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen gibt es vom Bund 7.500 Euro Basisförderung (Ein- und Zweifamilienhäuser), für umfassende Sanierungen bis zu 20.000 Euro.

Antragstellung und Fristen

Die Anträge müssen innerhalb bestimmter Fristen eingereicht werden:

  • Eigenheim: spätestens 6 Monate nach Baubeginn
  • Verdichtete Bauweise (Eigenregie): spätestens 6 Monate nach Baubeginn
  • Ersterwerb vom Bauträger: spätestens 6 Monate nach Erwerb
  • Erwerbsförderung (gebraucht): spätestens 6 Monate nach Kaufvertragsdatum
  • Fertigstellungsförderung: vor Fertigstellung

Beratungstermine können online über termin.tirol.gv.at gebucht werden. Das Land bietet zudem die „FörderTour“ an, bei der sich Interessierte wohnortnah in allen Bezirken beraten lassen und gemeinsam mit Experten direkt einen Antrag stellen können.

Einreichstellen

Die Anträge werden bei den Bezirkshauptmannschaften oder beim Amt der Tiroler Landesregierung eingereicht:

  • Bezirke Imst, Landeck, Lienz, Kufstein, Kitzbühel, Reutte, Schwaz: jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft
  • Bezirk Innsbruck-Land und Stadt Innsbruck (Neubau): Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung
  • Stadt Innsbruck (Sanierung): Stadtmagistrat Innsbruck

Kontakt und Information

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
Web: tirol.gv.at/wohnbaufoerderung

Online-Formulare für Wohnbeihilfe, Mietzinsbeihilfe und PV-Förderungen können über das Portal des Landes eingereicht werden (ID Austria erforderlich).

Wohnbauförderung in anderen Bundesländern

Die Wohnbauförderung ist in Österreich Ländersache. Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien und Förderhöhen. Hier finden Sie Informationen zu den anderen Bundesländern: