Das Wichtigste auf einen Blick
| Eigenheimförderung | Landesdarlehen bis max. 80.000 € für Häuser bis 150 m² - ab Q1 2026 beantragbar |
| Zinssatz | Gestaffelt von 0,25% bis max. 1,5% p.a. über 30 Jahre Laufzeit |
| Sanierungspass | Neues Fördermodell ab Q2 2026 - kombiniert mehrere Maßnahmen mit steigenden Fördersätzen |
| Heizungstausch | Öl/Gas-Tausch über Bund (30% Förderung), Holz-auf-Holz über Land Steiermark |
| Einkommensgrenze | 2-Personen-Haushalt: ca. 61.200 - 74.400 € Jahresnettoeinkommen für volle Förderung |
| Anlaufstelle | Infozentrale für Energie und Wohnbau, Tel: 0316/877-3713, wohnbau@stmk.gv.at |
Die Wohnbauförderung in der Steiermark wurde 2026 grundlegend reformiert. Nach einem Förderstopp im Frühjahr 2025 aufgrund zu hoher Nachfrage startete das Land mit Jahresbeginn 2026 ein überarbeitetes Fördermodell. Die wichtigste Änderung: Die maximale Darlehenshöhe wurde von 200.000 € auf 80.000 € reduziert, dafür gibt es neue Zuschlagsmöglichkeiten und einen integrierten Jungfamilien-Bonus.
Eigenheimförderung Steiermark 2026
Die Eigenheimförderung des Landes Steiermark richtet sich an Privatpersonen, die ein Eigenheim errichten oder ein bestehendes Haus kaufen und sanieren möchten. Das Förderprogramm wurde Anfang 2026 neu aufgelegt und bringt einige Änderungen mit sich.
Was wird gefördert?
Die Förderung gilt für die Neuerrichtung von Ein- oder Zweifamilienhäusern, den Zu- oder Einbau einer neuen Wohnung bei einem bestehenden Gebäude sowie den erstmaligen Kauf eines bestehenden Eigenheims mit anschließender umfassender Sanierung. Das Eigenheim muss als Hauptwohnsitz ganzjährig bewohnt werden.
Nicht mehr gefördert wird das Bauen auf der „grünen Wiese“ ohne Bezug zu bestehenden Siedlungsstrukturen. Das Land setzt damit verstärkt auf bodenschonendes Bauen und Nachverdichtung.
Förderhöhe und Konditionen
Das Landesdarlehen beträgt maximal 80.000 € pro Förderungsansuchen. Diese Obergrenze gilt nur für Häuser mit einer Wohnnutzfläche von bis zu 150 m². Das Darlehen wird über eine Laufzeit von 30 Jahren gewährt und ist gestaffelt verzinst: In den ersten Jahren liegt der Zinssatz bei 0,25%, steigt dann schrittweise an und erreicht in den letzten fünf Jahren maximal 1,5% p.a.
Die Fördersumme setzt sich aus einem Grundbetrag und Zuschlägen zusammen. Mindestens ein Zuschlagskriterium muss erfüllt werden, um die Förderung zu erhalten.
Zuschlagssystem (Baukastenprinzip)
Das neue Fördermodell funktioniert nach dem Baukastenprinzip: Verschiedene ökologische und soziale Maßnahmen bringen Zuschlagspunkte, die zu höheren Förderbeträgen führen. Zu den relevanten Kriterien zählen die Lage in einem Siedlungsschwerpunkt gemäß Steiermärkischem Raumordnungsgesetz, die Verwendung nachwachsender Rohstoffe beim Bau, klimaaktiv-Zertifizierungen (Bronze, Silber oder Gold), die Errichtung eines Generationen-Wohnhauses, der Bau von Eigenheimen in Gruppen sowie der Abbruch eines bestehenden Altbaus mit Neubau am selben Grundstück.
Jungfamilien erhalten im neuen System einen integrierten Bonus. Einen separaten Jungfamilien-Bonus für die Hausstandsgründung wie zuvor gibt es nicht mehr.
Voraussetzungen für die Eigenheimförderung
Antragsberechtigt sind Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer sowie Bauberechtigte (oder deren nahe Angehörige wie Ehegatten, Lebensgefährten oder Eltern) mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EWR-Bürger, anerkannte Flüchtlinge).
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Das Objekt darf bei Antragstellung noch nicht bezogen sein und es darf noch keine Benützungsbewilligung vorliegen. Eine positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle ist erforderlich. Das Darlehen muss grundbücherlich sichergestellt werden, wobei das Pfandrecht innerhalb von 70% der anerkannten Gesamtbaukosten Platz finden muss. Die nicht geförderten Baukostenanteile müssen durch Eigenmittel, Eigenleistungen oder andere Finanzierungen gedeckt sein.
Einkommensgrenzen
Für die volle Förderhöhe gelten Einkommensobergrenzen, die sich am Jahresnettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder orientieren. Bei einem Ein-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei etwa 40.800 €, bei zwei Personen bei rund 61.200 bis 74.400 € (je nach Förderart). Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um etwa 5.400 bis 6.570 €.
Wird die Einkommensgrenze überschritten, reduziert sich die Förderung schrittweise: Pro etwa 1.080 bis 1.310 € Überschreitung sinkt der Förderbetrag um 20%.
Sanierungsförderung Steiermark 2026
Ab dem zweiten Quartal 2026 führt das Land Steiermark den „Sanierungspass“ ein. Dieses neue Fördermodell ersetzt die bisherigen getrennten Förderschienen „Kleine Sanierung“ und „Umfassende energetische Sanierung“.
Der Sanierungspass
Der Sanierungspass funktioniert nach einem flexiblen Baukastensystem: Wer mehrere Sanierungsmaßnahmen kombiniert, wird mit steigenden Fördersätzen belohnt. Bis zu vier verschiedene Maßnahmen der thermisch-energetischen Sanierung können zusammengefasst werden. Je mehr nachhaltige Maßnahmen umgesetzt werden, desto höher fällt die Förderung aus.
Gefördert werden unter anderem die Verbesserung der thermischen Qualität von Außenbauteilen (Fassadendämmung, Fenstertausch, Dachdämmung), energierelevante Maßnahmen am Haustechniksystem, die Umstellung auf alternative Heizformen sowie Sicherheitsmaßnahmen und barrierefreie Umbauten.
Sanieren für Alle
Die Sonderförderung „Sanieren für Alle“ richtet sich speziell an Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen (unterstes Einkommensdrittel). Bei dieser Förderschiene können bis zu 100% der förderungsfähigen Sanierungskosten erstattet werden. Das Programm zielt darauf ab, dass auch einkommensschwache Haushalte von energetischen Sanierungen profitieren können.
Heizungstausch und Umweltförderungen
Beim Heizungstausch gibt es eine klare Aufteilung zwischen Bundes- und Landesförderungen.
Bundesförderung für Heizkesseltausch
Der Austausch von Öl- und Gasheizkesseln gegen klimafreundliche Alternativen wird vom Bund gefördert. Die Förderquote beträgt 30% der förderfähigen Investitionskosten. Jährlich stehen dafür 360 Millionen Euro zur Verfügung. Die konkreten Förderhöhen für Einfamilienhäuser liegen bei rund 6.500 € für den Umstieg auf Fernwärme, bis zu 8.500 € für Biomasse-Heizungen und bis zu 7.500 € für Wärmepumpen. Die Registrierung für die Bundesförderung ist seit November 2025 möglich.
Landesförderung Steiermark
Das Land Steiermark fördert ab dem ersten Quartal 2026 den Ersatz alter, aber bereits nachhaltiger Heizanlagen durch neue, effizientere Modelle. Diese Förderung schließt eine Lücke im Bundesprogramm: Während der Bund den Wechsel von Öl und Gas fördert, unterstützt das Land etwa den Tausch einer alten Holzheizung gegen ein modernes, effizienteres Holzheizsystem.
Geschoßbauförderung und Wohnbauscheck
Geschoßbauförderung
Die Geschoßbauförderung richtet sich an gemeinnützige Bauvereinigungen und Gemeinden, die Miet-, Eigentums- oder Mietkaufwohnungen errichten. Privatpersonen können diese Förderung nicht direkt beantragen, profitieren aber indirekt durch günstigere Wohnungen. Mit dem „Geschoßbauturbo“ sollen bis 2026 mehr als 5.500 neue geförderte Wohnungen in der Steiermark entstehen.
Wohnbauscheck
Der Wohnbauscheck ist ein Landesdarlehen für den Erstkauf einer Eigentumswohnung vom befugten Bauträger. Die Laufzeit beträgt knapp über 25 Jahre bei einem Zinssatz von 3%. Die Förderhöhe errechnet sich aus der Nutzfläche (750 € pro m², begrenzt auf 90 m² plus 10 m² je weitere Person) und der Haushaltsgröße.
Antragstellung und Kontakt
Förderanträge für die Eigenheimförderung können seit Anfang 2026 wieder eingereicht werden. Der Sanierungspass startet voraussichtlich im zweiten Quartal 2026. Anträge können online über das E-Government-Portal des Landes Steiermark gestellt werden.
Vor der Antragstellung empfiehlt sich eine Beratung bei der Infozentrale für Energie und Wohnbau. Die Energieberatung ist kostenlos und hilft bei der Auswahl der optimalen Fördermaßnahmen.
Kontaktdaten
Infozentrale für Energie und Wohnbau des Landes Steiermark
Landhausgasse 7
8010 Graz
Telefon: +43 316 877 3713 oder +43 316 877 3769
E-Mail: wohnbau@stmk.gv.at
Website: www.wohnbau.steiermark.at
Tipps zur Wohnbauförderung Steiermark
Wer 2026 in der Steiermark bauen oder sanieren möchte, sollte einige Punkte beachten. Eine frühzeitige Energieberatung ist Pflicht und hilft, das Projekt von Anfang an förderfähig zu gestalten. Die Kombination mehrerer ökologischer Maßnahmen bringt im Baukastensystem höhere Förderungen. Bei Sanierungen kann es sich lohnen, auf den Sanierungspass im zweiten Quartal 2026 zu warten, wenn dadurch mehr Maßnahmen kombiniert werden können.
Die Landesförderung kann mit Bundesförderungen kombiniert werden. Beim Heizungstausch sollte geprüft werden, ob die Bundes- oder die Landesförderung günstiger ist - oder ob eine Kombination möglich ist. Die Einreichfristen und Budgetgrenzen sollten beachtet werden, da beliebte Fördertöpfe erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft sein können.
Stand: Jänner 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Die aktuellen Förderrichtlinien und Formulare finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.
Wohnbauförderung in anderen Bundesländern
Die Wohnbauförderung ist in Österreich Ländersache. Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien, Förderhöhen und Voraussetzungen. Hier finden Sie die Übersicht für alle Bundesländer: