| Neustart 2026 | Ab 7. Jänner 2026 wieder Anträge möglich - neues Budget: 176 Mio. € |
| Fördermodell | Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss + optionaler Annuitätenzuschuss (max. 500 €/Monat) |
| Kaufförderung | Bis zu 80.000 € Einmalzuschuss je nach Familiensituation |
| Errichtungsförderung | Bis zu 30.000 € für Eigenheimbau, bis zu 62.000 € bei Nachverdichtung |
| Einkommensgrenze | 2-Personen-Haushalt: max. 87.000 € Jahresnettoeinkommen |
| Kontakt | Abt. 10 Planen, Bauen, Wohnen - Tel: +43 662 8042 3000 |
Die Salzburger Wohnbauförderung bietet ein attraktives Zuschussmodell, das bei förderkonformer Nutzung nicht zurückgezahlt werden muss. Nach dem Ausschöpfen der Fördermittel im Herbst 2025 startet das Programm am 7. Jänner 2026 neu - allerdings mit einem reduzierten Budget von 176 Millionen Euro (33 Mio. € weniger als 2025). Das Land setzt weiterhin auf das reformierte Wohnbauförderungsgesetz 2025 mit Einmalzuschüssen und dem neuen Annuitätenzuschuss zur Kreditrückzahlung.
Fördersystem: Einmalzuschuss plus Annuitätenzuschuss
Salzburg vergibt die Wohnbauförderung als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach der Familiensituation sowie verschiedenen Zuschlägen für Energieeffizienz, ökologische Baustoffe und Barrierefreiheit. Seit Jänner 2025 gibt es zusätzlich einen optionalen, unverzinslichen Annuitätenzuschuss von bis zu 500 Euro monatlich - dieser ist rückzahlbar und soll die laufenden Kreditraten erleichtern.
Der Annuitätenzuschuss wird nur gewährt, wenn Zinsen und Tilgung des Hypothekardarlehens mehr als 39 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigen. Er gilt ausschließlich für die Errichtung von Wohnungen oder zusätzlichen Wohnräumen durch Nachverdichtung. Die Rückzahlung beginnt nach Tilgung der eingesetzten Eigen- oder Fremdmittel.
Eigentumsförderung: Kauf einer neu errichteten Wohnung
Gefördert wird der Erwerb einer neu errichteten Wohnung oder eines Hauses in der Gruppe (nicht älter als drei Jahre) im Bundesland Salzburg. Der Verkäufer muss ein Bauträger sein. Der maximale Einmalzuschuss beträgt 80.000 Euro und setzt sich aus einem Grundbetrag plus Zuschlägen zusammen.
Grundbeträge Kaufförderung nach Familiensituation
- 1 Person: 29.000 €
- 2 nahestehende Personen: 33.000 €
- 3 nahestehende Personen: 36.000 €
- 4 oder mehr Personen: 39.000 €
- Alleinerziehende mit 1 Kind: 38.000 €
- Alleinerziehende mit mehreren Kindern: 41.000 €
- Wachsende Familie (ohne Kinder): 41.000 €
- Jungfamilien (wachsende Familie mit mind. 1 Kind): 43.000 €
- Kinderreiche Familie (ab 3 Kindern): 45.000 €
Hinzu kommen Zuschläge für gesteigerte Gesamtenergieeffizienz (pi-Wert laut Energieausweis), ökologische Baustoffe, Holzbauweise, Standortqualität und Barrierefreiheit. Wichtig: Bei Überschreiten regionaler Kaufpreisobergrenzen entfällt die Förderung - in der Stadt Salzburg liegt diese Grenze beispielsweise bei 9.000 Euro pro Quadratmeter.
Eigentumsförderung: Errichtung eines Eigenheims
Für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern, Bauernhäusern, Austraghäusern sowie die Schaffung von neuem Wohnraum durch Zu-, Auf-, Ein- oder Anbau gibt es einen Einmalzuschuss von maximal 30.000 Euro.
Grundbeträge Errichtungsförderung
- 1 Person: 8.000 €
- 2 nahestehende Personen: 10.000 €
- 3 nahestehende Personen: 12.000 €
- 4 oder mehr Personen: 14.000 €
- Alleinerziehende mit 1 Kind: 12.000 €
- Alleinerziehende mit mehreren Kindern: 14.000 €
- Jungfamilien: 14.000 €
Zuschläge gibt es für gesteigerte Energieeffizienz (max. 8.000 €), ökologische Baustoffe (max. 9.650 €) und Barrierefreiheit (4.000 €). Bei Errichtung im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells kommen zusätzlich bis zu 10.000 Euro hinzu. Der Gesamtzuschuss reduziert sich bei Förderungsgrundstücken über 550 m² stufenweise.
Höhere Förderung bei Nachverdichtung und Baulandsicherung
Für die Errichtung von Wohnungen im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells oder durch Nachverdichtung gelten deutlich höhere Einmalzuschüsse:
- 1-2 Personen: 32.000 €
- 3-4 Personen, wachsende Familie ohne Kinder: 42.000 €
- 5+ Personen, Jungfamilie, Alleinerziehende: 52.000 €
- Kinderreiche Familie (ab 3 Kindern): 62.000 €
Diese Förderung kann mit dem Annuitätenzuschuss kombiniert werden und macht Nachverdichtungsprojekte besonders attraktiv.
Mietkauf-Modell 2.0
Mit dem reformierten Mietkauf-Modell soll der Sprung ins Eigentum besonders für junge Erwachsene und Familien erleichtert werden. Geförderte Mietwohnungen können nach einer festgelegten Frist in Eigentum übergehen, wobei die Einkommensverhältnisse beim Kauf nicht erneut geprüft werden. Der anfängliche Finanzierungsbeitrag für Grund- und Aufschließungskosten wurde um 50 Prozent gesenkt.
Einkommensgrenzen 2026
Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das gemeinsame Netto-Haushaltseinkommen aller Personen. Pflegegeld, Familienbeihilfe und Einkünfte aus Ferialbeschäftigung werden nicht angerechnet.
- 1 Person: max. 57.000 € (4.750 €/Monat)
- 2 Personen: max. 87.000 € (7.250 €/Monat)
- 3 Personen: max. 93.000 € (7.750 €/Monat)
- 4 Personen: max. 105.000 € (8.750 €/Monat)
- 5 Personen: max. 110.000 € (9.167 €/Monat)
- 6 Personen: max. 118.000 € (9.833 €/Monat)
- Mehr als 6 Personen: max. 127.000 € (10.583 €/Monat)
Voraussetzungen für die Förderung
Um als begünstigte Person zu gelten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Volljährigkeit
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (EU-Bürger, Asylberechtigte)
- Nachweis eines Wohnbedarfs
- Begründung des Hauptwohnsitzes in der geförderten Wohnung
- Aufgabe der Rechte an der bisher bewohnten Wohnung
- Einhaltung der Einkommensgrenzen
Für die Finanzierung gilt: Mindestens 10 Prozent der Baukosten bzw. des Kaufpreises müssen als Eigenmittel und mindestens 20 Prozent als Fremdmittel (Kredit) vorliegen. Das geförderte Gebäude muss über ein hocheffizientes alternatives Energiesystem verfügen (LEKT-Wert max. 22, pi-Wert max. 40).
Sanierungsförderung 2026: Fokus auf Barrierefreiheit
Im Jahr 2026 setzt Salzburg bei der Sanierungsförderung einen klaren Schwerpunkt auf barrierefreie Umgestaltungen. Rein energetische Maßnahmen wie Dämmungen sind 2026 nicht über das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz förderbar - hier verweist das Land auf die Bundesförderungen.
Gefördert werden weiterhin:
- Alten- und behindertengerechte Ausstattung (Barrierefreiheit)
- Nachträglicher Einbau oder Umbau von Personenaufzügen in Wohnhäusern mit mind. 3 oberirdischen Geschossen
- Modernisierung der Elektroinstallationen
- Errichtung von Balkonen bei Wohnhäusern mit mind. 3 Wohnungen
- Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Bei diesen Maßnahmen entfällt die sonst geltende Regel, dass ein Gebäude mindestens 15 Jahre alt sein muss - schnelle Umbauten sind auch in neueren Häusern möglich.
Heizungstausch: Neue Pauschale mit Registrierungssystem
Beim Austausch fossiler Heizungen gegen erneuerbare Systeme wie Wärmepumpen gilt 2026 eine klare Pauschale: maximal 3.000 Euro Landesförderung. Neu ist das verbindliche Registrierungssystem: Wer eine Förderung beantragen will, muss sich vor Beginn der Arbeiten online registrieren. Das Land reserviert die Mittel dann für neun Monate - das minimiert das finanzielle Risiko für Hausbesitzer und Handwerker.
Zusätzlich zur Landesförderung kann die Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ beantragt werden. Der Fördersatz richtet sich nach dem Haushaltseinkommen und kann bei einkommensschwachen Haushalten bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Rückzahlung bei vorzeitigem Verkauf oder Auszug
Die Wohnbauförderung muss bei förderkonformer Nutzung nicht zurückgezahlt werden. Eine Rückzahlungspflicht entsteht nur, wenn die Immobilie innerhalb von 25 Jahren (bei Kaufförderung) bzw. 10 Jahren (bei Errichtungsförderung) verkauft oder nicht mehr als Hauptwohnsitz bewohnt wird. Der Rückzahlungsbetrag beträgt dann das 1,5-fache des auf die Restlaufzeit berechneten Anteils. Eine Übernahme des anteiligen Zuschusses durch den neuen Eigentümer ist möglich.
Antragstellung und Kontakt
Die Förderungsansuchen werden über den Online-Assistenten gestellt. Für die Registrierung wird die ZEUS-Nummer des geprüften Planungsenergieausweises benötigt. Der Förderrechner unter wbf-rechner.salzburg.at hilft bei der Vorab-Berechnung der möglichen Förderhöhe. Der Förderantrag muss spätestens zwölf Monate nach Baubeginn eingereicht werden.
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 10 - Planen, Bauen, Wohnen
Bundesstraße 4/6
5071 Wals
Telefon: +43 662 8042 3000
E-Mail: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
Förderrechner: wbf-rechner.salzburg.at
Wohnbauförderung in anderen Bundesländern
Die Wohnbauförderung ist in Österreich Ländersache. Informieren Sie sich über die Förderprogramme der anderen Bundesländer: