Das Wichtigste auf einen Blick
| Eigenheimförderung | Hypothekardarlehen mit Basishöhe 75.000 € plus Zuschläge - neu auch für Eigentumswohnungen |
| Zinssatz | 1,5% fix für 10 Jahre, danach variabel (3-Monats-Euribor) - Laufzeit 35 Jahre |
| Gültigkeit | Förderaktion gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2027 |
| Heizungstausch | Kombi-Förderung Land + Bund: bis zu 11.400 € Gesamtzuschuss möglich |
| Einkommensgrenze | 1 Person: 37.000-50.000 €, 2 Personen: 55.000 € Jahresnetto |
| Anlaufstelle | Abt. Wohnbauförderung, Tel: 0732/7720-14143, wo.post@ooe.gv.at |
Oberösterreich hat seine Eigenheimförderung ab 1. Jänner 2026 neu aufgestellt. Die wichtigste Neuerung: Eigentumswohnungen werden jetzt genauso gefördert wie Eigenheime, und erstmals sind auch Tiefgaragenplätze förderbar. Die Förderung läuft über ein zinsgünstiges Hypothekardarlehen der HYPO Oberösterreich und ist bis Ende 2027 gültig.
Eigenheimförderung Oberösterreich 2026
Die oberösterreichische Wohnbauförderung basiert auf einem Hypothekardarlehen, das durch Zinszuschüsse des Landes besonders attraktiv wird. Das Programm bietet Planungssicherheit durch einen niedrigen Fixzinssatz in den ersten Jahren und unterstützt gezielt die Schaffung von privatem Wohnraum.
Was wird gefördert?
Die Förderung gilt für die Errichtung von Eigenheimen, Reihenhäusern oder Doppelhäusern mit maximal zwei Wohnungen, den Abbruch eines Wohnhauses mit gleichzeitigem Neubau eines Eigenheims am selben Standort, die Errichtung einer zweiten Wohnung bei einem bestehenden Eigenheim (Baubewilligung darf nicht älter als 10 Jahre sein) sowie neu ab 2026 den Kauf von Eigentumswohnungen und Tiefgaragenplätzen.
Die Erweiterung auf Eigentumswohnungen trägt der gesellschaftlichen Realität Rechnung, dass immer mehr Menschen - besonders in städtischen Ballungsräumen - Wohneigentum in Form einer Wohnung anstreben.
Förderhöhe und Konditionen
Die Basishöhe des geförderten Hypothekardarlehens beträgt 75.000 Euro. Diese kann durch verschiedene Zuschläge erhöht werden, etwa für Familien, barrierefreie Bauweise oder energieeffiziente Baustandards. Die konkrete Förderhöhe lässt sich mit dem Online-Rechner des Landes kalkulieren.
Das Hypothekardarlehen wird von der HYPO Oberösterreich (Landesbank) vergeben und hat eine Gesamtlaufzeit von 35 Jahren. In den ersten 10 Jahren gilt ein staatlich gestützter Fixzinssatz von nur 1,5% p.a. - dieser niedrige Zinssatz wird durch Zinszuschüsse des Landes ermöglicht. Nach Ablauf der Fixzinsphase wird das Darlehen variabel verzinst, basierend auf dem 3-Monats-Euribor.
Rechenbeispiel
Eine vierköpfige Familie mit Gesamtinvestitionskosten von 500.000 Euro und Eigenmitteln von 100.000 Euro spart durch die Förderaktion monatlich rund 102 Euro im Vergleich zu einem marktüblichen Kredit. Gerade in den ersten Jahren der Kreditrückzahlung ist das eine spürbare Entlastung.
Voraussetzungen
Um die Wohnbauförderung zu erhalten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: Die bebaute Liegenschaft muss im Eigentum des Förderwerbers stehen (ein Grundbuchauszug ist erforderlich - Kaufverträge allein reichen nicht). Die Antragsteller müssen österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen sein (EWR-Bürger, Schweizer). Nach Fertigstellung muss der Hauptwohnsitz im geförderten Objekt begründet werden. Bestehende Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre müssen aufgegeben werden. Die energetischen Mindestanforderungen für Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen müssen erfüllt werden. Jede Wohnung muss eine Mindestgröße von 80 m² aufweisen.
Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen für die volle Förderung betragen bei einem Ein-Personen-Haushalt zwischen 37.000 und 50.000 Euro Jahresnettoeinkommen (die Grenze wurde zuletzt erhöht), bei zwei Personen 55.000 Euro, für jede weitere Person kommen 5.000 Euro hinzu.
Wird die Einkommensgrenze überschritten, verringert sich die Förderung stufenweise: Bei einer Überschreitung um bis zu 10% sinkt die Förderung um 25%, bei bis zu 20% um 50%, bei bis zu 30% um 75%. Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen, Pflegegeld und Abfertigungen zählen nicht zum anrechenbaren Einkommen. Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld werden hingegen berücksichtigt.
Zuschläge zur Basisförderung
Die Basishöhe des Hypothekarkredits kann durch verschiedene Zuschläge erhöht werden. Zusätzliche Förderbeträge gibt es für Familien mit Kindern, barrierefreie oder behindertengerechte Bauweise, energieeffiziente Bauweise und Passivhausstandard, Photovoltaikanlagen und thermische Solaranlagen sowie Maßnahmen zum sicheren Wohnen (z.B. Alarmanlagen).
Sanierungsförderung Oberösterreich
Das Land Oberösterreich fördert auch Sanierungsvorhaben umfassend. Gefördert werden die Haussanierung bei Häusern mit maximal drei Wohnungen, die Wohnraumschaffung durch Zu- und Einbauten, die Umwandlung von bisher nicht für Wohnzwecke genutzten Gebäuden in Wohnraum, der Abbruch eines Wohnhauses mit gleichzeitigem Neubau sowie der Fenstertausch bei Miet- und Eigentumswohnungen (wenn die Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt).
Nachverdichtungs-Verordnung
Seit 1. Jänner 2025 gilt in Oberösterreich eine Nachverdichtungs-Verordnung, die das Bauen im Bestand und die Entsiegelung von Flächen besonders fördert. Wer bestehende Gebäude erweitert oder ungenutzte Gebäude zu Wohnraum umwandelt, profitiert von verbesserten Förderkonditionen.
Heizungstausch 2026
Beim Heizungstausch profitieren Oberösterreicher 2026 von einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Land und Bund. Die Kombi-Förderung ermöglicht Gesamtzuschüsse von bis zu 11.400 Euro für den Umstieg von Öl- oder Gasheizungen auf klimafreundliche Alternativen wie Biomasse, Wärmepumpen oder Fernwärme.
Einkommensschwache Haushalte können über die gemeinsame Initiative „Sauber Heizen für Alle“ sogar bis zu 100% der Kosten rückerstattet bekommen. Voraussetzung für alle Förderungen ist eine kostenlose Energieberatung durch den OÖ Energiesparverband.
Wohnraumadaptierung bei Pflegebedarf
Für Maßnahmen in Miet- und Eigentumswohnungen, die aufgrund eines erhöhten Pflegeaufwands erforderlich sind, gibt es eine eigene Förderung. Diese deckt bauliche Anpassungen ab, die das selbstständige Wohnen im Alter oder bei Behinderung ermöglichen.
Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe des Landes Oberösterreich ist ein direkter Zuschuss zur Minderung des Wohnungsaufwandes. Sie richtet sich an Menschen mit niedrigem Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, Studierende und Lehrlinge, Alleinverdiener sowie Pensionisten. Für Bewilligungen ab 2026 erhöht sich die Einkommensgrenze um einen Teuerungsfreibetrag von 100 Euro pro Haushalt.
Antragstellung und Ablauf
Das Förderansuchen muss vor Baubeginn bei der Abteilung Wohnbauförderung eingereicht werden. Mit dem Bau darf erst nach Erteilung der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn begonnen werden. Die Prüfung der Fördervoraussetzungen kann mehrere Wochen dauern.
Die Bewilligung und Förderungszusicherung erfolgen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Voraussetzung für die Auszahlung des Hypothekardarlehens ist die grundbücherliche Sicherstellung und die Fertigstellung des Rohbaus mit Bedachung. Die HYPO Oberösterreich meldet sich nach Erhalt der Förderungszusicherung bei den Antragstellern.
Das Wohnbauförderungsdarlehen kann vollständig digital über das Wohnbau-Förderungsportal der HYPO OÖ beantragt werden: wohnbaufoerderungsportal.hypo.at
Kontakt und Beratung
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung
4021 Linz, Landhausplatz 1
Telefon: +43 732 7720-14143
E-Mail: wo.post@ooe.gv.at
Website: www.land-oberoesterreich.gv.at
OÖ Energiesparverband (kostenlose Energieberatung)
4020 Linz, Landstraße 45
Telefon: 0800/205 206 (kostenlos) oder 0732/7720-14860
Tipps zur Wohnbauförderung Oberösterreich
Die Förderaktion 2026/2027 bietet durch den 10-jährigen Fixzins von 1,5% gute Planungssicherheit. Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte die neue Gleichstellung mit Eigenheimen nutzen - inklusive der Möglichkeit, Tiefgaragenplätze mitzufördern. Die digitale Antragstellung über das Portal der HYPO OÖ vereinfacht den Prozess erheblich.
Beim Heizungstausch lohnt sich die Kombination von Landes- und Bundesförderung. Die verpflichtende Energieberatung durch den Energiesparverband ist kostenlos und hilft, die optimalen Maßnahmen zu identifizieren.
Stand: Jänner 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Die aktuellen Förderrichtlinien finden Sie auf der Website des Landes Oberösterreich.
Wohnbauförderung in anderen Bundesländern
Die Wohnbauförderung ist in Österreich Ländersache. Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien, Förderhöhen und Voraussetzungen. Hier finden Sie die Übersicht für alle Bundesländer: