Wohnbauförderung in Niederösterreich 2026
Das Wichtigste auf einen Blick
| Fördermodell | Landesdarlehen mit Punktesystem |
| Zinssatz | 1% p.a. fix |
| Laufzeit | 27,5 oder 34,5 Jahre |
| Max. Förderhöhe | 42.000 € (Eigenheim) + Familienzuschläge |
| Einkommensgrenze | 1 Person: 60.000 €, 2 Personen: 90.000 € netto/Jahr |
| Hotline | NÖ Wohnbau-Hotline: 02742/22133 |
Niederösterreich setzt bei der Wohnbauförderung auf ein bewährtes Punktesystem, das energieeffizientes und nachhaltiges Bauen belohnt. Das Landesdarlehen mit nur 1% Fixzins bietet günstige Konditionen für Häuslbauer. Wie viel dahintersteht, zeigt die Bilanz 2024: 691 Millionen Euro an Förderungen für über 15.400 Wohneinheiten, davon mehr als 5.350 im Eigenheimbereich. Rund 1.800 neue Wohneinheiten pro Jahr sollen es auch künftig sein.
Eigenheimförderung Niederösterreich 2026
Die Wohnbauförderung in Niederösterreich basiert auf einem Landesdarlehen mit besonders günstigen Konditionen. Das Förderdarlehen kann für die Neuerrichtung von Eigenheimen, den Ersterwerb eines Reihenhauses oder einer Eigentumswohnung im Geschoßwohnbau verwendet werden.
Was wird gefördert?
Das Land Niederösterreich fördert die Neuerrichtung von Eigenheimen, den Ersterwerb von Reihenhäusern und Eigentumswohnungen sowie Sanierungsmaßnahmen. Bei Neubauten muss das Gebäude bestimmte energetische Mindeststandards erfüllen und über ein hocheffizientes alternatives Heizsystem verfügen.
Konditionen des Landesdarlehens
Das Wohnbaudarlehen des Landes Niederösterreich hat eine Laufzeit von wahlweise 27,5 oder 34,5 Jahren. Der Zinssatz beträgt fix 1% p.a. und wird im Nachhinein (dekursiv) verrechnet. Besonders vorteilhaft: Die Rückzahlungsraten sind gestaffelt und steigen erst mit den Jahren langsam an, was gerade in der Anfangsphase entlastet.
Auszahlung in Teilbeträgen
Bei der Neuerrichtung eines Eigenheims erfolgt die Auszahlung des Darlehens in bis zu drei Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt: 30% nach Fertigstellung des Kellers inklusive Decke, 60% nach Fertigstellung des Rohbaus mit Dach, und die restlichen 10% nach der Fertigstellungsmeldung. Voraussetzung ist, dass die Liegenschaft nicht überbelastet ist.
Das Punktesystem
Die Höhe des Landesdarlehens wird durch ein Punktesystem ermittelt. Bei jedem Antrag wird geprüft, wie viele Punkte das Objekt in Bezug auf Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Lagequalität sammeln kann. Die maximale Punktezahl beträgt 140 Punkte.
Förderhöhe nach Immobilienart
Bei Eigenheimen und Reihenhäusern ist jeder Punkt 300 Euro wert, bei maximal 140 Punkten ergibt das eine Basisfördersumme von bis zu 42.000 Euro. Bei Wohnungen im Geschoßwohnbau beträgt der Wert pro Punkt 200 Euro, was einer maximalen Basisfördersumme von 28.000 Euro entspricht. Zusätzlich kommen die Familienzuschläge hinzu.
Grundvoraussetzung: Energieeffizienz
Um überhaupt gefördert zu werden, muss das Gebäude über ein hocheffizientes alternatives Heizsystem verfügen (z.B. Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss) und einen gewissen energetischen Standard erreichen. Hier gibt es zwei Varianten:
Variante A - Optimierte Wärmedämmung: Bei dieser Variante steht die Gebäudedämmung im Vordergrund. Eine optimierte Wärmedämmung ist Pflicht, entsprechend ist nur ein niedriger Heizwärmebedarf (HWB) erlaubt.
Variante B - Optimierte Haustechnik: Hier reicht eine Standard-Wärmedämmung aus, dafür muss eine optimierte Haustechnik verbaut sein: wahlweise eine Photovoltaik-Anlage (mindestens 2 kWp), eine Solaranlage (mindestens 4 m²) oder eine Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.
Unabhängig von der gewählten Variante gibt es für die Erfüllung der Grundvoraussetzung 65 Punkte.
Zusatzpunkte für Ökologie und Technik
Bis zu 35 weitere Punkte können durch zusätzliche Maßnahmen erreicht werden: ökologische Baustoffe, passiver Sonnenschutz, Teilbegrünung am Haus, Alarmanlage, Solaranlage (sofern nicht für Variante B genutzt) oder eine Photovoltaik-Anlage.
Zusatzpunkte für die Lage
Liegt die Immobilie in einer von Abwanderung bedrohten Gemeinde oder im Ortskern, sind bis zu 40 zusätzliche Punkte möglich. Das Land NÖ stellt eine Liste der betroffenen Abwanderungsgemeinden zur Verfügung.
Familienförderung
Zusätzlich zu den Punkten werden Familienzuschläge direkt zum Darlehensbetrag addiert. Für jedes versorgungsberechtigte Kind gibt es 10.000 Euro. Jungfamilien (mindestens ein Partner unter 35 Jahren mit mindestens einem Kind) erhalten zusätzlich 10.000 Euro. Wer in den letzten 15 Monaten unselbstständig erwerbstätig war und seit mindestens drei Jahren den Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat, bekommt 3.000 Euro dazu - einmal je Förderfall, nicht je Elternteil. Der Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Pension zählt dabei als Erwerbstätigkeit. Bei Erwerbsminderung von mindestens 55% oder Pflegegeld ab Stufe II werden ebenfalls 10.000 Euro gewährt.
Rechenbeispiel
Eine Jungfamilie mit zwei Kindern, ein Elternteil unselbstständig erwerbstätig, kommt beim Familienpaket auf 33.000 Euro: 10.000 Euro Jungfamilien-Bonus, zweimal 10.000 Euro für die Kinder und 3.000 Euro Arbeitnehmerzuschlag. Schöpft dieselbe Familie auch die Punkte voll aus - 65 Punkte für Dämmung und Heizsystem, bis zu 35 Ergänzungspunkte und bis zu 40 Punkte für Ortskern oder Abwanderungsgemeinde -, kommen 42.000 Euro dazu. Der Höchstbetrag liegt damit bei 75.000 Euro Landesdarlehen zu einem Prozent Fixzins.
Für die Familienzuschläge kann bis zur Fertigstellungsmeldung eine Aufstockung des Darlehens beantragt werden - wer während der Bauzeit ein Kind bekommt, verliert den Zuschlag also nicht.
Zinszuschüsse für Eigenheime
Niederösterreich verwendet Mittel aus dem Wohn- und Baupaket des Bundes für zusätzliche Eigenheim-Zinszuschüsse. Diese Einmalförderung beträgt 5% der Kreditsumme bis maximal 200.000 Euro, also bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung ist ein Bankdarlehen, das nicht vor dem 1.1.2022 aufgenommen wurde und noch mindestens bis 31.12.2028 läuft. Außerdem müssen Einkommensgrenzen und Energieeffizienz-Standards erfüllt werden.
Einkommensgrenzen
Für einen Ein-Personen-Haushalt liegt die Einkommensgrenze bei 60.000 Euro Jahresnetto, für zwei Personen bei 90.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. Bei Überschreitung wird die Förderung nicht komplett gestrichen, sondern entsprechend reduziert. Familienzuschläge sind von der Kürzung nicht betroffen.
Nicht zum Haushaltseinkommen gezählt werden Freibeträge für erhöhte Werbungskosten (sofern durch Finanzamtsbescheid bestätigt) sowie Unterhaltszahlungen und Alimente.
Sanierungsförderung
Das Land NÖ bietet im Rahmen des Förderprogramms „NÖ Eigenheimsanierung“ zwei Varianten an: mit und ohne Energieausweis. Für beide Varianten wird ein 4%iger Annuitätenzuschuss auf die förderfähigen Sanierungskosten gewährt, um die Rückzahlung eines Bankdarlehens über 10 Jahre zu unterstützen.
Sanierung mit Energieausweis
Diese Variante wird bei einer geplanten thermisch-energetischen Gesamtsanierung empfohlen. Die Verbesserung des Heizwärmebedarfs muss mindestens eine 40%ige Steigerung des Wärmedämmstandards an der Gebäudehülle bewirken. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Maß der Verbesserung. Anerkannt werden pro m² maximal 600 Euro für maximal 130 m² Wohnnutzfläche (max. 78.000 Euro).
Sanierung ohne Energieausweis
Diese Variante eignet sich für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dachsanierung oder einzelne wärmedämmende Maßnahmen.
Ankaufsförderung
Wer ein Haus im Wohnbauland kauft und thermisch gesamtsaniert, dessen förderbare Sanierungskosten erhöhen sich um 20.000 Euro, bei einer Jungfamilie um weitere 10.000 Euro. Das ist kein Barzuschuss: Die 20.000 Euro vergrößern die Bemessungsgrundlage, auf die der Annuitätenzuschuss läuft - bei 4 Prozent über zehn Jahre sind das rund 8.000 Euro. Der Ankauf darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Bundesförderung: Sanierungsbonus 2026
Zusätzlich zur Landesförderung gibt es ab 2026 den Sanierungsbonus des Bundes für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser. Die Förderung beträgt maximal 30% der förderfähigen Investitionskosten als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Es gibt keine Einkommensprüfung und kein Hauptwohnsitzerfordernis, das Gebäude muss aber mindestens 15 Jahre alt sein.
Bei Einzelbauteilsanierung (Außenwanddämmung oder Fenstertausch) sind maximal 5.000 Euro möglich, bei Teilsanierung mit 40% Energieeinsparung bis zu 10.000 Euro, bei umfassender Sanierung auf guten Standard bis zu 15.000 Euro, und bei klimaaktiv-Standard bis zu 20.000 Euro. Die Registrierung ist ab November 2025 möglich unter sanierungsoffensive.gv.at.
Neuerungen ab 2026
Die am 25. November 2025 beschlossene Novelle bringt vier Änderungen, die im Eigenheimbereich Anfang 2026 in Kraft getreten sind:
- Deckel bei 170 Quadratmetern. Die Förderung ist im Eigenheimbereich auf 170 Quadratmeter Wohnnutzfläche begrenzt - der Punkt, der bei großen Häusern über die Förderfähigkeit entscheidet.
- Entschärftes Punktesystem. Für die Höchstpunktezahl genügen künftig im Wesentlichen die baurechtlichen Grundanforderungen. Das senkt die Baukosten, weil teure Übererfüllungen nicht mehr nötig sind.
- Stromspeicher werden gefördert, nun auch im Einfamilienhausbereich - bisher galt das nur im großvolumigen Wohnbau.
- Reconstructing. Nicht mehr sanierbare Gebäude dürfen abgebrochen und auf derselben Fläche neu errichtet werden, ohne zusätzliche Versiegelung.
Im Wohnungsbau bleibt das aktuelle Mischmodell bis Ende 2026 beantragbar, ab 2027 gilt dort ein neues Zuschussmodell.
Mit der neuen „NÖ Umbauordnung“ soll Sanierung attraktiver werden als Neubau auf der grünen Wiese. Die Verfahren im großvolumigen Wohnbau werden gestrafft und bürokratische Hürden abgebaut.
Antragstellung
Den Antrag auf Wohnbauförderung können Sie beim Amt der NÖ Landesregierung einreichen, entweder online oder per E-Mail. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem der Grundbuchsauszug, der Baubewilligungsbescheid, der Energieausweis und Einkommensnachweise.
Wichtig: Fünf Jahre nach Darlehensbewilligung muss ein Endabrechnungsformular eingereicht werden, das bestätigt, dass das Objekt ordnungsgemäß errichtet wurde, die Energiekennzahl eingehalten wird und der Hauptwohnsitz bezogen wurde.
Kontakt und Beratung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
NÖ Wohnbau-Hotline: 02742/22133 (Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14 Uhr)
Website: www.noe.gv.at
Energieberatung NÖ
Für Energieausweise und Beratungsprotokolle
Website: www.energie-noe.at
Tipps zur Wohnbauförderung Niederösterreich
Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde als Abwanderungsgemeinde gilt - das kann bis zu 40 zusätzliche Punkte und damit bis zu 12.000 Euro mehr Förderung bedeuten. Die Kombination von Landesförderung mit dem Bundesförderung Sanierungsbonus ist möglich und sollte genutzt werden. Lassen Sie sich frühzeitig von der Energieberatung NÖ beraten - das Beratungsprotokoll ist ohnehin für viele Förderungen erforderlich.
Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind die NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien in der jeweils geltenden Fassung.
Quellen
noe.gv.at - Wohnbauförderung Eigenheim und Reihenhaus
noe.gv.at - Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
noe.gv.at - Broschüre Eigenheimsanierung, Stand Jänner 2026 (PDF)
noe.gv.at - Landespressedienst zur neuen Wohnbauförderungsrichtlinie, 25.11.2025
ris.bka.gv.at - NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005, geltende Fassung
sanierungsoffensive.gv.at - Sanierungsbonus des Bundes
Wohnbauförderung in anderen Bundesländern
Die Wohnbauförderung ist in Österreich Ländersache. Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien, Förderhöhen und Voraussetzungen: