Wohnbauförderung in Niederösterreich 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Fördermodell Landesdarlehen mit Punktesystem
Zinssatz 1% p.a. fix
Laufzeit 27,5 oder 34,5 Jahre
Max. Förderhöhe 42.000 € (Eigenheim) + Familienzuschläge
Einkommensgrenze 1 Person: 55.000 €, 2 Personen: 80.000 € netto/Jahr
Hotline NÖ Wohnbau-Hotline: 02742/22133

Niederösterreich setzt bei der Wohnbauförderung auf ein bewährtes Punktesystem, das energieeffizientes und nachhaltiges Bauen belohnt. Das Landesdarlehen mit nur 1% Fixzins bietet günstige Konditionen für Häuslbauer. Bis 2027 sollen 7.000 neue geförderte Wohnungen entstehen - ein ambitioniertes Ziel, das mit attraktiven Förderungen unterstützt wird.

Eigenheimförderung Niederösterreich 2026

Die Wohnbauförderung in Niederösterreich basiert auf einem Landesdarlehen mit besonders günstigen Konditionen. Das Förderdarlehen kann für die Neuerrichtung von Eigenheimen, den Ersterwerb eines Reihenhauses oder einer Eigentumswohnung im Geschoßwohnbau verwendet werden.

Was wird gefördert?

Das Land Niederösterreich fördert die Neuerrichtung von Eigenheimen, den Ersterwerb von Reihenhäusern und Eigentumswohnungen sowie Sanierungsmaßnahmen. Bei Neubauten muss das Gebäude bestimmte energetische Mindeststandards erfüllen und über ein hocheffizientes alternatives Heizsystem verfügen.

Konditionen des Landesdarlehens

Das Wohnbaudarlehen des Landes Niederösterreich hat eine Laufzeit von wahlweise 27,5 oder 34,5 Jahren. Der Zinssatz beträgt fix 1% p.a. und wird im Nachhinein (dekursiv) verrechnet. Besonders vorteilhaft: Die Rückzahlungsraten sind gestaffelt und steigen erst mit den Jahren langsam an, was gerade in der Anfangsphase entlastet.

Auszahlung in Teilbeträgen

Bei der Neuerrichtung eines Eigenheims erfolgt die Auszahlung des Darlehens in bis zu drei Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt: 30% nach Fertigstellung des Kellers inklusive Decke, 60% nach Fertigstellung des Rohbaus mit Dach, und die restlichen 10% nach der Fertigstellungsmeldung. Voraussetzung ist, dass die Liegenschaft nicht überbelastet ist.

Das Punktesystem

Die Höhe des Landesdarlehens wird durch ein Punktesystem ermittelt. Bei jedem Antrag wird geprüft, wie viele Punkte das Objekt in Bezug auf Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Lagequalität sammeln kann. Die maximale Punktezahl beträgt 140 Punkte.

Förderhöhe nach Immobilienart

Bei Eigenheimen und Reihenhäusern ist jeder Punkt 300 Euro wert, bei maximal 140 Punkten ergibt das eine Basisfördersumme von bis zu 42.000 Euro. Bei Wohnungen im Geschoßwohnbau beträgt der Wert pro Punkt 200 Euro, was einer maximalen Basisfördersumme von 28.000 Euro entspricht. Zusätzlich kommen die Familienzuschläge hinzu.

Grundvoraussetzung: Energieeffizienz

Um überhaupt gefördert zu werden, muss das Gebäude über ein hocheffizientes alternatives Heizsystem verfügen (z.B. Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss) und einen gewissen energetischen Standard erreichen. Hier gibt es zwei Varianten:

Variante A - Optimierte Wärmedämmung: Bei dieser Variante steht die Gebäudedämmung im Vordergrund. Eine optimierte Wärmedämmung ist Pflicht, entsprechend ist nur ein niedriger Heizwärmebedarf (HWB) erlaubt.

Variante B - Optimierte Haustechnik: Hier reicht eine Standard-Wärmedämmung aus, dafür muss eine optimierte Haustechnik verbaut sein: wahlweise eine Photovoltaik-Anlage (mindestens 2 kWp), eine Solaranlage (mindestens 4 m²) oder eine Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.

Unabhängig von der gewählten Variante gibt es für die Erfüllung der Grundvoraussetzung 65 Punkte.

Zusatzpunkte für Ökologie und Technik

Bis zu 35 weitere Punkte können durch zusätzliche Maßnahmen erreicht werden: ökologische Baustoffe, passiver Sonnenschutz, Teilbegrünung am Haus, Alarmanlage, Solaranlage (sofern nicht für Variante B genutzt) oder eine Photovoltaik-Anlage.

Zusatzpunkte für die Lage

Liegt die Immobilie in einer von Abwanderung bedrohten Gemeinde oder im Ortskern, sind bis zu 40 zusätzliche Punkte möglich. Das Land NÖ stellt eine Liste der betroffenen Abwanderungsgemeinden zur Verfügung.

Familienförderung

Zusätzlich zu den Punkten werden Familienzuschläge direkt zum Darlehensbetrag addiert. Für jedes versorgungsberechtigte Kind gibt es 10.000 Euro. Jungfamilien (mindestens ein Partner unter 35 Jahren mit mindestens einem Kind) erhalten zusätzlich 10.000 Euro. Arbeitnehmer, die in den letzten 15 Monaten unselbstständig erwerbstätig waren und seit mindestens 3 Jahren ihren Hauptwohnsitz in NÖ haben, bekommen 3.000 Euro extra. Bei Erwerbsminderung von mindestens 55% oder Pflegegeld ab Stufe II werden ebenfalls 10.000 Euro gewährt.

Rechenbeispiel

Eine Jungfamilie (Eltern unter 35 Jahren, 2 Kinder) baut ein optimal gedämmtes Eigenheim mit PV-Anlage, Dachbegrünung und Alarmanlage in einer Abwanderungsgemeinde. Beide Eltern sind unselbstständig erwerbstätig. Die Familie kann ein Landesdarlehen von rund 65.000 Euro erhalten: 65 Punkte für Dämmung/Heizsystem (19.500 €), 15 Punkte für PV-Anlage (4.500 €), 3 Punkte für Begrünung (900 €), 5 Punkte für Alarmanlage (1.500 €), 10 Punkte für die Lage (3.000 €), plus Familienzuschläge für 2 Kinder (20.000 €), Arbeitnehmerzuschlag (6.000 €) und Jungfamilien-Bonus (10.000 €).

Zinszuschüsse für Eigenheime

Niederösterreich verwendet Mittel aus dem Wohn- und Baupaket des Bundes für zusätzliche Eigenheim-Zinszuschüsse. Diese Einmalförderung beträgt 5% der Kreditsumme bis maximal 200.000 Euro, also bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung ist ein Bankdarlehen, das nicht vor dem 1.1.2022 aufgenommen wurde und noch mindestens bis 31.12.2028 läuft. Außerdem müssen Einkommensgrenzen und Energieeffizienz-Standards erfüllt werden.

Einkommensgrenzen

Für einen Ein-Personen-Haushalt liegt die Einkommensgrenze bei 55.000 Euro Jahresnetto, für zwei Personen bei 80.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. Bei Überschreitung wird die Förderung nicht komplett gestrichen, sondern entsprechend reduziert. Familienzuschläge sind von der Kürzung nicht betroffen.

Nicht zum Haushaltseinkommen gezählt werden Freibeträge für erhöhte Werbungskosten (sofern durch Finanzamtsbescheid bestätigt) sowie Unterhaltszahlungen und Alimente.

Sanierungsförderung

Das Land NÖ bietet im Rahmen des Förderprogramms „NÖ Eigenheimsanierung“ zwei Varianten an: mit und ohne Energieausweis. Für beide Varianten wird ein 4%iger Annuitätenzuschuss auf die förderfähigen Sanierungskosten gewährt, um die Rückzahlung eines Bankdarlehens über 10 Jahre zu unterstützen.

Sanierung mit Energieausweis

Diese Variante wird bei einer geplanten thermisch-energetischen Gesamtsanierung empfohlen. Die Verbesserung des Heizwärmebedarfs muss mindestens eine 40%ige Steigerung des Wärmedämmstandards an der Gebäudehülle bewirken. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Maß der Verbesserung. Anerkannt werden pro m² maximal 600 Euro für maximal 130 m² Wohnnutzfläche (max. 78.000 Euro).

Sanierung ohne Energieausweis

Diese Variante eignet sich für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dachsanierung oder einzelne wärmedämmende Maßnahmen.

Ankaufsförderung

Zusätzlich gibt es eine Ankaufsförderung von 20.000 Euro (bei Jungfamilien 30.000 Euro), um die Sanierung bestehender Gebäude zu fördern.

Bundesförderung: Sanierungsbonus 2026

Zusätzlich zur Landesförderung gibt es ab 2026 den Sanierungsbonus des Bundes für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser. Die Förderung beträgt maximal 30% der förderfähigen Investitionskosten als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Es gibt keine Einkommensprüfung und kein Hauptwohnsitzerfordernis, das Gebäude muss aber mindestens 15 Jahre alt sein.

Bei Einzelbauteilsanierung (Außenwanddämmung oder Fenstertausch) sind maximal 5.000 Euro möglich, bei Teilsanierung mit 40% Energieeinsparung bis zu 10.000 Euro, bei umfassender Sanierung auf guten Standard bis zu 15.000 Euro, und bei klimaaktiv-Standard bis zu 20.000 Euro. Die Registrierung ist ab November 2025 möglich unter sanierungsoffensive.gv.at.

Neuerungen ab 2026

Die Novellierung der Wohnbauförderungsrichtlinie bringt wichtige Neuerungen: Batteriespeicher werden nun auch für Einfamilienhäuser gefördert - bisher galt das nur für den großvolumigen Wohnbau. Das aktuelle Fördermodell läuft als Übergangslösung bis Ende 2026 weiter, bevor 2027 ein neues Zuschussmodell startet.

Mit der neuen „NÖ Umbauordnung“ soll Sanierung attraktiver werden als Neubau auf der grünen Wiese. Die Verfahren im großvolumigen Wohnbau werden gestrafft und bürokratische Hürden abgebaut.

Antragstellung

Den Antrag auf Wohnbauförderung können Sie beim Amt der NÖ Landesregierung einreichen, entweder online oder per E-Mail. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem der Grundbuchsauszug, der Baubewilligungsbescheid, der Energieausweis und Einkommensnachweise.

Wichtig: Fünf Jahre nach Darlehensbewilligung muss ein Endabrechnungsformular eingereicht werden, das bestätigt, dass das Objekt ordnungsgemäß errichtet wurde, die Energiekennzahl eingehalten wird und der Hauptwohnsitz bezogen wurde.

Kontakt und Beratung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
NÖ Wohnbau-Hotline: 02742/22133 (Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14 Uhr)
Website: www.noe.gv.at

Energieberatung NÖ
Für Energieausweise und Beratungsprotokolle
Website: www.energie-noe.at

Tipps zur Wohnbauförderung Niederösterreich

Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde als Abwanderungsgemeinde gilt - das kann bis zu 40 zusätzliche Punkte und damit bis zu 12.000 Euro mehr Förderung bedeuten. Die Kombination von Landesförderung mit dem Bundesförderung Sanierungsbonus ist möglich und sollte genutzt werden. Lassen Sie sich frühzeitig von der Energieberatung NÖ beraten - das Beratungsprotokoll ist ohnehin für viele Förderungen erforderlich.

Stand: Jänner 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Die aktuellen Förderrichtlinien finden Sie auf der Website des Landes Niederösterreich.

Wohnbauförderung in anderen Bundesländern

Die Wohnbauförderung ist in Österreich Ländersache. Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien, Förderhöhen und Voraussetzungen. Hier finden Sie die Übersicht für alle Bundesländer: