Das Wichtigste auf einen Blick
| Eigenheimförderung | Förderkredit 900 €/m² (bis 1.000 €/m² bei kleinen Grundstücken) |
| Zinssatz | 0,5% p.a. (Jahr 1-20), dann 1,5% p.a. (Jahr 21-30) |
| Sanierungs-Euro | Neues Fördermodell ab 2026: Energieeinsparung × Fläche × 1 Euro |
| Heizungstausch | Landeszuschuss max. 3.000 € (nur mit Bundesförderung kombinierbar) |
| Einkommensgrenze | 1 Person: 48.000 €, 2 Personen: 74.000 € Jahresnetto |
| Anlaufstelle | Abteilung 11, Tel: 050 536 31002, abt11.wohnbau@ktn.gv.at |
Kärnten hat seine Wohnbauförderung 2025 grundlegend reformiert und setzt diesen Kurs 2026 fort. Der bisherige Häuslbauerbonus wurde durch einen höheren Förderkredit ersetzt, und mit dem neuen „Sanierungs-Euro“ gibt es ab Jänner 2026 ein innovatives Fördersystem für energetische Sanierungen. Das Wohnbauprogramm 2026-2028 stellt insgesamt 142 Millionen Euro Landesförderung bereit.
Eigenheimförderung Kärnten 2026
Die Kärntner Eigenheimförderung richtet sich an Privatpersonen, die ein Eigenheim bauen, einen Zu- oder Umbau durchführen oder erstmals Wohnraum erwerben möchten. Das Fördersystem basiert auf einem zinsgünstigen Förderkredit mit verschiedenen Bonusmöglichkeiten.
Was wird gefördert?
Die Wohnbauförderung des Landes Kärnten gilt für die Errichtung von Eigenheimen (Neubauten mit maximal zwei Wohneinheiten), Doppelhäusern und Gruppenwohnbauten, die Wohnraumschaffung durch Zu-, An-, Um- oder Einbauten in bestehenden Gebäuden sowie den Ersterwerb von Wohnraum (Kauf einer Eigentumswohnung, eines Eigenheims oder eines Eigenheims im Gruppenwohnbau). Das geförderte Objekt muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Förderhöhe und Konditionen
Die Basisförderung beträgt 900 Euro pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche. Wer bodenschonend auf einem kleinen Grundstück baut, erhält mehr: Bei Grundstücken unter 750 m² sind es 950 Euro pro Quadratmeter, bei Grundstücken unter 500 m² sogar 1.000 Euro pro Quadratmeter. Diese Staffelung belohnt verdichtetes Bauen und schont den Bodenverbrauch.
Der Förderkredit hat eine Laufzeit von 30 Jahren mit gestaffelter Verzinsung: In den ersten 20 Jahren liegt der Zinssatz bei günstigen 0,5% p.a., in den letzten 10 Jahren steigt er auf 1,5% p.a. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen.
Zusätzlich zum Förderkredit gewährt das Land einen Annuitätenzuschuss für Bank- oder Bausparkassenkredite mit einer Laufzeit von maximal zehn Jahren. Dieser hilft bei der Rückzahlung der zusätzlich benötigten Fremdfinanzierung.
Förderbare Nutzfläche
Die maximale förderbare Wohnnutzfläche richtet sich nach der Haushaltsgröße. Für eine Person werden bis zu 60 m² gefördert, für zwei Personen bis zu 80 m². Jede weitere Person erhöht die förderbare Fläche um zusätzliche Quadratmeter. Bei Familien mit Kindern kann die förderbare Fläche entsprechend höher ausfallen.
Bonusbeträge
Kärnten bietet verschiedene Bonusbeträge, die den Förderkredit erhöhen. Boni gibt es für umweltfreundliche Bauweisen, barrierefreie oder behindertengerechte Ausführungen, den Einbau einer thermischen Solaranlage (bis zu 3.750 oder 6.000 Euro), Photovoltaikanlagen (bis zu 8.000 Euro) sowie klimaaktiv-Zertifizierungen (Silber oder Gold: 180 bis 200 Euro pro m² zusätzlich). Auch für jedes im Haushalt lebende Kind gibt es einen Bonus.
Zinszuschuss des Bundes
Im Rahmen des Wohnbaupakets des Bundes können Häuslbauer zusätzlich einen einmaligen Zinszuschuss von bis zu 12.000 Euro erhalten. Dieser gilt bei einem aufgenommenen Kreditvolumen von maximal 200.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Bauliegenschaft vorrangig im Siedlungsschwerpunkt des Örtlichen Entwicklungskonzepts der Standortgemeinde liegt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen (EWR-Bürger, anerkannte Flüchtlinge), die volljährig sind. Der Förderantrag muss vor Baubeginn eingereicht werden. Für den Antrag werden unter anderem eine Baubewilligung und ein Energieausweis benötigt.
Einkommensgrenzen
Für den vollen Förderkredit gelten folgende Jahresnetto-Einkommensgrenzen: Bei einem Ein-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei 48.000 Euro, bei zwei Personen bei 74.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 7.000 Euro.
Wird das maximal zulässige Jahreseinkommen überschritten, verringert sich die Förderung schrittweise: Bei einer Überschreitung um bis zu 10% sinkt die Förderung um 25%, bei bis zu 20% um 50%, bei bis zu 30% um 75%. Bei einer Überschreitung von mehr als 30% entfällt der Förderanspruch.
Sanierungs-Euro: Neue Sanierungsförderung ab 2026
Mit dem „Kärntner Sanierungs-Euro“ startet das Land Kärnten ab 1. Jänner 2026 ein neues, einfaches Fördersystem für die Sanierung von Eigenheimen. Das Besondere: Gefördert wird nicht die einzelne Maßnahme, sondern die tatsächlich erzielte Energieeinsparung.
So funktioniert der Sanierungs-Euro
Die Förderung berechnet sich nach einer einfachen Formel: Energieeinsparung (in kWh/m²a) mal beheizte Fläche (in m²) mal 1 Euro. Je mehr Heizwärme durch die Sanierung eingespart wird, desto höher fällt der Zuschuss aus. Das kann von Fenstertausch über Fassadendämmung bis zu modernen Heizlösungen reichen.
Zusätzliche Bonusregelungen honorieren besonders ambitionierte Sanierungen: Wer eine hohe Effizienz erreicht, kann bis zu 5.000 Euro extra erhalten. Das System belohnt damit zielgerichtetes Sanieren, das tatsächlich Energie spart.
Weitere Sanierungsförderungen
Neben dem Sanierungs-Euro gibt es weitere Förderungen für Sanierungsmaßnahmen. Nicht rückzahlbare Zuschüsse werden etwa für Wärmedämmung (bis zu 10.000 Euro) gewährt. Für größere Sanierungsprojekte steht ein Förderkredit zur Verfügung, der bis zu 60% der Sanierungskosten abdeckt. Der Kredit hat eine Laufzeit von 15 Jahren bei einem Zinssatz von nur 0,5% p.a. Bis zu 80% der Kosten für eine verpflichtende Energieberatung werden vom Land übernommen.
Heizungstausch 2026
Beim Heizungstausch gilt ab 2026 eine wichtige Änderung: Der Landeszuschuss für den Austausch fossiler Heizungen (Öl, Gas) beträgt maximal 3.000 Euro - statt bisher 6.000 Euro. Diese Förderung wird nur noch in Kombination mit einer genehmigten Bundesförderung im Rahmen der Sanierungsoffensive 2026 (Programm „Kesseltausch“) gewährt.
Die Bundesförderung übernimmt den Großteil: Für Einfamilienhäuser gibt es etwa 6.500 Euro für den Umstieg auf Fernwärme, bis zu 8.500 Euro für Biomasse-Heizungen und bis zu 7.500 Euro für Wärmepumpen. Die Registrierung für die Bundesförderung ist seit November 2025 möglich, gefördert werden Leistungen ab dem 3. Oktober 2025.
Wohnbeihilfe Kärnten
Die neue Kärntner Wohnbeihilfe unterstützt einkommensschwache Haushalte mit bis zu 500 Euro monatlich. Diese Beihilfe ist mit der Sanierungsförderung kombinierbar und hilft Haushalten, die sich energetische Verbesserungen sonst nicht leisten könnten.
Barrierefreies Wohnen
Für barrierefreie oder behindertengerechte Umbauten wurden die Förderungen erhöht. Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro sind möglich. Die Förderung gilt für Maßnahmen wie das Entfernen von Stufen und Schwellen beim Hauseingang, den Einbau von Personenaufzügen oder die Adaptierung von Badezimmern. Die Förderungen sind gezielter geworden: Es muss ein tatsächlicher Bedarf nachgewiesen werden.
Antragstellung und Ablauf
Der Förderantrag für den Neubau oder Ersterwerb muss vor Baubeginn beim Amt der Kärntner Landesregierung eingereicht werden. Nach positiver Prüfung erhalten Antragsteller einen Schuldschein. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilen: 70% nach der grundbücherlichen Sicherstellung und Rohbaufertigstellung, die restlichen 30% nach der Endabrechnung.
Für Sanierungsförderungen muss der Antrag ebenfalls vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Eine kostenlose Vor-Ort-Energieberatung ist verpflichtend und wird zu 80% gefördert. Die Baubewilligung des Gebäudes muss bei Sanierungen mindestens 20 Jahre zurückliegen.
Vorzeitige Rückzahlung
Eine vorzeitige Rückzahlung des Förderkredits ist möglich und kann sich lohnen: Kärnten gewährt 25% Nachlass bei vorzeitiger Tilgung. Voraussetzung ist, dass seit der Zusicherung mindestens 10 Jahre vergangen sind und die Restlaufzeit noch mindestens 5 Jahre beträgt.
Kontakt und Beratung
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: +43 50 536 31002 oder 31004
E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at
Website: https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11/Wohnbau
Tipps zur Wohnbauförderung Kärnten
Wer 2026 in Kärnten bauen oder sanieren möchte, sollte die Förderungen von Land und Bund kombinieren. Der Zinszuschuss des Bundes (bis 12.000 Euro) kann zusätzlich zum Landesförderkredit beantragt werden. Bei Sanierungen empfiehlt sich ein Blick auf den neuen Sanierungs-Euro: Je höher die Energieeinsparung, desto mehr Förderung gibt es.
Die verpflichtende Energieberatung sollte früh in Anspruch genommen werden - sie wird zu 80% gefördert und hilft, die optimalen Maßnahmen zu identifizieren. Beim Heizungstausch ist die Abstimmung mit der Bundesförderung wichtig, da die Landesförderung nur noch als Ergänzung gewährt wird.
Stand: Jänner 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Die aktuellen Förderrichtlinien finden Sie auf der Website des Landes Kärnten.
Wohnbauförderung in anderen Bundesländern
Die Wohnbauförderung ist in Österreich Ländersache. Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien, Förderhöhen und Voraussetzungen. Hier finden Sie die Übersicht für alle Bundesländer: