Das Wichtigste auf einen Blick
| Fördermodell | Landesdarlehen (Subjekt- + Objektförderung) |
| Zinssatz | 0,9% p.a. fix |
| Laufzeit | 30 Jahre |
| Max. Förderhöhe | 70% der Gesamtbaukosten |
| Einkommensgrenze | 1 Person: 48.400 €, 2 Personen: 82.500 € netto/Jahr |
| Hotline | 02682/600-2800 oder 057/600-2800 |
Das Burgenland positioniert sich als Vorreiter beim leistbaren Wohnen in Österreich. Die Wohnbauförderung kombiniert Subjekt- und Objektförderung in einem Darlehen mit besonders günstigen 0,9% Zinsen. Besonderes Augenmerk liegt auf energieeffizientem Bauen - der Ökoindex beeinflusst direkt die Förderhöhe. Aktuell läuft zudem eine Sonderaktion: Bestehende Darlehensnehmer können bis März 2026 mit 25% Nachlass vorzeitig zurückzahlen.
Eigenheimförderung Burgenland 2026
Die Förderung für die Errichtung von Eigenheimen erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Burgenland mit einer Laufzeit von 30 Jahren und 0,9% jährlicher Verzinsung. Die Förderhöhe setzt sich aus Subjektförderung (einkommensabhängig) und Objektförderung (energetisch/ökologisch) zusammen und darf maximal 70% der Gesamtbaukosten betragen.
Was wird gefördert?
Das Land Burgenland fördert die Neuerrichtung von Eigenheimen mit höchstens zwei Wohneinheiten, den Zubau (Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit bei bestehendem Eigenheim), den Ankauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie Sanierungsmaßnahmen.
Rückzahlung
Das Darlehen wird in Halbjahresraten zurückgezahlt, beginnend sechs Monate nach der Endzuzählung. Die Zinsbeträge werden ab der ersten Auszahlung vorgeschrieben. Das Darlehen ist erstrangig grundbücherlich sicherzustellen.
Einkommensgrenzen
Die Wohnbauförderung im Burgenland kennt sowohl Einkommensobergrenzen als auch Mindesteinkommensgrenzen. Die Mindestgrenzen sollen sicherstellen, dass die Rückzahlung des Landesdarlehens gewährleistet ist.
Einkommensobergrenzen (Jahresnetto)
Für einen Ein-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei 48.400 Euro, für zwei Personen bei 82.500 Euro, für drei Personen bei 84.150 Euro, für vier Personen bei 85.800 Euro und für fünf oder mehr Personen bei 88.000 Euro. Bei Überschreitung wird die Förderung nicht gestrichen, sondern entsprechend reduziert.
Mindesteinkommensgrenzen (monatlich netto)
Für eine Person sind mindestens 1.100 Euro erforderlich, für zwei Personen 1.518 Euro, für drei Personen 1.705 Euro und für vier oder mehr Personen 1.870 Euro monatlich.
Was zählt nicht zum Einkommen?
Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Zuwendungen der Familienförderungen des Landes, Pflegegeld, Waisenpension, Einkünfte aus Ferialbeschäftigung, Studienbeihilfe und Lehrlingsentschädigung werden nicht zum Einkommen gezählt (außer der Lehrling ist selbst Förderungswerber).
Förderbare Nutzfläche
Die Mindestnutzfläche für die volle Förderung beträgt 50 m² (bei Unterschreitung anteilsmäßige Kürzung). Bei Überschreitung von 150 m² wird die Förderung schrittweise reduziert: Für jeden überschrittenen Quadratmeter verringert sich der Förderungsbetrag um einen Prozentpunkt. Bei 200 m² bedeutet das eine Kürzung um 50%, im Bereich 240-250 m² werden nur noch 10% gewährt. Über 250 m² gibt es keine Förderung mehr.
Energetische Anforderungen
Für die Grundförderung müssen wärmetechnische Mindestanforderungen erfüllt werden. Der Nachweis kann wahlweise über den Heizwärmebedarf (HWB) oder den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) erfolgen. Bei historischen oder denkmalgeschützten Gebäuden kann in begründeten Fällen davon abgesehen werden.
Ökoindex - Bonus für ökologisches Bauen
Der Ökoindex OI3 bewertet die ökologischen Belastungen der Baustoffe. Je niedriger der Wert, desto höher die Förderung durch einen Anpassungsfaktor: Bei einem OI3-Wert über 120 wird die Objektförderung mit 0,9 multipliziert (Malus), bei 100-120 bleibt sie bei 1,0, bei 80-99 steigt sie auf 1,1, bei 60-79 auf 1,2, bei 40-59 auf 1,3 und unter 40 sogar auf 1,4 (maximaler Bonus).
Ermittlung der Förderhöhe
Die Förderhöhe errechnet sich aus der Basisförderung je m² förderbarer Nutzfläche (abhängig von Energiekennzahl und Ökokennzahl), die durch verschiedene Bonusbeträge erhöht werden kann. Als Gesamtbaukosten werden 3.200 Euro/m² für Neubauten, 2.200 Euro/m² für Auf- und Zubauten und 2.000 Euro/m² für Ausbauten angesetzt.
Steigerungsbeträge (Bonusförderungen)
Folgende Zuschläge können die Basisförderung erhöhen: Kindersteigerungsbetrag, Sozialzuschlag für einkommensschwache Haushalte, Bonus für bodenverbrauchsparendes Bauen (Baulückenschluss, Ersatzneubau), Bonus für barrierefreies Bauen, Bonus für behindertengerechte Maßnahmen (bis zu 10.000 Euro zusätzlich), Bonus für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Bonus für Bauen in Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang.
Weitere Voraussetzungen
Antragsteller müssen österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte (z.B. EU-Bürger) sein. Vor der Antragstellung ist ein ununterbrochener Hauptwohnsitz von mehr als zwei Jahren in Österreich sowie Bezug von in Österreich steuerpflichtigen Einkünften erforderlich. Alternativ genügt ein fünfjähriger Bezug österreichischer Einkünfte ohne Hauptwohnsitz.
Mindestens Hälfteeigentum an der Liegenschaft ist erforderlich. Ein anderes gefördertes Objekt darf nicht im Alleineigentum oder zu mehr als 50% im Miteigentum stehen. Nach Fertigstellung muss der Hauptwohnsitz begründet und während der gesamten Darlehenslaufzeit beibehalten werden. Das geförderte Objekt darf nicht vermietet werden. Mindestens 10% der Gesamtbaukosten müssen aus Eigenmitteln aufgebracht werden.
Sanierungsförderung
Das Land Burgenland fördert verschiedene Sanierungsmaßnahmen mit unterschiedlichen Beträgen: thermisch-energetische Verbesserungen, Heizungstausch sowie barrierefreie Adaptierungen. Bei der Barrierefreiheit (z.B. barrierefreier Hauseingang, Treppenlifte, Aufzüge) sind bis zu 20.000 Euro Förderung möglich.
Nicht rückzahlbare Zuschüsse
Zusätzlich zur Darlehensförderung gibt es nicht rückzahlbare Zuschüsse ohne Einkommensprüfung:
Sicheres Wohnen: Für den Einbau von Alarmanlagen, Aufrüstung bestehender Sicherheitssysteme oder Einbau von Sicherheitstüren gibt es 30% der anerkannten Kosten (mit Obergrenzen je nach Maßnahme).
Nachhaltige Energieanlagen: Für Wärmepumpen, thermische Solaranlagen, Fernwärmeanschlüsse, Regenwassernutzungsanlagen oder Biomasse-Zentralheizungen gibt es ebenfalls 30% der anrechenbaren Kosten (mit Förderobergrenze).
Sonderaktion 2026: Vorzeitige Rückzahlung mit 25% Nachlass
Das Land Burgenland bietet im Zeitraum 1. Jänner bis 31. März 2026 eine begünstigte vorzeitige Rückzahlung bestehender Wohnbaudarlehen an. Alle rund 23.000 privaten Darlehensnehmer können ihr Darlehen mit 25% Nachlass auf den aushaftenden Betrag zurückzahlen. Voraussetzung ist die vollständige Einmalzahlung des reduzierten Betrags bis spätestens 30. April 2026.
Beispiel: Bei einem aushaftenden Darlehen von 40.400 Euro (inkl. Zinsen per 30.4.2026) ergibt der 25%-Nachlass eine Ersparnis von 10.100 Euro, der Rückzahlungsbetrag beträgt somit nur 30.300 Euro.
Antragstellung
Anträge sind bevorzugt per E-Mail an post.a9-wbf@bgld.gv.at zu übermitteln. Alternativ ist auch eine Online-Einreichung, postalische Übermittlung oder persönliche Abgabe möglich. Nach Prüfung wird der Antrag dem Wohnbauförderungsbeirat und der Landesregierung zur Bewilligung vorgelegt. Nach der Regierungsbewilligung werden Zusicherung und Schuldschein zugesandt.
Kontakt und Beratung
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Wohnbauförderung
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Telefon: 02682/600-2800 oder 057/600-2800
E-Mail: post.a9-wbf@bgld.gv.at
Website: www.burgenland.at/wohnbaufoerderung
Darlehensverwaltung (für Fragen zu bestehenden Darlehen)
Telefon: 057/600-2803
E-Mail: darlehensverwaltung@bgld.gv.at
Persönliche Beratung:
Montag bis Donnerstag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Freitag: 8:00-12:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung an den Sprechtagen der Wohnbauförderung
Tipps zur Wohnbauförderung Burgenland
Mit 0,9% Zinsen hat das Burgenland eines der günstigsten Förderdarlehen Österreichs. Der Ökoindex macht ökologisches Bauen besonders attraktiv - bei einem sehr niedrigen OI3-Wert unter 40 steigt die Förderung um 40%. Wer in einer Abwanderungsgemeinde baut, erhält zusätzliche Bonuspunkte. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse für Sicherheit und Energieanlagen sind unabhängig vom Einkommen und können zusätzlich beantragt werden.
Stand: Jänner 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Die aktuellen Förderrichtlinien finden Sie auf der Website des Landes Burgenland.
Wohnbauförderung in anderen Bundesländern
Die Wohnbauförderung ist in Österreich Ländersache. Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien, Förderhöhen und Voraussetzungen. Hier finden Sie die Übersicht für alle Bundesländer: