Heizungstausch-Förderung 2026 in Österreich - Sanierungsoffensive, Sätze und Antrag bei der KPC

Bis zu 8.500 Euro für eine Pelletsheizung, 7.500 Euro für eine Wärmepumpe, 6.500 Euro für einen Fernwärme-Anschluss - die Bundesförderung „Sanierungsoffensive 2026″ hat im November 2025 die Nachfolge von „Raus aus Öl und Gas“ angetreten. Wer 2026 seinen alten Öl- oder Gaskessel ersetzen will, bekommt einen substanziellen Teil der Investition vom Staat zurück.

Allerdings sind über 60 Prozent der Mittel bereits vergeben (Stand Juni 2026), und das Vergabeprinzip ist „First Come, First Served“. Wer im zweiten Halbjahr 2026 austauschen will, sollte schnell beantragen - sobald der Topf leer ist, gibt es bis zur nächsten Tranche nichts mehr.

Dieser Ratgeber zeigt, welche Heizsysteme 2026 wie hoch gefördert werden, welche Boni dazukommen, wie die Kombination mit Landesförderungen bis zu 17.500 Euro Gesamtförderung erreicht, und wie das Programm „Sauber Heizen für alle“ Haushalte mit geringem Einkommen sogar zu 100 Prozent unterstützt.

Was die Sanierungsoffensive 2026 ersetzt

Die alte Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ lief mit Auslaufen der EU-Aufbauplan-Mittel 2025 aus. Ab November 2025 trat die neue Bundesförderung „Sanierungsoffensive 2026″ mit teils erhöhten Sätzen und neuer Struktur in Kraft. Die zentrale Antragsplattform ist sanierungsoffensive.gv.at, die Abwicklung erfolgt über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) als beauftragte Förderstelle des Klimaministeriums.

Inhaltlich bleibt die Stoßrichtung gleich: gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizsystems (Heizöl, Erdgas, Kohle, Koks, Nachtspeicheröfen) durch eine klimafreundliche Alternative. Reine Modernisierung einer bestehenden Gasheizung gegen eine neue Gasheizung wird nicht mehr gefördert - der Brennstoffwechsel ist Pflicht.

Förderhöhen 2026 im Überblick

Neues Heizsystem Bundeszuschuss max. Bedingung
Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Scheitholz) 8.500 € Ersatz fossiles System, max. 30 % der Kosten
Wärmepumpe (natürliche Kältemittel, GWP < 150) 7.500 € Ersatz fossiles System, max. 30 % der Kosten
Wärmepumpe (synthetische Kältemittel, GWP 150-750) 6.000 € Ersatz fossiles System, max. 30 % der Kosten
Anschluss an Nah- oder Fernwärme 6.500 € Ersatz fossiles System
Bonus thermische Solaranlage (zusätzlich) + 2.500 € gleichzeitige Errichtung mit Heizsystem
Bonus Tiefenbohrung / Grundwasser-Brunnen (zusätzlich) + 5.000 € bei Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe

Die 30-Prozent-Deckelung ist hart: Wer eine Wärmepumpe um 18.000 Euro einbauen lässt, bekommt nicht 7.500 Euro, sondern maximal 5.400 Euro (= 30 Prozent von 18.000 €). Der Höchstsatz von 7.500 Euro greift erst ab Investitionskosten von 25.000 Euro aufwärts.

Rechenbeispiel - Wärmepumpe im Einfamilienhaus

Ein Einfamilienhaus in der Steiermark soll seine alte Ölheizung gegen eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Tiefenbohrung tauschen. Die Investitionskosten inklusive Bohrung betragen 32.000 Euro.

  • Bundesförderung Wärmepumpe (natürliches Kältemittel): 7.500 € (Höchstsatz erreicht, da 30 % von 32.000 € = 9.600 € über dem Deckel)
  • Bonus Tiefenbohrung: + 5.000 €
  • Landesförderung Steiermark (Heizungsumstieg): rund 5.000 € je nach aktuellem Richtsatz
  • Förderung gesamt: rund 17.500 € - die Investition reduziert sich auf ca. 14.500 €

Wichtig: Die Förderung wird erst nach Abschluss der Installation und Vorlage der Schlussrechnung ausgezahlt. Der Antrag muss aber VOR der Beauftragung gestellt werden - eine nachträgliche Registrierung nach Auftrag ist unzulässig und führt zur Ablehnung.

„Sauber Heizen für alle“ - 100 Prozent für einkommensschwache Haushalte

Parallel zur Sanierungsoffensive läuft das Bundesprogramm „Sauber Heizen für alle“. Es richtet sich an Haushalte mit niedrigem Einkommen und übernimmt für sie bis zu 100 Prozent der Heizungstausch-Kosten. Die Einkommensgrenze orientiert sich am Ausgleichszulagen-Richtsatz und wird über die KPC bzw. die jeweilige Wohnsitzgemeinde geprüft.

Anspruchsberechtigt sind Haushalte, die zwei Voraussetzungen erfüllen: ein Haushaltseinkommen unter dem definierten Grenzwert (2026 rund das 1,5-fache des Ausgleichszulagen-Richtsatzes) und Eigentum am selbst bewohnten Objekt oder Zustimmung des Vermieters bei Mietwohnungen. Das Programm zielt vor allem auf Pensionisten und Familien mit geringem Einkommen, die sich einen Heizungstausch sonst nicht leisten könnten.

Landesförderungen pro Bundesland - das Wichtigste

Alle Bundesländer haben eigene Heizungstausch-Programme, die mit der Bundesförderung kombinierbar sind. Die Sätze und Bedingungen variieren stark:

  • Wien: Bis zu 8.000 € Wiener Heizungstausch-Förderung der Stadt Wien, kombinierbar mit Bundesförderung. Antrag über das Wohnfonds Wien / Stadt-Service.
  • Niederösterreich: Heizungssanierungs-Förderung bis 5.000 € für Wärmepumpen und Pellets-Anlagen, höhere Sätze bei kombinierter thermischer Sanierung.
  • Oberösterreich: Heizkesseltausch-Bonus 2026 zwischen 2.000 und 6.000 € je nach System, kombinierbar mit Bundesförderung. Antrag über den Energiesparverband OÖ.
  • Steiermark: Heizungssanierung mit gestaffelten Sätzen je nach System und Haushaltsgröße, Antrag über das Land Steiermark.
  • Tirol, Kärnten, Salzburg, Vorarlberg, Burgenland: Eigene Förderprogramme mit Sätzen zwischen 1.500 und 6.000 € je nach Heizsystem, Wohnform und Einkommen.

Wichtig bei der Kombination: Bundes- und Landesförderung dürfen zusammen 50 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Wer das Limit reißt, bekommt eine Kürzung. Die KPC und die jeweilige Landesförderstelle stimmen sich bei der Antragsbearbeitung untereinander ab.

Antragsweg - so läuft es Schritt für Schritt

  1. Registrierung auf sanierungsoffensive.gv.at - mit den Eckdaten zum geplanten Tausch (altes Heizsystem, neues System, geplante Investitionssumme)
  2. Reservierung der Förderung - das System bestätigt, ob Mittel verfügbar sind. First-Come-First-Served.
  3. Auftragsvergabe an einen Installateur - erst NACH der Registrierung. Aufträge vor der Registrierung sind nicht förderfähig.
  4. Installation und Inbetriebnahme
  5. Antrag auf Auszahlung - innerhalb von 26 Wochen nach Abschluss, mit Schlussrechnung, Inbetriebnahme-Protokoll und Energieausweis
  6. Auszahlung durch die KPC - üblicherweise 6 bis 12 Wochen nach Vorlage aller Unterlagen

Parallel beantragen Sie die Landesförderung bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes. Viele Bundesländer akzeptieren denselben Energieausweis und dieselben Rechnungsunterlagen, das spart Doppelaufwand.

Welche Heizsysteme nicht gefördert werden

  • Neue Gasheizung als Ersatz für alte Gasheizung - kein Brennstoffwechsel, nicht förderfähig
  • Ölheizung gegen neue Ölheizung - dasselbe Prinzip
  • Direktstromheizung / Elektroheizung - in der Regel nicht förderfähig (Wärmepumpe schon)
  • Heizungstausch in Neubauten - die Sanierungsoffensive zielt auf Bestandsgebäude. Für Neubauten gelten die jeweiligen Landes-Wohnbauförderungen.
  • Mobile Klimageräte mit Heizfunktion - nicht als Wärmepumpe anerkannt
  • Eigenleistung des Installateurs - die Förderung deckt nur Material- und Lohnkosten eines konzessionierten Betriebs, keine Eigenleistung

Häufige Fehler beim Förderantrag

  • Auftrag vor Registrierung erteilt. Häufigster Ablehnungsgrund. Erst registrieren, dann beauftragen.
  • Höchstsätze missverstanden. Die 7.500 € sind kein Pauschalbetrag, sondern Deckel auf 30 % der Kosten. Bei kleinen Investitionen entsprechend weniger.
  • Solar-Bonus ohne gleichzeitige Errichtung. Der 2.500-€-Solarbonus gilt nur, wenn die thermische Solaranlage zusammen mit dem Heizsystem montiert wird.
  • Landesförderung nicht eingeplant. Wer nur die Bundesförderung beantragt, verschenkt 2.000 bis 8.000 €.
  • Inbetriebnahme-Protokoll fehlt. Ohne Protokoll vom Installateur keine Auszahlung. Die KPC verlangt den Nachweis fachgerechter Inbetriebnahme.
  • Frist von 26 Wochen verpasst. Auszahlungsantrag muss innerhalb von 26 Wochen nach Installation gestellt werden, sonst verfällt die Reservierung.
  • Förderung bei Mietverhältnis ohne Vermieter-Zustimmung beantragt. Mieter können nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters beantragen, da das Heizsystem fest mit dem Gebäude verbunden ist.

FAQ zur Heizungstausch-Förderung 2026

Bis wann läuft die Sanierungsoffensive 2026?
Offiziell bis 31. Dezember 2026, faktisch bis zur Ausschöpfung des Budgets. Da bereits über 60 Prozent vergeben sind (Stand Juni 2026), kann der Topf vor Jahresende leer sein.

Kann ich auch ohne fossiles Altsystem fördern lassen?
Nein. Die Bundesförderung setzt den Tausch eines fossilen Heizsystems voraus. Wer von einer alten Stromheizung auf eine Wärmepumpe umstellt, bekommt nur die Förderung für Nachtspeicheröfen.

Wie hoch ist „Sauber Heizen für alle“ konkret?
Für anspruchsberechtigte Haushalte bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Die Einkommensgrenze orientiert sich am 1,5-fachen Ausgleichszulagen-Richtsatz, die genaue Höhe wird im Einzelfall durch die KPC geprüft.

Ist die Förderung steuerpflichtig?
Nein. Die Bundes- und Landesförderungen für den Heizungstausch sind als Investitionszuschüsse für private Haushalte einkommensteuerfrei. Bei Vermietung wird der Zuschuss aber von der AfA-Bemessungsgrundlage abgezogen.

Kann ich die Sanierungsoffensive mit der Wohnbauförderung kombinieren?
In vielen Bundesländern ja, mit der jeweiligen Wohnbauförderung Ihres Landes. Die Gesamtförderquote darf 50 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Was passiert, wenn der Fördertopf leer ist?
Bereits reservierte Anträge werden weiter abgewickelt. Neue Anträge werden auf eine Warteliste gesetzt, bis das Klimaministerium gegebenenfalls neue Mittel freigibt. Eine Garantie auf Aufstockung gibt es nicht.

Stand: Juni 2026. Konditionen und Sätze entsprechen dem aktuellen Stand der Sanierungsoffensive 2026 über die KPC. Für die konkrete Planung empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einer regionalen Energieberatungsstelle der Bundesländer und ein verbindliches Angebot eines konzessionierten Installateurs vor der Antragstellung.