Finanzierung

Energieausweis in Österreich - Pflicht, Kosten und was die Kennzahlen bedeuten

Aktualisiert am 22. August 2026·Redaktion finfo.at

Ohne Energieausweis darf in Österreich weder verkauft noch vermietet werden - und ohne Kennzahlen im Inserat darf nicht einmal angeboten werden. Wer die Angabe unterlässt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 1.450 Euro, und zwar auch als Immobilienmakler.

Die teurere Folge steht aber woanders im Gesetz: Wird kein Ausweis vorgelegt, gilt automatisch jene Energieeffizienz als vereinbart, die dem Alter und der Art des Gebäudes entspricht. Ein unsaniertes Haus aus 1970 schuldet damit plötzlich das, was 1970 üblich war - und wer weniger liefert, haftet dafür.

Für ein Einfamilienhaus kostet der Ausweis rund 300 bis 600 Euro. Gemessen an dem, was daran hängt, ist das die günstigste Position im ganzen Verkaufsprozess.

Wann der Energieausweis Pflicht ist

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 kennt zwei getrennte Pflichten, und beide greifen früher, als viele annehmen.

Die Anzeigenpflicht. Wer ein Gebäude oder eine Wohnung in einem Druckwerk oder online zum Kauf oder zur Miete anbietet, muss Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und die Gesamtenergieeffizienzklasse angeben. Die Pflicht trifft Verkäufer und Vermieter genauso wie den beauftragten Makler. Der Makler ist nur entschuldigt, wenn er den Auftraggeber nachweislich aufgeklärt und zur Bekanntgabe aufgefordert hat und dieser nicht reagiert.

Die Vorlage- und Aushändigungspflicht. Der Ausweis ist rechtzeitig vor der Vertragserklärung des Käufers oder Mieters vorzulegen und binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Er darf zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alt sein. Auf Verlangen muss er auf Papier kommen, ein PDF reicht dann nicht.

Bei einer einzelnen Wohnung genügt wahlweise der Ausweis für diese Wohnung, für eine vergleichbare Wohnung im selben Haus oder für das gesamte Gebäude - im Regelfall liegt bei Wohnungseigentum ohnehin ein Gesamtausweis vor.

Wer keinen braucht

Von beiden Pflichten ausgenommen sind nach § 5 EAVG 2012 nur wenige, klar umrissene Fälle:

  • Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden
  • im Verkaufsfall objektiv abbruchreife Gebäude - allerdings nur, wenn sie in der Anzeige so bezeichnet werden und der Kaufvertrag von einem Abbruch binnen drei Jahren ausgeht
  • Gebäude ausschließlich für Gottesdienste und religiöse Zwecke
  • provisorische Gebäude mit höchstens zwei Jahren geplanter Nutzungsdauer
  • Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude, die überwiegend mit eigener Abwärme konditioniert werden
  • Wohngebäude für saisonale Nutzung, deren Energiebedarf unter einem Viertel der ganzjährigen Nutzung liegt
  • frei stehende Gebäude unter 50 Quadratmetern Gesamtnutzfläche

Das Ferienhaus fällt also nur dann heraus, wenn seine Nutzung tatsächlich so eingeschränkt ist - und das abbruchreife Haus nur, wenn der Abbruch auch im Vertrag steht.

Die Kennzahlen und was sie bedeuten

Kennzahl Was sie misst
Heizwärmebedarf (HWB) die Wärmemenge, die den Räumen rechnerisch zugeführt werden muss, in kWh je Quadratmeter und Jahr
Endenergiebedarf (EEB) die Energiemenge, die tatsächlich eingekauft werden muss - inklusive Verlusten von Kessel, Speicher und Leitungen
Primärenergiebedarf (PEB) zusätzlich der Aufwand für Herstellung und Transport des Energieträgers
Kohlendioxidemissionen die Klimawirkung des Energiebedarfs
Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) das Verhältnis zu einem Referenzgebäude aus 2007 - er bewertet auch die Haustechnik

Die Klassen reichen von A++ (Passivhausstandard) bis G. Für den Vergleich zweier Objekte ist der HWB die geläufigste Zahl, für die tatsächliche Heizkostenrechnung aber der Endenergiebedarf die ehrlichere: Er enthält die Verluste der Anlage, und genau dort liegt der Unterschied zwischen einem alten Ölkessel und einer Wärmepumpe.

Alle Werte sind Rechenwerte auf Basis genormter Annahmen zu Raumtemperatur und Nutzung, keine Messwerte. Wer allein wohnt und wenig heizt, verbraucht weniger; eine Familie mit Kleinkindern oft mehr. Der Ausweis vergleicht Gebäude, nicht Haushalte.

Was der Ausweis rechtlich bedeutet

Hier wird aus einem Formular ein Haftungsdokument. Nach § 6 EAVG 2012 gelten die angegebenen Kennzahlen als bedungene Eigenschaft im Sinn des § 922 ABGB - also als zugesicherte Eigenschaft, für die gewährleistet wird. Weicht das Gebäude erheblich ab, greifen die üblichen Gewährleistungsbehelfe bis zur Preisminderung.

Zusätzlich haftet der Ausweisersteller unmittelbar gegenüber Käufer oder Mieter für die Richtigkeit. Das ist ungewöhnlich: Man hat einen direkten Anspruch gegen jemanden, mit dem man nie einen Vertrag geschlossen hat.

Und wenn gar keiner vorgelegt wird, greift § 7: Dann gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Der Käufer kann sich den Ausweis außerdem selbst besorgen und die angemessenen Kosten binnen drei Jahren nach Vertragsabschluss zurückfordern. Vereinbarungen, die diese Rechte ausschließen oder einschränken, sind unwirksam - eine Klausel wie "auf die Vorlage eines Energieausweises wird verzichtet" hat also keine Wirkung.

Wer ihn erstellt und was er kostet

Befugt sind unter anderem Baumeister, Ziviltechnikerinnen und Architekten, Ingenieurbüros für Bauphysik und Gebäudetechnik, Installateure der Fachrichtungen Heizung, Gas, Sanitär, Lüftung sowie Elektrotechniker. Rauchfangkehrer dürfen Ausweise nur für bestehende Wohngebäude erstellen, Dachdecker nur für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser.

Objekt Richtwert
Ein- oder Zweifamilienhaus 300 bis 600 €
größeres Gebäude ab rund 1.000 m² Nutzfläche etwa 1 € je m² Nutzfläche

Den Preis treibt vor allem die Datenlage. Liegen Einreichpläne, Baubeschreibung und Angaben zu Dämmstärken und Fenstern vor, ist es eine Rechenarbeit. Fehlen die Unterlagen, muss vor Ort aufgenommen werden - dann wird es teurer und dauert länger. Wer verkaufen will, sucht die Baupläne also besser vor dem ersten Inserat heraus.

Zehn Jahre - und was eine Sanierung ändert

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Vorlage: Ein Ausweis, der während der Vertragsverhandlungen abläuft, muss neu erstellt werden.

Rechtlich verpflichtend ist eine Neuausstellung nach einer Sanierung nicht. Wirtschaftlich lohnt sie fast immer: Ein Fenstertausch samt Dämmung der obersten Geschoßdecke verschiebt den HWB oft um eine ganze Klasse, und dieser Wert steht im nächsten Inserat. Wer nach dem Heizungstausch noch mit dem alten Ausweis wirbt, verkauft unter Wert.

Wozu er sonst gebraucht wird

Der Ausweis ist längst nicht mehr nur ein Verkaufsdokument:

  • Baubewilligung und Fertigstellung. Bei Neubau und größerer Renovierung verlangen ihn die Bauordnungen der Länder als Nachweis, dass die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 eingehalten werden.
  • Förderungen. Die Wohnbauförderung der Länder und die Sanierungsförderungen des Bundes knüpfen die Höhe der Zuschüsse an die erreichten Kennwerte - oft an die Verbesserung gegenüber dem Ausgangszustand.
  • Finanzierung. Banken bewerten die Energieeffizienz zunehmend im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsvorgaben. Für sehr effiziente Objekte gibt es teils vergünstigte Konditionen, und in die Bewertung der Sicherheit fließt der künftige Sanierungsbedarf ein - Details dazu im Beitrag zur Baufinanzierung.
  • Preisverhandlung. Eine schlechte Klasse ist ein belastbares Argument: Die Kosten einer thermischen Sanierung lassen sich beziffern und vom Kaufpreis abziehen. Was ein Objekt sonst wert ist, zeigt die Ermittlung des Verkehrswerts.

Häufige Fragen

Was kostet ein Energieausweis?

Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus rund 300 bis 600 Euro, bei größeren Gebäuden ab etwa 1.000 Quadratmetern rund ein Euro je Quadratmeter Nutzfläche. Fehlende Baupläne verteuern die Erstellung, weil vor Ort aufgenommen werden muss.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung. Bei Verkauf oder Vermietung muss er zum Zeitpunkt der Vorlage noch innerhalb dieser Frist liegen.

Was passiert ohne Energieausweis?

Es gilt jene Gesamtenergieeffizienz als vereinbart, die dem Alter und der Art des Gebäudes entspricht. Der Käufer oder Mieter kann den Ausweis selbst einholen und die Kosten binnen drei Jahren zurückfordern. Dazu kommt eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro.

Muss der Energieausweis im Inserat stehen?

Ja. Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Gesamtenergieeffizienzklasse gehören in jede Verkaufs- oder Vermietungsanzeige, gleich ob im Druckwerk oder online. Die Pflicht trifft auch den Makler.

Kann man auf den Energieausweis verzichten?

Nein. Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht oder die daran geknüpften Rechte ausschließen oder einschränken, sind unwirksam.

Reicht der Ausweis des Nachbarn im selben Haus?

Beim Verkauf oder der Vermietung einer einzelnen Wohnung genügt der Ausweis eines vergleichbaren Nutzungsobjekts im selben Gebäude oder jener für das gesamte Gebäude.

Quellen

Stand: August 2026. Rechtsgrundlage: Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012), insbesondere §§ 3 bis 9, sowie § 922 ABGB. Kennzahlen und Effizienzklassen nach den Angaben von oesterreich.gv.at, Kostenrichtwerte und Befugnisse nach der Wirtschaftskammer.